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Allgemeine Zeitung. Nr. 11. Augsburg, 11. Januar 1840.

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und bei dem Vorort ein. Von diesem ist überhaupt noch nicht das mindeste Lebenszeichen in den Kanton Tessin gedrungen. - Die Gazzetta Ticinese widerlegt in einem längern Artikel die in der Mailänder Zeitung enthaltenen mancherlei falschen Angaben über die Vorfälle im Kanton Tessin. Man entnimmt unter andern aus dieser Berichtigung, daß an den letzten Wahlen vom 15 Dec. 10,222 Activbürger Theil genommen haben. Die Anwendung von Gewalt und Bestechung wird auf das förmlichste widersprochen und dagegen auf die Februarwahlen vom abgewichenen Jahre retorquirt. - Die Personen, die in Anklagezustand gesetzt worden, sind a) die gewesenen Staatsräthe Molo, Riva, Jos. Ant. Rusca, Lotti, Monti, Nessi, Vital Rusca und b) die Großräthe Vannoni, Vicar Calgari, Orbedi, Advocat Jos. Quadri, Pfarrer Fumagalli. Einhelligem Beschluß des Großen Rathes zufolge soll von ihnen Ersatz aller Kosten und alles Schadens gefordert werden, welche die Revolution veranlaßt hat. Die Güter und das Vermögen der Angeklagten sind für einmal mit Beschlag belegt. Im Kanton Tessin besteht, wenn wir nicht irren, ein Verantwortlichkeitsgesetz wenigstens gegen die Mitglieder der Regierung und der Gesandtschaft. Die Frage ist, ob dieses Gesetz beobachtet oder bloß eine Willkürmaaßregel decretirt worden. (St. Gall. Erz.)

Gestern hat der neue spanische Gesandte und bevollmächtigte Minister Don Mariano Carnerero, in einer Audienz bei dem neuen Bundespräsidenten Hrn. Bürgermeister v. Muralt seine Creditive übergeben. Seit längerer Zeit war kein spanischer Gesandte in der Schweiz. Dieser Diplomat ist vermuthlich auch mehr noch mit Rücksicht auf die deutschen Staaten als die Schweiz zu uns gelangt. - In diesen Tagen haben wir zwei ausgezeichnete Männer verloren: Professor Schönlein, welcher von Berlin aus keinen längern Urlaub mehr erhalten konnte und seinem Worte treu uns verlassen mußte (er wurde von vielen angesehenen Männern aus Zürich bis zur ersten Station begleitet), und den Schriftsteller Ulrich Hegner, der am 3 Jan. im 81sten Altersjahre starb.


Deutschland.

Heute Vormittags 10 Uhr versammelten sich die Mitglieder der Kammer der Abgeordneten zur Wahl ihres vierten Ausschusses - für das Staatsschulden-Tilgungswesen. Bei der erforderlichen absoluten Majorität von 58 wurden gewählt, und zwar im ersten Scrutin die Abgeordneten: 1) Frhr. v. Schäzler mit 81 Stimmen, 2) v. Maffei mit 79 St., 3) Bestelmaier mit 69 St.; im zweiten Scrutin bei einer Majorität von 57 die Abgeordneten 4) Fischer mit 98 St., 5) Rebmann mit 77 St., 6) Rietzler mit 74 St., 7) Frhr. v. Fraunhofen mit 60 St. Hiernächst ordnete das Präsidium die Wahl des Ausschusses an, zur Abfassung der an Se. Maj. den König auf die Thronrede zu richtenden Dankadresse. Bei einer Anwesenheit von 110 Mitgliedern fiel im ersten Scrutin die Majorität auf die Abg. 1) Dr. Bayer mit 90 St., 2) Windwart mit 85 St., 3) Frhr. v. Rotenhan mit 84 St., 4) Dr. Harleß mit 66 St., 5) Frhr. v. Thon-Dittmer mit 64 St. Im zweiten Scrutin bei einer absoluten Majorität von 49 6) Dr. Albrecht mit 81 St., v. Wening mit 76 Stimmen.

