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Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.

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nehmlich anno 1297, schenckte Pabst Bonifacius diese Insul nebst Sardinien König Jacobo in Arragonren, unter Bedingung eines jährlichen Zinses; woraus zwischen denen Genuesern und Arragoniern viele Kriege entstunden, in welchen diese jedoch zuletzt den kürtzern zogen, und den Genuesern die Insul lassen musten. Doch führen die Könige in Spanien zu conservirung ihres Rechtes noch beständig den Titul: König zu Corsica.

Siebendes Capitel, Von der Könige in Spanien Praetension auf das Königreich Jerusalem.

WIe zu Ende des 12 Seculi der Suitan in AEgypten Saladino sich der Stadt Jerusalem samt dem grösten Theil desselben Königreiches bemächtigte, und Johannes de Brienne, ein Frantzose, der sich wegen seiner Gemahlin Jolanda, einer eintzigen noch übrigen Erbin des Königreichs Jerusalem, anno 1210 zu Tyrus zum Könige von Jerusalem krönen lassen, solches Königreich denen Unglaubigen gerne wieder entreissen wolte, so gieng er in Persohn nach Italien, um daselbst Hülffe zu suchen. Bey dieser Gelegenheit vermählte sich Käyser Fridericus II, der zugleich König in Sicilien und Neapolis war, mit des Johannis Tochter Violanda, oder Yolanda, und bekam zum Brautschatz das Recht auf das Königreich Jerusalem, und ein Theil Siriens, mit Bedingung, daß solches allemahl mit Sicilien und Neapolis vereiniget bleiben solte. Und nahm Fridericus hierauff auch gleich den Titul von Jerusalem an. Damit er solches Reich aber auch in der That besitzen möchte, gieng er selber in das Gelobte Land, vertrieb die Saracenen aus Jerusalem, und ließ sich daselbst an. 1229 Kröhnen, muste aber noch bey seinen Lebzeiten alles wieder in der Unglaubigen Hände anno 1247 verfallen sehen, ohne Hoffnung solches zu recuperiren.

Weil nun Neapolis und Sicilien nach der Zeit auf die Könige in Arragonien, und folglich auf die Könige in Spanien, kommen, so haben sich die Könige in Arragonien und Spanien zu conservirung solches Rechtes, auch beständig König zu Jerusalem geschrieben, und nehmen die Patriarchen von Jerusalem noch heute zu Tage ihre Belehnung und confirmation von dem Viceroy in Sicilien, der ihnen solche im Nahmen des Königs in Spanien ertheilet. Die Saracenen und Türcken aber sind bißhero beständig in Besitz geblieben, und ist kaum Hoffnung, daß solches denselben wieder werde entrissen werden.

Achtes Capitel, Von der Könige in Spanien Praetension auf alles so andere Potentaten in America besitzen.

ES ist oben bey denen Praetensionen der Könige in Portugal c. 3. gemeldet worden, daß der Pabst nach Entdeckung der neuen Welt, die zwischen denen Portugisen und Castilianern deshalb entstandene Streitigkeit anno 1493 dergestalt entschieden, daß

vid. Zurita in Indic. Rer. Arrag. ad ann. 1247.
Spener hist. Insign. L. 1. c. 38. §. 54. Sprenger in memorab. Ital. Franckenberg im Europo. Herold. Part. 2. p. 121.
vid. Bzovius Tom. XIII. Annal. ad ann. 1229. n. 1. Conf. Eund. ad ann. 1235. n. 8. & 1250. n. 13.
vid. Constit. II & III Friderici contra haereticos, quae extant ap. Goldast. Tom. I. Const. Imp. p. 294. & Constitut. de Metallifodinarum Privilegio Dn. Planensibus concesso ap. Goldast. d. l. p. 298. add. Sigon. de Regn. Ital. L. 17. p. 32. Machiavell. L. 1. hist. Florent. p. 32.
vid. haec omnia latius in Scriptoribus bellorum Sacrorum & rerum Hierosolymitarum, quod edidit Reinerus Reineccius. Besoldus in hist. urbis & Regn. Hierosolym.
vid. supr. der Könige in Franckr. Praetens. auf Sicil. und Neap.
Valdes. de Dign. Regn. Hisp. c. 17. Spener hist. Insign. L. 1. c. 58. §. 24. Becemann. in Notit. Dignit. Illustr. Diss. 3. c. 1. §. 4. Schurtzfleisch in Disp. de Vitricis Ecclesiae. §. 12.
Autor des Interests des Princes. p. 71.

