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Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555.

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chendiensts / den einfaltigen dester deütlicher fürgetragen vnd eingebildet werde.

Form der Absolution.

Der Allmechtig Gott hat sich ewer erbarmet / vnnd durch den verdienst des aller heiligsten leidens / sterbens / vnd aufferstehens vnsers Herrn Jesu Christi seins geliebten Sons / vergibt er eüch alle ewere Sünd / vnd ich / als ein verordneter Diener der Christlichen Kirchen / verkündige eüch auß beuelch vnsers Herrn Jesu Christi / solche vergebung aller ewer Sünd / im namen Gott des Vatters / vnd des Sons / vnd des heilgen Geists / Amen.

Mat. 9.

Geht hin im friden / eüch geschehe wie jr glauben.

Oder also.

chendiensts / den einfaltigen dester deütlicher fürgetragen vnd eingebildet werde.

Form der Absolution.

Der Allmechtig Gott hat sich ewer erbarmet / vnnd durch den verdienst des aller heiligsten leidens / sterbens / vnd aufferstehens vnsers Herrn Jesu Christi seins geliebten Sons / vergibt er eüch alle ewere Sünd / vnd ich / als ein verordneter Diener der Christlichen Kirchen / verkündige eüch auß beuelch vnsers Herrn Jesu Christi / solche vergebung aller ewer Sünd / im namen Gott des Vatters / vnd des Sons / vnd des heilgen Geists / Amen.

Mat. 9.

Geht hin im friden / eüch geschehe wie jr glauben.

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[0094] chendiensts / den einfaltigen dester deütlicher fürgetragen vnd eingebildet werde. Form der Absolution. Der Allmechtig Gott hat sich ewer erbarmet / vnnd durch den verdienst des aller heiligsten leidens / sterbens / vnd aufferstehens vnsers Herrn Jesu Christi seins geliebten Sons / vergibt er eüch alle ewere Sünd / vnd ich / als ein verordneter Diener der Christlichen Kirchen / verkündige eüch auß beuelch vnsers Herrn Jesu Christi / solche vergebung aller ewer Sünd / im namen Gott des Vatters / vnd des Sons / vnd des heilgen Geists / Amen. Geht hin im friden / eüch geschehe wie jr glauben. Oder also.

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Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
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Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
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Zitationshilfe: Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/94>, abgerufen am 30.04.2024.