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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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stein / vnd dessen einverleibten Landen angestelte oder noch fürhabende Confiscations Proceß / vnd andere Exactionen gegen Personen vnd Güter / ohne einige fernere Praetension oder Entrichtung gäntzlich abzuthun / zu aboliren vnd es baselbst bey dem Religion-vnd Prophan frieden zulassen / dawider allda niemanden in keinerley weise zu turbiren.

Wie dann zum dritten beyderseits Gefangene ohne Verzug vnnd einige weitere Beschwerung zuerledigen.

Vnd sollen zum vierdten in diesem Accord vnd Frieden an seiten der Rö. Key. M. die Cronen Hispanien vnd Polen / die Seren. Infanta zu Brüssel / mit dem gesampten Hochlöbl. Hauß Oesterreich / dann Chur Bayern / sampt allen andern assistirenden vnd gehorsamen Chur-Fürsten vnd Ständen deß H. Rö. Reichs / auch dero Vnderthanen vnd Eingesessen / ingleichem an seiten der Kön. Würd. vnd M. zu Dennemarck / Norwegen / rc. die Cronen Franckreich / Groß Brittannien / vnd Schweden / so wol die Staten der vereinigten Niderlanden / da sie allerseits wollen / mit eingezogen vnd begriffen seyn.

Vnd obwol zum fünffen / an seiten Jh. Kön. Würd. vnd M. zu Dennemarck Norwegen / rc. bey diesen Tractaten gantz inständig vnd bewegliche Erinnerung beschehen / auch hart vnd eyfferig vrgiret worden / dieser Vergleichung außtrücklich zu inseriren / daß Fürsten vnd Stände vber ordentlich Recht nicht beschweret werden mögen / weiln jedoch dargegen beständig eingeführt / daß die Kö. Key. M. ohne das vnd für sich niemandt wider Recht vnd Billichkeit zu graviren gemeint / so wollen Jhr. Königl. W. vnd M. dabey allerdings acquiesciren / auch dem Fürstl. Hauß Schleßwig / Holsteinischen / Gottorffischen theils / die Insul Fehmern / Nordstrandt auch dessen Antheil auff den Insuln Vörde vnd Süld (jedoch vorbehaltlich J. Kön. W. vnd M. vnd dero Cron Dennemarcken / rc. an bemelten Landen zustehenden Hoch vnd Lehens Gerechtigkeiten) mit denen allda noch vorhandenen Stücken / ohn Entgelt der Eingesessenen / gleich alsbald wider einraumen / auch das Volck / so in den Insuln vorhanden / mit guter Ordre vnd Disciplin ab-vnd wegführen / vnd förters wider den einen oder andern Fürsten oder Standt deß Kö. Reichs / wegen dessen / so bey diesem Kriegswesen vorgangen seyn mag / nichts eyfferen noch anthen / auch dieselbe dessen nichts entgelten lassen.

Alle vnd jede obige Puncten / sollen die Röm. Key. May. auch zu Dennemarck / Norwegen / rc. Kön. W. vnd M. vnverzüglich zugebracht / vnd die allervnderthänigste / vnd vnderthänigste Bemühung angewendet werden / daß J. Röm. Key. M. vnd Kön. W. vnd M. hierüber jhre besondere Ratificationes, denen diese Capita von Worten zu Worten einzuverleiben / vnder Jhrem Keyserl. vnd Kön. Hand Zeichen vnd Insiegeln / daß darinn, Jh. Röm. Keys. M. für sich / Jhre Successores, Erben vnd Nachkommen / vnd dann Jhr. Königl. Würd. vnd M. zu Dennemarck / Norwegen / rc. für sich / Jhre Herren Söhne / Successores, Erben vnd Nachkommen / bey Keys. vnd Königl. Hochheit / Würden vnd Worten / zugesagt vnd versprochen werden / allen vnd seden deren Innhalt stett / fest vnd vnverbrüchlich zu halten / dem in einigerley Weiß vnd Weg / weder directe noch indirecte nicht zuwider kommen / noch jemanden wer der auch were / vnder was Praetext vnd Schein es jmmer beschehen könte oder möchte / solches zu verhengen / zuverstatten noch gut zu heissen / worbey dann der Cron Dennemarcken sämptliche Herrn Reichs Räthe / die Königl. Ratification mit jhrer Hand Vnderschrifften vnd angebornen Pittschafften auch bekräfftigen werden. So geschehen zu Lübeck den 12. Maij / im 1629. Jahr.