nehmlich anno 1297, schenckte Pabst Bonifacius diese Insul nebst Sardinien König Jacobo in Arragonren, unter Bedingung eines jährlichen Zinses; woraus zwischen denen Genuesern und Arragoniern viele Kriege entstunden, in welchen diese jedoch zuletzt den kürtzern zogen, und den Genuesern die Insul lassen musten. Doch führen die Könige in Spanien zu conservirung ihres Rechtes noch beständig den Titul: König zu Corsica.

Siebendes Capitel, Von der Könige in Spanien Praetension auf das Königreich Jerusalem.

WIe zu Ende des 12 Seculi der Suitan in AEgypten Saladino sich der Stadt Jerusalem samt dem grösten Theil desselben Königreiches bemächtigte, und Johannes de Brienne, ein Frantzose, der sich wegen seiner Gemahlin Jolanda, einer eintzigen noch übrigen Erbin des Königreichs Jerusalem, anno 1210 zu Tyrus zum Könige von Jerusalem krönen lassen, solches Königreich denen Unglaubigen gerne wieder entreissen wolte, so gieng er in Persohn nach Italien, um daselbst Hülffe zu suchen. Bey dieser Gelegenheit vermählte sich Käyser Fridericus II, der zugleich König in Sicilien und Neapolis war, mit des Johannis Tochter Violanda, oder Yolanda, und bekam zum Brautschatz das Recht auf das Königreich Jerusalem, und ein Theil Siriens, mit Bedingung, daß solches allemahl mit Sicilien und Neapolis vereiniget bleiben solte. Und nahm Fridericus hierauff auch gleich den Titul von Jerusalem an. Damit er solches Reich aber auch in der That besitzen möchte, gieng er selber in das Gelobte Land, vertrieb die Saracenen aus Jerusalem, und ließ sich daselbst an. 1229 Kröhnen, muste aber noch bey seinen Lebzeiten alles wieder in der Unglaubigen Hände anno 1247 verfallen sehen, ohne Hoffnung solches zu recuperiren.

Weil nun Neapolis und Sicilien nach der Zeit auf die Könige in Arragonien, und folglich auf die Könige in Spanien, kommen, so haben sich die Könige in Arragonien und Spanien zu conservirung solches Rechtes, auch beständig König zu Jerusalem geschrieben, und nehmen die Patriarchen von Jerusalem noch heute zu Tage ihre Belehnung und confirmation von dem Viceroy in Sicilien, der ihnen solche im Nahmen des Königs in Spanien ertheilet. Die Saracenen und Türcken aber sind bißhero beständig in Besitz geblieben, und ist kaum Hoffnung, daß solches denselben wieder werde entrissen werden.

Achtes Capitel, Von der Könige in Spanien Praetension auf alles so andere Potentaten in America besitzen.

ES ist oben bey denen Praetensionen der Könige in Portugal c. 3. gemeldet worden, daß der Pabst nach Entdeckung der neuen Welt, die zwischen denen Portugisen und Castilianern deshalb entstandene Streitigkeit anno 1493 dergestalt entschieden, daß

