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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723.

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zu unterscheiden, und durch eine gründliche und modeste Censur, wie die Christen in ihrem Glauben fest zusetzen: Also hingegen den irrenden Heyden, aus der Finsterniß in das Licht und von dem Weg des Irrthums einer fleischlichen Philosophie, in das Geleis des offenbahrten Wort GOttes, mit Vernunfft, Sanfftmuth und Liebe, nach der Vorschrifft unsers Heylandes zuführen und zubringen.

Es hatte aber dieses von mir, nach NB. NB. gleich erwehnter Intention verfertigtes Tractätchen, sich kaum in dem Buchladen zur Beurtheilung vernunfftiger und moderater Richter praesentiret: wurde von dem Magistrat der freyen Reichs-Stadt N. N. auf Angeben der Geistlichkeit es confisciret, auch der Verleger durch schwere Bedräuungen gezwungen, den Nahmen des Autoris ihnen zu offenbahren.

Nachdem durch dessen Bekäntniß also kundbahr worden war: Ich wäre der Verfasser erwehnter Meditationum Philosophicarum, und daß ich mich in der Stadt würcklich auffhielte; wurde nach wenigen Wochen, indem immittelst auff das Land zu einem guten Freund verreiset war, ich von dem Scholarchat, welchem die Censura Librorum, in erwehnter Reichs-Stadt N. N. incumbiret: durch einen Ministerialem begrüsset und invitiret zu sie zu kommen, um wegen einer gewissen Affaire, mit mir zu conferiren.

Ob nun wohl den Endzweck dieser Einladung vermercket, und sie leicht decliniren hätte können: in regard als ein gewesener Fürstlicher Rath und wie ein Passagirer, der in einer freyen Stadt vor sein Geld zehret, und ohne Domicilio fixo lebet, das Forum Civium zu agnosciren, ich ohnedem nicht wäre gehalten gewesen;

Habe doch lieber ex bonae caussae confidentia, mich vor die Herren Scholarchen sistiren, und ihre Proposition vernehmen: als durch Exceptiones Fori Declinatorias, in bösen Argwohn setzen, und zu sinistren Urtheilen Anlaß geben wollen.

In die comparitionis, wurde nach kurtzen Praeliminarien, von den Herrn Scholarchen, ex Commissione Nobilissimi Senatus, ich befraget: Ob ein gewisses Tractätchen rubriciret: Meditationes Philosophicae de DEO, Mundo, Homine: mir bekand wäre, und was ich von selbigem hielte?

Meine Replique darauf war: wie auf dero Invitation, theils aus Respect gegen sie, theils wegen eines guten und freyen Gewissens, auch um erwehntes unschuldiges Tractätchen, welches hiemit vor meine Arbeit erkennete, indem es causa inaudita verdammet und confisciret: in etwas zu vertheidigen, ich erschienen wäre; Declarirte dabey de novo, daß offenhertzig gestünde, der Verfasser solcher Meditationum zwar zu seyn: Ich hätte aber selbige

zu unterscheiden, und durch eine gründliche und modeste Censur, wie die Christen in ihrem Glauben fest zusetzen: Also hingegen den irrenden Heyden, aus der Finsterniß in das Licht und von dem Weg des Irrthums einer fleischlichen Philosophie, in das Geleis des offenbahrten Wort GOttes, mit Vernunfft, Sanfftmuth und Liebe, nach der Vorschrifft unsers Heylandes zuführen und zubringen.

Es hatte aber dieses von mir, nach NB. NB. gleich erwehnter Intention verfertigtes Tractätchen, sich kaum in dem Buchladen zur Beurtheilung vernunfftiger und moderater Richter praesentiret: wurde von dem Magistrat der freyen Reichs-Stadt N. N. auf Angeben der Geistlichkeit es confisciret, auch der Verleger durch schwere Bedräuungen gezwungen, den Nahmen des Autoris ihnen zu offenbahren.

Nachdem durch dessen Bekäntniß also kundbahr worden war: Ich wäre der Verfasser erwehnter Meditationum Philosophicarum, und daß ich mich in der Stadt würcklich auffhielte; wurde nach wenigen Wochen, indem immittelst auff das Land zu einem guten Freund verreiset war, ich von dem Scholarchat, welchem die Censura Librorum, in erwehnter Reichs-Stadt N. N. incumbiret: durch einen Ministerialem begrüsset und invitiret zu sie zu kommen, um wegen einer gewissen Affaire, mit mir zu conferiren.

