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Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess d. Kapitalist. Produktion. Kapitel XXIX-LII. Hamburg, 1894.

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instrument der Producenten bildet, und daher zu jedem Preis von
ihnen gekauft werden muss.

I. Der Preis des Bodens kann steigen, ohne dass die Rente steigt;
nämlich

1) durch das blosse Fallen des Zinsfusses, welches bewirkt, dass
die Rente theurer verkauft wird, und daher die kapitalisirte Rente,
der Bodenpreis wächst;

2) weil der Zins des dem Boden einverleibten Kapitals wächst.

II. Der Bodenpreis kann steigen, weil die Rente wächst.

Die Rente kann wachsen, weil der Preis des Bodenprodukts
steigt, in welchem Fall immer die Rate der Differentialrente steigt,
ob die Rente auf dem schlechtesten bebauten Boden gross, klein oder
gar nicht vorhanden sei. Unter der Rate verstehn wir das Verhält-
niss des Theils des Mehrwerths, der sich in Rente verwandelt, zum
vorgeschossnen Kapital, welches das Bodenprodukt producirt. Es
ist dies verschieden von dem Verhältniss des Surplusprodukts zum
Gesammtprodukt, denn das Gesammtprodukt schliesst nicht das
ganze vorgeschossne Kapital ein, nämlich nicht das fixe Kapital,
das neben dem Produkt fortexistirt. Dagegen ist dies darin ein-
geschlossen, dass auf den Bodenarten, die eine Differentialrente tragen,
ein wachsender Theil des Produkts sich in überschüssiges Surpluspro-
dukt verwandelt. Auf dem schlechtesten Boden schafft die Preisstei-
gerung des Bodenprodukts erst Rente und daher Preis des Bodens.

Die Rente kann aber auch wachsen, ohne dass der Preis des
Bodenprodukts steigt. Er kann konstant bleiben oder selbst abnehmen.

Wenn er konstant bleibt, so kann die Rente nur wachsen (von
Monopolpreisen abgesehn), entweder weil bei gleich grosser Kapital-
anlage auf den alten Ländereien, neue Ländereien besserer Qualität
bebaut werden, die aber nur hinreichen die gewachsene Nachfrage zu
decken, sodass der regulirende Marktpreis unverändert bleibt. In diesem
Fall steigt nicht der Preis der alten Ländereien, aber für den neu in
Angriff genommenen Boden steigt der Preis über den des alten.

Oder aber die Rente steigt, weil bei gleichbleibender relativer
Ergiebigkeit und gleichbleibenden Marktpreis die Masse des den
Boden exploitirenden Kapitals wächst. Obgleich daher die Rente
im Verhältniss zum vorgeschossnen Kapital dieselbe bleibt, ver-
doppelt sich z. B. ihre Masse, weil sich das Kapital selbst ver-
doppelt hat. Da kein Fallen des Preises eingetreten ist, wirft die
zweite Kapitalanlage ebenso gut wie die erste einen Surplusprofit
ab, der sich nach Ablauf der Pachtzeit ebenfalls in Rente ver-
wandelt. Die Masse der Rente steigt hier, weil die Masse des

instrument der Producenten bildet, und daher zu jedem Preis von
ihnen gekauft werden muss.

I. Der Preis des Bodens kann steigen, ohne dass die Rente steigt;
nämlich

1) durch das blosse Fallen des Zinsfusses, welches bewirkt, dass
die Rente theurer verkauft wird, und daher die kapitalisirte Rente,
der Bodenpreis wächst;

2) weil der Zins des dem Boden einverleibten Kapitals wächst.

II. Der Bodenpreis kann steigen, weil die Rente wächst.

Die Rente kann wachsen, weil der Preis des Bodenprodukts
steigt, in welchem Fall immer die Rate der Differentialrente steigt,
ob die Rente auf dem schlechtesten bebauten Boden gross, klein oder
gar nicht vorhanden sei. Unter der Rate verstehn wir das Verhält-
niss des Theils des Mehrwerths, der sich in Rente verwandelt, zum
vorgeschossnen Kapital, welches das Bodenprodukt producirt. Es
ist dies verschieden von dem Verhältniss des Surplusprodukts zum
Gesammtprodukt, denn das Gesammtprodukt schliesst nicht das
ganze vorgeschossne Kapital ein, nämlich nicht das fixe Kapital,
das neben dem Produkt fortexistirt. Dagegen ist dies darin ein-
geschlossen, dass auf den Bodenarten, die eine Differentialrente tragen,
ein wachsender Theil des Produkts sich in überschüssiges Surpluspro-
dukt verwandelt. Auf dem schlechtesten Boden schafft die Preisstei-
gerung des Bodenprodukts erst Rente und daher Preis des Bodens.

