Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, Erster Teil. Braunschweig, 1709.nen oneribus proportionaliter concurriren / und erfolget auch hieraus daß bey dem sich zu Süplingen begebenden casu der in den Wittwen-Hause wohnende Arbeits-Mann / so viel seine Nahrung und Vieh belanget / von der Contribution nicht / die von ihm zu sich eingenommene Schuelmeisters-Wittwen aber davon befreyet seyn müsse. Daß sonst ein Gerichts-Herr von denen in solchen Wittwen-Häusern wohnenden Leuten / über die von ihnen entrichtende Contribution, noch ein jährliches Schutz-Geld fodert / solches wie es sich nicht gebühret / als wird es auch dem von Bülau zu Brunsrode itzo ernstlich untersaget. Die übrigen in oberwehnten Beylagen enthaltene particularia, welche etwa hiedurch noch nicht schon erlediget seyn / sollen nach eingelangeten vollständigen Bericht von der rectification des Contribution-Wesens / wenn ein oder ander / welcher in specie dabey graviret / sich bey hiesiger Fürstl. Geheimbten Rahts-Stube durch ein Memorial anmelden wird / weiter untersuchet und die Supplicanten alsdenn nach Befinden mit resolution versehen werden. Woltens denen Herren in freundlicher Antwort ohnverhalten / und seyn denenselben zu genehmen Diensten geflissen. Gegeben Wolffenbüttel den 14. Julii 1684. Fürstl. Braunschweigis. Lüneburgis. Praesident und Geheimbte Rähte daselbst. IX. Ausschreiben An alle 4. General-Superintendenten hiesiges Fürstenthums / wie es mit denen Adelichen Copul. Kind-Tauffen und Trauer-Geleute zu halten. WAs Serenissimi Unser gnädigster Fürst und Herr Durchl. auf die von der getreuen Ritterschafft am 20. nen oneribus proportionaliter concurriren / und erfolget auch hieraus daß bey dem sich zu Süplingen begebenden casu der in den Wittwen-Hause wohnende Arbeits-Mann / so viel seine Nahrung und Vieh belanget / von der Contribution nicht / die von ihm zu sich eingenommene Schuelmeisters-Wittwen aber davon befreyet seyn müsse. Daß sonst ein Gerichts-Herr von denen in solchen Wittwen-Häusern wohnenden Leuten / über die von ihnen entrichtende Contribution, noch ein jährliches Schutz-Geld fodert / solches wie es sich nicht gebühret / als wird es auch dem von Bülau zu Brunsrode itzo ernstlich untersaget. Die übrigen in oberwehnten Beylagen enthaltene particularia, welche etwa hiedurch noch nicht schon erlediget seyn / sollen nach eingelangeten vollständigen Bericht von der rectification des Contribution-Wesens / wenn ein oder ander / welcher in specie dabey graviret / sich bey hiesiger Fürstl. Geheimbten Rahts-Stube durch ein Memorial anmelden wird / weiter untersuchet und die Supplicanten alsdenn nach Befinden mit resolution versehen werden. Woltens denen Herren in freundlicher Antwort ohnverhalten / und seyn denenselben zu genehmen Diensten geflissen. Gegeben Wolffenbüttel den 14. Julii 1684. Fürstl. Braunschweigis. Lüneburgis. Praesident und Geheimbte Rähte daselbst. IX. Ausschreiben An alle 4. General-Superintendenten hiesiges Fürstenthums / wie es mit denen Adelichen Copul. Kind-Tauffen und Trauer-Geleute zu halten. WAs Serenissimi Unser gnädigster Fürst und Herr Durchl. auf die von der getreuen Ritterschafft am 20. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0118" n="127"/> nen oneribus proportionaliter concurriren / und erfolget auch hieraus daß bey dem sich zu Süplingen begebenden casu der in den Wittwen-Hause wohnende Arbeits-Mann / so viel seine Nahrung und Vieh belanget / von der Contribution nicht / die von ihm zu sich eingenommene Schuelmeisters-Wittwen aber davon befreyet seyn müsse. Daß sonst ein Gerichts-Herr von denen in solchen Wittwen-Häusern wohnenden Leuten / über die von ihnen entrichtende Contribution, noch ein jährliches Schutz-Geld fodert / solches wie es sich nicht gebühret / als wird es auch dem von Bülau zu Brunsrode itzo ernstlich untersaget. Die übrigen in oberwehnten Beylagen enthaltene particularia, welche etwa hiedurch noch nicht schon erlediget seyn / sollen nach eingelangeten vollständigen Bericht von der rectification des Contribution-Wesens / wenn ein oder ander / welcher in specie dabey graviret / sich bey hiesiger Fürstl. Geheimbten Rahts-Stube durch ein Memorial anmelden wird / weiter untersuchet und die Supplicanten alsdenn nach Befinden mit resolution versehen werden. Woltens denen Herren in freundlicher Antwort ohnverhalten / und seyn denenselben zu genehmen Diensten geflissen. Gegeben Wolffenbüttel den 14. Julii 1684.</p> <p>Fürstl. Braunschweigis. Lüneburgis. Praesident und Geheimbte Rähte daselbst.</p> </div> <div> <head>IX. Ausschreiben An alle 4. General-Superintendenten hiesiges Fürstenthums / wie es mit denen Adelichen Copul. Kind-Tauffen und Trauer-Geleute zu halten.<lb/></head> <p>WAs Serenissimi Unser gnädigster Fürst und Herr Durchl. auf die von der getreuen Ritterschafft am 20. </p> </div> </body> </text> </TEI> [127/0118]
nen oneribus proportionaliter concurriren / und erfolget auch hieraus daß bey dem sich zu Süplingen begebenden casu der in den Wittwen-Hause wohnende Arbeits-Mann / so viel seine Nahrung und Vieh belanget / von der Contribution nicht / die von ihm zu sich eingenommene Schuelmeisters-Wittwen aber davon befreyet seyn müsse. Daß sonst ein Gerichts-Herr von denen in solchen Wittwen-Häusern wohnenden Leuten / über die von ihnen entrichtende Contribution, noch ein jährliches Schutz-Geld fodert / solches wie es sich nicht gebühret / als wird es auch dem von Bülau zu Brunsrode itzo ernstlich untersaget. Die übrigen in oberwehnten Beylagen enthaltene particularia, welche etwa hiedurch noch nicht schon erlediget seyn / sollen nach eingelangeten vollständigen Bericht von der rectification des Contribution-Wesens / wenn ein oder ander / welcher in specie dabey graviret / sich bey hiesiger Fürstl. Geheimbten Rahts-Stube durch ein Memorial anmelden wird / weiter untersuchet und die Supplicanten alsdenn nach Befinden mit resolution versehen werden. Woltens denen Herren in freundlicher Antwort ohnverhalten / und seyn denenselben zu genehmen Diensten geflissen. Gegeben Wolffenbüttel den 14. Julii 1684.
Fürstl. Braunschweigis. Lüneburgis. Praesident und Geheimbte Rähte daselbst.
IX. Ausschreiben An alle 4. General-Superintendenten hiesiges Fürstenthums / wie es mit denen Adelichen Copul. Kind-Tauffen und Trauer-Geleute zu halten.
WAs Serenissimi Unser gnädigster Fürst und Herr Durchl. auf die von der getreuen Ritterschafft am 20.
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Zitationshilfe: | Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, Erster Teil. Braunschweig, 1709, S. 127. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung01_1709/118>, abgerufen am 09.12.2023. |