Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Allgemeine Zeitung. Nr. 125. Augsburg, 4. Mai 1840.

Bild:
<< vorherige Seite

Ungeheuer nennt man Recht." *) Doch dieß ist noch nicht genug, "die Ungarn verabscheuen jede Ordnung, und sind Allem entgegen, was diese bei ihnen einheimisch machen könnte - ihre Constitution, wie sie jetzt ist, scheidet noch mehr die Begriffe als die Länder, und die Leytha ist nicht nur die Gränzscheide zwischen Ungarn und Oesterreich, sie ist es eben so zwischen Cultur und mittelalterlichem Barbarismus, zwischen Fortschritt und Stagnation." So war die Nation noch am 5 December 1839. Ich Unglücklicher wagte es aber bald darauf, über diese sich stets verfinsternden Ansichten des Correspondenten zwar nicht "ein saures Gesicht zu ziehen", aber doch gutmüthig zu lächeln, und dafür muß nun nicht nur ich es büßen - denn für einen solchen Frevel wäre ja das gerecht, und ich würde darüber auch nicht murren - aber mein armes Vaterland muß es für meinen Fehler mitentgelten, und am 11 April (Beilage Nr. 102) ist in Ungarn "ein Mangel an Ehrwürdigem, ein inconstitutionelles Treiben", ja sogar "Begriffe, Gesetze und Einrichtungen, die man mit Recht als den Inbegriff aller Barbarei und Willkür brandmarken kann." So sank vom 19 Julius 1839 bis zum 11 April 1840 ein "edles Volk" in den Augen des Correspondenten bis zur tiefsten Barbarei und Verworfenheit! Fürwahr es ist ein so würdiger Gegenstand für ein gewaltiges Trauerspiel, daß ich, trotz meiner durch diese Ausfälle verletzten Nationaleitelkeit, dennoch keinen Groll hegen kann gegen den Correspondenten, der die Consequenz des Geschichtschreibers einer poetischen Licenz aufopferte.

Dieß über die Fassung und den immer gereiztern Ton der Pia desideria; was den Inhalt anbelangt, so finden wir gleich im ersten Artikel eine etwas leicht hingeworfene, aber im Ganzen richtige Schilderung des Mangels an Credit und Capital in Ungarn, die mit den Worten schließt: "Wer so zu den Ungarn spräche, wie würde der die Nationaleitelkeit aufstürmen. Wie ein Orkan würden sie ihn anschnauben, um so gewaltiger, je mehr sie sich getroffen fühlten." Der Correspondent ist hier in großem Irrthum, denn so wie der Correspondent, aber gründlicher, schärfer und geistreicher, und nicht nur das Uebel, sondern auch die Arznei andeutend, spricht schon seit mehr als zehn Jahren bei jeder Gelegenheit der Graf Szecheny zur Nation, in Schrift und Rede, wie es der Correspondent in den zahlreichen Werken des Grafen, vom "Hitel" angefangen bis zum "nehany szo a' loverseny körül" leicht lesen könnte, wenn er ungarisch verstände - und doch ist Graf Szecheny einer der populärsten Führer im Lande, und seine Ansichten sind längst durch alle ungarischen Zeitungen verbreitet worden, ehe es noch dem Correspondenten einfiel die politische Feder in die Hand zu nehmen. Uebrigens nennt man die Männer, die diese Sprache zum Lande führen, bei uns in Ungarn Opposition, weil sie das Bestehende ändern wollen. **) "Es haben", sagt der Correspondent ferner, "die auf dem letzten Landtag vom Adel freiwillig gebrachten großen Opfer dem Eigenthum empfindliche Wunden geschlagen, ohne dem Bauer irgend bedeutend genützt zu haben, man hat wohlbegründete Rechte, einen Theil der Zehnten und Schankgerechtigkeit ohne Entschädigung hingegeben, und hätte bei weitem besser und nützlicher gehandelt, wenn man nur den Grundsatz und die Möglichkeit zu freiwilliger Ablösung auf dem Wege gegenseitigen Uebereinkommens festgestellt hätte." Nun ist aber der erste Theil dieser Behauptung augenscheinlich unwahr, denn kein Theil des Zehntens *), noch die Schankgerechtigkeit ward bis jetzt vom Adel den Bauern hingegeben, die Möglichkeit des Loskaufs aber, auf dem Wege des gegenseitigen Uebereinkommens, war ja in jenem in Ungarn so bekannten fünften Urbarialartikel ausgesprochen, den die "unterrichtete, vernünftige, gebildete Minorität bei der Ständetafel, und die eben solche Majorität unter den Magnaten" trotz ihrer "occidentalen Begriffe" lange hinderte, und den die Regierung auf dem vorigen Landtag verwarf, von der wir aber allen Grund haben zu hoffen, daß sie ihn jetzt, wo er ihr wieder unterbreitet ist, annehmen werde. Dieß entging dem Falkenblick des Correspondenten. "Aber für Handel und Industrie in höherem Sinn ist in Ungarn nichts geschehen; es fehlt an Communicationsmitteln, der Fremde erlangt für seine Forderungen keine schnelle Gerechtigkeit, die Justizformen sind chikanös, vor Allem aber monströs sind die Rechtsmittel der Opposition und Reoccupation." Doch auch diese schönen Redensarten - wie steht es mit ihnen? Für die Communicationsmittel sorgte der vorige Landtag, als er das Expropriationsgesetz, bis jetzt das liberalste in Europa, brachte; für die schnelle Gerechtigkeit, als er den Verbalproceß einführte. Höchst seltsam ist aber obige Behauptung gegenüber dem Landtag, der sich mit Eisenbahnen und Canälen vielfach beschäftigte und eben um Opposition, Reoccupation und chikanöse Justizformen abzuschaffen, das Wechselrecht ausarbeitete. Doch dieß ist ja "eine vereinzelte, aus dem Zusammenhang gerissene Maaßregel, ohne praktischen Nutzen", nach der Ansicht des Correspondenten, dem ich hier leider wieder widersprechen muß, denn im Zusammenhang mit dem Wechselrecht wurden Gesetze über die Verhältnisse der Kaufleute, der Fabricanten, der Gesellschaften, der Handelsgremien, der Mäkler und Fuhrleute gebracht, und eine Concursordnung und ein Intabulationsgesetz entworfen - alles dieß wird der Regierung in einigen Tagen unterbreitet, mittelst einer Repräsentation, in der wir ausdrücklich erwähnen, daß das Wechselrecht ohne die damit zusammenhängenden, obenerwähnten Gesetzesvorschläge nicht eingeführt werden könne. Von allem diesem weiß der Correspondent freilich nichts; ich aber weiß es aus dem einfachen Grunde, weil ich daran mitgearbeitet habe. Der Correspondent glaubt ferner, "der Grundsatz der Aviticität komme bei dem Wechselrecht auch in Frage." Hätte er es aufmerksam durchgelesen, so hätte er gefunden, daß die Wechsel bei uns auf das bewegliche Gut, das seiner Natur nach sich nicht füglich unter die Aviticität zwängen läßt, Pfandrecht haben, und daß die Aviticität hier ganz aus dem Spiel bleibt. Bei dieser Gelegenheit gesteht übrigens der Correspondent etwas empfindlich, er wisse nicht, was die Absicht der Regierung in Hinsicht auf die Aviticität sey, und behauptet dazu, ich wisse sie auch nicht. Dieß ist schon wieder falsch, denn die Regierung machte nie ein Geheimniß daraus, daß sie diese

*) En parenthese bemerke ich bei dieser Stelle, daß der Correspondent in seiner Naivetät nicht ahnt, daß diese seine Sätze, auf individuelle Fälle angewendet, eigentlich der Boden sind, auf dem sich die Opposition bei der berühmten Verhandlung über Rede- und Wahlfreiheit bewegte.A. d. Eins.
**) Der Correspondent übersetzt "bocskoros" mit "unbeschuhet", während dieß gerade das Gegentheil bedeutet, denn bocskor ist eine lederne Fußbekleidung, die einem Schuh bedeutend ähnlicher sieht als einem Stiefel, und unter dem Namen Bundschuh auch in der Geschichte Deutschlands bekannt ist. - Der Correspondent beweist, daß man 25 Jahre in einem Lande wohnen kann, ohne seine Verhältnisse genau kennen zu lernen, zu denen freilich die Sprache den ersten Schlüssel bildet.A. d. E.
*) Um übrigens dem Verfasser der Pia desideria nicht Unrecht zu thun, so will ich den Grund dieses Verstoßes nicht verschweigen. Ein Theil des Neuntens, der in einigen Theilen des Landes von den Producten der Brachfelder genommen wurde, aber eben deßhalb, weil es ein partieller Gebrauch war, kein wohlbegründetes Recht genannt werden kann, würde dem Unterthan erlassen, eben so die Naturalprästation in Hühnern, Eiern u. dergl.A. d. E.

