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Allgemeine Zeitung. Nr. 129. Augsburg, 8. Mai 1840.

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das die Studenten bearbeiten sollten. Von fünfzehn Aufsätzen erhielten zehn die erste und fünf die zweite Note, die Arbeiten der Zöglinge wurden alsdann dem Kaiser selbst vorgelegt, und Se. Maj. bestätigte das Urtheil der Commissäre. Zugleich erhielten auch zwei chinesische Gelehrte, die es in dem Russischen so weit gebracht hatten, daß sie einige öffentliche Documente aus dieser Sprache in das Chinesische übersetzen konnten, reichliche Belohnungen.

[1715]

Wien, den 30 April. Wir können nicht umhin, die deutschen Seidenfabriken auf eine neue Erscheinung im Gebiete der Seide aufmerksam zu machen. Jedem Seidenhändler und Seidenweber ist bekannt, daß dieser Artikel wegen der veränderlichen und vielfach unbekannten Längenmaaße der Strähne bisher einer mangelhaften und unzuverlässigen Titrirung und eben darum Veruntreuungen aller Art unterworfen war. Nun hat ein gewisser Dr. A. Stossella dalla Croce zu Roveredo in Tyrol seit zwei Jahren ein Erziehungs-, Beschäftigungs- und Versorgungs-Haus für arme verwais'te Tyroler-Mädchen errichtet, in welchem sich außer andern weiblichen Verrichtungen 2-360 meist mit Seidenarbeit beschäftigen. In dieser Fabrik, welche wöchentlich 8 bis 12 Centner Seidengespinnst von allen Gattnngen liefern soll, wird der gröbste wie der feinste gezwirnte und ungezwirnte Seidenfaden möglichst gereinigt, dann in Strähnen von 1600 Pariser Aunen lang gemessen, jede Strähne nach Titel oder Nummer abgesondert, dann, nachdem sie copulirt und locker unterbunden zum Färben bereitet ist, in Päckchen von 200 Strähnen eingerichtet, und endlich auf jedem Päckchen die Seidengattung, die Qualität, der Titel und das Gewicht des Päckchens bemerkt. Der außerordentliche Beifall, den diese bis jetzt für unausführbar gehaltene neue Zubereitungsart der Seide gewann, hat den Wiener Gewerb-Verein veranlaßt, in seiner Versammlung vom 9 März d. J. fünf Prämien für diejenigen auszusetzen, welche das größte Quantum von dieser nach erwähnter Methode zubereiteten Seide liefern werden. Man ersieht daraus, wie in Oesterreich das Gute schnell aufgefaßt und befördert wird, und ist daher dem Wiener Gewerbe-Verein für die Aufmunterung und Verbreitung so nützlicher Erfindungen zu warmem Dank verpflichtet, so wie auch der erste Erfinder und Einführer sich dadurch, daß er auf ein ausschließendes Privilegium von freien Stücken verzichtete und sein Privatinteresse dem öffentlichen Interesse rühmlich hintansetzte, um diesen Industriezweig sehr verdient gemacht hat.

[1646]

Edictal-Ladung.

Peter Schweinler, Stadtgarde-Soldatenssohn von hier, welcher seit vielen Jahren abwesend ist, ohne bis jetzt Nachricht von seinem Leben und Aufenthalt zu geben, oder dessen allenfallsige Descendenten werden aufgefordert,
binnen sechs Monaten
bei diesseitigem Gerichte um so gewisser sich zu melden, widrigenfalls dessen in 68 fl. 28 kr. bestehendes Vermögen an den k. Fiskus ausgeantwortet werden wird.

Augsburg, am 28 April 1840.

Königl. Kreis- und Stadtgericht.

Lic. Kellerer, Dir.

Vorbrugg.

[1689]

Bekanntmachung.

Bei einem unterm 27 October v. J. zu Arrest gekommenen Individuum, welches sich am 19 September v. J. aus Nürnberg geflüchtet hatte, und sich in Ober-, Mittel- und Unterfranken, dann in der Oberpfalz und Regensburg so wie in den angränzenden Ländern herumgetrieben, fanden sich die nachstehend verdächtigen Münzen, Pretiosen und Effecten vor, über deren Erwerb sich der Arrestat genügend nicht ausweisen kann. Sollten bei einer Behörde Diebstahlsanzeigen und Acten vorliegen, die über fragliche Gegenstände nähern Aufschluß enthalten, so sind die treffenden Behörden requirirt, die einschlägigen Acten unverzüglich hieher mitzutheilen.

