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Stifter, Adalbert: Bunte Steine. Bd. 1. Pest u. a., 1853.

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wiederte ihm, daß ich, so wie ich diese Lernfächer nach¬
gelernt hätte, ich auch alle die Arbeiten und Kennt¬
nisse, die zu unserem Geschäfte unmittelbar nothwen¬
dig wären, allmählich nachlernen würde. Hierauf
sagte er wieder, daß, wenn das Geschäft auf mich
warten müßte, ich zu einer Zeit fertig werden würde,
wenn es bereits zu Grunde gegangen wäre. Er ver¬
sprach aber, daß er sich so annehmen werde, wie es
in seinen Kräften möglich sei, und daß er mir über¬
lasse, zu thun, wie es mir gefalle, daß ich Einsicht
nehmen könne, daß ich mithelfen könne, daß ich noch
lernen könne, und daß mein Theil mir aber in jedem
Falle unverkümmert bewahrt werden solle."

"Ich ging wieder in die Studierstube zurük,
mischte mich in die Geschäfte nicht, weil ich sie wohl
nicht verstand, und er ließ mich dort. Ja er schikte
mir sogar bessere Geräthe, und versah mich mit meh¬
reren Bequemlichkeiten, daß der Aufenthalt in der
Stube mir nicht unangenehm würde. Nach einiger
Zeit erschien er mit dem Rechtsanwalte unseres
Hauses mit Personen des Gerichtes und mit Zeugen,
welche Freunde unsers Vaters gewesen waren, und
gab mir ein gerichtliches Papier, auf welchem ver¬
zeichnet war, was ich für Ansprüche an die Erbschaft
habe, welcher mein Theil sei, und was mir in der

wiederte ihm, daß ich, ſo wie ich dieſe Lernfächer nach¬
gelernt hätte, ich auch alle die Arbeiten und Kennt¬
niſſe, die zu unſerem Geſchäfte unmittelbar nothwen¬
dig wären, allmählich nachlernen würde. Hierauf
ſagte er wieder, daß, wenn das Geſchäft auf mich
warten müßte, ich zu einer Zeit fertig werden würde,
wenn es bereits zu Grunde gegangen wäre. Er ver¬
ſprach aber, daß er ſich ſo annehmen werde, wie es
in ſeinen Kräften möglich ſei, und daß er mir über¬
laſſe, zu thun, wie es mir gefalle, daß ich Einſicht
nehmen könne, daß ich mithelfen könne, daß ich noch
lernen könne, und daß mein Theil mir aber in jedem
Falle unverkümmert bewahrt werden ſolle.“

„Ich ging wieder in die Studierſtube zurük,
miſchte mich in die Geſchäfte nicht, weil ich ſie wohl
nicht verſtand, und er ließ mich dort. Ja er ſchikte
mir ſogar beſſere Geräthe, und verſah mich mit meh¬
reren Bequemlichkeiten, daß der Aufenthalt in der
Stube mir nicht unangenehm würde. Nach einiger
Zeit erſchien er mit dem Rechtsanwalte unſeres
Hauſes mit Perſonen des Gerichtes und mit Zeugen,
welche Freunde unſers Vaters geweſen waren, und
gab mir ein gerichtliches Papier, auf welchem ver¬
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[158/0171] wiederte ihm, daß ich, ſo wie ich dieſe Lernfächer nach¬ gelernt hätte, ich auch alle die Arbeiten und Kennt¬ niſſe, die zu unſerem Geſchäfte unmittelbar nothwen¬ dig wären, allmählich nachlernen würde. Hierauf ſagte er wieder, daß, wenn das Geſchäft auf mich warten müßte, ich zu einer Zeit fertig werden würde, wenn es bereits zu Grunde gegangen wäre. Er ver¬ ſprach aber, daß er ſich ſo annehmen werde, wie es in ſeinen Kräften möglich ſei, und daß er mir über¬ laſſe, zu thun, wie es mir gefalle, daß ich Einſicht nehmen könne, daß ich mithelfen könne, daß ich noch lernen könne, und daß mein Theil mir aber in jedem Falle unverkümmert bewahrt werden ſolle.“ „Ich ging wieder in die Studierſtube zurük, miſchte mich in die Geſchäfte nicht, weil ich ſie wohl nicht verſtand, und er ließ mich dort. Ja er ſchikte mir ſogar beſſere Geräthe, und verſah mich mit meh¬ reren Bequemlichkeiten, daß der Aufenthalt in der Stube mir nicht unangenehm würde. Nach einiger Zeit erſchien er mit dem Rechtsanwalte unſeres Hauſes mit Perſonen des Gerichtes und mit Zeugen, welche Freunde unſers Vaters geweſen waren, und gab mir ein gerichtliches Papier, auf welchem ver¬ zeichnet war, was ich für Anſprüche an die Erbſchaft habe, welcher mein Theil ſei, und was mir in der

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Zitationshilfe: Stifter, Adalbert: Bunte Steine. Bd. 1. Pest u. a., 1853, S. 158. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stifter_steine01_1853/171>, abgerufen am 29.04.2024.