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Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 1. Schaffhausen, 1861.

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die Gerechten werden alsdann auch die Berechtigten sein, d. h. die Unsterblichkeit und den Himmel, das Rechte und Ewige erlangen. Der maurerische Schritt, das Hals- und das Fusszeichen, der Hammerschlag und der Handschlag, der Fingerdruck u. s. f. wollen alle nur das Mass, die Metrik, die Kunst lehren; der siebenfache Meisterschritt soll ein Meistergesang nach den sieben Tönen der musikalischen Skala sein.

Wenn der Maurer aufgefordert wird, seine Schritte abzumessen, mitan oder metiri, rnizen (messen), wird er zugleich aufgefordert, seine Handlungen abzuwägen oder das Winkelmass und die Wage gleichmässig zu gebrauchen, denn das althd. mezan bezeichnet ausdrücklich auch librare, wägen, wie ja häufig die Wage das Mass ordnet, auch das ags. mitta, nhd. Metze für modius steht.1) Vielleicht darf selbst die Mitte hierher bezogen werden, denn in der Mitte, in der rechten Mitte und auf dem rechten Wege befindet sich, wer seine Schritte abmisst und seine Handlungen abwägt. Der Maurer soll daher ein Messer und Wäger und dadurch zugleich ein in der Mitte Befindlicher, ein Mittlerer, ein Mitter2) sein. Das lat. medius und modius, das griech. [fremdsprachliches Material] und [fremdsprachliches Material], und im Deutschen Mitte und Mass, - medius, [fremdsprachliches Material] und Mittlerer wie Mässiger würden sich sonach berühren und die gleiche Bedeutung gewinnen. Benecke, a. a. O., II. S. 199 a, theilt die schöne Stelle aus Pfeiffer, deutsche Mystiker des vierzehnten Jahrhunderts, Bd. I., Leipzig 1845, S. 182, 3 mit:

"die tugende geben ein maze
und ein mittel an gebrauchunge
vorgeneleicher Dinge."

Grimm, a. a. O., spricht die Vermuthung aus, dass in jedem altdeutschen Gerichte ein Schild als Wage aufgehangen gewesen sei, worin gewogen wurde. Die Blei- oder Wasserwage oder das Richtscheit ist auch noch ein maurerisches Symbol und wird selbst als Amtszeichen von dem

1) Graff, althochdeutscher Sprachschatz, Il. S. 891; Grimm in der Vorrede zur Lex Salica von Merkel, Berlin 1850, S. XIII.
2) Benecke, mittelhochdeutsches Wörterbuch, II. S. 197 unter "mitter."

die Gerechten werden alsdann auch die Berechtigten sein, d. h. die Unsterblichkeit und den Himmel, das Rechte und Ewige erlangen. Der maurerische Schritt, das Hals- und das Fusszeichen, der Hammerschlag und der Handschlag, der Fingerdruck u. s. f. wollen alle nur das Mass, die Metrik, die Kunst lehren; der siebenfache Meisterschritt soll ein Meistergesang nach den sieben Tönen der musikalischen Skala sein.

Wenn der Maurer aufgefordert wird, seine Schritte abzumessen, mitan oder metiri, rnïzen (messen), wird er zugleich aufgefordert, seine Handlungen abzuwägen oder das Winkelmass und die Wage gleichmässig zu gebrauchen, denn das althd. mezan bezeichnet ausdrücklich auch librare, wägen, wie ja häufig die Wage das Mass ordnet, auch das ags. mitta, nhd. Metze für modius steht.1) Vielleicht darf selbst die Mitte hierher bezogen werden, denn in der Mitte, in der rechten Mitte und auf dem rechten Wege befindet sich, wer seine Schritte abmisst und seine Handlungen abwägt. Der Maurer soll daher ein Messer und Wäger und dadurch zugleich ein in der Mitte Befindlicher, ein Mittlerer, ein Mitter2) sein. Das lat. medius und modius, das griech. [fremdsprachliches Material] und [fremdsprachliches Material], und im Deutschen Mitte und Mass, – medius, [fremdsprachliches Material] und Mittlerer wie Mässiger würden sich sonach berühren und die gleiche Bedeutung gewinnen. Benecke, a. a. O., II. S. 199 a, theilt die schöne Stelle aus Pfeiffer, deutsche Mystiker des vierzehnten Jahrhunderts, Bd. I., Leipzig 1845, S. 182, 3 mit:

