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Die Grenzboten. Jg. 10, 1851, I. Semester. I. Band.

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klingen wie träumerische Reminiscenzen um unser Ohr. Medicinisch-juristische Deductionen
steigern die Verwirrung. Ich kann mich nicht enthalten, die eine anzuziehen. "Jeder
Staat verlangt zu seinem Bestehen ein gesetzlich geordnetes Steuersystem. Die Aushe¬
bung desselben führt, der Hemmung des Blutumlaufs völlig vergleichbar, den Tod her¬
bei... Sie nehmen indessen das Recht des politischen Selbstmords als letztes Verthei¬
digungsmittel der Volksvertretung in Anspruch. Abgesehen davon, daß Subject und
Object des Mordes keineswegs ganz identisch sind, ein reiner Selbstmord mithin nicht
vorliegt" u. s. w. -- Sollte der Verfasser nicht doch wenigstens ein geborner Oestreicher
sein? Die Doctrinärs haben, wie Herr v. Manteuffel bemerkt, keinen Boden in Preußen.
Zu den verschrobensten aller doctrinären Voraussetzungen aber gehört die Annahme, die
politischen Individualitäten seien so verstockte Individualitäten, daß man gar keine allge¬
meine Regel auf sie anwenden könnte. Der Gärtner lernt doch von einem Apfelbaume,
wie er den andern zu behandeln hat, wenn er auch noch so sehr der individuellen
Apfelnatur Rechnung trägt; natürlich wird es ihm nicht einfallen, den Apfelbaum wie
eine Zibethkatze zu behandeln. So lange man uns also nicht bewiesen Habens wird,
daß gewisse Voraussetzungen, die alle gebildeten Völker -- freilich nicht die Neger, nicht
die Hottentotten, nicht die Kamschadalen -- gemein haben, nicht auf das preußische Volk
Anwendung finden, so lange wird das Lächerliche, das man auf unser "System" zu
werfen sucht, auf die Spötter zurückfallen. --


Der Sundestag in Frankfurt a. M. vor den overbairischen Geschwornen am

19. Den. 1850.

Nach stenographischen Berichten. München G. Franz. -- Die Bro¬
schüre enthält die Verhandlungen beim Schwnrgerichtshof zu München gegen den Redac¬
teur des "Eilboten", welcher durch seine Angriffe gegen den Bundestag zugleich die bai-
rische Regierung beleidigt haben sollte. -- Sie ist höchst lesenswerth, nicht allein wegen des
günstigen Ausgangs, der mit der Freisprechung der Angeklagten zugleich die Ungesetzlichkeit
des restaurirten Bundestags erklärte; nicht allein wegen der in der Vertheidigungsrede ange¬
zogenen Documente, in denen die Regierungen auf den Wechsel ihrer Ansichten in Be¬
ziehung auf den Bundestag aufmerksam gemacht werden, sondern vor Allem, um das
Interesse hervorzuheben, welches wir an dem Zustandekommen des Bundestags zu nehmen
haben. -- Der Bundestag als solcher stellt sich als unverantwortlich dar; er verfügt --
wie in Kassel -- eigenmächtig über das Fortbestehen der Verfassungen, läßt, wie im
dreißigjährigen Kriege, diejenigen, die anderer Meinung sind, dnrch "schwedische Reiter"
bekehren u. s. w. Gegen diese absolute Macht hat das Volk keine andere Schutzwehr,
als die schwache der Presse. Wagt es aber die Presse, irgend eine Maßregel des Bun¬
destags, oder das Wesen des Bundestags bis in seine rechtliche Existenz hinein in Frage
zu stellen, so ist es mit einmal nicht mehr eine mystische Oberbehörde über die Regie¬
rungen, sondern die Vollgewalt aller Regierungen. Mit dem Angriff gegen den Bundes¬
tag beleidigt man alle 34 Fürsten, bis zu Lichtenstein herunter. -- Wenn also aus der
an sich verwerfliche" Politik Preußens wenigstens soviel hervorgehen sollte, daß dieses
Institut nicht in der alten Weise zu Stande kommt, so wären wir ihr doch einigen
Dank schuldig.


Der Proceß Altais.