Ungeheuer nennt man Recht.“ *) Doch dieß ist noch nicht genug, „die Ungarn verabscheuen jede Ordnung, und sind Allem entgegen, was diese bei ihnen einheimisch machen könnte – ihre Constitution, wie sie jetzt ist, scheidet noch mehr die Begriffe als die Länder, und die Leytha ist nicht nur die Gränzscheide zwischen Ungarn und Oesterreich, sie ist es eben so zwischen Cultur und mittelalterlichem Barbarismus, zwischen Fortschritt und Stagnation.“ So war die Nation noch am 5 December 1839. Ich Unglücklicher wagte es aber bald darauf, über diese sich stets verfinsternden Ansichten des Correspondenten zwar nicht „ein saures Gesicht zu ziehen“, aber doch gutmüthig zu lächeln, und dafür muß nun nicht nur ich es büßen – denn für einen solchen Frevel wäre ja das gerecht, und ich würde darüber auch nicht murren – aber mein armes Vaterland muß es für meinen Fehler mitentgelten, und am 11 April (Beilage Nr. 102) ist in Ungarn „ein Mangel an Ehrwürdigem, ein inconstitutionelles Treiben“, ja sogar „Begriffe, Gesetze und Einrichtungen, die man mit Recht als den Inbegriff aller Barbarei und Willkür brandmarken kann.“ So sank vom 19 Julius 1839 bis zum 11 April 1840 ein „edles Volk“ in den Augen des Correspondenten bis zur tiefsten Barbarei und Verworfenheit! Fürwahr es ist ein so würdiger Gegenstand für ein gewaltiges Trauerspiel, daß ich, trotz meiner durch diese Ausfälle verletzten Nationaleitelkeit, dennoch keinen Groll hegen kann gegen den Correspondenten, der die Consequenz des Geschichtschreibers einer poetischen Licenz aufopferte.

Dieß über die Fassung und den immer gereiztern Ton der Pia desideria; was den Inhalt anbelangt, so finden wir gleich im ersten Artikel eine etwas leicht hingeworfene, aber im Ganzen richtige Schilderung des Mangels an Credit und Capital in Ungarn, die mit den Worten schließt: „Wer so zu den Ungarn spräche, wie würde der die Nationaleitelkeit aufstürmen. Wie ein Orkan würden sie ihn anschnauben, um so gewaltiger, je mehr sie sich getroffen fühlten.“ Der Correspondent ist hier in großem Irrthum, denn so wie der Correspondent, aber gründlicher, schärfer und geistreicher, und nicht nur das Uebel, sondern auch die Arznei andeutend, spricht schon seit mehr als zehn Jahren bei jeder Gelegenheit der Graf Szécheny zur Nation, in Schrift und Rede, wie es der Correspondent in den zahlreichen Werken des Grafen, vom „Hitel“ angefangen bis zum „nehány szó a' lóverseny körül“ leicht lesen könnte, wenn er ungarisch verstände – und doch ist Graf Szécheny einer der populärsten Führer im Lande, und seine Ansichten sind längst durch alle ungarischen Zeitungen verbreitet worden, ehe es noch dem Correspondenten einfiel die politische Feder in die Hand zu nehmen. Uebrigens nennt man die Männer, die diese Sprache zum Lande führen, bei uns in Ungarn Opposition, weil sie das Bestehende ändern wollen. **) „Es haben“, sagt der Correspondent ferner, „die auf dem letzten Landtag vom Adel freiwillig gebrachten großen Opfer dem Eigenthum empfindliche Wunden geschlagen, ohne dem Bauer irgend bedeutend genützt zu haben, man hat wohlbegründete Rechte, einen Theil der Zehnten und Schankgerechtigkeit ohne Entschädigung hingegeben, und hätte bei weitem besser und nützlicher gehandelt, wenn man nur den Grundsatz und die Möglichkeit zu freiwilliger Ablösung auf dem Wege gegenseitigen Uebereinkommens festgestellt hätte.