„die tugende geben ein mâze
und ein mittel an gebrûchunge
vorgenelîcher Dinge.“

Grimm, a. a. O., spricht die Vermuthung aus, dass in jedem altdeutschen Gerichte ein Schild als Wage aufgehangen gewesen sei, worin gewogen wurde. Die Blei- oder Wasserwage oder das Richtscheit ist auch noch ein maurerisches Symbol und wird selbst als Amtszeichen von dem

1) Graff, althochdeutscher Sprachschatz, Il. S. 891; Grimm in der Vorrede zur Lex Salica von Merkel, Berlin 1850, S. XIII.
2) Benecke, mittelhochdeutsches Wörterbuch, II. S. 197 unter „mitter.“
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 und das Fusszeichen, der Hammerschlag und der Handschlag, der Fingerdruck u. s. f. wollen alle nur
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[445/0461] die Gerechten werden alsdann auch die Berechtigten sein, d. h. die Unsterblichkeit und den Himmel, das Rechte und Ewige erlangen. Der maurerische Schritt, das Hals- und das Fusszeichen, der Hammerschlag und der Handschlag, der Fingerdruck u. s. f. wollen alle nur das Mass, die Metrik, die Kunst lehren; der siebenfache Meisterschritt soll ein Meistergesang nach den sieben Tönen der musikalischen Skala sein. Wenn der Maurer aufgefordert wird, seine Schritte abzumessen, mitan oder metiri, rnïzen (messen), wird er zugleich aufgefordert, seine Handlungen abzuwägen oder das Winkelmass und die Wage gleichmässig zu gebrauchen, denn das althd. mezan bezeichnet ausdrücklich auch librare, wägen, wie ja häufig die Wage das Mass ordnet, auch das ags. mitta, nhd. Metze für modius steht. 1) Vielleicht darf selbst die Mitte hierher bezogen werden, denn in der Mitte, in der rechten Mitte und auf dem rechten Wege befindet sich, wer seine Schritte abmisst und seine Handlungen abwägt. Der Maurer soll daher ein Messer und Wäger und dadurch zugleich ein in der Mitte Befindlicher, ein Mittlerer, ein Mitter 2) sein. Das lat. medius und modius, das griech. _ und _ , und im Deutschen Mitte und Mass, – medius, _ und Mittlerer wie Mässiger würden sich sonach berühren und die gleiche Bedeutung gewinnen. Benecke, a. a. O., II. S. 199 a, theilt die schöne Stelle aus Pfeiffer, deutsche Mystiker des vierzehnten Jahrhunderts, Bd. I., Leipzig 1845, S. 182, 3 mit: „die tugende geben ein mâze und ein mittel an gebrûchunge vorgenelîcher Dinge.“ Grimm, a. a. O., spricht die Vermuthung aus, dass in jedem altdeutschen Gerichte ein Schild als Wage aufgehangen gewesen sei, worin gewogen wurde. Die Blei- oder Wasserwage oder das Richtscheit ist auch noch ein maurerisches Symbol und wird selbst als Amtszeichen von dem 1) Graff, althochdeutscher Sprachschatz, Il. S. 891; Grimm in der Vorrede zur Lex Salica von Merkel, Berlin 1850, S. XIII. 2) Benecke, mittelhochdeutsches Wörterbuch, II. S. 197 unter „mitter.“

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Zitationshilfe: Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 1. Schaffhausen, 1861, S. 445. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei01_1861/461>, abgerufen am 04.05.2024.