Mit diesen abgehandelten Puncten sind abermalen vier von den Königlichen Herrn Deputirten zu der Königl. M. in Dennemarck / deroselben Ratification einzuholen / abgereyset. J. Kön. M. aber haben diesen verglichenen Puncten noch nit vnder schreiben wollen / sondern zween der jenigen / so jhme selbige gebracht / wider zurück aus Lübeck / die Tractaten ferner zu continuiren / gesandt.

Zu deren Ankunfft haben beyderseits Herrn Abgesandte / der Sachen einen Außgang zu machen / noch 3. Tag mit einander tractirt / die vorige Friedens Articul vmb ein gutes verbessert / vnd endlich Mitwochs den 7. Maij Alten / vnd 6. Jun. Newen Calenders den Frieden geschlossen. Darauff haben alsobald noch selbigen Tags die Anwesende Herrn Abgesandte diesen Schluß an die Rö. Keys. wie auch an die Königl. M. M. in Dennemarck / beyderseits Ratificationes aufs ehiste einzubringen / abgefertiget / auch so wol in die Keyserl. vnd Königl. Quartier / vnd Guarnisonen zu wissen gethan / vnd allenthalben vnder dem Kriegsvolck zu publiciren / benebens alle Feindthätlichkeiten / Exactionen / Span-vnd Fangung / Einfäll vnd Plünderungen gegen einander einzustellen bey Leibs vnd Lebens Straff gebotten.

Folgenden Tags wurde zu Lübeck deß Morgends vmb 8. Vhren dieser Friede offentlich außgeruffen / auch auf allen Thürnen außgeblasen / vnd darauf in allen Kirchen Danck sagungs Predigten gethan / vnd das Te Deum laudamus gesungen. Nach Vollenbung der Kirchen Ceremonien wurde mit allen Glocken zugleich eine gantze Stund geläutet. Nach dessen Verrichtung wurde dz grobe Geschütz vmb die Statt auff den Wällen dreymal loß gebrandt. Vber diß waren der Statt geworbene Soldaten mit fliegenden Fahnen in Ordnüg gestellet / die auch dreymal Salve geschossen.

Dergleichen Frewden Fest wurden auch den 31. Maij zu Hamburg angestellet. Bald hierauff / nach dem beyderseits / nemblich Jh. Key. M. vnd der Kön. W. in Dennemarck Ratificationes vber die Friedens Articul / eingebraccht / wurde das Keyserische Kriegsvolck auß Jüdland / Holstein / vnd allen dem König gehörigen Orthen abgeführet / vnd also selbige Vnderthanen wider in ruhigen vnd friedlichen Stand gesetzet.

Der Catholischen Zu end deß Januarij hat die Catholische Liga einen Convent zu Heydelberg angestellt. Nach

stein / vnd dessen einverleibten Landen angestelte oder noch fürhabende Confiscations Proceß / vnd andere Exactionen gegen Personen vñ Güter / ohne einige fernere Praetension oder Entrichtung gäntzlich abzuthun / zu aboliren vnd es baselbst bey dem Religion-vnd Prophan friedẽ zulassen / dawider allda niemandẽ in keinerley weise zu turbiren.

Wie dann zum dritten beyderseits Gefangene ohne Verzug vnnd einige weitere Beschwerung zuerledigen.

Vnd sollen zum vierdten in diesem Accord vnd Frieden an seiten der Rö. Key. M. die Cronen Hispanien vnd Polen / die Seren. Infanta zu Brüssel / mit dem gesampten Hochlöbl. Hauß Oesterreich / dann Chur Bayern / sampt allen andern assistirenden vnd gehorsamẽ Chur-Fürsten vnd Ständen deß H. Rö. Reichs / auch dero Vnderthanen vnd Eingesessen / ingleichem an seiten der Kön. Würd. vnd M. zu Dennemarck / Norwegen / rc. die Cronen Franckreich / Groß Brittannien / vnd Schweden / so wol die Staten der vereinigten Niderlanden / da sie allerseits wollen / mit eingezogen vnd begriffen seyn.

