Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Schwappach, Adam: Forstpolitik, Jagd- und Fischereipolitik. Leipzig, 1894.

Bild:
<< vorherige Seite

B. Zweiter (spezieller) Teil.
Wanderversammlung ohne ständiges Präsidium und ständige Mitglied-
schaft. Während ihres Bestehens sind auf dieser Versammlung zahlreiche
und wichtige volkswirtschaftliche Fragen besprochen worden, allein der
Einfluss dieser Versammlungen ist äusserst gering und entspricht in
keiner Weise der Sorgfalt, mit welcher die Verhandlungen vorbereitet
und geführt werden. Die Beschlüsse finden nur dann weitere Folge,
wenn die Landesforstbehörden in ihrem eigenen Interesse hiervon
Gebrauch machen wollen, oder wenn bei den entsprechenden Landes-
behörden gut akkreditierte und einflussreiche Männer die Vertretung
der Beschlüsse übernehmen.

Eine offizielle Interessenvertretung der Forstwirtschaft in volks-
wirtschaftlichen Beratungskörpern findet zur Zeit nur dadurch statt,
dass im preussischen Landesökonomiekollegium und im sächsischen
Landwirtschaftsrate je ein Forstmann sitzt.

Für die preussischen Landwirtschaftskammern wird eine offizielle
Vertretung der Forstwirtschaft erstrebt.

Eine wesentlich einflussreichere Stellung in forstpolitischer Be-
ziehung nehmen die ausserdeutschen Forstvereine ein.

In Oesterreich bestehen zur Zeit zehn Forstvereine für einzelne
Kronländer oder Teile derselben, welche bei dem Vorwiegen des Pri-
vatwaldbesitzes neben den technischen Fragen auch der Forstpolitik
eine besondere Aufmerksamkeit zuwenden.

Als einheitlicher Mittelpunkt für die Waldbesitzer und Forstwirte
aus ganz Cisleithanien dient der 1852 gegründete österreichische
Reichsforstverein
mit ständigen und zeitlichen (nur für je eine Ver-
sammlung beitretenden) Mitgliedern.

An forstpolitischer Bedeutung wird der Reichsforstverein übertroffen
durch den 1875 begründeten und seitdem in der Regel alljährlich zu-
sammentretenden österreichischen Forstkongress. Mitglieder des-
selben sind die Delegierten der Forstvereine sowie der Forstsektionen oder
Forstkomitees derjenigen Landwirtschaftsgesellschaften in den einzelnen
Königreichen und Ländern, welche den Beitritt zum Kongresse erklärt
haben. Bei der Abstimmung besitzt jede vertretene Körperschaft nur
eine Stimme, infolgedessen hat die Stimme eines zufällig vertretenen
kleinen Gaues ebenso viel Gewicht, wie die eines grossen Landesvereines.
Dimitz sagt über die Wirksamkeit des Forstkongresses, dass er es den
Waldbesitzern, den hervorragenden Vertretern der Ressortbüreaukratie
und den Berufsforstwirten ermöglicht hat, eine freie Verständigung
über die grossen Fragen des Forstwesens anzubahnen und fortzusetzen. 1)

Die umfangreichste Thätigkeit entfaltet der ungarische Landes-
forstverein
. Wie dessen auf Seite 139 mitgeteiltes Programm zeigt,

1) Oesterreichs Forstwesen 1848 -- 1888. S. 260.

B. Zweiter (spezieller) Teil.
Wanderversammlung ohne ständiges Präsidium und ständige Mitglied-
schaft. Während ihres Bestehens sind auf dieser Versammlung zahlreiche
und wichtige volkswirtschaftliche Fragen besprochen worden, allein der
Einfluſs dieser Versammlungen ist äuſserst gering und entspricht in
keiner Weise der Sorgfalt, mit welcher die Verhandlungen vorbereitet
und geführt werden. Die Beschlüsse finden nur dann weitere Folge,
wenn die Landesforstbehörden in ihrem eigenen Interesse hiervon
Gebrauch machen wollen, oder wenn bei den entsprechenden Landes-
behörden gut akkreditierte und einfluſsreiche Männer die Vertretung
der Beschlüsse übernehmen.

Eine offizielle Interessenvertretung der Forstwirtschaft in volks-
wirtschaftlichen Beratungskörpern findet zur Zeit nur dadurch statt,
daſs im preuſsischen Landesökonomiekollegium und im sächsischen
Landwirtschaftsrate je ein Forstmann sitzt.

Für die preuſsischen Landwirtschaftskammern wird eine offizielle
Vertretung der Forstwirtschaft erstrebt.

Eine wesentlich einfluſsreichere Stellung in forstpolitischer Be-
ziehung nehmen die auſserdeutschen Forstvereine ein.