“ Nun ist aber der erste Theil dieser Behauptung augenscheinlich unwahr, denn kein Theil des Zehntens *), noch die Schankgerechtigkeit ward bis jetzt vom Adel den Bauern hingegeben, die Möglichkeit des Loskaufs aber, auf dem Wege des gegenseitigen Uebereinkommens, war ja in jenem in Ungarn so bekannten fünften Urbarialartikel ausgesprochen, den die „unterrichtete, vernünftige, gebildete Minorität bei der Ständetafel, und die eben solche Majorität unter den Magnaten“ trotz ihrer „occidentalen Begriffe“ lange hinderte, und den die Regierung auf dem vorigen Landtag verwarf, von der wir aber allen Grund haben zu hoffen, daß sie ihn jetzt, wo er ihr wieder unterbreitet ist, annehmen werde. Dieß entging dem Falkenblick des Correspondenten. „Aber für Handel und Industrie in höherem Sinn ist in Ungarn nichts geschehen; es fehlt an Communicationsmitteln, der Fremde erlangt für seine Forderungen keine schnelle Gerechtigkeit, die Justizformen sind chikanös, vor Allem aber monströs sind die Rechtsmittel der Opposition und Reoccupation.“ Doch auch diese schönen Redensarten – wie steht es mit ihnen? Für die Communicationsmittel sorgte der vorige Landtag, als er das Expropriationsgesetz, bis jetzt das liberalste in Europa, brachte; für die schnelle Gerechtigkeit, als er den Verbalproceß einführte. Höchst seltsam ist aber obige Behauptung gegenüber dem Landtag, der sich mit Eisenbahnen und Canälen vielfach beschäftigte und eben um Opposition, Reoccupation und chikanöse Justizformen abzuschaffen, das Wechselrecht ausarbeitete. Doch dieß ist ja „eine vereinzelte, aus dem Zusammenhang gerissene Maaßregel, ohne praktischen Nutzen“, nach der Ansicht des Correspondenten, dem ich hier leider wieder widersprechen muß, denn im Zusammenhang mit dem Wechselrecht wurden Gesetze über die Verhältnisse der Kaufleute, der Fabricanten, der Gesellschaften, der Handelsgremien, der Mäkler und Fuhrleute gebracht, und eine Concursordnung und ein Intabulationsgesetz entworfen – alles dieß wird der Regierung in einigen Tagen unterbreitet, mittelst einer Repräsentation, in der wir ausdrücklich erwähnen, daß das Wechselrecht ohne die damit zusammenhängenden, obenerwähnten Gesetzesvorschläge nicht eingeführt werden könne. Von allem diesem weiß der Correspondent freilich nichts; ich aber weiß es aus dem einfachen Grunde, weil ich daran mitgearbeitet habe. Der Correspondent glaubt ferner, „der Grundsatz der Aviticität komme bei dem Wechselrecht auch in Frage.“ Hätte er es aufmerksam durchgelesen, so hätte er gefunden, daß die Wechsel bei uns auf das bewegliche Gut, das seiner Natur nach sich nicht füglich unter die Aviticität zwängen läßt, Pfandrecht haben, und daß die Aviticität hier ganz aus dem Spiel bleibt. Bei dieser Gelegenheit gesteht übrigens der Correspondent etwas empfindlich, er wisse nicht, was die Absicht der Regierung in Hinsicht auf die Aviticität sey, und behauptet dazu, ich wisse sie auch nicht. Dieß ist schon wieder falsch, denn die Regierung machte nie ein Geheimniß daraus, daß sie diese

*) En parenthèse bemerke ich bei dieser Stelle, daß der Correspondent in seiner Naivetät nicht ahnt, daß diese seine Sätze, auf individuelle Fälle angewendet, eigentlich der Boden sind, auf dem sich die Opposition bei der berühmten Verhandlung über Rede- und Wahlfreiheit bewegte.A. d. Eins.
**) Der Correspondent übersetzt „bocskoros“ mit „unbeschuhet“, während dieß gerade das Gegentheil bedeutet, denn bocskor ist eine lederne Fußbekleidung, die einem Schuh bedeutend ähnlicher sieht als einem Stiefel, und unter dem Namen Bundschuh auch in der Geschichte Deutschlands bekannt ist. – Der Correspondent beweist, daß man 25 Jahre in einem Lande wohnen kann, ohne seine Verhältnisse genau kennen zu lernen, zu denen freilich die Sprache den ersten Schlüssel bildet.A. d. E.