I. Münzen.

5 sogenannte Doppellouisd'or a 10 Thaler, und zwar:
1 dänischer von 1827; 2 britannisch-hannover'sche von 1827 und 1833; ein hannover'scher von 1839; 1 braunschweig-lüneburger von 1834.

4 sogenannte einfache Louisd'or a 5 Thaler, nämlich:
1 preußischer von 1833, in welchem der Adler auf einer Kanone steht; 1 britannisch-braunschweig'scher vom Jahre 1813; 1 franz. 20 Fr. Stük mit den 3 Lilien von 1815; 1 20 Fr. St. vom Jahre XII der Republik Bonaparte's Consulat.

20 Ducaten verschiedenen Gepräges, nämlich:
2 österr. von 1790 und 1798; 2 Marien-Theresien-Ducaten von 1744 und 1750; 11 Holländer von den Jahren 1760, 1815, 1828, 1829, 1831, 1832, 1833, 1835, mit der Inschrift Belgiens im Quadrat, und rückwärts mit dem geharnischten Ritter; 1 Mannsfelder mit dem Ritter Georg zu Pferd ohne Jahrzahl; 1 Erzbischof Salburg'scher von 1757; 1 Warschauer von 1812; 1 Braunschweiger von 1782; 1 päpstlicher, auf der einen Seite das Christusbild oder ein Heiligenbild zwischen Sternchen eingefaßt, auf der andern Seite 2 Figuren, wovon die größere der kleinern das Abendmahl reicht. Die Umschriften sind fast unleserlich.

181 Kronenthaler verschiedenen Gepräges, nämlich:
141 österreichische; 32 bayerische, worunter 2 Ludwigsthaler von 1826 und 1828, und 30 Max Joseph Thaler mit dem Scepter und Schwerte sich befinden, ein Nassauer von 1817; 4 Würtemberger vom Jahre 1825, 1830 und 1831; 1 würtemb. Handelsvereins-Kronenthaler, auf welchem der sitzende Neptun, der stehende Mercur und ein aufrechtstehendes Füllhorn geprägt ist, mit der Umschrift "Handelsfreiheit durch Eintracht"; 1 franz. Thaler mit 3 Lilien von 1760; 1 hessischer von 1833.

2 würtemb. Guldenstücke von 1828; 1 franz. Silberfrank vom Jahre XII der Republik Napoli consuli; 1 dergleichen von Ludwig Philipp; 2 dergleichen von Napoleon 1808 und 1809; 1 viereckige Silbermünze und rückwärts die Aufschrift: Prosit Neu-Jahr; 1 franz. Thaler auf die Vermählung Napoleons mit Maria Louisa mit den Portraits derselben, rückwärts mit 2 Figuren vor dem Altare stehend; 1 Luzerner 5 Batzenstück; 8 Sechser; 4 Groschen.

II. Pretiosen.

Ein goldener Siegelring mit viereckigen Plättchen, worin ein ovalförmiges polirtes Plättchen ist, links und rechts mit gekippertem Rand umgeben, daran reihen sich gepreßte Blumen und 1 polirtes Stück des Ringes 1/2 Zoll lang.

Ein goldener fein gearbeiteter Fingerring mit einem zerbrochenen Kranze, kleinen Rubinchen, die einen größern Stein umgeben. Das Kränzchen ist links und rechts von gabelartigen Trägern gehalten.

Eine silberne Springuhr mit ciseliertem Gehäuse, auf welchem die Radien in gerader Linie dem Rande zulaufen, und mit Cirkellinien eng durchwebt sind.

Auf dem Deckel ist ein polirtes Plättchen von der Größe eines Silberkreuzers. Der Deckel hat einen kleinen Einbug, und schließt sich von unten nach oben.

Der Bügel ist wie eine runde Erbse, durch die ein Silberdraht läuft, das Zifferblatt von Porzellan, die Ziffern arabisch, die Zeiger von schwarzem Stahl. Das Gehäuse fällt von der Rechten zur Linken zu, innen ist die Silberprobe
V. 4.
5554.

III. Effecten.

Ein schwarzlederner Fingerhandschuh, ein grünseidener langer Geldbeutel, links und rechts mit rothen Blumen von Wolle eingesteppt, daran 2 weiße Ringe, eine gelblederne Geldgurte mit gelber Schnalle und ledernem Deckel. Die Gurt wird mit 2 Riemchen geschlossen, der eine Riemen ist mit grünen Riemchen angenäht.

Ein dunkelgrautuchener Mantel mit Kragen und weißlich abgetragenem Sammtkragen.

Nürnberg, den 22 April 1840.