Vnd obwol zum fünffen / an seiten Jh. Kön. Würd. vnd M. zu Dennemarck Norwegen / rc. bey diesen Tractaten gantz inständig vnd bewegliche Erinnerung beschehen / auch hart vnd eyfferig vrgiret worden / dieser Vergleichung außtrücklich zu inseriren / daß Fürsten vnd Stände vber ordentlich Recht nicht beschweret werden mögen / weiln jedoch dargegen beständig eingeführt / daß die Kö. Key. M. ohne das vnd für sich niemandt wider Recht vnd Billichkeit zu graviren gemeint / so wollen Jhr. Königl. W. vnd M. dabey allerdings acquiesciren / auch dem Fürstl. Hauß Schleßwig / Holsteinischen / Gottorffischen theils / die Insul Fehmern / Nordstrandt auch dessen Antheil auff den Insuln Vörde vnd Süld (jedoch vorbehaltlich J. Kön. W. vnd M. vnd dero Cron Dennemarcken / rc. an bemelten Landen zustehenden Hoch vnd Lehens Gerechtigkeiten) mit denen allda noch vorhandenen Stücken / ohn Entgelt der Eingesessenẽ / gleich alsbald wider einraumen / auch das Volck / so in den Insuln vorhanden / mit guter Ordre vnd Disciplin ab-vnd wegführen / vnd förters wider den einen oder andern Fürsten oder Standt deß Kö. Reichs / wegen dessen / so bey diesem Kriegswesen vorgangen seyn mag / nichts eyfferen noch anthen / auch dieselbe dessen nichts entgelten lassen.

Alle vnd jede obige Puncten / sollen die Röm. Key. May. auch zu Dennemarck / Norwegen / rc. Kön. W. vnd M. vnverzüglich zugebracht / vnd die allervnderthänigste / vnd vnderthänigste Bemühung angewendet werden / daß J. Röm. Key. M. vnd Kön. W. vnd M. hierüber jhre besondere Ratificationes, denen diese Capita von Worten zu Worten einzuverleiben / vnder Jhrem Keyserl. vnd Kön. Hand Zeichen vnd Insiegeln / daß darinn, Jh. Röm. Keys. M. für sich / Jhre Successores, Erben vnd Nachkommen / vnd dann Jhr. Königl. Würd. vnd M. zu Dennemarck / Norwegen / rc. für sich / Jhre Herren Söhne / Successores, Erben vnd Nachkommen / bey Keys. vnd Königl. Hochheit / Würden vnd Worten / zugesagt vnd versprochen werden / allen vnd seden deren Innhalt stett / fest vnd vnverbrüchlich zu halten / dem in einigerley Weiß vnd Weg / weder directè noch indirectè nicht zuwider kommen / noch jemanden wer der auch were / vnder was Praetext vnd Schein es jmmer beschehen könte oder möchte / solches zu verhengen / zuverstatten noch gut zu heissen / worbey dann der Cron Dennemarcken sämptliche Herrn Reichs Räthe / die Königl. Ratification mit jhrer Hand Vnderschrifften vnd angebornen Pittschafften auch bekräfftigen werden. So geschehen zu Lübeck den 12. Maij / im 1629. Jahr.

Mit diesen abgehandelten Puncten sind abermalen vier von den Königlichen Herrn Deputirten zu der Königl. M. in Dennemarck / deroselben Ratification einzuholen / abgereyset. J. Kön. M. aber haben diesen verglichenen Puncten noch nit vnder schreiben wollen / sondern zween der jenigen / so jhme selbige gebracht / wider zurück aus Lübeck / die Tractaten ferner zu continuiren / gesandt.

