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Schmidlin, Johann Gottlieb: Ueber öffentliche Kinder-Industrie-Anstalten überhaupt, und insbesondere in Württemberg. Stuttgart, 1821.

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genstand gezeigt; auch sollen an einigen Orten die
Geistlichen zu sehr mit anderen wichtigeren Berufs-
Geschäften überladen seyn, als daß sie sich auch die-
sem Gegenstande widmen könnten; so wie es auch be-
kanntlich manche Filial-Orte gibt, in welchen kein
Geistlicher seinen Wohnsitz hat. -- Jndessen haben sich
auch außer der Geistlichkeit bis jezt an mehreren Orten,
besonders unter den Mitgliedern des Wohlthä-
tigkeits-Vereins,
und der Stiftungs- und
Gemeinderäthe,
und selbst unter dem Bürger-
und Gewerbsstande
Männer gefunden, welche
sich der Stelle eines Vorstehers der Jndustrie-Schule
unentgeldlich unterzogen haben, und dieselbe bis auf
den heutigen Tag mit dem lobenswürdigsten Eifer be-
kleiden.

§. 87.

Die höhere Leitung und Aufsicht über die Jndu-
strie-Schulen und die Vorsteher derselben hat bisher
in Württemberg an einigen Orten ein aus der Mitte
der Lokalleitung des Wohlthätigkeits-Vereins gewählter
besonderer Kinder-Beschäftigungs-Ausschuß,
an den meisten Orten aber haben dieselbe theils die
Orts- und Oberamtsleitungen des Wohl-
thätigkeits-Vereins,
unter der höchsten Auf-
sicht der Centralleitung desselben, theils die ge-
meinschaftlichen Unter- und Oberämter,

unter der höchsten Aufsicht des Königl. Studien-
raths, evangelischen Consistoriums, und
katholischen Kirchenraths,
und zwar, wie sich
von selbst versteht, ohne besondere Belohnung, geführt,
und nicht nur dafür gesorgt, daß die zur Theilnahme
an diesen Schulen geeigneten Kinder wirklich dazu an-

genſtand gezeigt; auch ſollen an einigen Orten die
Geiſtlichen zu ſehr mit anderen wichtigeren Berufs-
Geſchaͤften uͤberladen ſeyn, als daß ſie ſich auch die-
ſem Gegenſtande widmen koͤnnten; ſo wie es auch be-
kanntlich manche Filial-Orte gibt, in welchen kein
Geiſtlicher ſeinen Wohnſitz hat. — Jndeſſen haben ſich
auch außer der Geiſtlichkeit bis jezt an mehreren Orten,
beſonders unter den Mitgliedern des Wohlthaͤ-
tigkeits-Vereins,
und der Stiftungs- und
Gemeinderaͤthe,
und ſelbſt unter dem Buͤrger-
und Gewerbsſtande
Maͤnner gefunden, welche
ſich der Stelle eines Vorſtehers der Jnduſtrie-Schule
unentgeldlich unterzogen haben, und dieſelbe bis auf
den heutigen Tag mit dem lobenswuͤrdigſten Eifer be-
kleiden.

§. 87.

Die hoͤhere Leitung und Aufſicht uͤber die Jndu-
ſtrie-Schulen und die Vorſteher derſelben hat bisher
in Wuͤrttemberg an einigen Orten ein aus der Mitte
der Lokalleitung des Wohlthaͤtigkeits-Vereins gewaͤhlter
beſonderer Kinder-Beſchaͤftigungs-Ausſchuß,
an den meiſten Orten aber haben dieſelbe theils die
Orts- und Oberamtsleitungen des Wohl-
thaͤtigkeits-Vereins,
unter der hoͤchſten Auf-
ſicht der Centralleitung deſſelben, theils die ge-
meinſchaftlichen Unter- und Oberaͤmter,

unter der hoͤchſten Aufſicht des Koͤnigl. Studien-
raths, evangeliſchen Conſiſtoriums, und
katholiſchen Kirchenraths,
und zwar, wie ſich
von ſelbſt verſteht, ohne beſondere Belohnung, gefuͤhrt,
und nicht nur dafuͤr geſorgt, daß die zur Theilnahme
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[119/0129] genſtand gezeigt; auch ſollen an einigen Orten die Geiſtlichen zu ſehr mit anderen wichtigeren Berufs- Geſchaͤften uͤberladen ſeyn, als daß ſie ſich auch die- ſem Gegenſtande widmen koͤnnten; ſo wie es auch be- kanntlich manche Filial-Orte gibt, in welchen kein Geiſtlicher ſeinen Wohnſitz hat. — Jndeſſen haben ſich auch außer der Geiſtlichkeit bis jezt an mehreren Orten, beſonders unter den Mitgliedern des Wohlthaͤ- tigkeits-Vereins, und der Stiftungs- und Gemeinderaͤthe, und ſelbſt unter dem Buͤrger- und Gewerbsſtande Maͤnner gefunden, welche ſich der Stelle eines Vorſtehers der Jnduſtrie-Schule unentgeldlich unterzogen haben, und dieſelbe bis auf den heutigen Tag mit dem lobenswuͤrdigſten Eifer be- kleiden. §. 87. Die hoͤhere Leitung und Aufſicht uͤber die Jndu- ſtrie-Schulen und die Vorſteher derſelben hat bisher in Wuͤrttemberg an einigen Orten ein aus der Mitte der Lokalleitung des Wohlthaͤtigkeits-Vereins gewaͤhlter beſonderer Kinder-Beſchaͤftigungs-Ausſchuß, an den meiſten Orten aber haben dieſelbe theils die Orts- und Oberamtsleitungen des Wohl- thaͤtigkeits-Vereins, unter der hoͤchſten Auf- ſicht der Centralleitung deſſelben, theils die ge- meinſchaftlichen Unter- und Oberaͤmter, unter der hoͤchſten Aufſicht des Koͤnigl. Studien- raths, evangeliſchen Conſiſtoriums, und katholiſchen Kirchenraths, und zwar, wie ſich von ſelbſt verſteht, ohne beſondere Belohnung, gefuͤhrt, und nicht nur dafuͤr geſorgt, daß die zur Theilnahme an dieſen Schulen geeigneten Kinder wirklich dazu an-

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Zitationshilfe: Schmidlin, Johann Gottlieb: Ueber öffentliche Kinder-Industrie-Anstalten überhaupt, und insbesondere in Württemberg. Stuttgart, 1821, S. 119. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schmidlin_kinderindustrie_1821/129>, abgerufen am 13.05.2024.