Königliches Kreis- und Stadtgericht Nürnberg.

v. Kohlhagen.

v. Grundherr.

[1642-44]

Scheid-Brief.

Auf erhobene Ehescheidungsklage der Christian Nuber'schen Ehefrau von Spranthal gegen ihren Ehemann Christian Nuber, wegen Verschollenheit und die hierauf gepflogenen Verhandlungen wird die Christian Nuber'sche Ehefrau des Ehebandes mit ihrem Ehemann Christian Nuber für entbunden erklärt, mit dem Beifügen, daß derselben jedoch nicht anders, als nach vorgelegter kirchlicher, der landesherrlichen Eheordnung gemäß gesuchter und erlangter Vergönnung sich anderweit zu verheirathen erlaubt sey.

Dieser Scheidbrief wird jedoch nicht ergangen angesehen, und ist wirkungslos, wenn nicht die klagende Ehefrau
binnen zwei Monaten,
vom Tage der Rechtskraft desselben bei dem Pfarramte sich einfinden, den Gegentheil vorrufen, und diese Scheidungserlaubniß in das Kirchenbuch eintragen lassen wird.

Dessen zur Urkunde ist gegenwärtiger Scheidbrief von Oberpolizeiwegen ausgefertigt, und mit dem größern Gerichtsinsiegel versehen worden.

Verordnet Rastadt, den 7 August 1837.

Bei großh. bad. Hofgerichts des Mittel-Rhein-Kreises.

v. Beust. (L. S.) Haas.

Aus großh. bad. Hofgerichts-Verordnung.

Schachlaiter.

Vorstehender Scheidbrief wird hiermit öffentlich verkündet, weil der beklagte Ehemann für verschollen erklärt ist, und dessen Aufenthaltsort inzwischen nicht hat ausgemittelt werden können.

Bretten, den 16 April 1840.

Großherzoglich badisches Bezirksamt.

Dietz.

Heinsheimer.

[106]

In der Unterzeichneten sind so eben erschienen und an alle Buchhandlungen versandt worden:
Gedichte
von
F. v. Pechlin.

In drei Abtheilungen.

8. in Umschl. geh. Preis 2 fl. 38 kr. oder 1 Rthlr. 15 gr.

Wir halten dafür, daß Gedichte, wie diese, ohne alle Anpreisung sich selbst ihre Geltung verschaffen müssen und werden. Nur so viel glauben wir äußern zu sollen, daß diese Gedichtsammlung, die der Hr. Verfasser (k. dänischer Gesandter am Bundestag) in drei Abtheilungen "Christliches," "Weltliches" und "Heidnisches" gibt, die Erwartung, wozu die aus derselben Quelle geflossene so treffliche Uebersetzung der Lalla-Ruth schon berechtigte, in hohem Grade rechtfertigt.

Stuttgart und Tübingen, im April 1840.

J. G. Cotta'sche Buchhandlung.

das die Studenten bearbeiten sollten. Von fünfzehn Aufsätzen erhielten zehn die erste und fünf die zweite Note, die Arbeiten der Zöglinge wurden alsdann dem Kaiser selbst vorgelegt, und Se. Maj. bestätigte das Urtheil der Commissäre. Zugleich erhielten auch zwei chinesische Gelehrte, die es in dem Russischen so weit gebracht hatten, daß sie einige öffentliche Documente aus dieser Sprache in das Chinesische übersetzen konnten, reichliche Belohnungen.

[1715]