Zu deren Ankunfft haben beyderseits Herrn Abgesandte / der Sachen einen Außgang zu machen / noch 3. Tag mit einander tractirt / die vorige Friedens Articul vmb ein gutes verbessert / vnd endlich Mitwochs den 7. Maij Alten / vñ 6. Jun. Newen Calenders den Frieden geschlossen. Darauff haben alsobald noch selbigen Tags die Anwesende Herrn Abgesandte diesen Schluß an die Rö. Keys. wie auch an die Königl. M. M. in Dennemarck / beyderseits Ratificationes aufs ehiste einzubringẽ / abgefertiget / auch so wol in die Keyserl. vnd Königl. Quartier / vnd Guarnisonen zu wissen gethan / vnd allenthalben vnder dem Kriegsvolck zu publiciren / benebens alle Feindthätlichkeiten / Exactionen / Span-vnd Fangung / Einfäll vnd Plünderungen gegen einander einzustellen bey Leibs vnd Lebens Straff gebotten.

Folgenden Tags wurde zu Lübeck deß Morgends vmb 8. Vhren dieser Friede offentlich außgeruffen / auch auf allen Thürnen außgeblasen / vñ darauf in allen Kirchen Danck sagungs Predigtẽ gethan / vnd das Te Deum laudamus gesungen. Nach Vollenbung der Kirchen Ceremoniẽ wurde mit allen Glocken zugleich eine gantze Stund geläutet. Nach dessen Verrichtung wurde dz grobe Geschütz vmb die Statt auff den Wällen dreymal loß gebrandt. Vber diß waren der Statt geworbene Soldaten mit fliegendẽ Fahnen in Ordnüg gestellet / die auch dreymal Salve geschossen.

Dergleichen Frewden Fest wurden auch den 31. Maij zu Hamburg angestellet. Bald hierauff / nach dem beyderseits / nemblich Jh. Key. M. vnd der Kön. W. in Dennemarck Ratificationes vber die Friedens Articul / eingebraccht / wurde das Keyserische Kriegsvolck auß Jüdland / Holstein / vnd allen dem König gehörigen Orthen abgeführet / vnd also selbige Vnderthanen wider in ruhigen vnd friedlichen Stand gesetzet.

Der Catholischen Zu end deß Januarij hat die Catholische Liga einen Convent zu Heydelberg angestellt. Nach