Der Fränkische Courier schreibt von der Isar: "Ein Frankfurter Correspondent der Preußischen Staatszeitung erwähnt, daß in dem herannahenden Jahre 1840 ein "allgemeines Preßgesetz für die Tagespresse der Bundesstaaten" erscheinen solle. So viel Aufsehen diese Nachricht im In- und Auslande zu erregen geeignet ist, so glauben wir doch dieselbe sehr stark bezweifeln und annehmen zu müssen, daß die genannte Zeitung durch ihren Berichterstatter irre geführt worden ist. Wenn man den gegenwärtigen Zustand der deutschen Journalistik überblickt, so wird man sich sehr natürlich veranlaßt finden, zu fragen, weßhalb denn wohl im Jahre 1840 geschehen sollte, was man selbst im Jahre 1832 nicht gethan hat? Wenn man damals es für zweckmäßig, ja vielleicht für nothwendig erkannte, die Angelegenheit der Tagespresse der Autonomie der einzelnen Bundesstaaten selbst zu überlassen, so läßt sich um so weniger besorgen, daß man jetzt in diese Autonomie eingreifen, und durch eine Acte, welche die innere Gesetzgebung der einzelnen Länder so tief berühren würde, die Selbstständigkeit derselben schmälern sollte. Abgesehen hievon, reicht selbst eine oberflächliche Erwägung der Interessen der einzelnen Staaten und ihrer Verhältnisse zu einander schon hin, um die Ueberzeugung zu gewinnen, daß ein solches "allgemeines Preßgesetz" gar nicht zu Stande kommen könne. Es bedarf keiner Erörterung, wie in allen constitutionellen deutschen Ländern sowohl die Regierungen als die Landstände sich darüber erklären, und wie die öffentliche Meinung sich auch in nicht constitutionellen Ländern aussprechen würde. Niemand wird läugnen wollen, daß die Zügellosigkeit der Tagespresse verschwunden ist, und wenn auch hier und da in einem oder dem andern Blatte mißfällige Artikel auftauchen, so sind Gegenmittel leicht zur Hand, und es bedarf wider dieselben wahrlich keines "allgemeinen Preßgesetzes", zumal zu einer Zeit, wo alle Parteien immer mehr dahin einverstanden werden, daß eine größere Preßfreiheit das beste Mittel gegen eine schlechte Presse ist."

Kaum haben die öffentlichen Sitzungen unsrer Kammern wieder begonnen, so beginnt auch der unselige Hader zwischen Stadt und Land wieder. Heute befand sich in der zweiten Kammer auf der Tagesordnung die Berathung des Gesetzesentwurfs, den Gewerbsbetrieb auf dem Lande betreffend. Wie zu erwarten, ergriffen die Abgeordneten der Städte, aus Gönnerschaft für das Zunftwesen, theils gegen den Gesetzesentwurf, theils und noch mehr gegen das Deputationsgutachten, welches noch mehrere Erweiterungen daran angebracht hat, heftige Opposition. Es wurde im Laufe der Debatte hin und wieder der Gewerbefreiheit gedacht, die Reiche-Eisenstuck als eine "schöne, aber überspannte Idee" bezeichnete. Schmidt stellte gleich bei dem Beginne der allgemeinen Debatte den Antrag, die Regierung solle ersucht werden, den ganzen Gesetzesentwurf so lange zurückzuziehen, bis Maaßregeln zur Verhütung der Nachtheile für die Handwerker in den Städten und für diese selbst getroffen seyen, und sodann den so modificirten Gesetzesentwurf wieder vorzulegen; er erlangte aber nicht die ausreichende Unterstützung. Das Resultat der Verhandlung selbst kann natürlich nicht zweifelhaft seyn, weil es nie zweifelhaft ist, wenn entgegengesetzte Interessen zwischen Stadt und Land in Frage kommen. Einen lebhaften Kampf bei einem Punkte darf man sich schon im voraus versprechen, wir meinen bei dem Concessionswesen, das die Deputation total beschränkt haben will, während natürlich die Regierung sehr darauf hält. (Sächs. Bl.)

