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Wolff, Eugen: Poetik: Die Gesetze der Poesie in ihrer geschichtlichen Entwicklung. Ein Grundriß. Oldenburg u. a., 1899.

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Strophen zu neuen festen Kunstformen. Auch die sprachliche Uebergangszeit pwo_271.002
ist nun überwunden. Da erfolgt zunächst eine neue gesetzmäßige pwo_271.003
Regelung der Langzeile. Die Nibelungenstrophe führt dieses pwo_271.004
Streben zu einer gewissen Vollendung. Jm Prinzip sind die ersten pwo_271.005
Halbverse der Langzeile vierhebig, die zweiten dreihebig, nur daß der pwo_271.006
Schluß der aus vier Langzeilen zusammengetretenen Strophe durch pwo_271.007
einen vollen, vierhebigen Vers bezeichnet ist. Einen Uebergang von pwo_271.008
der epischen zur lyrischen Verskunst stellt die Verwendung dieser pwo_271.009
Strophe durch den Ritter von Kürenberg dar. Bei ihm läßt sich pwo_271.010
zugleich beobachten, wie die lyrische Strophe zunächst einfach - ungegliedert pwo_271.011
- und vereinzelt - spruchartig - auftritt. Das pwo_271.012
Aneinanderreihen mehrerer lyrischer Strophen und noch späterhin die pwo_271.013
Dreiteiligkeit der lyrischen Strophe sind erst Ergebnisse weiterer pwo_271.014
Entwicklung.

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An einen andern Punkt der epischen Entwicklung setzt Dietmar pwo_271.016
von Aist an, indem er bald aus paarweise gereimten Langzeilen eine pwo_271.017
Strophe baut, bald kurze Reimpaare oder auch gekreuzt reimende pwo_271.018
Kurzzeilen der Strophenbildung zugrunde legt. Die Langzeile wird pwo_271.019
schließlich von der Kurzzeile aus dem Felde geschlagen. Die Reime pwo_271.020
verharren noch tief in Unreinheit; an ihrer statt herrscht weithin pwo_271.021
bloße Assonanz. Man lese charakteristische Belege beim Kürenberger pwo_271.022
wie bei Dietmar nach.

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Während schon die ersten Minnesänger gelegentlich zu mehrstrophigen pwo_271.024
lyrischen Gesängen vorschreiten, ist die Dreigliederung der pwo_271.025
lyrischen Strophe erst im letzten Viertel des 12. Jahrhunderts zu pwo_271.026
voller Ausbildung gelangt. Läßt sich doch schon an den jüngeren pwo_271.027
Sequenzen ein Uebergang von der Zweiteilung der Stollen zur Dreigliederung pwo_271.028
verfolgen. Wie in der Gestaltung der deutschen lyrischen pwo_271.029
Verskunst kein zusammenhangsloses, willkürliches Hin- und Herspringen, pwo_271.030
sondern organische Entwicklung statthat, wie sich geradezu nach pwo_271.031
diesen metrischen Entwicklungsstufen die Generationen und Gruppen pwo_271.032
der Minnesänger scheiden, trat schon in unserer ästhetischen Betrachtung pwo_271.033
der mittelhochdeutschen Lyrik hervor. Zunächst ist ein Nachlassen, pwo_271.034
schließlich Verpönung der unreinen Reime bemerkbar, und ebenso sind pwo_271.035
die einfachen und die dreiteiligen Strophen nicht als neben einander pwo_271.036
hergehende Ergänzungen, sondern als verschiedene Stufen in der vorschreitend

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Strophen zu neuen festen Kunstformen. Auch die sprachliche Uebergangszeit pwo_271.002
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Zitationshilfe: Wolff, Eugen: Poetik: Die Gesetze der Poesie in ihrer geschichtlichen Entwicklung. Ein Grundriß. Oldenburg u. a., 1899, S. 271. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wolff_poetik_1899/285>, abgerufen am 16.05.2024.