*) Um übrigens dem Verfasser der Pia desideria nicht Unrecht zu thun, so will ich den Grund dieses Verstoßes nicht verschweigen. Ein Theil des Neuntens, der in einigen Theilen des Landes von den Producten der Brachfelder genommen wurde, aber eben deßhalb, weil es ein partieller Gebrauch war, kein wohlbegründetes Recht genannt werden kann, würde dem Unterthan erlassen, eben so die Naturalprästation in Hühnern, Eiern u. dergl.A. d. E.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <p><pb facs="#f0013" n="0997"/>
Ungeheuer nennt man Recht.&#x201C; <note place="foot" n="*)"><p>En parenthèse bemerke ich bei dieser Stelle, daß der Correspondent in seiner Naivetät nicht ahnt, daß diese seine Sätze, auf individuelle Fälle angewendet, eigentlich der Boden sind, auf dem sich die Opposition bei der berühmten Verhandlung über Rede- und Wahlfreiheit bewegte.</p><p>A. d. Eins.</p></note> Doch dieß ist noch nicht genug, &#x201E;die Ungarn verabscheuen jede Ordnung, und sind Allem entgegen, was diese bei ihnen einheimisch machen könnte &#x2013; ihre Constitution, wie sie jetzt ist, scheidet noch mehr die Begriffe als die Länder, und die Leytha ist nicht nur die Gränzscheide zwischen Ungarn und Oesterreich, sie ist es eben so zwischen Cultur und mittelalterlichem Barbarismus, zwischen Fortschritt und Stagnation.&#x201C; So war die Nation noch am 5 December 1839. Ich Unglücklicher wagte es aber bald darauf, über diese sich stets verfinsternden Ansichten des Correspondenten zwar nicht &#x201E;ein saures Gesicht zu ziehen&#x201C;, aber doch gutmüthig zu lächeln, und dafür muß nun nicht nur ich es büßen &#x2013; denn für einen solchen Frevel wäre ja das gerecht, und ich würde darüber auch nicht murren &#x2013; aber mein armes Vaterland muß es für meinen Fehler mitentgelten, und am 11 April (Beilage Nr. 102) ist in Ungarn &#x201E;ein Mangel an Ehrwürdigem, ein inconstitutionelles Treiben&#x201C;, ja sogar &#x201E;Begriffe, Gesetze und Einrichtungen, die man mit Recht als den Inbegriff aller Barbarei und Willkür brandmarken kann.&#x201C; So sank vom 19 Julius 1839 bis zum 11 April 1840 ein &#x201E;edles Volk&#x201C; in den Augen des Correspondenten bis zur tiefsten Barbarei und Verworfenheit! Fürwahr es ist ein so würdiger Gegenstand für ein gewaltiges Trauerspiel, daß ich, trotz meiner durch diese Ausfälle verletzten Nationaleitelkeit, dennoch keinen Groll hegen kann gegen den Correspondenten, der die Consequenz des Geschichtschreibers einer poetischen Licenz aufopferte.</p><lb/>
          <p>Dieß über die Fassung und den immer gereiztern Ton der Pia desideria; was den Inhalt anbelangt, so finden wir gleich im ersten Artikel eine etwas leicht hingeworfene, aber im Ganzen richtige Schilderung des Mangels an Credit und Capital in Ungarn, die mit den Worten schließt: &#x201E;Wer so zu den Ungarn spräche, wie würde der die Nationaleitelkeit aufstürmen. Wie ein Orkan würden sie ihn anschnauben, um so gewaltiger, je mehr sie sich getroffen fühlten.&#x201C; Der Correspondent ist hier in großem Irrthum, denn so wie der Correspondent, aber gründlicher, schärfer und geistreicher, und nicht nur das Uebel, sondern auch die Arznei andeutend, spricht schon seit mehr als zehn Jahren bei jeder Gelegenheit der Graf Szécheny zur Nation, in Schrift und Rede, wie es der Correspondent in den zahlreichen Werken des Grafen, vom &#x201E;Hitel&#x201C; angefangen bis zum &#x201E;nehány szó a' lóverseny körül&#x201C; leicht lesen könnte, wenn er ungarisch verstände &#x2013; und doch ist Graf Szécheny einer der populärsten Führer im Lande, und seine Ansichten sind längst durch alle ungarischen Zeitungen verbreitet worden, ehe es noch dem Correspondenten einfiel die politische Feder in die Hand zu nehmen. Uebrigens nennt man die Männer, die diese Sprache zum Lande führen, bei uns in Ungarn Opposition, weil sie das Bestehende ändern wollen. <note place="foot" n="**)"><p>Der Correspondent übersetzt &#x201E;bocskoros&#x201C; mit &#x201E;<hi rendition="#g">unbeschuhet</hi>&#x201C;, während dieß gerade das Gegentheil bedeutet, denn bocskor ist eine lederne Fußbekleidung, die einem Schuh bedeutend ähnlicher sieht als einem Stiefel, und unter dem Namen <hi rendition="#g">Bundschuh</hi> auch in der Geschichte Deutschlands bekannt ist. &#x2013; Der Correspondent beweist, daß man 25 Jahre in einem Lande wohnen kann, ohne seine Verhältnisse genau kennen zu lernen, zu denen freilich die Sprache den ersten Schlüssel bildet.