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Schwappach, Adam: Forstpolitik, Jagd- und Fischereipolitik. Leipzig, 1894.

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B. Zweiter (spezieller) Teil.
der Zeit so gestaltet, dass, mit Ausnahme von Oesterreich, in allen
Staaten, welche forstliche Hochschulen besitzen, die forstlichen Versuchs-
anstalten mit letzteren vereinigt sind.

Die gegenwärtige Organisation des forstlichen Versuchs-
wesens
ist in ihren Hauptzügen folgende:

1. Deutschland.

a) Preussen. Die Hauptstation des forstlichen Versuchswesens (im
Gegensatz zu den Nebenstationen im Walde) besteht seit 1872 und ist mit
der Forstakademie Eberswalde organisch verbunden. Die Leitung ist dem
Direktor als Kommissarius der Zentralforstbehörde übertragen. Für die
Arbeiten bestehen fünf Abteilungen, nämlich eine forstliche, chemisch-
bodenkundliche, meteorologische, pflanzenphysiologische und zoologische.

An der Spitze der forstlichen Abteilung steht ein besonders hierfür
angestellter forsttechnischer Dirigent, während die übrigen von den be-
treffenden Dozenten der Akademie geleitet werden.

b) Bayern. Hier waren die Versuchsarbeiten zuerst vom Finanz-
ministerium bezw. der Zentralforstbehörde unmittelbar geleitet worden,
bei welcher seit 1875 ein besonderes Büreau für forstliches Versuchs-
wesen und forstliche Statistik bestand. Nach der Einrichtung des forst-
lichen Unterrichtes an der Universität München ist dort an Stelle des
eben genannten Büreaus eine forstliche Versuchsanstalt gegründet worden.
Nach dem Organisationsdekrete vom 30. Dezember 1882 zerfällt die Ver-
suchsanstalt in eine forstliche und eine forstlich-naturwissenschaftliche
Sektion; die letztere gliedert sich wieder in eine chemisch-bodenkund-
liche, forstlich-meteorologische und in eine forstlich-botanische Ab-
teilung. Dementsprechend funktionieren drei innerhalb ihres Rayons
selbständige Abteilungsvorstände. Vorstand der forstlichen Abteilung
ist der Professor der Holzmesskunde, der chemisch-bodenkundlichen der-
jenige der Bodenkunde und der forstbotanischen jener der Forstbotanik.
Der Professor der forstlichen Produktionslehre ist verpflichtet, sich an
dem Versuchswesen zu beteiligen, er ist Mitglied der forstlichen Sektion.
Alle zugezogenen Professoren haben in ihren Fächern jährliche Praktika
für die Studierenden abzuhalten. Die Leitung des Gesamtinstitutes nach
der formellen Seite besorgt der Anstaltsvorstand, welcher für je 3 Jahre
aus der Zahl der mit dem Versuchswesen betrauten Professoren er-
nannt wird.

c) In Sachsen besteht eine Kommission für das forstliche Ver-
suchswesen, welche unter dem Vorsitz des Direktors der Forstakademie
Tharand von sämtlichen ordentlichen Lehrern der Forstakademie je
für ihre Fächer gebildet wird, ausserdem gehört zu derselben auch
noch der Direktor des Forsteinrichtungsbüreaus in Dresden. Die forst-
lichen Arbeiten liegen hauptsächlich in der Hand des Professors für
Forstmathematik.


B. Zweiter (spezieller) Teil.
der Zeit so gestaltet, daſs, mit Ausnahme von Oesterreich, in allen
Staaten, welche forstliche Hochschulen besitzen, die forstlichen Versuchs-
anstalten mit letzteren vereinigt sind.

Die gegenwärtige Organisation des forstlichen Versuchs-
wesens
ist in ihren Hauptzügen folgende:

1. Deutschland.

a) Preuſsen. Die Hauptstation des forstlichen Versuchswesens (im
Gegensatz zu den Nebenstationen im Walde) besteht seit 1872 und ist mit
der Forstakademie Eberswalde organisch verbunden. Die Leitung ist dem
Direktor als Kommissarius der Zentralforstbehörde übertragen. Für die
Arbeiten bestehen fünf Abteilungen, nämlich eine forstliche, chemisch-
bodenkundliche, meteorologische, pflanzenphysiologische und zoologische.