Wien, den 30 April. Wir können nicht umhin, die deutschen Seidenfabriken auf eine neue Erscheinung im Gebiete der Seide aufmerksam zu machen. Jedem Seidenhändler und Seidenweber ist bekannt, daß dieser Artikel wegen der veränderlichen und vielfach unbekannten Längenmaaße der Strähne bisher einer mangelhaften und unzuverlässigen Titrirung und eben darum Veruntreuungen aller Art unterworfen war. Nun hat ein gewisser Dr. A. Stossella dalla Croce zu Roveredo in Tyrol seit zwei Jahren ein Erziehungs-, Beschäftigungs- und Versorgungs-Haus für arme verwais'te Tyroler-Mädchen errichtet, in welchem sich außer andern weiblichen Verrichtungen 2-360 meist mit Seidenarbeit beschäftigen. In dieser Fabrik, welche wöchentlich 8 bis 12 Centner Seidengespinnst von allen Gattnngen liefern soll, wird der gröbste wie der feinste gezwirnte und ungezwirnte Seidenfaden möglichst gereinigt, dann in Strähnen von 1600 Pariser Aunen lang gemessen, jede Strähne nach Titel oder Nummer abgesondert, dann, nachdem sie copulirt und locker unterbunden zum Färben bereitet ist, in Päckchen von 200 Strähnen eingerichtet, und endlich auf jedem Päckchen die Seidengattung, die Qualität, der Titel und das Gewicht des Päckchens bemerkt. Der außerordentliche Beifall, den diese bis jetzt für unausführbar gehaltene neue Zubereitungsart der Seide gewann, hat den Wiener Gewerb-Verein veranlaßt, in seiner Versammlung vom 9 März d. J. fünf Prämien für diejenigen auszusetzen, welche das größte Quantum von dieser nach erwähnter Methode zubereiteten Seide liefern werden. Man ersieht daraus, wie in Oesterreich das Gute schnell aufgefaßt und befördert wird, und ist daher dem Wiener Gewerbe-Verein für die Aufmunterung und Verbreitung so nützlicher Erfindungen zu warmem Dank verpflichtet, so wie auch der erste Erfinder und Einführer sich dadurch, daß er auf ein ausschließendes Privilegium von freien Stücken verzichtete und sein Privatinteresse dem öffentlichen Interesse rühmlich hintansetzte, um diesen Industriezweig sehr verdient gemacht hat.

[1646]

Edictal-Ladung.

Peter Schweinler, Stadtgarde-Soldatenssohn von hier, welcher seit vielen Jahren abwesend ist, ohne bis jetzt Nachricht von seinem Leben und Aufenthalt zu geben, oder dessen allenfallsige Descendenten werden aufgefordert,
binnen sechs Monaten
bei diesseitigem Gerichte um so gewisser sich zu melden, widrigenfalls dessen in 68 fl. 28 kr. bestehendes Vermögen an den k. Fiskus ausgeantwortet werden wird.

Augsburg, am 28 April 1840.

Königl. Kreis- und Stadtgericht.

Lic. Kellerer, Dir.

Vorbrugg.

[1689]

Bekanntmachung.

Bei einem unterm 27 October v. J. zu Arrest gekommenen Individuum, welches sich am 19 September v. J. aus Nürnberg geflüchtet hatte, und sich in Ober-, Mittel- und Unterfranken, dann in der Oberpfalz und Regensburg so wie in den angränzenden Ländern herumgetrieben, fanden sich die nachstehend verdächtigen Münzen, Pretiosen und Effecten vor, über deren Erwerb sich der Arrestat genügend nicht ausweisen kann. Sollten bei einer Behörde Diebstahlsanzeigen und Acten vorliegen, die über fragliche Gegenstände nähern Aufschluß enthalten, so sind die treffenden Behörden requirirt, die einschlägigen Acten unverzüglich hieher mitzutheilen.

I. Münzen.

5 sogenannte Doppellouisd'or à 10 Thaler, und zwar:
1 dänischer von 1827; 2 britannisch-hannover'sche von 1827 und 1833; ein hannover'scher von 1839; 1 braunschweig-lüneburger von 1834.

4 sogenannte einfache Louisd'or à 5 Thaler, nämlich:
1 preußischer von 1833, in welchem der Adler auf einer Kanone steht; 1 britannisch-braunschweig'scher vom Jahre 1813; 1 franz. 20 Fr. Stük mit den 3 Lilien von 1815; 1 20 Fr. St. vom Jahre XII der Republik Bonaparte's Consulat.

20 Ducaten verschiedenen Gepräges, nämlich:
2 österr. von 1790 und 1798; 2 Marien-Theresien-Ducaten von 1744 und 1750; 11 Holländer von den Jahren 1760, 1815, 1828, 1829, 1831, 1832, 1833, 1835, mit der Inschrift Belgiens im Quadrat, und rückwärts mit dem geharnischten Ritter; 1 Mannsfelder mit dem Ritter Georg zu Pferd ohne Jahrzahl; 1 Erzbischof Salburg'scher von 1757; 1 Warschauer von 1812; 1 Braunschweiger von 1782; 1 päpstlicher, auf der einen Seite das Christusbild oder ein Heiligenbild zwischen Sternchen eingefaßt, auf der andern Seite 2 Figuren, wovon die größere der kleinern das Abendmahl reicht. Die Umschriften sind fast unleserlich.

