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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725.

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zu seyn. Wobey abermahls erinnert wird, daß es nach der Offenbahrung Johannis 1. Capit. unwidersprechlich sey, daß dem Römischen Babel ein schreckliches Gericht vorstehe, etc.

§. XXII. Damit nun durch dieses Spenerische Bedencken dieEines andern Theologi Gutachten über das Spenerische Bedencken. andre Parthey nicht irre gemacht werden möchte, wurde dem Autori des oben §. X. angeführten andern Theologischen Responsi gnädigst aufgetragen, in der Furcht GOttes und Liebe die Gründe des Spenerischen Bedenckens zu erwegen, und seine Gedancken davon zu eröffnen; der dann auch solches mit geziemender Bescheidenheit dergestalt verrichtete, daß er sich zu erweisen angelegen seyn liesse, wie der Spenerische Haupt-Satz des ersten Arguments, als wenn durch den Ubertritt zur Römischen Kirche Christus verleugnet würde, sehr zweiffelhafft sey, insonderheit was ihre Lehre von der Rechtfertigung, und von guten Wercken, ingleichen von den Päbstlichen Indulgentien beträffe, bey welcher Gelegenheit er auch zugleich seine Meynung entdeckte, was bey dem Evangelisten Luca in 9. Capitel dadurch, wenn man sich der Wort Christi schäme, verstanden würde. So dann beantwortete er gleichfalls das andre Argument von der Sünde wider das Gewissen, und in specie die Einwürffe, von Betrug und Spiegelfechten der Römischen Kirchen, von der neuen Glaubens-Bekänntnüß der übertretenden, und von der Göttlichen Beybehaltung etlicher in der Römischen Kirchen auferzogenen Seelen, damit durch selbige etwas Gutes gestifftet würde, (die der seelige Spener bey seinen 6. Argument angeführet hatte,) und fassete endlich seine übrige Beantwortungen des dritten Arguments von der Liebe zur Ehre der Welt, ingleichen des vierten, von der Gelübt bey der Confirmation, des fünfften, von Aergernüß, des sechsten von grösserer Gefahr bey der Römischen Religion, item von Babel und Anti-Christ, und endlich des siebenden, daß es heute bey der Römischen Kirche noch gefährlicher aussehe, desto kürtzer: wie solches alles aus dem folgenden Gutachten selbst mit mehrern abzunehmen ist.

Ob zwar wohl die Veneration und Hochachtung, die ich billigVorbedingung des Autoris, Zweiffelhafftigkeit des Spenerischen Haupt-Satzes. für solche theure Lehrer unsrer Evangelischen Kirche trage, welche dero lebendigen Glauben rechtschaffen thätig zu erweisen, so wohl in dero Schrifften als selbst führenden Wandel ihnen höchst haben angelegen seyn lassen, mich zurück halten solte, dero heilige und gottseelige in Schriften abgefassete Gedancken zu examiniren, absonderlich da sie schon längst auch den Nahmen grundgelehrter Leute ihnen zuwege gebracht haben, und dannenhero des Herrn D. Speners seel. Bedencken, (dessen

zu seyn. Wobey abermahls erinnert wird, daß es nach der Offenbahrung Johannis 1. Capit. unwidersprechlich sey, daß dem Römischen Babel ein schreckliches Gericht vorstehe, etc.

§. XXII. Damit nun durch dieses Spenerische Bedencken dieEines andern Theologi Gutachten über das Spenerische Bedencken. andre Parthey nicht irre gemacht werden möchte, wurde dem Autori des oben §. X. angeführten andern Theologischen Responsi gnädigst aufgetragen, in der Furcht GOttes und Liebe die Gründe des Spenerischen Bedenckens zu erwegen, und seine Gedancken davon zu eröffnen; der dann auch solches mit geziemender Bescheidenheit dergestalt verrichtete, daß er sich zu erweisen angelegen seyn liesse, wie der Spenerische Haupt-Satz des ersten Arguments, als wenn durch den Ubertritt zur Römischen Kirche Christus verleugnet würde, sehr zweiffelhafft sey, insonderheit was ihre Lehre von der Rechtfertigung, und von guten Wercken, ingleichen von den Päbstlichen Indulgentien beträffe, bey welcher Gelegenheit er auch zugleich seine Meynung entdeckte, was bey dem Evangelisten Luca in 9. Capitel dadurch, wenn man sich der Wort Christi schäme, verstanden würde. So dann beantwortete er gleichfalls das andre Argument von der Sünde wider das Gewissen, und in specie die Einwürffe, von Betrug und Spiegelfechten der Römischen Kirchen, von der neuen Glaubens-Bekänntnüß der übertretenden, und von der Göttlichen Beybehaltung etlicher in der Römischen Kirchen auferzogenen Seelen, damit durch selbige etwas Gutes gestifftet würde, (die der seelige Spener bey seinen 6. Argument angeführet hatte,) und fassete endlich seine übrige Beantwortungen des dritten Arguments von der Liebe zur Ehre der Welt, ingleichen des vierten, von der Gelübt bey der Confirmation, des fünfften, von Aergernüß, des sechsten von grösserer Gefahr bey der Römischen Religion, item von Babel und Anti-Christ, und endlich des siebenden, daß es heute bey der Römischen Kirche noch gefährlicher aussehe, desto kürtzer: wie solches alles aus dem folgenden Gutachten selbst mit mehrern abzunehmen ist.