Dem Stadtdirector Rumann ist am 3 d. M. folgender Bescheid der königlichen Justizkanzlei insinuirt worden: "Auf die von den Mitgliedern des hiesigen Allgemeinen Magistrats zu der Untersuchungssache wegen der am 15 Jun. und 11 Jul. d. J. an die deutsche Bundesversammlung gerichteten Vorstellungen etc. am 20 d. M. eingebrachte Schrift "Befolgung" etc. rubricirt, wird ihnen eröffnet: daß in Veranlassung ihrer Eingabe vom 15 (17) Oct. d. J. unter dem 21 desselben Monats von hier aus bei dem Cabinet


und bei dem Vorort ein. Von diesem ist überhaupt noch nicht das mindeste Lebenszeichen in den Kanton Tessin gedrungen. – Die Gazzetta Ticinese widerlegt in einem längern Artikel die in der Mailänder Zeitung enthaltenen mancherlei falschen Angaben über die Vorfälle im Kanton Tessin. Man entnimmt unter andern aus dieser Berichtigung, daß an den letzten Wahlen vom 15 Dec. 10,222 Activbürger Theil genommen haben. Die Anwendung von Gewalt und Bestechung wird auf das förmlichste widersprochen und dagegen auf die Februarwahlen vom abgewichenen Jahre retorquirt. – Die Personen, die in Anklagezustand gesetzt worden, sind a) die gewesenen Staatsräthe Molo, Riva, Jos. Ant. Rusca, Lotti, Monti, Nessi, Vital Rusca und b) die Großräthe Vannoni, Vicar Calgari, Orbedi, Advocat Jos. Quadri, Pfarrer Fumagalli. Einhelligem Beschluß des Großen Rathes zufolge soll von ihnen Ersatz aller Kosten und alles Schadens gefordert werden, welche die Revolution veranlaßt hat. Die Güter und das Vermögen der Angeklagten sind für einmal mit Beschlag belegt. Im Kanton Tessin besteht, wenn wir nicht irren, ein Verantwortlichkeitsgesetz wenigstens gegen die Mitglieder der Regierung und der Gesandtschaft. Die Frage ist, ob dieses Gesetz beobachtet oder bloß eine Willkürmaaßregel decretirt worden. (St. Gall. Erz.)

Gestern hat der neue spanische Gesandte und bevollmächtigte Minister Don Mariano Carnerero, in einer Audienz bei dem neuen Bundespräsidenten Hrn. Bürgermeister v. Muralt seine Creditive übergeben. Seit längerer Zeit war kein spanischer Gesandte in der Schweiz. Dieser Diplomat ist vermuthlich auch mehr noch mit Rücksicht auf die deutschen Staaten als die Schweiz zu uns gelangt. – In diesen Tagen haben wir zwei ausgezeichnete Männer verloren: Professor Schönlein, welcher von Berlin aus keinen längern Urlaub mehr erhalten konnte und seinem Worte treu uns verlassen mußte (er wurde von vielen angesehenen Männern aus Zürich bis zur ersten Station begleitet), und den Schriftsteller Ulrich Hegner, der am 3 Jan. im 81sten Altersjahre starb.


Deutschland.

Heute Vormittags 10 Uhr versammelten sich die Mitglieder der Kammer der Abgeordneten zur Wahl ihres vierten Ausschusses – für das Staatsschulden-Tilgungswesen. Bei der erforderlichen absoluten Majorität von 58 wurden gewählt, und zwar im ersten Scrutin die Abgeordneten: 1) Frhr. v. Schäzler mit 81 Stimmen, 2) v. Maffei mit 79 St., 3) Bestelmaier mit 69 St.; im zweiten Scrutin bei einer Majorität von 57 die Abgeordneten 4) Fischer mit 98 St., 5) Rebmann mit 77 St., 6) Rietzler mit 74 St., 7) Frhr. v. Fraunhofen mit 60 St. Hiernächst ordnete das Präsidium die Wahl des Ausschusses an, zur Abfassung der an Se. Maj. den König auf die Thronrede zu richtenden Dankadresse. Bei einer Anwesenheit von 110 Mitgliedern fiel im ersten Scrutin die Majorität auf die Abg. 1) Dr. Bayer mit 90 St., 2) Windwart mit 85 St., 3) Frhr. v. Rotenhan mit 84 St., 4) Dr. Harleß mit 66 St., 5) Frhr. v. Thon-Dittmer mit 64 St. Im zweiten Scrutin bei einer absoluten Majorität von 49 6) Dr. Albrecht mit 81 St., v. Wening mit 76 Stimmen.