181 Kronenthaler verschiedenen Gepräges, nämlich:
141 österreichische; 32 bayerische, worunter 2 Ludwigsthaler von 1826 und 1828, und 30 Max Joseph Thaler mit dem Scepter und Schwerte sich befinden, ein Nassauer von 1817; 4 Würtemberger vom Jahre 1825, 1830 und 1831; 1 würtemb. Handelsvereins-Kronenthaler, auf welchem der sitzende Neptun, der stehende Mercur und ein aufrechtstehendes Füllhorn geprägt ist, mit der Umschrift „Handelsfreiheit durch Eintracht“; 1 franz. Thaler mit 3 Lilien von 1760; 1 hessischer von 1833.

2 würtemb. Guldenstücke von 1828; 1 franz. Silberfrank vom Jahre XII der Republik Napoli consuli; 1 dergleichen von Ludwig Philipp; 2 dergleichen von Napoleon 1808 und 1809; 1 viereckige Silbermünze und rückwärts die Aufschrift: Prosit Neu-Jahr; 1 franz. Thaler auf die Vermählung Napoleons mit Maria Louisa mit den Portraits derselben, rückwärts mit 2 Figuren vor dem Altare stehend; 1 Luzerner 5 Batzenstück; 8 Sechser; 4 Groschen.

II. Pretiosen.

Ein goldener Siegelring mit viereckigen Plättchen, worin ein ovalförmiges polirtes Plättchen ist, links und rechts mit gekippertem Rand umgeben, daran reihen sich gepreßte Blumen und 1 polirtes Stück des Ringes 1/2 Zoll lang.

Ein goldener fein gearbeiteter Fingerring mit einem zerbrochenen Kranze, kleinen Rubinchen, die einen größern Stein umgeben. Das Kränzchen ist links und rechts von gabelartigen Trägern gehalten.

Eine silberne Springuhr mit ciseliertem Gehäuse, auf welchem die Radien in gerader Linie dem Rande zulaufen, und mit Cirkellinien eng durchwebt sind.

Auf dem Deckel ist ein polirtes Plättchen von der Größe eines Silberkreuzers. Der Deckel hat einen kleinen Einbug, und schließt sich von unten nach oben.

Der Bügel ist wie eine runde Erbse, durch die ein Silberdraht läuft, das Zifferblatt von Porzellan, die Ziffern arabisch, die Zeiger von schwarzem Stahl. Das Gehäuse fällt von der Rechten zur Linken zu, innen ist die Silberprobe
V. 4.
5554.

III. Effecten.

Ein schwarzlederner Fingerhandschuh, ein grünseidener langer Geldbeutel, links und rechts mit rothen Blumen von Wolle eingesteppt, daran 2 weiße Ringe, eine gelblederne Geldgurte mit gelber Schnalle und ledernem Deckel. Die Gurt wird mit 2 Riemchen geschlossen, der eine Riemen ist mit grünen Riemchen angenäht.

Ein dunkelgrautuchener Mantel mit Kragen und weißlich abgetragenem Sammtkragen.

Nürnberg, den 22 April 1840.

Königliches Kreis- und Stadtgericht Nürnberg.

v. Kohlhagen.

v. Grundherr.

[1642-44]

Scheid-Brief.

Auf erhobene Ehescheidungsklage der Christian Nuber'schen Ehefrau von Spranthal gegen ihren Ehemann Christian Nuber, wegen Verschollenheit und die hierauf gepflogenen Verhandlungen wird die Christian Nuber'sche Ehefrau des Ehebandes mit ihrem Ehemann Christian Nuber für entbunden erklärt, mit dem Beifügen, daß derselben jedoch nicht anders, als nach vorgelegter kirchlicher, der landesherrlichen Eheordnung gemäß gesuchter und erlangter Vergönnung sich anderweit zu verheirathen erlaubt sey.

Dieser Scheidbrief wird jedoch nicht ergangen angesehen, und ist wirkungslos, wenn nicht die klagende Ehefrau
binnen zwei Monaten,
vom Tage der Rechtskraft desselben bei dem Pfarramte sich einfinden, den Gegentheil vorrufen, und diese Scheidungserlaubniß in das Kirchenbuch eintragen lassen wird.

Dessen zur Urkunde ist gegenwärtiger Scheidbrief von Oberpolizeiwegen ausgefertigt, und mit dem größern Gerichtsinsiegel versehen worden.

Verordnet Rastadt, den 7 August 1837.

Bei großh. bad. Hofgerichts des Mittel-Rhein-Kreises.

v. Beust. (L. S.) Haas.

Aus großh. bad. Hofgerichts-Verordnung.

Schachlaiter.

Vorstehender Scheidbrief wird hiermit öffentlich verkündet, weil der beklagte Ehemann für verschollen erklärt ist, und dessen Aufenthaltsort inzwischen nicht hat ausgemittelt werden können.