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          <p>Vnd sollen zum vierdten in diesem Accord vnd Frieden an seiten der Rö. Key. M.                      die Cronen Hispanien vnd Polen / die Seren. Infanta zu Brüssel / mit dem                      gesampten Hochlöbl. Hauß Oesterreich / dann Chur Bayern / sampt allen andern                      assistirenden vnd gehorsame&#x0303; Chur-Fürsten vnd Ständen deß H. Rö.                      Reichs / auch dero Vnderthanen vnd Eingesessen / ingleichem an seiten der Kön.                      Würd. vnd M. zu Dennemarck / Norwegen / rc. die Cronen Franckreich / Groß                      Brittannien / vnd Schweden / so wol die Staten der vereinigten Niderlanden / da                      sie allerseits wollen / mit eingezogen vnd begriffen seyn.</p>
          <p>Vnd obwol zum fünffen / an seiten Jh. Kön. Würd. vnd M. zu Dennemarck Norwegen /                      rc. bey diesen Tractaten gantz inständig vnd bewegliche Erinnerung beschehen /                      auch hart vnd eyfferig vrgiret worden / dieser Vergleichung außtrücklich zu                      inseriren / daß Fürsten vnd Stände vber ordentlich Recht nicht beschweret werden                      mögen / weiln jedoch dargegen beständig eingeführt / daß die Kö. Key. M. ohne                      das vnd für sich niemandt wider Recht vnd Billichkeit zu graviren gemeint / so                      wollen Jhr. Königl. W. vnd M. dabey allerdings acquiesciren / auch dem Fürstl.                      Hauß Schleßwig / Holsteinischen / Gottorffischen theils / die Insul Fehmern /                      Nordstrandt auch dessen Antheil auff den Insuln Vörde vnd Süld (jedoch                      vorbehaltlich J. Kön. W. vnd M. vnd dero Cron Dennemarcken / rc. an bemelten                      Landen zustehenden Hoch vnd Lehens Gerechtigkeiten) mit denen allda noch                      vorhandenen Stücken / ohn Entgelt der Eingesessene&#x0303; / gleich                      alsbald wider einraumen / auch das Volck / so in den Insuln vorhanden / mit                      guter Ordre vnd Disciplin ab-vnd wegführen / vnd förters wider den einen oder                      andern Fürsten oder Standt deß Kö. Reichs / wegen dessen / so bey diesem                      Kriegswesen vorgangen seyn mag / nichts eyfferen noch anthen / auch dieselbe                      dessen nichts entgelten lassen.</p>
          <p>Alle vnd jede obige Puncten / sollen die Röm. Key. May. auch zu Dennemarck /                      Norwegen / rc. Kön. W. vnd M. vnverzüglich zugebracht / vnd die                      allervnderthänigste / vnd vnderthänigste Bemühung angewendet werden / daß J.                      Röm. Key. M. vnd Kön. W. vnd M. hierüber jhre besondere Ratificationes, denen                      diese Capita von Worten zu Worten einzuverleiben / vnder Jhrem Keyserl. vnd Kön.                      Hand Zeichen vnd Insiegeln / daß darinn, Jh. Röm. Keys. M. für sich / Jhre                      Successores, Erben vnd Nachkommen / vnd dann Jhr. Königl. Würd. vnd M. zu                      Dennemarck / Norwegen / rc. für sich / Jhre Herren Söhne / Successores, Erben                      vnd Nachkommen / bey Keys. vnd Königl. Hochheit / Würden vnd Worten / zugesagt                      vnd versprochen werden / allen vnd seden deren Innhalt stett / fest vnd                      vnverbrüchlich zu halten / dem in einigerley Weiß vnd Weg / weder directè noch                      indirectè nicht zuwider kommen / noch jemanden wer der auch were / vnder was                      Praetext vnd Schein es jmmer beschehen könte oder möchte / solches zu verhengen                      / zuverstatten noch gut zu heissen / worbey dann der Cron Dennemarcken                      sämptliche Herrn Reichs Räthe / die Königl. Ratification mit jhrer Hand                      Vnderschrifften vnd angebornen Pittschafften auch bekräfftigen werden. So                      geschehen zu Lübeck den 12. Maij / im 1629. Jahr.</p>
          <p>Mit diesen abgehandelten Puncten sind abermalen vier von den Königlichen Herrn                      Deputirten zu der Königl. M. in Dennemarck / deroselben Ratification einzuholen                      / abgereyset. J. Kön. M. aber haben diesen verglichenen Puncten noch nit vnder                      schreiben wollen / sondern zween der jenigen / so jhme selbige gebracht / wider                      zurück aus Lübeck / die Tractaten ferner zu continuiren / gesandt.</p>