vid. Zurita in Indic. Rer. Arrag. ad ann. 1247.
Spener hist. Insign. L. 1. c. 38. §. 54. Sprenger in memorab. Ital. Franckenberg im Europo. Herold. Part. 2. p. 121.
vid. Bzovius Tom. XIII. Annal. ad ann. 1229. n. 1. Conf. Eund. ad ann. 1235. n. 8. & 1250. n. 13.
vid. Constit. II & III Friderici contra haereticos, quae extant ap. Goldast. Tom. I. Const. Imp. p. 294. & Constitut. de Metallifodinarum Privilegio Dn. Planensibus concesso ap. Goldast. d. l. p. 298. add. Sigon. de Regn. Ital. L. 17. p. 32. Machiavell. L. 1. hist. Florent. p. 32.
vid. haec omnia latius in Scriptoribus bellorum Sacrorum & rerum Hierosolymitarum, quod edidit Reinerus Reineccius. Besoldus in hist. urbis & Regn. Hierosolym.
vid. supr. der Könige in Franckr. Praetens. auf Sicil. und Neap.
Valdes. de Dign. Regn. Hisp. c. 17. Spener hist. Insign. L. 1. c. 58. §. 24. Becemann. in Notit. Dignit. Illustr. Diss. 3. c. 1. §. 4. Schurtzfleisch in Disp. de Vitricis Ecclesiae. §. 12.
Autor des Interests des Princes. p. 71.
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nehmlich anno 1297, schenckte            Pabst Bonifacius diese Insul nebst Sardinien König Jacobo in Arragonren, unter Bedingung            eines jährlichen Zinses; <note place="foot">vid. Zurita in Indic. Rer. Arrag. ad ann.              1247.</note> woraus zwischen denen Genuesern und Arragoniern viele Kriege entstunden, in            welchen diese jedoch zuletzt den kürtzern zogen, und den Genuesern die Insul lassen            musten. Doch führen die Könige in Spanien zu conservirung ihres Rechtes noch beständig den            Titul: König zu Corsica. <note place="foot">Spener hist. Insign. L. 1. c. 38. §. 54.              Sprenger in memorab. Ital. Franckenberg im Europo. Herold. Part. 2. p. 121.</note></p>
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        <p>Weil nun Neapolis und Sicilien nach der Zeit auf die Könige in Arragonien, und folglich            auf die Könige in Spanien, kommen, <note place="foot">vid. supr. der Könige in Franckr.              Praetens. auf Sicil. und Neap.</note> so haben sich die Könige in Arragonien und Spanien            zu conservirung solches Rechtes, auch beständig König zu Jerusalem geschrieben, <note place="foot">Valdes. de Dign. Regn. Hisp. c. 17. Spener hist. Insign. L. 1. c. 58. §.              24. Becemann. in Notit. Dignit. Illustr. Diss. 3. c. 1. §. 4. Schurtzfleisch in Disp. de              Vitricis Ecclesiae. §. 12.</note> und nehmen die Patriarchen von Jerusalem noch heute zu            Tage ihre Belehnung und confirmation von dem Viceroy in Sicilien, der ihnen solche im            Nahmen des Königs in Spanien ertheilet. <note place="foot">Autor des Interests des              Princes. p. 71.</note> Die Saracenen und Türcken aber sind bißhero beständig in Besitz            geblieben, und ist kaum Hoffnung, daß solches denselben wieder werde entrissen werden.</p>
        <p>Achtes Capitel, Von der Könige in Spanien Praetension auf alles so andere Potentaten in            America besitzen.</p>
        <p>ES ist oben bey denen Praetensionen der Könige in Portugal c. 3. gemeldet worden, daß der            Pabst nach Entdeckung der neuen Welt, die zwischen denen Portugisen und Castilianern            deshalb entstandene Streitigkeit anno 1493 dergestalt entschieden, daß