Bretten, den 16 April 1840.

Großherzoglich badisches Bezirksamt.

Dietz.

Heinsheimer.

[106]

In der Unterzeichneten sind so eben erschienen und an alle Buchhandlungen versandt worden:
Gedichte
von
F. v. Pechlin.

In drei Abtheilungen.

8. in Umschl. geh. Preis 2 fl. 38 kr. oder 1 Rthlr. 15 gr.

Wir halten dafür, daß Gedichte, wie diese, ohne alle Anpreisung sich selbst ihre Geltung verschaffen müssen und werden. Nur so viel glauben wir äußern zu sollen, daß diese Gedichtsammlung, die der Hr. Verfasser (k. dänischer Gesandter am Bundestag) in drei Abtheilungen „Christliches,“ „Weltliches“ und „Heidnisches“ gibt, die Erwartung, wozu die aus derselben Quelle geflossene so treffliche Uebersetzung der Lalla-Ruth schon berechtigte, in hohem Grade rechtfertigt.

Stuttgart und Tübingen, im April 1840.

J. G. Cotta'sche Buchhandlung.

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          <p>Auf erhobene Ehescheidungsklage der Christian Nuber'schen Ehefrau von Spranthal gegen ihren Ehemann Christian Nuber, wegen Verschollenheit und die hierauf gepflogenen Verhandlungen wird die Christian Nuber'sche Ehefrau des Ehebandes mit ihrem Ehemann Christian Nuber für entbunden erklärt, mit dem Beifügen, daß derselben jedoch nicht anders, als nach vorgelegter kirchlicher, der landesherrlichen Eheordnung gemäß gesuchter und erlangter Vergönnung sich anderweit zu verheirathen erlaubt sey.</p><lb/>
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[1030/0014] das die Studenten bearbeiten sollten. Von fünfzehn Aufsätzen erhielten zehn die erste und fünf die zweite Note, die Arbeiten der Zöglinge wurden alsdann dem Kaiser selbst vorgelegt, und Se. Maj. bestätigte das Urtheil der Commissäre. Zugleich erhielten auch zwei chinesische Gelehrte, die es in dem Russischen so weit gebracht hatten, daß sie einige öffentliche Documente aus dieser Sprache in das Chinesische übersetzen konnten, reichliche Belohnungen. [1715] Wien, den 30 April. Wir können nicht umhin, die deutschen Seidenfabriken auf eine neue Erscheinung im Gebiete der Seide aufmerksam zu machen. Jedem Seidenhändler und Seidenweber ist bekannt, daß dieser Artikel wegen der veränderlichen und vielfach unbekannten Längenmaaße der Strähne bisher einer mangelhaften und unzuverlässigen Titrirung und eben darum Veruntreuungen aller Art unterworfen war. Nun hat ein gewisser Dr. A. Stossella dalla Croce zu Roveredo in Tyrol seit zwei Jahren ein Erziehungs-, Beschäftigungs- und Versorgungs-Haus für arme verwais'te Tyroler-Mädchen errichtet, in welchem sich außer andern weiblichen Verrichtungen 2-360 meist mit Seidenarbeit beschäftigen. In dieser Fabrik, welche wöchentlich 8 bis 12 Centner Seidengespinnst von allen Gattnngen liefern soll, wird der gröbste wie der feinste gezwirnte und ungezwirnte Seidenfaden möglichst gereinigt, dann in Strähnen von 1600 Pariser Aunen lang gemessen, jede Strähne nach Titel oder Nummer abgesondert, dann, nachdem sie copulirt und locker unterbunden zum Färben bereitet ist, in Päckchen von 200 Strähnen eingerichtet, und endlich auf jedem Päckchen die Seidengattung, die Qualität, der Titel und das Gewicht des Päckchens bemerkt. Der außerordentliche Beifall, den diese bis jetzt für unausführbar gehaltene neue Zubereitungsart der Seide gewann, hat den Wiener Gewerb-Verein veranlaßt, in seiner Versammlung vom 9 März d. J. fünf Prämien für diejenigen auszusetzen, welche das größte Quantum von dieser nach erwähnter Methode zubereiteten Seide liefern werden. Man ersieht daraus, wie in Oesterreich das Gute schnell aufgefaßt und befördert wird, und ist daher dem Wiener Gewerbe-Verein für die Aufmunterung und Verbreitung so nützlicher Erfindungen zu warmem