Der Fränkische Courier schreibt von der Isar: „Ein Frankfurter Correspondent der Preußischen Staatszeitung erwähnt, daß in dem herannahenden Jahre 1840 ein „allgemeines Preßgesetz für die Tagespresse der Bundesstaaten“ erscheinen solle. So viel Aufsehen diese Nachricht im In- und Auslande zu erregen geeignet ist, so glauben wir doch dieselbe sehr stark bezweifeln und annehmen zu müssen, daß die genannte Zeitung durch ihren Berichterstatter irre geführt worden ist. Wenn man den gegenwärtigen Zustand der deutschen Journalistik überblickt, so wird man sich sehr natürlich veranlaßt finden, zu fragen, weßhalb denn wohl im Jahre 1840 geschehen sollte, was man selbst im Jahre 1832 nicht gethan hat? Wenn man damals es für zweckmäßig, ja vielleicht für nothwendig erkannte, die Angelegenheit der Tagespresse der Autonomie der einzelnen Bundesstaaten selbst zu überlassen, so läßt sich um so weniger besorgen, daß man jetzt in diese Autonomie eingreifen, und durch eine Acte, welche die innere Gesetzgebung der einzelnen Länder so tief berühren würde, die Selbstständigkeit derselben schmälern sollte. Abgesehen hievon, reicht selbst eine oberflächliche Erwägung der Interessen der einzelnen Staaten und ihrer Verhältnisse zu einander schon hin, um die Ueberzeugung zu gewinnen, daß ein solches „allgemeines Preßgesetz“ gar nicht zu Stande kommen könne. Es bedarf keiner Erörterung, wie in allen constitutionellen deutschen Ländern sowohl die Regierungen als die Landstände sich darüber erklären, und wie die öffentliche Meinung sich auch in nicht constitutionellen Ländern aussprechen würde. Niemand wird läugnen wollen, daß die Zügellosigkeit der Tagespresse verschwunden ist, und wenn auch hier und da in einem oder dem andern Blatte mißfällige Artikel auftauchen, so sind Gegenmittel leicht zur Hand, und es bedarf wider dieselben wahrlich keines „allgemeinen Preßgesetzes“, zumal zu einer Zeit, wo alle Parteien immer mehr dahin einverstanden werden, daß eine größere Preßfreiheit das beste Mittel gegen eine schlechte Presse ist.“

Kaum haben die öffentlichen Sitzungen unsrer Kammern wieder begonnen, so beginnt auch der unselige Hader zwischen Stadt und Land wieder. Heute befand sich in der zweiten Kammer auf der Tagesordnung die Berathung des Gesetzesentwurfs, den Gewerbsbetrieb auf dem Lande betreffend. Wie zu erwarten, ergriffen die Abgeordneten der Städte, aus Gönnerschaft für das Zunftwesen, theils gegen den Gesetzesentwurf, theils und noch mehr gegen das Deputationsgutachten, welches noch mehrere Erweiterungen daran angebracht hat, heftige Opposition. Es wurde im Laufe der Debatte hin und wieder der Gewerbefreiheit gedacht, die Reiche-Eisenstuck als eine „schöne, aber überspannte Idee“ bezeichnete. Schmidt stellte gleich bei dem Beginne der allgemeinen Debatte den Antrag, die Regierung solle ersucht werden, den ganzen Gesetzesentwurf so lange zurückzuziehen, bis Maaßregeln zur Verhütung der Nachtheile für die Handwerker in den Städten und für diese selbst getroffen seyen, und sodann den so modificirten Gesetzesentwurf wieder vorzulegen; er erlangte aber nicht die ausreichende Unterstützung. Das Resultat der Verhandlung selbst kann natürlich nicht zweifelhaft seyn, weil es nie zweifelhaft ist, wenn entgegengesetzte Interessen zwischen Stadt und Land in Frage kommen. Einen lebhaften Kampf bei einem Punkte darf man sich schon im voraus versprechen, wir meinen bei dem Concessionswesen, das die Deputation total beschränkt haben will, während natürlich die Regierung sehr darauf hält. (Sächs. Bl.)