</p><p>A. d. E.</p></note> &#x201E;Es haben&#x201C;, sagt der Correspondent ferner, &#x201E;die auf dem letzten Landtag vom Adel freiwillig gebrachten großen Opfer dem Eigenthum empfindliche Wunden geschlagen, ohne dem Bauer irgend bedeutend genützt zu haben, man hat wohlbegründete Rechte, einen Theil der Zehnten und Schankgerechtigkeit ohne Entschädigung hingegeben, und hätte bei weitem besser und nützlicher gehandelt, wenn man nur den Grundsatz und die Möglichkeit zu freiwilliger Ablösung auf dem Wege gegenseitigen Uebereinkommens festgestellt hätte.&#x201C; Nun ist aber der erste Theil dieser Behauptung augenscheinlich unwahr, denn kein Theil des Zehntens <note place="foot" n="*)"><p>Um übrigens dem Verfasser der Pia desideria nicht Unrecht zu thun, so will ich den Grund dieses Verstoßes nicht verschweigen. Ein Theil des Neuntens, der in einigen Theilen des Landes von den Producten der Brachfelder genommen wurde, aber eben deßhalb, weil es ein partieller Gebrauch war, kein wohlbegründetes Recht genannt werden kann, würde dem Unterthan erlassen, eben so die Naturalprästation in Hühnern, Eiern u. dergl.</p><p>A. d. E.</p></note>, noch die Schankgerechtigkeit ward bis jetzt vom Adel den Bauern hingegeben, die Möglichkeit des Loskaufs aber, auf dem Wege des gegenseitigen Uebereinkommens, war ja in jenem in Ungarn so bekannten fünften Urbarialartikel ausgesprochen, den die &#x201E;unterrichtete, vernünftige, gebildete Minorität bei der Ständetafel, und die eben solche Majorität unter den Magnaten&#x201C; trotz ihrer &#x201E;occidentalen Begriffe&#x201C; lange hinderte, und den die Regierung auf dem vorigen Landtag verwarf, von der wir aber allen Grund haben zu hoffen, daß sie ihn jetzt, wo er ihr wieder unterbreitet ist, annehmen werde. Dieß entging dem Falkenblick des Correspondenten. &#x201E;Aber für Handel und Industrie in höherem Sinn ist in Ungarn nichts geschehen; es fehlt an Communicationsmitteln, der Fremde erlangt für seine Forderungen keine schnelle Gerechtigkeit, die Justizformen sind chikanös, vor Allem aber monströs sind die Rechtsmittel der Opposition und Reoccupation.&#x201C; Doch auch diese schönen Redensarten &#x2013; wie steht es mit ihnen? Für die Communicationsmittel sorgte der vorige Landtag, als er das Expropriationsgesetz, bis jetzt das liberalste in Europa, brachte; für die schnelle Gerechtigkeit, als er den Verbalproceß einführte. Höchst seltsam ist aber obige Behauptung gegenüber dem Landtag, der sich mit Eisenbahnen und Canälen vielfach beschäftigte und eben um Opposition, Reoccupation und chikanöse Justizformen abzuschaffen, das Wechselrecht ausarbeitete. Doch dieß ist ja &#x201E;eine vereinzelte, aus dem Zusammenhang gerissene Maaßregel, ohne praktischen Nutzen&#x201C;, nach der Ansicht des Correspondenten, dem ich hier leider wieder widersprechen muß, denn im Zusammenhang mit dem Wechselrecht wurden Gesetze über die Verhältnisse der Kaufleute, der Fabricanten, der Gesellschaften, der Handelsgremien, der Mäkler und Fuhrleute gebracht, und eine Concursordnung und ein Intabulationsgesetz entworfen &#x2013; alles dieß wird der Regierung in einigen Tagen unterbreitet, mittelst einer Repräsentation, in der wir ausdrücklich erwähnen, daß das Wechselrecht ohne die damit zusammenhängenden, obenerwähnten Gesetzesvorschläge nicht eingeführt werden könne. Von allem diesem weiß der Correspondent freilich nichts; ich aber weiß es aus dem einfachen Grunde, weil ich daran mitgearbeitet habe. Der Correspondent glaubt ferner, &#x201E;der Grundsatz der Aviticität komme bei dem Wechselrecht auch in Frage.&#x201C; Hätte er es aufmerksam durchgelesen, so hätte er gefunden, daß die Wechsel bei uns auf das bewegliche Gut, das seiner Natur nach sich nicht füglich unter die Aviticität zwängen läßt, <hi rendition="#g">Pfandrecht</hi> haben, und daß die Aviticität hier ganz aus dem Spiel bleibt. Bei dieser Gelegenheit gesteht übrigens der Correspondent etwas empfindlich, er wisse nicht, was die Absicht der Regierung in Hinsicht auf die Aviticität sey, und behauptet dazu, ich wisse sie auch nicht. Dieß ist schon wieder falsch, denn die Regierung machte nie ein Geheimniß daraus, daß sie diese<lb/></p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0997/0013] Ungeheuer nennt man Recht.