Dank verpflichtet, so wie auch der erste Erfinder und Einführer sich dadurch, daß er auf ein ausschließendes Privilegium von freien Stücken verzichtete und sein Privatinteresse dem öffentlichen Interesse rühmlich hintansetzte, um diesen Industriezweig sehr verdient gemacht hat. [1646] Edictal-Ladung. Peter Schweinler, Stadtgarde-Soldatenssohn von hier, welcher seit vielen Jahren abwesend ist, ohne bis jetzt Nachricht von seinem Leben und Aufenthalt zu geben, oder dessen allenfallsige Descendenten werden aufgefordert, binnen sechs Monaten bei diesseitigem Gerichte um so gewisser sich zu melden, widrigenfalls dessen in 68 fl. 28 kr. bestehendes Vermögen an den k. Fiskus ausgeantwortet werden wird. Augsburg, am 28 April 1840. Königl. Kreis- und Stadtgericht. Lic. Kellerer, Dir. Vorbrugg. [1689] Bekanntmachung. Bei einem unterm 27 October v. J. zu Arrest gekommenen Individuum, welches sich am 19 September v. J. aus Nürnberg geflüchtet hatte, und sich in Ober-, Mittel- und Unterfranken, dann in der Oberpfalz und Regensburg so wie in den angränzenden Ländern herumgetrieben, fanden sich die nachstehend verdächtigen Münzen, Pretiosen und Effecten vor, über deren Erwerb sich der Arrestat genügend nicht ausweisen kann. Sollten bei einer Behörde Diebstahlsanzeigen und Acten vorliegen, die über fragliche Gegenstände nähern Aufschluß enthalten, so sind die treffenden Behörden requirirt, die einschlägigen Acten unverzüglich hieher mitzutheilen. I. Münzen. 5 sogenannte Doppellouisd'or à 10 Thaler, und zwar: 1 dänischer von 1827; 2 britannisch-hannover'sche von 1827 und 1833; ein hannover'scher von 1839; 1 braunschweig-lüneburger von 1834. 4 sogenannte einfache Louisd'or à 5 Thaler, nämlich: 1 preußischer von 1833, in welchem der Adler auf einer Kanone steht; 1 britannisch-braunschweig'scher vom Jahre 1813; 1 franz. 20 Fr. Stük mit den 3 Lilien von 1815; 1 20 Fr. St. vom Jahre XII der Republik Bonaparte's Consulat. 20 Ducaten verschiedenen Gepräges, nämlich: 2 österr. von 1790 und 1798; 2 Marien-Theresien-Ducaten von 1744 und 1750; 11 Holländer von den Jahren 1760, 1815, 1828, 1829, 1831, 1832, 1833, 1835, mit der Inschrift Belgiens im Quadrat, und rückwärts mit dem geharnischten Ritter; 1 Mannsfelder mit dem Ritter Georg zu Pferd ohne Jahrzahl; 1 Erzbischof Salburg'scher von 1757; 1 Warschauer von 1812; 1 Braunschweiger von 1782; 1 päpstlicher, auf der einen Seite das Christusbild oder ein Heiligenbild zwischen Sternchen eingefaßt, auf der andern Seite 2 Figuren, wovon die größere der kleinern das Abendmahl reicht. Die Umschriften sind fast unleserlich. 181 Kronenthaler verschiedenen Gepräges, nämlich: 141 österreichische; 32 bayerische, worunter 2 Ludwigsthaler von 1826 und 1828, und 30 Max Joseph Thaler mit dem Scepter und Schwerte sich befinden, ein Nassauer von 1817; 4 Würtemberger vom Jahre 1825, 1830 und 1831; 1 würtemb. Handelsvereins-Kronenthaler, auf welchem der sitzende Neptun, der stehende Mercur und ein aufrechtstehendes Füllhorn geprägt ist, mit der Umschrift „Handelsfreiheit durch Eintracht“; 1 franz. Thaler mit 3 Lilien von 1760; 1 hessischer von 1833. 2 würtemb. Guldenstücke von 1828; 1 franz. Silberfrank vom Jahre XII der Republik Napoli consuli; 1 dergleichen von Ludwig Philipp; 2 dergleichen von Napoleon 1808 und 1809; 1 viereckige Silbermünze und rückwärts die Aufschrift: Prosit Neu-Jahr; 1 franz. Thaler auf die Vermählung Napoleons mit Maria Louisa mit den Portraits derselben, rückwärts mit 2 Figuren vor dem Altare stehend; 1 Luzerner 5 Batzenstück; 8 Sechser; 4 Groschen. II. Pretiosen. Ein goldener Siegelring mit viereckigen Plättchen, worin ein ovalförmiges polirtes Plättchen ist, links und rechts mit