Ob nun wohl den Endzweck dieser Einladung vermercket, und sie leicht decliniren hätte können: in regard als ein gewesener Fürstlicher Rath und wie ein Passagirer, der in einer freyen Stadt vor sein Geld zehret, und ohne Domicilio fixo lebet, das Forum Civium zu agnosciren, ich ohnedem nicht wäre gehalten gewesen;

Habe doch lieber ex bonae caussae confidentia, mich vor die Herren Scholarchen sistiren, und ihre Proposition vernehmen: als durch Exceptiones Fori Declinatorias, in bösen Argwohn setzen, und zu sinistren Urtheilen Anlaß geben wollen.

In die comparitionis, wurde nach kurtzen Praeliminarien, von den Herrn Scholarchen, ex Commissione Nobilissimi Senatus, ich befraget: Ob ein gewisses Tractätchen rubriciret: Meditationes Philosophicae de DEO, Mundo, Homine: mir bekand wäre, und was ich von selbigem hielte?

Meine Replique darauf war: wie auf dero Invitation, theils aus Respect gegen sie, theils wegen eines guten und freyen Gewissens, auch um erwehntes unschuldiges Tractätchen, welches hiemit vor meine Arbeit erkennete, indem es causa inaudita verdammet und confisciret: in etwas zu vertheidigen, ich erschienen wäre; Declarirte dabey de novo, daß offenhertzig gestünde, der Verfasser solcher Meditationum zwar zu seyn: Ich hätte aber selbige

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        <p>Habe doch lieber ex bonae caussae confidentia, mich vor die Herren Scholarchen                      sistiren, und ihre Proposition vernehmen: als durch Exceptiones Fori                      Declinatorias, in bösen Argwohn setzen, und zu sinistren Urtheilen Anlaß geben                      wollen.</p>
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[235/0251] zu unterscheiden, und durch eine gründliche und modeste Censur, wie die Christen in ihrem Glauben fest zusetzen: Also hingegen den irrenden Heyden, aus der Finsterniß in das Licht und von dem Weg des Irrthums einer fleischlichen Philosophie, in das Geleis des offenbahrten Wort GOttes, mit Vernunfft, Sanfftmuth und Liebe, nach der Vorschrifft unsers Heylandes zuführen und zubringen. Es hatte aber dieses von mir, nach NB. NB. gleich erwehnter Intention verfertigtes Tractätchen, sich kaum in dem Buchladen zur Beurtheilung vernunfftiger und moderater Richter praesentiret: wurde von dem Magistrat der freyen Reichs-Stadt N. N. auf Angeben der Geistlichkeit es confisciret, auch der Verleger durch schwere Bedräuungen gezwungen, den Nahmen des Autoris ihnen zu offenbahren. Nachdem durch dessen Bekäntniß also kundbahr worden war: Ich wäre der Verfasser erwehnter Meditationum Philosophicarum, und daß ich mich in der Stadt würcklich auffhielte; wurde nach wenigen Wochen, indem immittelst auff das Land zu einem guten Freund verreiset war, ich von dem Scholarchat, welchem die Censura Librorum, in erwehnter Reichs-Stadt N. N. incumbiret: durch einen Ministerialem begrüsset und invitiret zu sie zu kommen, um wegen einer gewissen Affaire, mit mir zu conferiren. Ob nun wohl den Endzweck dieser Einladung vermercket, und sie leicht decliniren hätte können: in regard als ein gewesener Fürstlicher Rath und wie ein Passagirer, der in einer freyen Stadt vor sein Geld zehret, und ohne Domicilio fixo lebet, das Forum Civium zu agnosciren, ich ohnedem nicht wäre gehalten gewesen; Habe doch lieber ex bonae caussae confidentia, mich vor die Herren Scholarchen sistiren, und ihre Proposition vernehmen: als durch Exceptiones Fori Declinatorias, in bösen Argwohn setzen, und zu sinistren Urtheilen Anlaß geben wollen. In die comparitionis, wurde nach kurtzen Praeliminarien, von den Herrn Scholarchen, ex Commissione Nobilissimi Senatus, ich befraget: Ob ein gewisses Tractätchen rubriciret: Meditationes Philosophicae de DEO, Mundo, Homine: mir bekand wäre, und was ich von selbigem hielte? Meine Replique darauf war: wie auf dero Invitation, theils aus Respect gegen sie, theils wegen eines guten und freyen Gewissens, auch um erwehntes unschuldiges Tractätchen, welches hiemit vor meine Arbeit erkennete, indem es causa inaudita verdammet und confisciret: in etwas zu vertheidigen, ich erschienen wäre; Declarirte dabey de novo, daß offenhertzig gestünde, der Verfasser solcher Meditationum zwar zu seyn: Ich hätte aber selbige

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2012-11-23T14:00:00Z)
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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723, S. 235. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte01_1723/251>, abgerufen am 28.04.2024.