“ *) Doch dieß ist noch nicht genug, „die Ungarn verabscheuen jede Ordnung, und sind Allem entgegen, was diese bei ihnen einheimisch machen könnte – ihre Constitution, wie sie jetzt ist, scheidet noch mehr die Begriffe als die Länder, und die Leytha ist nicht nur die Gränzscheide zwischen Ungarn und Oesterreich, sie ist es eben so zwischen Cultur und mittelalterlichem Barbarismus, zwischen Fortschritt und Stagnation.“ So war die Nation noch am 5 December 1839. Ich Unglücklicher wagte es aber bald darauf, über diese sich stets verfinsternden Ansichten des Correspondenten zwar nicht „ein saures Gesicht zu ziehen“, aber doch gutmüthig zu lächeln, und dafür muß nun nicht nur ich es büßen – denn für einen solchen Frevel wäre ja das gerecht, und ich würde darüber auch nicht murren – aber mein armes Vaterland muß es für meinen Fehler mitentgelten, und am 11 April (Beilage Nr. 102) ist in Ungarn „ein Mangel an Ehrwürdigem, ein inconstitutionelles Treiben“, ja sogar „Begriffe, Gesetze und Einrichtungen, die man mit Recht als den Inbegriff aller Barbarei und Willkür brandmarken kann.“ So sank vom 19 Julius 1839 bis zum 11 April 1840 ein „edles Volk“ in den Augen des Correspondenten bis zur tiefsten Barbarei und Verworfenheit! Fürwahr es ist ein so würdiger Gegenstand für ein gewaltiges Trauerspiel, daß ich, trotz meiner durch diese Ausfälle verletzten Nationaleitelkeit, dennoch keinen Groll hegen kann gegen den Correspondenten, der die Consequenz des Geschichtschreibers einer poetischen Licenz aufopferte. Dieß über die Fassung und den immer gereiztern Ton der Pia desideria; was den Inhalt anbelangt, so finden wir gleich im ersten Artikel eine etwas leicht hingeworfene, aber im Ganzen richtige Schilderung des Mangels an Credit und Capital in Ungarn, die mit den Worten schließt: „Wer so zu den Ungarn spräche, wie würde der die Nationaleitelkeit aufstürmen. Wie ein Orkan würden sie ihn anschnauben, um so gewaltiger, je mehr sie sich getroffen fühlten.“ Der Correspondent ist hier in großem Irrthum, denn so wie der Correspondent, aber gründlicher, schärfer und geistreicher, und nicht nur das Uebel, sondern auch die Arznei andeutend, spricht schon seit mehr als zehn Jahren bei jeder Gelegenheit der Graf Szécheny zur Nation, in Schrift und Rede, wie es der Correspondent in den zahlreichen Werken des Grafen, vom „Hitel“ angefangen bis zum „nehány szó a' lóverseny körül“ leicht lesen könnte, wenn er ungarisch verstände – und doch ist Graf Szécheny einer der populärsten Führer im Lande, und seine Ansichten sind längst durch alle ungarischen Zeitungen verbreitet worden, ehe es noch dem Correspondenten einfiel die politische Feder in die Hand zu nehmen. Uebrigens nennt man die Männer, die diese Sprache zum Lande führen, bei uns in Ungarn Opposition, weil sie das Bestehende ändern wollen. **) „Es haben“, sagt der Correspondent ferner, „die auf dem letzten Landtag vom Adel freiwillig gebrachten großen Opfer dem Eigenthum empfindliche Wunden geschlagen, ohne dem Bauer irgend bedeutend genützt zu haben, man hat wohlbegründete Rechte, einen Theil der Zehnten und Schankgerechtigkeit ohne Entschädigung hingegeben, und hätte bei weitem besser und nützlicher gehandelt, wenn man nur den Grundsatz und die Möglichkeit zu freiwilliger Ablösung auf dem Wege gegenseitigen Uebereinkommens festgestellt hätte.“ Nun ist aber der erste Theil dieser Behauptung augenscheinlich unwahr, denn kein Theil des Zehntens *), noch die Schankgerechtigkeit ward bis jetzt vom Adel den Bauern hingegeben, die Möglichkeit des Loskaufs aber, auf dem Wege des gegenseitigen Uebereinkommens, war ja in jenem in Ungarn so bekannten fünften Urbarialartikel ausgesprochen, den die „unterrichtete, vernünftige, gebildete Minorität bei der Ständetafel, und die eben solche Majorität unter den Magnaten“ trotz ihrer „occidentalen Begriffe“ lange hinderte, und den die Regierung auf dem vorigen Landtag verwarf, von der wir aber allen Grund haben zu hoffen, daß sie ihn jetzt, wo er ihr wieder unterbreitet ist, annehmen werde. Dieß entging dem Falkenblick des Correspondenten. „Aber für Handel und Industrie in höherem Sinn ist in Ungarn nichts geschehen; es fehlt an Communicationsmitteln, der Fremde erlangt für seine Forderungen keine schnelle Gerechtigkeit, die Justizformen sind chikanös, vor Allem aber monströs sind die Rechtsmittel der Opposition und Reoccupation.