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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

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bitten / Psalm. 32. so ists doch ein anfang der vernewrung des heiligen Geistes.

Dieser bericht ist darumb etwas mit mehrern worten hieher gesetzt / weil an diesem artickel am meisten gelegen / vnd in der erfarung befunden wirdt / das vngeübte Pastores, entweder diese lehre nicht richtig / mit gebürlichem vnderscheid führen / oder lassen doch die lehre in genere hengen / sine accommodatione ad vsum, Das sie nicht derselbigen brauch vnd vbung anzeigen. So meinet auch der gemeine hauffe / es sey gnug / wenn man die lehre so höret vnd weiß / ob gleich der gebrauch / vnd die vbung nicht volge. Wo derhalben dieser anleitung also gefolget würde / achten wir / es solte viel frucht schaffen / vnd würde hiemit der rechte grundt gelegt der gantzen lehre / vnd des gantzen Christenthumbs.

Weil aber diß alles / was zur Busse vnd bekerung gehöret / nicht angefangen / noch geschehen kan / auß menschlichen natürlichen krefften vnd vermügen / sonder der heilige Geist muß solches geben / wircken / erhalten / vnd mehren / Er aber will dasselbige thun / nicht ohne mittel / sondern durchs Wort / darzu / als ein ordentlichs mittel / von Gott gegeben vnd verordnet / Derhalben muß nu folgends angezeiget werden / worauß die Prediger sollen lehren buß / worauß glauben / vnd worauß newen gehorsam / was sie für ein wort den leuten sollen fürhalten / dardurch der heilige Geist wircken möge busse / darnach glauben / vnd folgendt newes leben. Vnd diß stehet nun auff dem vnderscheidt des Gesetzes vnd Euangelij.

bitten / Psalm. 32. so ists doch ein anfang der vernewrung des heiligen Geistes.

Dieser bericht ist darumb etwas mit mehrern worten hieher gesetzt / weil an diesem artickel am meisten gelegen / vnd in der erfarung befunden wirdt / das vngeübte Pastores, entweder diese lehre nicht richtig / mit gebürlichem vnderscheid führen / oder lassen doch die lehre in genere hengen / sine accommodatione ad vsum, Das sie nicht derselbigen brauch vnd vbung anzeigen. So meinet auch der gemeine hauffe / es sey gnug / wenn man die lehre so höret vnd weiß / ob gleich der gebrauch / vnd die vbung nicht volge. Wo derhalben dieser anleitung also gefolget würde / achten wir / es solte viel frucht schaffen / vnd würde hiemit der rechte grundt gelegt der gantzen lehre / vnd des gantzen Christenthumbs.

Weil aber diß alles / was zur Busse vnd bekerung gehöret / nicht angefangen / noch geschehen kan / auß menschlichen natürlichen krefften vnd vermügen / sonder der heilige Geist muß solches geben / wircken / erhalten / vnd mehren / Er aber will dasselbige thun / nicht ohne mittel / sondern durchs Wort / darzu / als ein ordentlichs mittel / von Gott gegeben vnd verordnet / Derhalben muß nu folgends angezeiget werden / worauß die Prediger sollen lehren buß / worauß glauben / vnd worauß newen gehorsam / was sie für ein wort den leuten sollen fürhalten / dardurch der heilige Geist wircken möge busse / darnach glauben / vnd folgendt newes leben. Vnd diß stehet nun auff dem vnderscheidt des Gesetzes vnd Euangelij.

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[0046] bitten / Psalm. 32. so ists doch ein anfang der vernewrung des heiligen Geistes. Dieser bericht ist darumb etwas mit mehrern worten hieher gesetzt / weil an diesem artickel am meisten gelegen / vnd in der erfarung befunden wirdt / das vngeübte Pastores, entweder diese lehre nicht richtig / mit gebürlichem vnderscheid führen / oder lassen doch die lehre in genere hengen / sine accommodatione ad vsum, Das sie nicht derselbigen brauch vnd vbung anzeigen. So meinet auch der gemeine hauffe / es sey gnug / wenn man die lehre so höret vnd weiß / ob gleich der gebrauch / vnd die vbung nicht volge. Wo derhalben dieser anleitung also gefolget würde / achten wir / es solte viel frucht schaffen / vnd würde hiemit der rechte grundt gelegt der gantzen lehre / vnd des gantzen Christenthumbs. Weil aber diß alles / was zur Busse vnd bekerung gehöret / nicht angefangen / noch geschehen kan / auß menschlichen natürlichen krefften vnd vermügen / sonder der heilige Geist muß solches geben / wircken / erhalten / vnd mehren / Er aber will dasselbige thun / nicht ohne mittel / sondern durchs Wort / darzu / als ein ordentlichs mittel / von Gott gegeben vnd verordnet / Derhalben muß nu folgends angezeiget werden / worauß die Prediger sollen lehren buß / worauß glauben / vnd worauß newen gehorsam / was sie für ein wort den leuten sollen fürhalten / dardurch der heilige Geist wircken möge busse / darnach glauben / vnd folgendt newes leben. Vnd diß stehet nun auff dem vnderscheidt des Gesetzes vnd Euangelij.

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/46>, abgerufen am 29.04.2024.