Dem Stadtdirector Rumann ist am 3 d. M. folgender Bescheid der königlichen Justizkanzlei insinuirt worden: „Auf die von den Mitgliedern des hiesigen Allgemeinen Magistrats zu der Untersuchungssache wegen der am 15 Jun. und 11 Jul. d. J. an die deutsche Bundesversammlung gerichteten Vorstellungen etc. am 20 d. M. eingebrachte Schrift „Befolgung“ etc. rubricirt, wird ihnen eröffnet: daß in Veranlassung ihrer Eingabe vom 15 (17) Oct. d. J. unter dem 21 desselben Monats von hier aus bei dem Cabinet

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[0086/0006] und bei dem Vorort ein. Von diesem ist überhaupt noch nicht das mindeste Lebenszeichen in den Kanton Tessin gedrungen. – Die Gazzetta Ticinese widerlegt in einem längern Artikel die in der Mailänder Zeitung enthaltenen mancherlei falschen Angaben über die Vorfälle im Kanton Tessin. Man entnimmt unter andern aus dieser Berichtigung, daß an den letzten Wahlen vom 15 Dec. 10,222 Activbürger Theil genommen haben. Die Anwendung von Gewalt und Bestechung wird auf das förmlichste widersprochen und dagegen auf die Februarwahlen vom abgewichenen Jahre retorquirt. – Die Personen, die in Anklagezustand gesetzt worden, sind a) die gewesenen Staatsräthe Molo, Riva, Jos. Ant. Rusca, Lotti, Monti, Nessi, Vital Rusca und b) die Großräthe Vannoni, Vicar Calgari, Orbedi, Advocat Jos. Quadri, Pfarrer Fumagalli. Einhelligem Beschluß des Großen Rathes zufolge soll von ihnen Ersatz aller Kosten und alles Schadens gefordert werden, welche die Revolution veranlaßt hat. Die Güter und das Vermögen der Angeklagten sind für einmal mit Beschlag belegt. Im Kanton Tessin besteht, wenn wir nicht irren, ein Verantwortlichkeitsgesetz wenigstens gegen die Mitglieder der Regierung und der Gesandtschaft. Die Frage ist, ob dieses Gesetz beobachtet oder bloß eine Willkürmaaßregel decretirt worden. (St. Gall. Erz.) ✝ Zürich, 7 Jan. Gestern hat der neue spanische Gesandte und bevollmächtigte Minister Don Mariano Carnerero, in einer Audienz bei dem neuen Bundespräsidenten Hrn. Bürgermeister v. Muralt seine Creditive übergeben. Seit längerer Zeit war kein spanischer Gesandte in der Schweiz. Dieser Diplomat ist vermuthlich auch mehr noch mit Rücksicht auf die deutschen Staaten als die Schweiz zu uns gelangt. – In diesen Tagen haben wir zwei ausgezeichnete Männer verloren: Professor Schönlein, welcher von Berlin aus keinen längern Urlaub mehr erhalten konnte und seinem Worte treu uns verlassen mußte (er wurde von vielen angesehenen Männern aus Zürich bis zur ersten Station begleitet), und den Schriftsteller Ulrich Hegner, der am 3 Jan. im 81sten Altersjahre starb. Deutschland. *̲ München, 9 Jan. Heute Vormittags 10 Uhr versammelten sich die Mitglieder der Kammer der Abgeordneten zur Wahl ihres vierten Ausschusses – für das Staatsschulden-Tilgungswesen. Bei der erforderlichen absoluten Majorität von 58 wurden gewählt, und zwar im ersten Scrutin die Abgeordneten: 1) Frhr. v. Schäzler mit 81 Stimmen, 2) v. Maffei mit 79 St., 3) Bestelmaier mit 69 St.; im zweiten Scrutin bei einer Majorität von 57 die Abgeordneten 4) Fischer mit 98 St., 5) Rebmann mit 77 St., 6) Rietzler mit 74 St., 7) Frhr. v. Fraunhofen mit 60 St. Hiernächst ordnete das Präsidium die