Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565.versöne Opffer sein für die sünden der Lebendigen vnd der Todten. Auff der andern seiten ist es dahin gedeutet / als ob darinn der warhafftig Leib vnd das warhafftig Blüt Christi nicht gegenwertigklich außgetheilt würde. Darumb so man von dem heiligen Nachtmal Christi handeln wil / sol man sich anfengklich fleissigen / das hieuon recht gelehret vnd geglaubt / darnach das es ordenlich vnd der Kirchen nützlich außgetheilt vnd empfangen werde. So vil nün die lehr von dem Sacrament des Nachtmals belangt / wöllen wir das dieselbig stracks / nach vermög des worts Christi im Nachtmal / wie solches in der Augspurgischen vnd vnser Confession erkläret / gericht werde / nemlich / das in dem Nachtmal Christi der Leib vnd das Blüt Christi warhafftigklich vnd gegenwertigklich mit Brot vnd Wein außgetheilt / entpfangen vnd genossen werde. So viel aber die Ordnung der außtheilung desselben belangt / wiewol vor Jaren allerley Geseng / Lectiones / Salutationes vnd Gebett / neben vnd zü der ersten Stifftung Christi verordnet / vnnd etliche Christliche Kirchen / darinn das Euangelion reyn geprediget wirdt / zü vnsern zeiten derselben vil sich noch gebrauchen / wir auch da auß Gottes gnad ein gemeyne nützliche vnnd Christliche Kirchenordnung / auß gemeynem rath der Christlichen Stenden fürgenommen werden solt / vns derselben gern gleichförmig halten wöllen. Jedoch dieweil bey der außtheilung des heiligen Nacht mals / allwegen zwo Predigt / nemlich die gemeyne Predigt / vnd dann die verkündigung des Tods Christi ge- versöne Opffer sein für die sünden der Lebendigen vnd der Todten. Auff der andern seiten ist es dahin gedeutet / als ob darinn der warhafftig Leib vnd das warhafftig Blüt Christi nicht gegenwertigklich außgetheilt würde. Darumb so man von dem heiligen Nachtmal Christi handeln wil / sol man sich anfengklich fleissigen / das hieuon recht gelehret vnd geglaubt / darnach das es ordenlich vnd der Kirchen nützlich außgetheilt vnd empfangen werde. So vil nün die lehr von dem Sacrament des Nachtmals belangt / wöllen wir das dieselbig stracks / nach vermög des worts Christi im Nachtmal / wie solches in der Augspurgischen vnd vnser Confession erkläret / gericht werde / nemlich / das in dem Nachtmal Christi der Leib vnd das Blüt Christi warhafftigklich vnd gegenwertigklich mit Brot vnd Wein außgetheilt / entpfangen vnd genossen werde. So viel aber die Ordnung der außtheilung desselben belangt / wiewol vor Jaren allerley Geseng / Lectiones / Salutationes vnd Gebett / neben vnd zü der ersten Stifftung Christi verordnet / vnnd etliche Christliche Kirchen / darinn das Euangelion reyn geprediget wirdt / zü vnsern zeiten derselben vil sich noch gebrauchen / wir auch da auß Gottes gnad ein gemeyne nützliche vnnd Christliche Kirchenordnung / auß gemeynem rath der Christlichen Stenden fürgenommen werden solt / vns derselben gern gleichförmig halten wöllen. Jedoch dieweil bey der außtheilung des heiligẽ Nacht mals / allwegen zwo Predigt / nemlich die gemeyne Predigt / vnd dann die verkündigung des Tods Christi ge- <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0053" n="25"/> versöne Opffer sein für die sünden der Lebendigen vnd der Todten.</p> <p>Auff der andern seiten ist es dahin gedeutet / als ob darinn der warhafftig Leib vnd das warhafftig Blüt Christi nicht gegenwertigklich außgetheilt würde.</p> <p>Darumb so man von dem heiligen Nachtmal Christi handeln wil / sol man sich anfengklich fleissigen / das hieuon recht gelehret vnd geglaubt / darnach das es ordenlich vnd der Kirchen nützlich außgetheilt vnd empfangen werde.</p> <p>So vil nün die lehr von dem Sacrament des Nachtmals belangt / wöllen wir das dieselbig stracks / nach vermög des worts Christi im Nachtmal / wie solches in der Augspurgischen vnd vnser Confession erkläret / gericht werde / nemlich / das in dem Nachtmal Christi der Leib vnd das Blüt Christi warhafftigklich vnd gegenwertigklich mit Brot vnd Wein außgetheilt / entpfangen vnd genossen werde.</p> <p>So viel aber die Ordnung der außtheilung desselben belangt / wiewol vor Jaren allerley Geseng / Lectiones / Salutationes vnd Gebett / neben vnd zü der ersten Stifftung Christi verordnet / vnnd etliche Christliche Kirchen / darinn das Euangelion reyn geprediget wirdt / zü vnsern zeiten derselben vil sich noch gebrauchen / wir auch da auß Gottes gnad ein gemeyne nützliche vnnd Christliche Kirchenordnung / auß gemeynem rath der Christlichen Stenden fürgenommen werden solt / vns derselben gern gleichförmig halten wöllen. Jedoch dieweil bey der außtheilung des heiligẽ Nacht mals / allwegen zwo Predigt / nemlich die gemeyne Predigt / vnd dann die verkündigung des Tods Christi ge- </p> </div> </body> </text> </TEI> [25/0053]
versöne Opffer sein für die sünden der Lebendigen vnd der Todten.
Auff der andern seiten ist es dahin gedeutet / als ob darinn der warhafftig Leib vnd das warhafftig Blüt Christi nicht gegenwertigklich außgetheilt würde.
Darumb so man von dem heiligen Nachtmal Christi handeln wil / sol man sich anfengklich fleissigen / das hieuon recht gelehret vnd geglaubt / darnach das es ordenlich vnd der Kirchen nützlich außgetheilt vnd empfangen werde.
So vil nün die lehr von dem Sacrament des Nachtmals belangt / wöllen wir das dieselbig stracks / nach vermög des worts Christi im Nachtmal / wie solches in der Augspurgischen vnd vnser Confession erkläret / gericht werde / nemlich / das in dem Nachtmal Christi der Leib vnd das Blüt Christi warhafftigklich vnd gegenwertigklich mit Brot vnd Wein außgetheilt / entpfangen vnd genossen werde.
So viel aber die Ordnung der außtheilung desselben belangt / wiewol vor Jaren allerley Geseng / Lectiones / Salutationes vnd Gebett / neben vnd zü der ersten Stifftung Christi verordnet / vnnd etliche Christliche Kirchen / darinn das Euangelion reyn geprediget wirdt / zü vnsern zeiten derselben vil sich noch gebrauchen / wir auch da auß Gottes gnad ein gemeyne nützliche vnnd Christliche Kirchenordnung / auß gemeynem rath der Christlichen Stenden fürgenommen werden solt / vns derselben gern gleichförmig halten wöllen. Jedoch dieweil bey der außtheilung des heiligẽ Nacht mals / allwegen zwo Predigt / nemlich die gemeyne Predigt / vnd dann die verkündigung des Tods Christi ge-
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Zitationshilfe: | Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565, S. 25. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1565/53>, abgerufen am 15.06.2024. |