An der Spitze der forstlichen Abteilung steht ein besonders hierfür
angestellter forsttechnischer Dirigent, während die übrigen von den be-
treffenden Dozenten der Akademie geleitet werden.

b) Bayern. Hier waren die Versuchsarbeiten zuerst vom Finanz-
ministerium bezw. der Zentralforstbehörde unmittelbar geleitet worden,
bei welcher seit 1875 ein besonderes Büreau für forstliches Versuchs-
wesen und forstliche Statistik bestand. Nach der Einrichtung des forst-
lichen Unterrichtes an der Universität München ist dort an Stelle des
eben genannten Büreaus eine forstliche Versuchsanstalt gegründet worden.
Nach dem Organisationsdekrete vom 30. Dezember 1882 zerfällt die Ver-
suchsanstalt in eine forstliche und eine forstlich-naturwissenschaftliche
Sektion; die letztere gliedert sich wieder in eine chemisch-bodenkund-
liche, forstlich-meteorologische und in eine forstlich-botanische Ab-
teilung. Dementsprechend funktionieren drei innerhalb ihres Rayons
selbständige Abteilungsvorstände. Vorstand der forstlichen Abteilung
ist der Professor der Holzmeſskunde, der chemisch-bodenkundlichen der-
jenige der Bodenkunde und der forstbotanischen jener der Forstbotanik.
Der Professor der forstlichen Produktionslehre ist verpflichtet, sich an
dem Versuchswesen zu beteiligen, er ist Mitglied der forstlichen Sektion.
Alle zugezogenen Professoren haben in ihren Fächern jährliche Praktika
für die Studierenden abzuhalten. Die Leitung des Gesamtinstitutes nach
der formellen Seite besorgt der Anstaltsvorstand, welcher für je 3 Jahre
aus der Zahl der mit dem Versuchswesen betrauten Professoren er-
nannt wird.

c) In Sachsen besteht eine Kommission für das forstliche Ver-
suchswesen, welche unter dem Vorsitz des Direktors der Forstakademie
Tharand von sämtlichen ordentlichen Lehrern der Forstakademie je
für ihre Fächer gebildet wird, auſserdem gehört zu derselben auch
noch der Direktor des Forsteinrichtungsbüreaus in Dresden. Die forst-
lichen Arbeiten liegen hauptsächlich in der Hand des Professors für
Forstmathematik.


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[126/0144] B. Zweiter (spezieller) Teil. der Zeit so gestaltet, daſs, mit Ausnahme von Oesterreich, in allen Staaten, welche forstliche Hochschulen besitzen, die forstlichen Versuchs- anstalten mit letzteren vereinigt sind. Die gegenwärtige Organisation des forstlichen Versuchs- wesens ist in ihren Hauptzügen folgende: 1. Deutschland. a) Preuſsen. Die Hauptstation des forstlichen Versuchswesens (im Gegensatz zu den Nebenstationen im Walde) besteht seit 1872 und ist mit der Forstakademie Eberswalde organisch verbunden. Die Leitung ist dem Direktor als Kommissarius der Zentralforstbehörde übertragen. Für die Arbeiten bestehen fünf Abteilungen, nämlich eine forstliche, chemisch- bodenkundliche, meteorologische, pflanzenphysiologische und zoologische. An der Spitze der forstlichen Abteilung steht ein besonders hierfür angestellter forsttechnischer Dirigent, während die übrigen von den be- treffenden Dozenten der Akademie geleitet werden. b) Bayern. Hier waren die Versuchsarbeiten zuerst vom Finanz- ministerium bezw. der Zentralforstbehörde unmittelbar geleitet worden, bei welcher seit 1875 ein besonderes Büreau für forstliches Versuchs- wesen und forstliche Statistik bestand. Nach der Einrichtung des forst- lichen Unterrichtes an der Universität München ist dort an Stelle des eben genannten Büreaus eine forstliche Versuchsanstalt gegründet worden. Nach dem Organisationsdekrete vom 30. Dezember 1882 zerfällt die Ver- suchsanstalt in eine forstliche und eine forstlich-naturwissenschaftliche Sektion; die letztere gliedert sich wieder in eine chemisch-bodenkund- liche, forstlich-meteorologische und in eine forstlich-botanische Ab- teilung. Dementsprechend funktionieren drei innerhalb ihres Rayons selbständige Abteilungsvorstände. Vorstand der forstlichen Abteilung ist der Professor der Holzmeſskunde, der chemisch-bodenkundlichen der- jenige der Bodenkunde und der forstbotanischen jener der Forstbotanik. Der Professor der forstlichen Produktionslehre ist verpflichtet, sich an dem Versuchswesen zu beteiligen, er ist Mitglied der forstlichen Sektion. Alle zugezogenen Professoren haben in ihren Fächern jährliche Praktika für die Studierenden abzuhalten. Die Leitung des Gesamtinstitutes nach der formellen Seite besorgt der Anstaltsvorstand, welcher für je 3 Jahre aus der Zahl der mit dem Versuchswesen betrauten Professoren er- nannt wird. c) In Sachsen besteht eine Kommission für das forstliche Ver- suchswesen, welche unter dem Vorsitz des Direktors der Forstakademie Tharand von sämtlichen ordentlichen Lehrern der Forstakademie je für ihre Fächer gebildet wird, auſserdem gehört zu derselben auch noch der Direktor des Forsteinrichtungsbüreaus in Dresden. Die forst- lichen Arbeiten liegen hauptsächlich in der Hand des Professors für Forstmathematik.

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Zitationshilfe: Schwappach, Adam: Forstpolitik, Jagd- und Fischereipolitik. Leipzig, 1894, S. 126. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schwappach_forstpolitik_1894/144>, abgerufen am 01.05.2024.