-- Die letzten Wochen des Jahres waren in Paris
Zeugen eines Processes, der nicht sowohl durch die Größe seines Objects, als durch das
seltsame Licht merkwürdig ist, welches er auf die politischen Sitten unserer Nachbarn


klingen wie träumerische Reminiscenzen um unser Ohr. Medicinisch-juristische Deductionen
steigern die Verwirrung. Ich kann mich nicht enthalten, die eine anzuziehen. „Jeder
Staat verlangt zu seinem Bestehen ein gesetzlich geordnetes Steuersystem. Die Aushe¬
bung desselben führt, der Hemmung des Blutumlaufs völlig vergleichbar, den Tod her¬
bei... Sie nehmen indessen das Recht des politischen Selbstmords als letztes Verthei¬
digungsmittel der Volksvertretung in Anspruch. Abgesehen davon, daß Subject und
Object des Mordes keineswegs ganz identisch sind, ein reiner Selbstmord mithin nicht
vorliegt" u. s. w. — Sollte der Verfasser nicht doch wenigstens ein geborner Oestreicher
sein? Die Doctrinärs haben, wie Herr v. Manteuffel bemerkt, keinen Boden in Preußen.
Zu den verschrobensten aller doctrinären Voraussetzungen aber gehört die Annahme, die
politischen Individualitäten seien so verstockte Individualitäten, daß man gar keine allge¬
meine Regel auf sie anwenden könnte. Der Gärtner lernt doch von einem Apfelbaume,
wie er den andern zu behandeln hat, wenn er auch noch so sehr der individuellen
Apfelnatur Rechnung trägt; natürlich wird es ihm nicht einfallen, den Apfelbaum wie
eine Zibethkatze zu behandeln. So lange man uns also nicht bewiesen Habens wird,
daß gewisse Voraussetzungen, die alle gebildeten Völker — freilich nicht die Neger, nicht
die Hottentotten, nicht die Kamschadalen — gemein haben, nicht auf das preußische Volk
Anwendung finden, so lange wird das Lächerliche, das man auf unser „System" zu
werfen sucht, auf die Spötter zurückfallen. —


Der Sundestag in Frankfurt a. M. vor den overbairischen Geschwornen am

19. Den. 1850.

Nach stenographischen Berichten. München G. Franz. — Die Bro¬
schüre enthält die Verhandlungen beim Schwnrgerichtshof zu München gegen den Redac¬
teur des „Eilboten", welcher durch seine Angriffe gegen den Bundestag zugleich die bai-
rische Regierung beleidigt haben sollte. — Sie ist höchst lesenswerth, nicht allein wegen des
günstigen Ausgangs, der mit der Freisprechung der Angeklagten zugleich die Ungesetzlichkeit
des restaurirten Bundestags erklärte; nicht allein wegen der in der Vertheidigungsrede ange¬
zogenen Documente, in denen die Regierungen auf den Wechsel ihrer Ansichten in Be¬
ziehung auf den Bundestag aufmerksam gemacht werden, sondern vor Allem, um das
Interesse hervorzuheben, welches wir an dem Zustandekommen des Bundestags zu nehmen
haben. — Der Bundestag als solcher stellt sich als unverantwortlich dar; er verfügt —
wie in Kassel — eigenmächtig über das Fortbestehen der Verfassungen, läßt, wie im
dreißigjährigen Kriege, diejenigen, die anderer Meinung sind, dnrch „schwedische Reiter"
bekehren u. s. w. Gegen diese absolute Macht hat das Volk keine andere Schutzwehr,
als die schwache der Presse. Wagt es aber die Presse, irgend eine Maßregel des Bun¬
destags, oder das Wesen des Bundestags bis in seine rechtliche Existenz hinein in Frage
zu stellen, so ist es mit einmal nicht mehr eine mystische Oberbehörde über die Regie¬
rungen, sondern die Vollgewalt aller Regierungen. Mit dem Angriff gegen den Bundes¬
tag beleidigt man alle 34 Fürsten, bis zu Lichtenstein herunter. — Wenn also aus der
an sich verwerfliche» Politik Preußens wenigstens soviel hervorgehen sollte, daß dieses
Institut nicht in der alten Weise zu Stande kommt, so wären wir ihr doch einigen
Dank schuldig.


Der Proceß Altais.