gekippertem Rand umgeben, daran reihen sich gepreßte Blumen und 1 polirtes Stück des Ringes 1/2 Zoll lang. Ein goldener fein gearbeiteter Fingerring mit einem zerbrochenen Kranze, kleinen Rubinchen, die einen größern Stein umgeben. Das Kränzchen ist links und rechts von gabelartigen Trägern gehalten. Eine silberne Springuhr mit ciseliertem Gehäuse, auf welchem die Radien in gerader Linie dem Rande zulaufen, und mit Cirkellinien eng durchwebt sind. Auf dem Deckel ist ein polirtes Plättchen von der Größe eines Silberkreuzers. Der Deckel hat einen kleinen Einbug, und schließt sich von unten nach oben. Der Bügel ist wie eine runde Erbse, durch die ein Silberdraht läuft, das Zifferblatt von Porzellan, die Ziffern arabisch, die Zeiger von schwarzem Stahl. Das Gehäuse fällt von der Rechten zur Linken zu, innen ist die Silberprobe V. 4. 5554. III. Effecten. Ein schwarzlederner Fingerhandschuh, ein grünseidener langer Geldbeutel, links und rechts mit rothen Blumen von Wolle eingesteppt, daran 2 weiße Ringe, eine gelblederne Geldgurte mit gelber Schnalle und ledernem Deckel. Die Gurt wird mit 2 Riemchen geschlossen, der eine Riemen ist mit grünen Riemchen angenäht. Ein dunkelgrautuchener Mantel mit Kragen und weißlich abgetragenem Sammtkragen. Nürnberg, den 22 April 1840. Königliches Kreis- und Stadtgericht Nürnberg. v. Kohlhagen. v. Grundherr. [1642-44] Scheid-Brief. Auf erhobene Ehescheidungsklage der Christian Nuber'schen Ehefrau von Spranthal gegen ihren Ehemann Christian Nuber, wegen Verschollenheit und die hierauf gepflogenen Verhandlungen wird die Christian Nuber'sche Ehefrau des Ehebandes mit ihrem Ehemann Christian Nuber für entbunden erklärt, mit dem Beifügen, daß derselben jedoch nicht anders, als nach vorgelegter kirchlicher, der landesherrlichen Eheordnung gemäß gesuchter und erlangter Vergönnung sich anderweit zu verheirathen erlaubt sey. Dieser Scheidbrief wird jedoch nicht ergangen angesehen, und ist wirkungslos, wenn nicht die klagende Ehefrau binnen zwei Monaten, vom Tage der Rechtskraft desselben bei dem Pfarramte sich einfinden, den Gegentheil vorrufen, und diese Scheidungserlaubniß in das Kirchenbuch eintragen lassen wird. Dessen zur Urkunde ist gegenwärtiger Scheidbrief von Oberpolizeiwegen ausgefertigt, und mit dem größern Gerichtsinsiegel versehen worden. Verordnet Rastadt, den 7 August 1837. Bei großh. bad. Hofgerichts des Mittel-Rhein-Kreises. v. Beust. (L. S.) Haas. Aus großh. bad. Hofgerichts-Verordnung. Schachlaiter. Vorstehender Scheidbrief wird hiermit öffentlich verkündet, weil der beklagte Ehemann für verschollen erklärt ist, und dessen Aufenthaltsort inzwischen nicht hat ausgemittelt werden können. Bretten, den 16 April 1840. Großherzoglich badisches Bezirksamt. Dietz. Heinsheimer. [106] In der Unterzeichneten sind so eben erschienen und an alle Buchhandlungen versandt worden: Gedichte von F. v. Pechlin. In drei Abtheilungen. 8. in Umschl. geh. Preis 2 fl. 38 kr. oder 1 Rthlr. 15 gr. Wir halten dafür, daß Gedichte, wie diese, ohne alle Anpreisung sich selbst ihre Geltung verschaffen müssen und werden. Nur so viel glauben wir äußern zu sollen, daß diese Gedichtsammlung, die der Hr. Verfasser (k. dänischer Gesandter am Bundestag) in drei Abtheilungen „Christliches,“ „Weltliches“ und „Heidnisches“ gibt, die Erwartung, wozu die aus derselben Quelle geflossene so treffliche Uebersetzung der Lalla-Ruth schon berechtigte, in hohem Grade rechtfertigt. Stuttgart und Tübingen, im April 1840. J. G. Cotta'sche Buchhandlung.

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 129. Augsburg, 8. Mai 1840, S. 1030. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_129_18400508/14>, abgerufen am 29.04.2024.