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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723.

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ren; damit es mir von selbigen richtig insinuiret werde. Welches Eurer Hochedlen zu dero Nachricht zu überschreiben, vor nöthig erachtet; Verbleibe uti in Literis. Datum N. N. den 5ten Julii 1717.

Titius.

Erster Vorschmack vom judicio des Herrn Querenten

§. VII. Es endeckte mir aber dieses Inserat noch ferner einige weitere Nachricht von dem Zustande des Naturells des Herren Quaerenten. Nach seiner specie facti, nach seinen Schreiben an die Facultät, ja nach diesen seinen Inserat selbst, wolte er nicht haben, daß unsere Facultät wissen solte, wer er eigentlich wäre, und wo die Sache, worüber er uns fragte, passirt sey. Da er doch leichtlich hätte gedencken können, daß, ob gleich diese affaire aus leicht zu muthmassenden Ursachen, nicht war in die Zeitungen gesetzt worden, dennoch die Sache allbereit theils durch allethand Brieffe, theils durch die allhier studirende Studiosos, so von der Reichsstadt N. N. bürtig waren, auch bey uns allbereit bekandt sey. Ja da er hiernächst so sorgfältig war, daß er uns auch nicht einmahl den Nahmen seines Herrn Wirths wolte wissen lassen, dem die insinuation des decreti-senatus geschehen war, sondern in der Beylage sub B. derselbe gleichfals mit N. N. bezeichnet war, so fiel er doch in dem Inserat auff einmahl mit der Thüre ins Hauß, und gab uns durch nahmentliche Entdeckung dieses seines gewesenen Herrn Wirths den Schlüssel freywillig in die Hand, dieses vor uns so mühsam verborgne, und verschloßne Geheimniß aufzuschliessen; wenn es auch gleich in der That noch würcklich ein Geheimniß, und nicht allbereit, als obgedacht, schon vielen Gelehrten und Ungelehrten bekant gewesen wäre. Bey diesen Umständen wird mir der Herr Quaerent nicht verdencken, daß ich damahls aus gutem Gemüthe betauret, daß er vermuthlich secundam partem Dialecticae Petri Rami nicht in seiner Bibliothec haben, oder doch nicht fleißig in diesem Buch studiret haben müsse.

Und von dem zustand seines Gemüths.

§. IIX. Ja das Inserat gab mir noch ferner Anlaß, in den Zustand seines Gemüths und Willens, wiewohl noch etwas tunckel einzusehen, weil ich noch zweiffelhafftig war, ob ich die folgende Anmerckung auff das glimpflichste zu reden einer Einfalt oder Schalckheit zuschreiben solte. Ich wuste nun wohl, an wen ich das responsum addressiren solte, und wurde auch versprochen, die Gebühren zu entrichten. Ich dachte aber folgendes hierbey. Warum giebt der Herr Quaerent nicht jemand hier commission, der das responsum gleich ablöset? Will er nach seiner eigenen specie facti so ein erfahrner und gereiseter Hoffmann seyn, so hätte er ja leichtlich dencken sollen, daß dieses Zumuthen nicht allzuhöflich, oder wohl gar ein

ren; damit es mir von selbigen richtig insinuiret werde. Welches Eurer Hochedlen zu dero Nachricht zu überschreiben, vor nöthig erachtet; Verbleibe uti in Literis. Datum N. N. den 5ten Julii 1717.

Titius.

Erster Vorschmack vom judicio des Herrn Querenten

§. VII. Es endeckte mir aber dieses Inserat noch ferner einige weitere Nachricht von dem Zustande des Naturells des Herren Quaerenten. Nach seiner specie facti, nach seinen Schreiben an die Facultät, ja nach diesen seinen Inserat selbst, wolte er nicht haben, daß unsere Facultät wissen solte, wer er eigentlich wäre, und wo die Sache, worüber er uns fragte, passirt sey. Da er doch leichtlich hätte gedencken können, daß, ob gleich diese affaire aus leicht zu muthmassenden Ursachen, nicht war in die Zeitungen gesetzt worden, dennoch die Sache allbereit theils durch allethand Brieffe, theils durch die allhier studirende Studiosos, so von der Reichsstadt N. N. bürtig waren, auch bey uns allbereit bekandt sey. Ja da er hiernächst so sorgfältig war, daß er uns auch nicht einmahl den Nahmen seines Herrn Wirths wolte wissen lassen, dem die insinuation des decreti-senatus geschehen war, sondern in der Beylage sub B. derselbe gleichfals mit N. N. bezeichnet war, so fiel er doch in dem Inserat auff einmahl mit der Thüre ins Hauß, und gab uns durch nahmentliche Entdeckung dieses seines gewesenen Herrn Wirths den Schlüssel freywillig in die Hand, dieses vor uns so mühsam verborgne, und verschloßne Geheimniß aufzuschliessen; wenn es auch gleich in der That noch würcklich ein Geheimniß, und nicht allbereit, als obgedacht, schon vielen Gelehrten und Ungelehrten bekant gewesen wäre. Bey diesen Umständen wird mir der Herr Quaerent nicht verdencken, daß ich damahls aus gutem Gemüthe betauret, daß er vermuthlich secundam partem Dialecticae Petri Rami nicht in seiner Bibliothec haben, oder doch nicht fleißig in diesem Buch studiret haben müsse.