Die Rente kann aber auch wachsen, ohne dass der Preis des
Bodenprodukts steigt. Er kann konstant bleiben oder selbst abnehmen.

Wenn er konstant bleibt, so kann die Rente nur wachsen (von
Monopolpreisen abgesehn), entweder weil bei gleich grosser Kapital-
anlage auf den alten Ländereien, neue Ländereien besserer Qualität
bebaut werden, die aber nur hinreichen die gewachsene Nachfrage zu
decken, sodass der regulirende Marktpreis unverändert bleibt. In diesem
Fall steigt nicht der Preis der alten Ländereien, aber für den neu in
Angriff genommenen Boden steigt der Preis über den des alten.

Oder aber die Rente steigt, weil bei gleichbleibender relativer
Ergiebigkeit und gleichbleibenden Marktpreis die Masse des den
Boden exploitirenden Kapitals wächst. Obgleich daher die Rente
im Verhältniss zum vorgeschossnen Kapital dieselbe bleibt, ver-
doppelt sich z. B. ihre Masse, weil sich das Kapital selbst ver-
doppelt hat. Da kein Fallen des Preises eingetreten ist, wirft die
zweite Kapitalanlage ebenso gut wie die erste einen Surplusprofit
ab, der sich nach Ablauf der Pachtzeit ebenfalls in Rente ver-
wandelt. Die Masse der Rente steigt hier, weil die Masse des

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[310/0319] instrument der Producenten bildet, und daher zu jedem Preis von ihnen gekauft werden muss. I. Der Preis des Bodens kann steigen, ohne dass die Rente steigt; nämlich 1) durch das blosse Fallen des Zinsfusses, welches bewirkt, dass die Rente theurer verkauft wird, und daher die kapitalisirte Rente, der Bodenpreis wächst; 2) weil der Zins des dem Boden einverleibten Kapitals wächst. II. Der Bodenpreis kann steigen, weil die Rente wächst. Die Rente kann wachsen, weil der Preis des Bodenprodukts steigt, in welchem Fall immer die Rate der Differentialrente steigt, ob die Rente auf dem schlechtesten bebauten Boden gross, klein oder gar nicht vorhanden sei. Unter der Rate verstehn wir das Verhält- niss des Theils des Mehrwerths, der sich in Rente verwandelt, zum vorgeschossnen Kapital, welches das Bodenprodukt producirt. Es ist dies verschieden von dem Verhältniss des Surplusprodukts zum Gesammtprodukt, denn das Gesammtprodukt schliesst nicht das ganze vorgeschossne Kapital ein, nämlich nicht das fixe Kapital, das neben dem Produkt fortexistirt. Dagegen ist dies darin ein- geschlossen, dass auf den Bodenarten, die eine Differentialrente tragen, ein wachsender Theil des Produkts sich in überschüssiges Surpluspro- dukt verwandelt. Auf dem schlechtesten Boden schafft die Preisstei- gerung des Bodenprodukts erst Rente und daher Preis des Bodens. Die Rente kann aber auch wachsen, ohne dass der Preis des Bodenprodukts steigt. Er kann konstant bleiben oder selbst abnehmen. Wenn er konstant bleibt, so kann die Rente nur wachsen (von Monopolpreisen abgesehn), entweder weil bei gleich grosser Kapital- anlage auf den alten Ländereien, neue Ländereien besserer Qualität bebaut werden, die aber nur hinreichen die gewachsene Nachfrage zu decken, sodass der regulirende Marktpreis unverändert bleibt. In diesem Fall steigt nicht der Preis der alten Ländereien, aber für den neu in Angriff genommenen Boden steigt der Preis über den des alten. Oder aber die Rente steigt, weil bei gleichbleibender relativer Ergiebigkeit und gleichbleibenden Marktpreis die Masse des den Boden exploitirenden Kapitals wächst. Obgleich daher die Rente im Verhältniss zum vorgeschossnen Kapital dieselbe bleibt, ver- doppelt sich z. B. ihre Masse, weil sich das Kapital selbst ver- doppelt hat. Da kein Fallen des Preises eingetreten ist, wirft die zweite Kapitalanlage ebenso gut wie die erste einen Surplusprofit ab, der sich nach Ablauf der Pachtzeit ebenfalls in Rente ver- wandelt. Die Masse der Rente steigt hier, weil die Masse des

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Zitationshilfe: Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess d. Kapitalist. Produktion. Kapitel XXIX-LII. Hamburg, 1894, S. 310. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital0302_1894/319>, abgerufen am 26.04.2024.