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Schmidlin, Johann Gottlieb: Ueber öffentliche Kinder-Industrie-Anstalten überhaupt, und insbesondere in Württemberg. Stuttgart, 1821.

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ist, wenigstens einen Theil dieser Kosten zu bestreiten,
oder wenn, wie an einigen Orten geschieht, die Zinse
immer wieder zum Capital geschlagen werden, wenig-
nigstens seiner Zeit zu Bestreitung des ganzen jährlichen
Aufwands hinreichen wird.

§. 98.

Es scheint jedoch zu Erreichung des Zweckes nicht
gerade absolut nothwendig zu seyn, daß jede Jndustrie-
Schule einen besonderen Fonds habe, indem die Re-
gierung noch andere Mittel hat, die allgemeinere Er-
richtung solcher Schulen zu bewirken, und deren be-
ständige Fortdauer auch für die Zukunft zu sichern,
gleichwie auch wirklich viele andere gemeinnützliche An-
stalten, nahmentlich viele Elementar-Schulen, zum
Theil schon seit Jahrhunderten, und ebenso auch ver-
schiedene Jndustrie-Schulen seit mehreren Jahren, ohne
einen besonderen Fonds, in Württemberg bestehen. --
Eines der Mittel, welche in Ermanglung besonderer
öffentlichen Fonds, wie überhaupt zu Aufbringung der
Gemeinde-Ausgaben zu gemeinnützlichen Zwecken, so
insbesondere auch zu Aufbringung der mit Einrichtung
und Unterhaltung der Orts-Jndustrie-Schulen verbun-
denen Kosten bisher zum Theil benüzt worden sind,
und ohne Zweifel auch sonst noch an manchem Orte
benuzt werden könnten, ist die Umlage derselben
unter die Einwohnerschaft nach dem gewöhn-
lichen Steuerfuß
. -- Freylich gibt es Gemeinden,
welchen jede neue Umlage nach dem Steuerfuß schon
um deßwillen sehr zuwider ist, weil sie früher unter
günstigeren Zeitverhältnissen ungleich weniger Abgaben
zu bezahlen hatten, als dieß gegenwärtig der Fall ist.
Es gibt Gemeinden, welche schon gegenwärtig mit

iſt, wenigſtens einen Theil dieſer Koſten zu beſtreiten,
oder wenn, wie an einigen Orten geſchieht, die Zinſe
immer wieder zum Capital geſchlagen werden, wenig-
nigſtens ſeiner Zeit zu Beſtreitung des ganzen jaͤhrlichen
Aufwands hinreichen wird.

§. 98.

Es ſcheint jedoch zu Erreichung des Zweckes nicht
gerade abſolut nothwendig zu ſeyn, daß jede Jnduſtrie-
Schule einen beſonderen Fonds habe, indem die Re-
gierung noch andere Mittel hat, die allgemeinere Er-
richtung ſolcher Schulen zu bewirken, und deren be-
ſtaͤndige Fortdauer auch fuͤr die Zukunft zu ſichern,
gleichwie auch wirklich viele andere gemeinnuͤtzliche An-
ſtalten, nahmentlich viele Elementar-Schulen, zum
Theil ſchon ſeit Jahrhunderten, und ebenſo auch ver-
ſchiedene Jnduſtrie-Schulen ſeit mehreren Jahren, ohne
einen beſonderen Fonds, in Wuͤrttemberg beſtehen. —
Eines der Mittel, welche in Ermanglung beſonderer
oͤffentlichen Fonds, wie uͤberhaupt zu Aufbringung der
Gemeinde-Ausgaben zu gemeinnuͤtzlichen Zwecken, ſo
insbeſondere auch zu Aufbringung der mit Einrichtung
und Unterhaltung der Orts-Jnduſtrie-Schulen verbun-
denen Koſten bisher zum Theil benuͤzt worden ſind,
und ohne Zweifel auch ſonſt noch an manchem Orte
benuzt werden koͤnnten, iſt die Umlage derſelben
unter die Einwohnerſchaft nach dem gewoͤhn-
lichen Steuerfuß
. — Freylich gibt es Gemeinden,
welchen jede neue Umlage nach dem Steuerfuß ſchon
um deßwillen ſehr zuwider iſt, weil ſie fruͤher unter
guͤnſtigeren Zeitverhaͤltniſſen ungleich weniger Abgaben
zu bezahlen hatten, als dieß gegenwaͤrtig der Fall iſt.
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[134/0144] iſt, wenigſtens einen Theil dieſer Koſten zu beſtreiten, oder wenn, wie an einigen Orten geſchieht, die Zinſe immer wieder zum Capital geſchlagen werden, wenig- nigſtens ſeiner Zeit zu Beſtreitung des ganzen jaͤhrlichen Aufwands hinreichen wird. §. 98. Es ſcheint jedoch zu Erreichung des Zweckes nicht gerade abſolut nothwendig zu ſeyn, daß jede Jnduſtrie- Schule einen beſonderen Fonds habe, indem die Re- gierung noch andere Mittel hat, die allgemeinere Er- richtung ſolcher Schulen zu bewirken, und deren be- ſtaͤndige Fortdauer auch fuͤr die Zukunft zu ſichern, gleichwie auch wirklich viele andere gemeinnuͤtzliche An- ſtalten, nahmentlich viele Elementar-Schulen, zum Theil ſchon ſeit Jahrhunderten, und ebenſo auch ver- ſchiedene Jnduſtrie-Schulen ſeit mehreren Jahren, ohne einen beſonderen Fonds, in Wuͤrttemberg beſtehen. — Eines der Mittel, welche in Ermanglung beſonderer oͤffentlichen Fonds, wie uͤberhaupt zu Aufbringung der Gemeinde-Ausgaben zu gemeinnuͤtzlichen Zwecken, ſo insbeſondere auch zu Aufbringung der mit Einrichtung und Unterhaltung der Orts-Jnduſtrie-Schulen verbun- denen Koſten bisher zum Theil benuͤzt worden ſind, und ohne Zweifel auch ſonſt noch an manchem Orte benuzt werden koͤnnten, iſt die Umlage derſelben unter die Einwohnerſchaft nach dem gewoͤhn- lichen Steuerfuß. — Freylich gibt es Gemeinden, welchen jede neue Umlage nach dem Steuerfuß ſchon um deßwillen ſehr zuwider iſt, weil ſie fruͤher unter guͤnſtigeren Zeitverhaͤltniſſen ungleich weniger Abgaben zu bezahlen hatten, als dieß gegenwaͤrtig der Fall iſt. Es gibt Gemeinden, welche ſchon gegenwaͤrtig mit

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Zitationshilfe: Schmidlin, Johann Gottlieb: Ueber öffentliche Kinder-Industrie-Anstalten überhaupt, und insbesondere in Württemberg. Stuttgart, 1821, S. 134. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schmidlin_kinderindustrie_1821/144>, abgerufen am 13.05.2024.