In Oesterreich bestehen zur Zeit zehn Forstvereine für einzelne
Kronländer oder Teile derselben, welche bei dem Vorwiegen des Pri-
vatwaldbesitzes neben den technischen Fragen auch der Forstpolitik
eine besondere Aufmerksamkeit zuwenden.

Als einheitlicher Mittelpunkt für die Waldbesitzer und Forstwirte
aus ganz Cisleithanien dient der 1852 gegründete österreichische
Reichsforstverein
mit ständigen und zeitlichen (nur für je eine Ver-
sammlung beitretenden) Mitgliedern.

An forstpolitischer Bedeutung wird der Reichsforstverein übertroffen
durch den 1875 begründeten und seitdem in der Regel alljährlich zu-
sammentretenden österreichischen Forstkongreſs. Mitglieder des-
selben sind die Delegierten der Forstvereine sowie der Forstsektionen oder
Forstkomitees derjenigen Landwirtschaftsgesellschaften in den einzelnen
Königreichen und Ländern, welche den Beitritt zum Kongresse erklärt
haben. Bei der Abstimmung besitzt jede vertretene Körperschaft nur
eine Stimme, infolgedessen hat die Stimme eines zufällig vertretenen
kleinen Gaues ebenso viel Gewicht, wie die eines groſsen Landesvereines.
Dimitz sagt über die Wirksamkeit des Forstkongresses, daſs er es den
Waldbesitzern, den hervorragenden Vertretern der Ressortbüreaukratie
und den Berufsforstwirten ermöglicht hat, eine freie Verständigung
über die groſsen Fragen des Forstwesens anzubahnen und fortzusetzen. 1)

Die umfangreichste Thätigkeit entfaltet der ungarische Landes-
forstverein
. Wie dessen auf Seite 139 mitgeteiltes Programm zeigt,