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[330/0359] nehmlich anno 1297, schenckte Pabst Bonifacius diese Insul nebst Sardinien König Jacobo in Arragonren, unter Bedingung eines jährlichen Zinses; woraus zwischen denen Genuesern und Arragoniern viele Kriege entstunden, in welchen diese jedoch zuletzt den kürtzern zogen, und den Genuesern die Insul lassen musten. Doch führen die Könige in Spanien zu conservirung ihres Rechtes noch beständig den Titul: König zu Corsica. Siebendes Capitel, Von der Könige in Spanien Praetension auf das Königreich Jerusalem. WIe zu Ende des 12 Seculi der Suitan in AEgypten Saladino sich der Stadt Jerusalem samt dem grösten Theil desselben Königreiches bemächtigte, und Johannes de Brienne, ein Frantzose, der sich wegen seiner Gemahlin Jolanda, einer eintzigen noch übrigen Erbin des Königreichs Jerusalem, anno 1210 zu Tyrus zum Könige von Jerusalem krönen lassen, solches Königreich denen Unglaubigen gerne wieder entreissen wolte, so gieng er in Persohn nach Italien, um daselbst Hülffe zu suchen. Bey dieser Gelegenheit vermählte sich Käyser Fridericus II, der zugleich König in Sicilien und Neapolis war, mit des Johannis Tochter Violanda, oder Yolanda, und bekam zum Brautschatz das Recht auf das Königreich Jerusalem, und ein Theil Siriens, mit Bedingung, daß solches allemahl mit Sicilien und Neapolis vereiniget bleiben solte. Und nahm Fridericus hierauff auch gleich den Titul von Jerusalem an. Damit er solches Reich aber auch in der That besitzen möchte, gieng er selber in das Gelobte Land, vertrieb die Saracenen aus Jerusalem, und ließ sich daselbst an. 1229 Kröhnen, muste aber noch bey seinen Lebzeiten alles wieder in der Unglaubigen Hände anno 1247 verfallen sehen, ohne Hoffnung solches zu recuperiren. Weil nun Neapolis und Sicilien nach der Zeit auf die Könige in Arragonien, und folglich auf die Könige in Spanien, kommen, so haben sich die Könige in Arragonien und Spanien zu conservirung solches Rechtes, auch beständig König zu Jerusalem geschrieben, und nehmen die Patriarchen von Jerusalem noch heute zu Tage ihre Belehnung und confirmation von dem Viceroy in Sicilien, der ihnen solche im Nahmen des Königs in Spanien ertheilet. Die Saracenen und Türcken aber sind bißhero beständig in Besitz geblieben, und ist kaum Hoffnung, daß solches denselben wieder werde entrissen werden. Achtes Capitel, Von der Könige in Spanien Praetension auf alles so andere Potentaten in America besitzen. ES ist oben bey denen Praetensionen der Könige in Portugal c. 3. gemeldet worden, daß der Pabst nach Entdeckung der neuen Welt, die zwischen denen Portugisen und Castilianern deshalb entstandene Streitigkeit anno 1493 dergestalt entschieden, daß vid. Zurita in Indic. Rer. Arrag. ad ann. 1247. Spener hist. Insign. L. 1. c. 38. §. 54. Sprenger in memorab. Ital. Franckenberg im Europo. Herold. Part. 2. p. 121. vid. Bzovius Tom. XIII. Annal. ad ann. 1229. n. 1. Conf. Eund. ad ann. 1235. n. 8. & 1250. n. 13. vid. Constit. II & III Friderici contra haereticos, quae extant ap. Goldast. Tom. I. Const. Imp. p. 294. & Constitut. de Metallifodinarum Privilegio Dn. Planensibus concesso ap. Goldast. d. l. p. 298. add. Sigon. de Regn. Ital. L. 17. p. 32. Machiavell. L. 1. hist. Florent. p. 32. vid. haec omnia latius in Scriptoribus bellorum Sacrorum & rerum Hierosolymitarum, quod edidit Reinerus Reineccius. Besoldus in hist. urbis & Regn. Hierosolym. vid. supr. der Könige in Franckr. Praetens. auf Sicil. und Neap. Valdes. de Dign. Regn. Hisp. c. 17. Spener hist. Insign. L. 1. c. 58. §. 24. Becemann. in Notit. Dignit. Illustr. Diss. 3. c. 1. §. 4. Schurtzfleisch in Disp. de Vitricis Ecclesiae. §. 12. Autor des Interests des Princes. p. 71.

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Zitationshilfe: Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712, S. 330. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/359>, abgerufen am 14.05.2024.