          <p>Zu deren Ankunfft haben beyderseits Herrn Abgesandte / der Sachen einen Außgang                      zu machen / noch 3. Tag mit einander tractirt / die vorige Friedens Articul vmb                      ein gutes verbessert / vnd endlich Mitwochs den 7. Maij Alten / vn&#x0303; 6. Jun. Newen Calenders den Frieden geschlossen. Darauff haben alsobald noch                      selbigen Tags die Anwesende Herrn Abgesandte diesen Schluß an die Rö. Keys. wie                      auch an die Königl. M. M. in Dennemarck / beyderseits Ratificationes aufs ehiste                          einzubringe&#x0303; / abgefertiget / auch so wol in die Keyserl. vnd                      Königl. Quartier / vnd Guarnisonen zu wissen gethan / vnd allenthalben vnder dem                      Kriegsvolck zu publiciren / benebens alle Feindthätlichkeiten / Exactionen /                      Span-vnd Fangung / Einfäll vnd Plünderungen gegen einander einzustellen bey                      Leibs vnd Lebens Straff gebotten.</p>
          <p>Folgenden Tags wurde zu Lübeck deß Morgends vmb 8. Vhren dieser Friede offentlich                      außgeruffen / auch auf allen Thürnen außgeblasen / vn&#x0303; darauf in                      allen Kirchen Danck sagungs Predigte&#x0303; gethan / vnd das Te Deum laudamus gesungen.                      Nach Vollenbung der Kirchen Ceremonie&#x0303; wurde mit allen Glocken                      zugleich eine gantze Stund geläutet. Nach dessen Verrichtung wurde dz grobe                      Geschütz vmb die Statt auff den Wällen dreymal loß gebrandt. Vber diß waren der                      Statt geworbene Soldaten mit fliegende&#x0303; Fahnen in Ordnüg gestellet                      / die auch dreymal Salve geschossen.</p>
          <p>Dergleichen Frewden Fest wurden auch den 31. Maij zu Hamburg angestellet. Bald                      hierauff / nach dem beyderseits / nemblich Jh. Key. M. vnd der Kön. W. in                      Dennemarck Ratificationes vber die Friedens Articul / eingebraccht / wurde das                      Keyserische Kriegsvolck auß Jüdland / Holstein / vnd allen dem König gehörigen                      Orthen abgeführet / vnd also selbige Vnderthanen wider in ruhigen vnd                      friedlichen Stand gesetzet.</p>
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[1310/1461] stein / vnd dessen einverleibten Landen angestelte oder noch fürhabende Confiscations Proceß / vnd andere Exactionen gegen Personen vñ Güter / ohne einige fernere Praetension oder Entrichtung gäntzlich abzuthun / zu aboliren vnd es baselbst bey dem Religion-vnd Prophan friedẽ zulassen / dawider allda niemandẽ in keinerley weise zu turbiren. Wie dann zum dritten beyderseits Gefangene ohne Verzug vnnd einige weitere Beschwerung zuerledigen. Vnd sollen zum vierdten in diesem Accord vnd Frieden an seiten der Rö. Key. M. die Cronen Hispanien vnd Polen / die Seren. Infanta zu Brüssel / mit dem gesampten Hochlöbl. Hauß Oesterreich / dann Chur Bayern / sampt allen andern assistirenden vnd gehorsamẽ Chur-Fürsten vnd Ständen deß H. Rö. Reichs / auch dero Vnderthanen vnd Eingesessen / ingleichem an seiten der Kön. Würd. vnd M. zu Dennemarck / Norwegen / rc. die Cronen Franckreich / Groß Brittannien / vnd Schweden / so wol die Staten der vereinigten Niderlanden / da sie allerseits wollen / mit eingezogen vnd begriffen seyn. Vnd obwol zum fünffen / an seiten Jh. Kön. Würd. vnd M. zu Dennemarck Norwegen / rc. bey diesen Tractaten gantz inständig vnd bewegliche Erinnerung beschehen / auch hart vnd eyfferig vrgiret worden / dieser Vergleichung außtrücklich zu inseriren / daß Fürsten vnd Stände vber ordentlich Recht nicht beschweret werden mögen / weiln jedoch dargegen beständig eingeführt / daß die Kö. Key. M. ohne das vnd für sich niemandt wider Recht vnd Billichkeit zu graviren gemeint / so wollen Jhr. Königl. W. vnd M. dabey allerdings acquiesciren / auch dem Fürstl. Hauß Schleßwig / Holsteinischen / Gottorffischen theils / die Insul Fehmern / Nordstrandt auch dessen Antheil auff den Insuln Vörde vnd Süld (jedoch vorbehaltlich J. Kön. W. vnd M. vnd dero Cron Dennemarcken / rc. an bemelten Landen zustehenden Hoch vnd Lehens Gerechtigkeiten) mit denen allda noch vorhandenen Stücken / ohn Entgelt der Eingesessenẽ / gleich alsbald wider einraumen / auch das Volck / so in den Insuln vorhanden / mit guter Ordre vnd Disciplin ab-vnd wegführen / vnd förters wider den einen oder andern Fürsten oder Standt deß Kö. Reichs / wegen dessen / so bey diesem Kriegswesen vorgangen seyn mag / nichts eyfferen noch anthen / auch dieselbe dessen nichts entgelten lassen. Alle vnd jede obige Puncten / sollen die Röm. Key. May. auch zu Dennemarck / Norwegen / rc. Kön. W. vnd M. vnverzüglich zugebracht / vnd die allervnderthänigste / vnd vnderthänigste Bemühung angewendet werden / daß J. Röm. Key. M. vnd Kön. W. vnd M. hierüber jhre besondere Ratificationes, denen diese Capita von Worten zu Worten einzuverleiben / vnder Jhrem Keyserl. vnd Kön. Hand Zeichen vnd Insiegeln / daß darinn, Jh. Röm. Keys. M. für sich / Jhre Successores, Erben vnd Nachkommen / vnd dann Jhr. Königl. Würd. vnd M. zu Dennemarck / Norwegen / rc. für sich / Jhre Herren Söhne / Successores, Erben vnd Nachkommen / bey Keys. vnd Königl. Hochheit / Würden vnd Worten / zugesagt vnd versprochen werden / allen vnd seden deren Innhalt stett / fest vnd vnverbrüchlich zu halten / dem in einigerley Weiß vnd Weg / weder directè noch indirectè nicht zuwider kommen / noch jemanden wer der auch were / vnder was Praetext vnd Schein es jmmer beschehen könte oder möchte / solches zu verhengen / zuverstatten noch gut zu heissen / worbey dann der Cron Dennemarcken sämptliche Herrn Reichs Räthe / die Königl. Ratification mit jhrer Hand Vnderschrifften vnd angebornen Pittschafften auch bekräfftigen werden. So geschehen zu Lübeck den 12. Maij / im 1629. Jahr. Mit diesen abgehandelten Puncten sind abermalen vier von den Königlichen Herrn Deputirten zu der Königl. M. in Dennemarck / deroselben Ratification einzuholen / abgereyset. J. Kön. M. aber haben diesen verglichenen Puncten noch nit vnder schreiben wollen / sondern zween der jenigen / so jhme selbige gebracht / wider zurück aus Lübeck / die Tractaten ferner zu continuiren / gesandt. Zu deren Ankunfft haben beyderseits Herrn Abgesandte / der Sachen einen Außgang zu machen / noch 3. Tag mit einander tractirt / die vorige Friedens Articul vmb ein gutes verbessert / vnd endlich Mitwochs den 7. Maij Alten / vñ 6. Jun. Newen Calenders den Frieden geschlossen. Darauff haben alsobald noch selbigen Tags die Anwesende Herrn Abgesandte diesen Schluß an die Rö. Keys. wie auch an die Königl. M. M. in Dennemarck / beyderseits Ratificationes aufs ehiste einzubringẽ / abgefertiget / auch so wol in die Keyserl. vnd Königl. Quartier / vnd Guarnisonen zu wissen gethan / vnd allenthalben vnder dem Kriegsvolck zu publiciren / benebens alle Feindthätlichkeiten / Exactionen / Span-vnd Fangung / Einfäll vnd Plünderungen gegen einander einzustellen bey Leibs vnd Lebens Straff gebotten. Folgenden Tags wurde zu Lübeck deß Morgends vmb 8. Vhren dieser Friede offentlich außgeruffen / auch auf allen Thürnen außgeblasen / vñ darauf in allen Kirchen Danck sagungs Predigtẽ gethan / vnd das Te Deum laudamus gesungen. Nach Vollenbung der Kirchen Ceremoniẽ wurde mit allen Glocken zugleich eine gantze Stund geläutet. Nach dessen Verrichtung wurde dz grobe Geschütz vmb die Statt auff den Wällen dreymal loß gebrandt. Vber diß waren der Statt geworbene Soldaten mit fliegendẽ Fahnen in Ordnüg gestellet / die auch dreymal Salve geschossen. Dergleichen Frewden Fest wurden auch den 31. Maij zu Hamburg angestellet. Bald hierauff / nach dem beyderseits / nemblich Jh. Key. M. vnd der Kön. W. in Dennemarck Ratificationes vber die Friedens Articul / eingebraccht / wurde das Keyserische Kriegsvolck auß Jüdland / Holstein / vnd allen dem König gehörigen Orthen abgeführet / vnd also selbige Vnderthanen wider in ruhigen vnd friedlichen Stand gesetzet. Zu end deß Januarij hat die Catholische Liga einen Convent zu Heydelberg angestellt. Nach Der Catholischen

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Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Das zweispaltige Layout wurde bei Transkription und Auszeichnung des Textes nicht berücksichtigt.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 1310. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/1461>, abgerufen am 06.05.2024.