Wahl des Ausschusses an, zur Abfassung der an Se. Maj. den König auf die Thronrede zu richtenden Dankadresse. Bei einer Anwesenheit von 110 Mitgliedern fiel im ersten Scrutin die Majorität auf die Abg. 1) Dr. Bayer mit 90 St., 2) Windwart mit 85 St., 3) Frhr. v. Rotenhan mit 84 St., 4) Dr. Harleß mit 66 St., 5) Frhr. v. Thon-Dittmer mit 64 St. Im zweiten Scrutin bei einer absoluten Majorität von 49 6) Dr. Albrecht mit 81 St., v. Wening mit 76 Stimmen. Würzburg. Der Fränkische Courier schreibt von der Isar: „Ein Frankfurter Correspondent der Preußischen Staatszeitung erwähnt, daß in dem herannahenden Jahre 1840 ein „allgemeines Preßgesetz für die Tagespresse der Bundesstaaten“ erscheinen solle. 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Kaum haben die öffentlichen Sitzungen unsrer Kammern wieder begonnen, so beginnt auch der unselige Hader zwischen Stadt und Land wieder. Heute befand sich in der zweiten Kammer auf der Tagesordnung die Berathung des Gesetzesentwurfs, den Gewerbsbetrieb auf dem Lande betreffend. Wie zu erwarten, ergriffen die Abgeordneten der Städte, aus Gönnerschaft für das Zunftwesen, theils gegen den Gesetzesentwurf, theils und noch mehr gegen das Deputationsgutachten, welches noch mehrere Erweiterungen daran angebracht hat, heftige Opposition. Es wurde im Laufe der Debatte hin und wieder der Gewerbefreiheit gedacht, die Reiche-Eisenstuck als eine „schöne, aber überspannte Idee“ bezeichnete. Schmidt stellte gleich bei dem Beginne der allgemeinen Debatte den Antrag, die Regierung solle ersucht werden, den ganzen Gesetzesentwurf so lange zurückzuziehen, bis Maaßregeln zur Verhütung der Nachtheile für die Handwerker in den Städten und für diese selbst getroffen seyen, und sodann den so modificirten Gesetzesentwurf wieder vorzulegen; er erlangte aber nicht die ausreichende Unterstützung. Das Resultat der Verhandlung selbst kann natürlich nicht zweifelhaft seyn, weil es nie zweifelhaft ist, wenn entgegengesetzte Interessen zwischen Stadt und Land in Frage kommen. Einen lebhaften Kampf bei einem Punkte darf man sich schon im voraus versprechen, wir meinen bei dem Concessionswesen, das die Deputation total beschränkt haben will, während natürlich die Regierung sehr darauf hält. (Sächs. Bl.) * Hannover, 5 Jan. Dem Stadtdirector Rumann ist am 3 d. M. folgender Bescheid der königlichen Justizkanzlei insinuirt worden: „Auf die von den Mitgliedern des hiesigen Allgemeinen Magistrats zu der Untersuchungssache wegen der am 15 Jun. und 11 Jul. d. J. an die deutsche Bundesversammlung gerichteten Vorstellungen etc. am 20 d. M. eingebrachte Schrift „Befolgung“ etc. rubricirt, wird ihnen eröffnet: daß in Veranlassung ihrer Eingabe vom 15 (17) Oct. d. J. unter dem 21 desselben Monats von hier aus bei dem Cabinet

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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Deutsches Textarchiv: Bereitstellung der Texttranskription. (2016-06-28T11:37:15Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-06-28T11:37:15Z)

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 11. Augsburg, 11. Januar 1840, S. 0086. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_011_18400111/6>, abgerufen am 27.04.2024.