— Die letzten Wochen des Jahres waren in Paris
Zeugen eines Processes, der nicht sowohl durch die Größe seines Objects, als durch das
seltsame Licht merkwürdig ist, welches er auf die politischen Sitten unserer Nachbarn


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[0124] klingen wie träumerische Reminiscenzen um unser Ohr. Medicinisch-juristische Deductionen steigern die Verwirrung. Ich kann mich nicht enthalten, die eine anzuziehen. „Jeder Staat verlangt zu seinem Bestehen ein gesetzlich geordnetes Steuersystem. Die Aushe¬ bung desselben führt, der Hemmung des Blutumlaufs völlig vergleichbar, den Tod her¬ bei... Sie nehmen indessen das Recht des politischen Selbstmords als letztes Verthei¬ digungsmittel der Volksvertretung in Anspruch. Abgesehen davon, daß Subject und Object des Mordes keineswegs ganz identisch sind, ein reiner Selbstmord mithin nicht vorliegt" u. s. w. — Sollte der Verfasser nicht doch wenigstens ein geborner Oestreicher sein? Die Doctrinärs haben, wie Herr v. Manteuffel bemerkt, keinen Boden in Preußen. Zu den verschrobensten aller doctrinären Voraussetzungen aber gehört die Annahme, die politischen Individualitäten seien so verstockte Individualitäten, daß man gar keine allge¬ meine Regel auf sie anwenden könnte. Der Gärtner lernt doch von einem Apfelbaume, wie er den andern zu behandeln hat, wenn er auch noch so sehr der individuellen Apfelnatur Rechnung trägt; natürlich wird es ihm nicht einfallen, den Apfelbaum wie eine Zibethkatze zu behandeln. So lange man uns also nicht bewiesen Habens wird, daß gewisse Voraussetzungen, die alle gebildeten Völker — freilich nicht die Neger, nicht die Hottentotten, nicht die Kamschadalen — gemein haben, nicht auf das preußische Volk Anwendung finden, so lange wird das Lächerliche, das man auf unser „System" zu werfen sucht, auf die Spötter zurückfallen. — Der Sundestag in Frankfurt a. M. vor den overbairischen Geschwornen am 19. Den. 1850. Nach stenographischen Berichten. München G. Franz. — Die Bro¬ schüre enthält die Verhandlungen beim Schwnrgerichtshof zu München gegen den Redac¬ teur des „Eilboten", welcher durch seine Angriffe gegen den Bundestag zugleich die bai- rische Regierung beleidigt haben sollte. — Sie ist höchst lesenswerth, nicht allein wegen des günstigen Ausgangs, der mit der Freisprechung der Angeklagten zugleich die Ungesetzlichkeit des restaurirten Bundestags erklärte; nicht allein wegen der in der Vertheidigungsrede ange¬ zogenen Documente, in denen die Regierungen auf den Wechsel ihrer Ansichten in Be¬ ziehung auf den Bundestag aufmerksam gemacht werden, sondern vor Allem, um das Interesse hervorzuheben, welches wir an dem Zustandekommen des Bundestags zu nehmen haben. — Der Bundestag als solcher stellt sich als unverantwortlich dar; er verfügt — wie in Kassel — eigenmächtig über das Fortbestehen der Verfassungen, läßt, wie im dreißigjährigen Kriege, diejenigen, die anderer Meinung sind, dnrch „schwedische Reiter" bekehren u. s. w. Gegen diese absolute Macht hat das Volk keine andere Schutzwehr, als die schwache der Presse. Wagt es aber die Presse, irgend eine Maßregel des Bun¬ destags, oder das Wesen des Bundestags bis in seine rechtliche Existenz hinein in Frage zu stellen, so ist es mit einmal nicht mehr eine mystische Oberbehörde über die Regie¬ rungen, sondern die Vollgewalt aller Regierungen. Mit dem Angriff gegen den Bundes¬ tag beleidigt man alle 34 Fürsten, bis zu Lichtenstein herunter. — Wenn also aus der an sich verwerfliche» Politik Preußens wenigstens soviel hervorgehen sollte, daß dieses Institut nicht in der alten Weise zu Stande kommt, so wären wir ihr doch einigen Dank schuldig. Der Proceß Altais. — Die letzten Wochen des Jahres waren in Paris Zeugen eines Processes, der nicht sowohl durch die Größe seines Objects, als durch das seltsame Licht merkwürdig ist, welches er auf die politischen Sitten unserer Nachbarn

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 10, 1851, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341570_345606/124>, abgerufen am 15.06.2024.