“ Doch auch diese schönen Redensarten – wie steht es mit ihnen? Für die Communicationsmittel sorgte der vorige Landtag, als er das Expropriationsgesetz, bis jetzt das liberalste in Europa, brachte; für die schnelle Gerechtigkeit, als er den Verbalproceß einführte. Höchst seltsam ist aber obige Behauptung gegenüber dem Landtag, der sich mit Eisenbahnen und Canälen vielfach beschäftigte und eben um Opposition, Reoccupation und chikanöse Justizformen abzuschaffen, das Wechselrecht ausarbeitete. Doch dieß ist ja „eine vereinzelte, aus dem Zusammenhang gerissene Maaßregel, ohne praktischen Nutzen“, nach der Ansicht des Correspondenten, dem ich hier leider wieder widersprechen muß, denn im Zusammenhang mit dem Wechselrecht wurden Gesetze über die Verhältnisse der Kaufleute, der Fabricanten, der Gesellschaften, der Handelsgremien, der Mäkler und Fuhrleute gebracht, und eine Concursordnung und ein Intabulationsgesetz entworfen – alles dieß wird der Regierung in einigen Tagen unterbreitet, mittelst einer Repräsentation, in der wir ausdrücklich erwähnen, daß das Wechselrecht ohne die damit zusammenhängenden, obenerwähnten Gesetzesvorschläge nicht eingeführt werden könne. Von allem diesem weiß der Correspondent freilich nichts; ich aber weiß es aus dem einfachen Grunde, weil ich daran mitgearbeitet habe. Der Correspondent glaubt ferner, „der Grundsatz der Aviticität komme bei dem Wechselrecht auch in Frage.“ Hätte er es aufmerksam durchgelesen, so hätte er gefunden, daß die Wechsel bei uns auf das bewegliche Gut, das seiner Natur nach sich nicht füglich unter die Aviticität zwängen läßt, Pfandrecht haben, und daß die Aviticität hier ganz aus dem Spiel bleibt. Bei dieser Gelegenheit gesteht übrigens der Correspondent etwas empfindlich, er wisse nicht, was die Absicht der Regierung in Hinsicht auf die Aviticität sey, und behauptet dazu, ich wisse sie auch nicht. Dieß ist schon wieder falsch, denn die Regierung machte nie ein Geheimniß daraus, daß sie diese *) En parenthèse bemerke ich bei dieser Stelle, daß der Correspondent in seiner Naivetät nicht ahnt, daß diese seine Sätze, auf individuelle Fälle angewendet, eigentlich der Boden sind, auf dem sich die Opposition bei der berühmten Verhandlung über Rede- und Wahlfreiheit bewegte. A. d. Eins. **) Der Correspondent übersetzt „bocskoros“ mit „unbeschuhet“, während dieß gerade das Gegentheil bedeutet, denn bocskor ist eine lederne Fußbekleidung, die einem Schuh bedeutend ähnlicher sieht als einem Stiefel, und unter dem Namen Bundschuh auch in der Geschichte Deutschlands bekannt ist. – Der Correspondent beweist, daß man 25 Jahre in einem Lande wohnen kann, ohne seine Verhältnisse genau kennen zu lernen, zu denen freilich die Sprache den ersten Schlüssel bildet. A. d. E. *) Um übrigens dem Verfasser der Pia desideria nicht Unrecht zu thun, so will ich den Grund dieses Verstoßes nicht verschweigen. Ein Theil des Neuntens, der in einigen Theilen des Landes von den Producten der Brachfelder genommen wurde, aber eben deßhalb, weil es ein partieller Gebrauch war, kein wohlbegründetes Recht genannt werden kann, würde dem Unterthan erlassen, eben so die Naturalprästation in Hühnern, Eiern u. dergl. A. d. E.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Deutsches Textarchiv: Bereitstellung der Texttranskription. (2016-06-28T11:37:15Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-06-28T11:37:15Z)

Weitere Informationen:

Bogensignaturen: gekennzeichnet; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: gekennzeichnet; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage; i/j in Fraktur: Lautwert transkribiert; I/J in Fraktur: Lautwert transkribiert; Kolumnentitel: gekennzeichnet; Kustoden: gekennzeichnet; langes s (?): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: Lautwert transkribiert; Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert; Vollständigkeit: teilweise erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: nein;




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_125_18400504
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_125_18400504/13
Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 125. Augsburg, 4. Mai 1840, S. 0997. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_125_18400504/13>, abgerufen am 28.04.2024.