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Schmidlin, Johann Gottlieb: Ueber öffentliche Kinder-Industrie-Anstalten überhaupt, und insbesondere in Württemberg. Stuttgart, 1821.

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keits-Vereins, und andere Frauen von Honoratioren
und angesehenen Bürgern, zum Theil auch deren Töch-
ter, abwechslungsweise sich um die Jndustrie-Schulen,
unentgeldlich, angenommen haben. Diese Frauenzim-
mer besorgen zum Theil nicht nur die öconomischen
Angelegenheiten der Anstalt, nahmentlich die Aufsuchung
von Arbeitsbestellungen, die Anschaffung der Arbeits-
Materialien, das Aufschreiben des Arbeits-Verdienstes
der Kinder, und die Verwerthung der Fabricate, son-
dern es besucht auch jedes derselben wenigstens Einmal
in der Woche, oder es besucht jeden Tag abwechslungs-
weise eines dieser Frauenzimmer die Anstalt, theils um
den Unterricht der Mädchen leiten zu helfen, ihre Ar-
beiten, besonders auch in Hinsicht auf Pünctlichkeit,
zu prüfen, und das Betragen der Mädchen (über de-
ren Verhalten auch außerhalb der Anstalt sie geeignete
Erkundigungen einziehen) in Hinsicht auf Reinlichkeit,
Ordnung, und Sittlichkeit überhaupt, zu beobachten,
theils um nachzusehen, ob die Lehrerinnen auf der ei-
nen Seite es nicht an hinlänglicher Unterweisung und
Zucht der Kinder fehlen lassen, auf der anderen Seite
aber dieselben mit der erforderlichen Geduld und Nach-
sicht behandeln; sie suchen auf jede Art die Lehrerinnen
zu ermuntern und zu unterstützen; was ihnen aber be-
sonders lobens- oder tadelnswerth vorkommt, das bemer-
ken sie in einem zu diesem Zwecke zu haltenden Regi-
ster, das sie jedesmal ihrer Nachfolgerinn übergeben.

§. 86.

Weil jedoch der Antheil, welchen die Frauenzimmer
an diesem Geschäfte nehmen, nicht überall gleich leb-
haft ist, und in jedem Falle ihre Aufsicht sich in der
Regel nur über die Mädchen erstrecken kann, über-

keits-Vereins, und andere Frauen von Honoratioren
und angeſehenen Buͤrgern, zum Theil auch deren Toͤch-
ter, abwechslungsweiſe ſich um die Jnduſtrie-Schulen,
unentgeldlich, angenommen haben. Dieſe Frauenzim-
mer beſorgen zum Theil nicht nur die oͤconomiſchen
Angelegenheiten der Anſtalt, nahmentlich die Aufſuchung
von Arbeitsbeſtellungen, die Anſchaffung der Arbeits-
Materialien, das Aufſchreiben des Arbeits-Verdienſtes
der Kinder, und die Verwerthung der Fabricate, ſon-
dern es beſucht auch jedes derſelben wenigſtens Einmal
in der Woche, oder es beſucht jeden Tag abwechslungs-
weiſe eines dieſer Frauenzimmer die Anſtalt, theils um
den Unterricht der Maͤdchen leiten zu helfen, ihre Ar-
beiten, beſonders auch in Hinſicht auf Puͤnctlichkeit,
zu pruͤfen, und das Betragen der Maͤdchen (uͤber de-
ren Verhalten auch außerhalb der Anſtalt ſie geeignete
Erkundigungen einziehen) in Hinſicht auf Reinlichkeit,
Ordnung, und Sittlichkeit uͤberhaupt, zu beobachten,
theils um nachzuſehen, ob die Lehrerinnen auf der ei-
nen Seite es nicht an hinlaͤnglicher Unterweiſung und
Zucht der Kinder fehlen laſſen, auf der anderen Seite
aber dieſelben mit der erforderlichen Geduld und Nach-
ſicht behandeln; ſie ſuchen auf jede Art die Lehrerinnen
zu ermuntern und zu unterſtuͤtzen; was ihnen aber be-
ſonders lobens- oder tadelnswerth vorkommt, das bemer-
ken ſie in einem zu dieſem Zwecke zu haltenden Regi-
ſter, das ſie jedesmal ihrer Nachfolgerinn uͤbergeben.

§. 86.

Weil jedoch der Antheil, welchen die Frauenzimmer
an dieſem Geſchaͤfte nehmen, nicht uͤberall gleich leb-
haft iſt, und in jedem Falle ihre Aufſicht ſich in der
Regel nur uͤber die Maͤdchen erſtrecken kann, uͤber-

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[117/0127] keits-Vereins, und andere Frauen von Honoratioren und angeſehenen Buͤrgern, zum Theil auch deren Toͤch- ter, abwechslungsweiſe ſich um die Jnduſtrie-Schulen, unentgeldlich, angenommen haben. Dieſe Frauenzim- mer beſorgen zum Theil nicht nur die oͤconomiſchen Angelegenheiten der Anſtalt, nahmentlich die Aufſuchung von Arbeitsbeſtellungen, die Anſchaffung der Arbeits- Materialien, das Aufſchreiben des Arbeits-Verdienſtes der Kinder, und die Verwerthung der Fabricate, ſon- dern es beſucht auch jedes derſelben wenigſtens Einmal in der Woche, oder es beſucht jeden Tag abwechslungs- weiſe eines dieſer Frauenzimmer die Anſtalt, theils um den Unterricht der Maͤdchen leiten zu helfen, ihre Ar- beiten, beſonders auch in Hinſicht auf Puͤnctlichkeit, zu pruͤfen, und das Betragen der Maͤdchen (uͤber de- ren Verhalten auch außerhalb der Anſtalt ſie geeignete Erkundigungen einziehen) in Hinſicht auf Reinlichkeit, Ordnung, und Sittlichkeit uͤberhaupt, zu beobachten, theils um nachzuſehen, ob die Lehrerinnen auf der ei- nen Seite es nicht an hinlaͤnglicher Unterweiſung und Zucht der Kinder fehlen laſſen, auf der anderen Seite aber dieſelben mit der erforderlichen Geduld und Nach- ſicht behandeln; ſie ſuchen auf jede Art die Lehrerinnen zu ermuntern und zu unterſtuͤtzen; was ihnen aber be- ſonders lobens- oder tadelnswerth vorkommt, das bemer- ken ſie in einem zu dieſem Zwecke zu haltenden Regi- ſter, das ſie jedesmal ihrer Nachfolgerinn uͤbergeben. §. 86. Weil jedoch der Antheil, welchen die Frauenzimmer an dieſem Geſchaͤfte nehmen, nicht uͤberall gleich leb- haft iſt, und in jedem Falle ihre Aufſicht ſich in der Regel nur uͤber die Maͤdchen erſtrecken kann, uͤber-

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Zitationshilfe: Schmidlin, Johann Gottlieb: Ueber öffentliche Kinder-Industrie-Anstalten überhaupt, und insbesondere in Württemberg. Stuttgart, 1821, S. 117. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schmidlin_kinderindustrie_1821/127>, abgerufen am 12.05.2024.