1) Oesterreichs Forstwesen 1848 — 1888. S. 260.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <div n="3">
            <div n="4">
              <p><pb facs="#f0156" n="138"/><fw place="top" type="header">B. Zweiter (spezieller) Teil.</fw><lb/>
Wanderversammlung ohne ständiges Präsidium und ständige Mitglied-<lb/>
schaft. Während ihres Bestehens sind auf dieser Versammlung zahlreiche<lb/>
und wichtige volkswirtschaftliche Fragen besprochen worden, allein der<lb/>
Einflu&#x017F;s dieser Versammlungen ist äu&#x017F;serst gering und entspricht in<lb/>
keiner Weise der Sorgfalt, mit welcher die Verhandlungen vorbereitet<lb/>
und geführt werden. Die Beschlüsse finden nur dann weitere Folge,<lb/>
wenn die Landesforstbehörden in ihrem eigenen Interesse hiervon<lb/>
Gebrauch machen wollen, oder wenn bei den entsprechenden Landes-<lb/>
behörden gut akkreditierte und einflu&#x017F;sreiche Männer die Vertretung<lb/>
der Beschlüsse übernehmen.</p><lb/>
              <p>Eine offizielle Interessenvertretung der Forstwirtschaft in volks-<lb/>
wirtschaftlichen Beratungskörpern findet zur Zeit nur dadurch statt,<lb/>
da&#x017F;s im preu&#x017F;sischen Landesökonomiekollegium und im sächsischen<lb/>
Landwirtschaftsrate je ein Forstmann sitzt.</p><lb/>
              <p>Für die preu&#x017F;sischen Landwirtschaftskammern wird eine offizielle<lb/>
Vertretung der Forstwirtschaft erstrebt.</p><lb/>
              <p>Eine wesentlich einflu&#x017F;sreichere Stellung in forstpolitischer Be-<lb/>
ziehung nehmen die au&#x017F;serdeutschen Forstvereine ein.</p><lb/>
              <p>In <hi rendition="#g">Oesterreich</hi> bestehen zur Zeit zehn Forstvereine für einzelne<lb/>
Kronländer oder Teile derselben, welche bei dem Vorwiegen des Pri-<lb/>
vatwaldbesitzes neben den technischen Fragen auch der Forstpolitik<lb/>
eine besondere Aufmerksamkeit zuwenden.</p><lb/>
              <p>Als einheitlicher Mittelpunkt für die Waldbesitzer und Forstwirte<lb/>
aus ganz Cisleithanien dient der 1852 gegründete <hi rendition="#g">österreichische<lb/>
Reichsforstverein</hi> mit ständigen und zeitlichen (nur für je eine Ver-<lb/>
sammlung beitretenden) Mitgliedern.</p><lb/>
              <p>An forstpolitischer Bedeutung wird der Reichsforstverein übertroffen<lb/>
durch den 1875 begründeten und seitdem in der Regel alljährlich zu-<lb/>
sammentretenden <hi rendition="#g">österreichischen Forstkongre&#x017F;s</hi>. Mitglieder des-<lb/>
selben sind die Delegierten der Forstvereine sowie der Forstsektionen oder<lb/>
Forstkomitees derjenigen Landwirtschaftsgesellschaften in den einzelnen<lb/>
Königreichen und Ländern, welche den Beitritt zum Kongresse erklärt<lb/>
haben. Bei der Abstimmung besitzt jede vertretene Körperschaft nur<lb/><hi rendition="#g">eine</hi> Stimme, infolgedessen hat die Stimme eines zufällig vertretenen<lb/>
kleinen Gaues ebenso viel Gewicht, wie die eines gro&#x017F;sen Landesvereines.<lb/><hi rendition="#k">Dimitz</hi> sagt über die Wirksamkeit des Forstkongresses, da&#x017F;s er es den<lb/>
Waldbesitzern, den hervorragenden Vertretern der Ressortbüreaukratie<lb/>
und den Berufsforstwirten ermöglicht hat, eine freie Verständigung<lb/>
über die gro&#x017F;sen Fragen des Forstwesens anzubahnen und fortzusetzen. <note place="foot" n="1)">Oesterreichs Forstwesen 1848 &#x2014; 1888. S. 260.</note></p><lb/>
              <p>Die umfangreichste Thätigkeit entfaltet der <hi rendition="#g">ungarische Landes-<lb/>
forstverein</hi>. Wie dessen auf Seite 139 mitgeteiltes Programm zeigt,<lb/></p>
            </div>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[138/0156] B. Zweiter (spezieller) Teil. Wanderversammlung ohne ständiges Präsidium und ständige Mitglied- schaft. Während ihres Bestehens sind auf dieser Versammlung zahlreiche und wichtige volkswirtschaftliche Fragen besprochen worden, allein der Einfluſs dieser Versammlungen ist äuſserst gering und entspricht in keiner Weise der Sorgfalt, mit welcher die Verhandlungen vorbereitet und geführt werden. Die Beschlüsse finden nur dann weitere Folge, wenn die Landesforstbehörden in ihrem eigenen Interesse hiervon Gebrauch machen wollen, oder wenn bei den entsprechenden Landes- behörden gut akkreditierte und einfluſsreiche Männer die Vertretung der Beschlüsse übernehmen. Eine offizielle Interessenvertretung der Forstwirtschaft in volks- wirtschaftlichen Beratungskörpern findet zur Zeit nur dadurch statt, daſs im preuſsischen Landesökonomiekollegium und im sächsischen Landwirtschaftsrate je ein Forstmann sitzt. Für die preuſsischen Landwirtschaftskammern wird eine offizielle Vertretung der Forstwirtschaft erstrebt. Eine wesentlich einfluſsreichere Stellung in forstpolitischer Be- ziehung nehmen die auſserdeutschen Forstvereine ein. In Oesterreich bestehen zur Zeit zehn Forstvereine für einzelne Kronländer oder Teile derselben, welche bei dem Vorwiegen des Pri- vatwaldbesitzes neben den technischen Fragen auch der Forstpolitik eine besondere Aufmerksamkeit zuwenden. Als einheitlicher Mittelpunkt für die Waldbesitzer und Forstwirte aus ganz Cisleithanien dient der 1852 gegründete österreichische Reichsforstverein mit ständigen und zeitlichen (nur für je eine Ver- sammlung beitretenden) Mitgliedern. An forstpolitischer Bedeutung wird der Reichsforstverein übertroffen durch den 1875 begründeten und seitdem in der Regel alljährlich zu- sammentretenden österreichischen Forstkongreſs. Mitglieder des- selben sind die Delegierten der Forstvereine sowie der Forstsektionen oder Forstkomitees derjenigen Landwirtschaftsgesellschaften in den einzelnen Königreichen und Ländern, welche den Beitritt zum Kongresse erklärt haben. Bei der Abstimmung besitzt jede vertretene Körperschaft nur eine Stimme, infolgedessen hat die Stimme eines zufällig vertretenen kleinen Gaues ebenso viel Gewicht, wie die eines groſsen Landesvereines. Dimitz sagt über die Wirksamkeit des Forstkongresses, daſs er es den Waldbesitzern, den hervorragenden Vertretern der Ressortbüreaukratie und den Berufsforstwirten ermöglicht hat, eine freie Verständigung über die groſsen Fragen des Forstwesens anzubahnen und fortzusetzen. 1) Die umfangreichste Thätigkeit entfaltet der ungarische Landes- forstverein. Wie dessen auf Seite 139 mitgeteiltes Programm zeigt, 1) Oesterreichs Forstwesen 1848 — 1888. S. 260.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/schwappach_forstpolitik_1894
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/schwappach_forstpolitik_1894/156
Zitationshilfe: Schwappach, Adam: Forstpolitik, Jagd- und Fischereipolitik. Leipzig, 1894, S. 138. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schwappach_forstpolitik_1894/156>, abgerufen am 27.04.2024.