Ob zwar wohl die Veneration und Hochachtung, die ich billigVorbedingung des Autoris, Zweiffelhafftigkeit des Spenerischen Haupt-Satzes. für solche theure Lehrer unsrer Evangelischen Kirche trage, welche dero lebendigen Glauben rechtschaffen thätig zu erweisen, so wohl in dero Schrifften als selbst führenden Wandel ihnen höchst haben angelegen seyn lassen, mich zurück halten solte, dero heilige und gottseelige in Schriften abgefassete Gedancken zu examiniren, absonderlich da sie schon längst auch den Nahmen grundgelehrter Leute ihnen zuwege gebracht haben, und dannenhero des Herrn D. Speners seel. Bedencken, (dessen

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[87/0095] zu seyn. Wobey abermahls erinnert wird, daß es nach der Offenbahrung Johannis 1. Capit. unwidersprechlich sey, daß dem Römischen Babel ein schreckliches Gericht vorstehe, etc. §. XXII. Damit nun durch dieses Spenerische Bedencken die andre Parthey nicht irre gemacht werden möchte, wurde dem Autori des oben §. X. angeführten andern Theologischen Responsi gnädigst aufgetragen, in der Furcht GOttes und Liebe die Gründe des Spenerischen Bedenckens zu erwegen, und seine Gedancken davon zu eröffnen; der dann auch solches mit geziemender Bescheidenheit dergestalt verrichtete, daß er sich zu erweisen angelegen seyn liesse, wie der Spenerische Haupt-Satz des ersten Arguments, als wenn durch den Ubertritt zur Römischen Kirche Christus verleugnet würde, sehr zweiffelhafft sey, insonderheit was ihre Lehre von der Rechtfertigung, und von guten Wercken, ingleichen von den Päbstlichen Indulgentien beträffe, bey welcher Gelegenheit er auch zugleich seine Meynung entdeckte, was bey dem Evangelisten Luca in 9. Capitel dadurch, wenn man sich der Wort Christi schäme, verstanden würde. So dann beantwortete er gleichfalls das andre Argument von der Sünde wider das Gewissen, und in specie die Einwürffe, von Betrug und Spiegelfechten der Römischen Kirchen, von der neuen Glaubens-Bekänntnüß der übertretenden, und von der Göttlichen Beybehaltung etlicher in der Römischen Kirchen auferzogenen Seelen, damit durch selbige etwas Gutes gestifftet würde, (die der seelige Spener bey seinen 6. Argument angeführet hatte,) und fassete endlich seine übrige Beantwortungen des dritten Arguments von der Liebe zur Ehre der Welt, ingleichen des vierten, von der Gelübt bey der Confirmation, des fünfften, von Aergernüß, des sechsten von grösserer Gefahr bey der Römischen Religion, item von Babel und Anti-Christ, und endlich des siebenden, daß es heute bey der Römischen Kirche noch gefährlicher aussehe, desto kürtzer: wie solches alles aus dem folgenden Gutachten selbst mit mehrern abzunehmen ist. Eines andern Theologi Gutachten über das Spenerische Bedencken. Ob zwar wohl die Veneration und Hochachtung, die ich billig für solche theure Lehrer unsrer Evangelischen Kirche trage, welche dero lebendigen Glauben rechtschaffen thätig zu erweisen, so wohl in dero Schrifften als selbst führenden Wandel ihnen höchst haben angelegen seyn lassen, mich zurück halten solte, dero heilige und gottseelige in Schriften abgefassete Gedancken zu examiniren, absonderlich da sie schon längst auch den Nahmen grundgelehrter Leute ihnen zuwege gebracht haben, und dannenhero des Herrn D. Speners seel. Bedencken, (dessen Vorbedingung des Autoris, Zweiffelhafftigkeit des Spenerischen Haupt-Satzes.

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725, S. 87. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725/95>, abgerufen am 01.05.2024.