Und von dem zustand seines Gemüths.

§. IIX. Ja das Inserat gab mir noch ferner Anlaß, in den Zustand seines Gemüths und Willens, wiewohl noch etwas tunckel einzusehen, weil ich noch zweiffelhafftig war, ob ich die folgende Anmerckung auff das glimpflichste zu reden einer Einfalt oder Schalckheit zuschreiben solte. Ich wuste nun wohl, an wen ich das responsum addressiren solte, und wurde auch versprochen, die Gebühren zu entrichten. Ich dachte aber folgendes hierbey. Warum giebt der Herr Quaerent nicht jemand hier commission, der das responsum gleich ablöset? Will er nach seiner eigenen specie facti so ein erfahrner und gereiseter Hoffmann seyn, so hätte er ja leichtlich dencken sollen, daß dieses Zumuthen nicht allzuhöflich, oder wohl gar ein

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[244/0260] ren; damit es mir von selbigen richtig insinuiret werde. Welches Eurer Hochedlen zu dero Nachricht zu überschreiben, vor nöthig erachtet; Verbleibe uti in Literis. Datum N. N. den 5ten Julii 1717. Titius. §. VII. Es endeckte mir aber dieses Inserat noch ferner einige weitere Nachricht von dem Zustande des Naturells des Herren Quaerenten. Nach seiner specie facti, nach seinen Schreiben an die Facultät, ja nach diesen seinen Inserat selbst, wolte er nicht haben, daß unsere Facultät wissen solte, wer er eigentlich wäre, und wo die Sache, worüber er uns fragte, passirt sey. Da er doch leichtlich hätte gedencken können, daß, ob gleich diese affaire aus leicht zu muthmassenden Ursachen, nicht war in die Zeitungen gesetzt worden, dennoch die Sache allbereit theils durch allethand Brieffe, theils durch die allhier studirende Studiosos, so von der Reichsstadt N. N. bürtig waren, auch bey uns allbereit bekandt sey. Ja da er hiernächst so sorgfältig war, daß er uns auch nicht einmahl den Nahmen seines Herrn Wirths wolte wissen lassen, dem die insinuation des decreti-senatus geschehen war, sondern in der Beylage sub B. derselbe gleichfals mit N. N. bezeichnet war, so fiel er doch in dem Inserat auff einmahl mit der Thüre ins Hauß, und gab uns durch nahmentliche Entdeckung dieses seines gewesenen Herrn Wirths den Schlüssel freywillig in die Hand, dieses vor uns so mühsam verborgne, und verschloßne Geheimniß aufzuschliessen; wenn es auch gleich in der That noch würcklich ein Geheimniß, und nicht allbereit, als obgedacht, schon vielen Gelehrten und Ungelehrten bekant gewesen wäre. Bey diesen Umständen wird mir der Herr Quaerent nicht verdencken, daß ich damahls aus gutem Gemüthe betauret, daß er vermuthlich secundam partem Dialecticae Petri Rami nicht in seiner Bibliothec haben, oder doch nicht fleißig in diesem Buch studiret haben müsse. §. IIX. Ja das Inserat gab mir noch ferner Anlaß, in den Zustand seines Gemüths und Willens, wiewohl noch etwas tunckel einzusehen, weil ich noch zweiffelhafftig war, ob ich die folgende Anmerckung auff das glimpflichste zu reden einer Einfalt oder Schalckheit zuschreiben solte. Ich wuste nun wohl, an wen ich das responsum addressiren solte, und wurde auch versprochen, die Gebühren zu entrichten. Ich dachte aber folgendes hierbey. Warum giebt der Herr Quaerent nicht jemand hier commission, der das responsum gleich ablöset? Will er nach seiner eigenen specie facti so ein erfahrner und gereiseter Hoffmann seyn, so hätte er ja leichtlich dencken sollen, daß dieses Zumuthen nicht allzuhöflich, oder wohl gar ein

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723, S. 244. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte01_1723/260>, abgerufen am 26.04.2024.