Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 15, 1856, I. Semester. II. Band.

Bild:
<< vorherige Seite

Man sieht', daß Washington, Jefferson, die Verfassung und ihre gesetz¬
gebende Körperschaft, ebenso den Verfall und nicht das Wachsthum der Sklave¬
rei für die Wohlfahrt des Landes ersprießlich hielten, wie Nandolph und die
südliche Partei seiner Zeit. Selbst diese nahm damals keinen Anstand, die
Sklaverei für Seeräuberei und Verrath an den Gesetzen der Humanität zu er¬
klären. Seitdem aber hat sich vieles geändert und wenn man die Aeußerungen
der südlichen Wortführer und ihrer Organe hört, so muß man glauben, daß
das gerade Gegentheil die Ansicht und Politik des Südens geworden ist. Der
MeNriicmä LncnrK'ör, z. B. das Hauptorgan der südlichen Doctrin, und der
einst das Verdienst hatte, das einzige Blatt zu sein, welches Jefferson während
seiner Zurückgezogenheit von den Geschäften las, antwortet jetzt denen, welche
Jeffersons Principien vertreten, folgendermaßen:

"Sie fangen ihre Argumentation mit der Behauptung an, daß die Skla¬
verei ein moralisches und religiöses Unrecht sei und der Süden hat bisher diese
Prämisse zugegeben und die Sklaverei als eine Ausnahme von der herrschenden
Regel, oder wenn ein Unrecht, als ein geschäftliches Abkommen zwischen dem
Norden und Süden zu rechtfertigen gesucht. Die Gesetze Gottes und der
Natur sind aber unveränderlich und der Mensch kann mit ihnen
nicht H and.el treiben. Während es bei weitem mehr in die Augen springt,
daß eher Neger als Weiße Sklaven sein können, denn sie sind blos zur Arbeit
und nicht zum Regieren geschickt, so ist doch das Princip der Sklaverei
an und für sich selbst recht, und beruht auf keiner Verschieden¬
heit der Leibe s beschaffe üben. "

Diese Aufstellung der "unveränderlichen Gesetze Gottes und der Natur",
welche das Recht der Sklavenproduction als über einer menschlichen Ueberein-
kunft stehend behauptet, ist eine leichte Lösung, der Schwierigkeiten, welche de-
allgemeinen Herrschaft des Nullificationssystems gegen die Verfassung in dem
Weg standen. Was sind maxng, ekarta, constitutionelle Schranken, Verträge
und Absindungen zwischen den Staaten, um die Ausdehnung der Sklaverei
zu verhindern, wenn sie "den unveränderlichen Gesetzen Gottes und der Natur"
zuwiderlaufen? Es ist Unsinn, wenn mau von dem Missouricompromiß als
einem bindenden Vergleich spricht -- es besteht überhaupt nichts zu Recht, als
die neue Lehre der Nichtintervention, welche in ihrer'gegenwärtigen Auslegung
bedeutet, daß die Gesellschaft durch kein Gesetz dazwischentreten soll, wenn der
Stärkere den Schwächern zum Sklaven mache, einerlei, was seine Farbe und
Abstammung sei.

Als die südlichen Verschwörer und nördlichen clouKlckaoes unter ihnen
fanden, daß der Kansasbeschluß, welcher die Frage der Sklaverei an die Wahl¬
urne der Ansiedler verwies, sich als eine Intervention herausstellte, die gegen
"die häusliche Institution" entschied, so beschlossen sie ihr eignes Gesetz nach


Man sieht', daß Washington, Jefferson, die Verfassung und ihre gesetz¬
gebende Körperschaft, ebenso den Verfall und nicht das Wachsthum der Sklave¬
rei für die Wohlfahrt des Landes ersprießlich hielten, wie Nandolph und die
südliche Partei seiner Zeit. Selbst diese nahm damals keinen Anstand, die
Sklaverei für Seeräuberei und Verrath an den Gesetzen der Humanität zu er¬
klären. Seitdem aber hat sich vieles geändert und wenn man die Aeußerungen
der südlichen Wortführer und ihrer Organe hört, so muß man glauben, daß
das gerade Gegentheil die Ansicht und Politik des Südens geworden ist. Der
MeNriicmä LncnrK'ör, z. B. das Hauptorgan der südlichen Doctrin, und der
einst das Verdienst hatte, das einzige Blatt zu sein, welches Jefferson während
seiner Zurückgezogenheit von den Geschäften las, antwortet jetzt denen, welche
Jeffersons Principien vertreten, folgendermaßen:

„Sie fangen ihre Argumentation mit der Behauptung an, daß die Skla¬
verei ein moralisches und religiöses Unrecht sei und der Süden hat bisher diese
Prämisse zugegeben und die Sklaverei als eine Ausnahme von der herrschenden
Regel, oder wenn ein Unrecht, als ein geschäftliches Abkommen zwischen dem
Norden und Süden zu rechtfertigen gesucht. Die Gesetze Gottes und der
Natur sind aber unveränderlich und der Mensch kann mit ihnen
nicht H and.el treiben. Während es bei weitem mehr in die Augen springt,
daß eher Neger als Weiße Sklaven sein können, denn sie sind blos zur Arbeit
und nicht zum Regieren geschickt, so ist doch das Princip der Sklaverei
an und für sich selbst recht, und beruht auf keiner Verschieden¬
heit der Leibe s beschaffe üben. "

Diese Aufstellung der „unveränderlichen Gesetze Gottes und der Natur",
welche das Recht der Sklavenproduction als über einer menschlichen Ueberein-
kunft stehend behauptet, ist eine leichte Lösung, der Schwierigkeiten, welche de-
allgemeinen Herrschaft des Nullificationssystems gegen die Verfassung in dem
Weg standen. Was sind maxng, ekarta, constitutionelle Schranken, Verträge
und Absindungen zwischen den Staaten, um die Ausdehnung der Sklaverei
zu verhindern, wenn sie „den unveränderlichen Gesetzen Gottes und der Natur"
zuwiderlaufen? Es ist Unsinn, wenn mau von dem Missouricompromiß als
einem bindenden Vergleich spricht — es besteht überhaupt nichts zu Recht, als
die neue Lehre der Nichtintervention, welche in ihrer'gegenwärtigen Auslegung
bedeutet, daß die Gesellschaft durch kein Gesetz dazwischentreten soll, wenn der
Stärkere den Schwächern zum Sklaven mache, einerlei, was seine Farbe und
Abstammung sei.

Als die südlichen Verschwörer und nördlichen clouKlckaoes unter ihnen
fanden, daß der Kansasbeschluß, welcher die Frage der Sklaverei an die Wahl¬
urne der Ansiedler verwies, sich als eine Intervention herausstellte, die gegen
„die häusliche Institution" entschied, so beschlossen sie ihr eignes Gesetz nach


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0104" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/101631"/>
          <p xml:id="ID_242"> Man sieht', daß Washington, Jefferson, die Verfassung und ihre gesetz¬<lb/>
gebende Körperschaft, ebenso den Verfall und nicht das Wachsthum der Sklave¬<lb/>
rei für die Wohlfahrt des Landes ersprießlich hielten, wie Nandolph und die<lb/>
südliche Partei seiner Zeit. Selbst diese nahm damals keinen Anstand, die<lb/>
Sklaverei für Seeräuberei und Verrath an den Gesetzen der Humanität zu er¬<lb/>
klären. Seitdem aber hat sich vieles geändert und wenn man die Aeußerungen<lb/>
der südlichen Wortführer und ihrer Organe hört, so muß man glauben, daß<lb/>
das gerade Gegentheil die Ansicht und Politik des Südens geworden ist. Der<lb/>
MeNriicmä LncnrK'ör, z. B. das Hauptorgan der südlichen Doctrin, und der<lb/>
einst das Verdienst hatte, das einzige Blatt zu sein, welches Jefferson während<lb/>
seiner Zurückgezogenheit von den Geschäften las, antwortet jetzt denen, welche<lb/>
Jeffersons Principien vertreten, folgendermaßen:</p><lb/>
          <p xml:id="ID_243"> &#x201E;Sie fangen ihre Argumentation mit der Behauptung an, daß die Skla¬<lb/>
verei ein moralisches und religiöses Unrecht sei und der Süden hat bisher diese<lb/>
Prämisse zugegeben und die Sklaverei als eine Ausnahme von der herrschenden<lb/>
Regel, oder wenn ein Unrecht, als ein geschäftliches Abkommen zwischen dem<lb/>
Norden und Süden zu rechtfertigen gesucht. Die Gesetze Gottes und der<lb/>
Natur sind aber unveränderlich und der Mensch kann mit ihnen<lb/>
nicht H and.el treiben. Während es bei weitem mehr in die Augen springt,<lb/>
daß eher Neger als Weiße Sklaven sein können, denn sie sind blos zur Arbeit<lb/>
und nicht zum Regieren geschickt, so ist doch das Princip der Sklaverei<lb/>
an und für sich selbst recht, und beruht auf keiner Verschieden¬<lb/>
heit der Leibe s beschaffe üben. "</p><lb/>
          <p xml:id="ID_244"> Diese Aufstellung der &#x201E;unveränderlichen Gesetze Gottes und der Natur",<lb/>
welche das Recht der Sklavenproduction als über einer menschlichen Ueberein-<lb/>
kunft stehend behauptet, ist eine leichte Lösung, der Schwierigkeiten, welche de-<lb/>
allgemeinen Herrschaft des Nullificationssystems gegen die Verfassung in dem<lb/>
Weg standen. Was sind maxng, ekarta, constitutionelle Schranken, Verträge<lb/>
und Absindungen zwischen den Staaten, um die Ausdehnung der Sklaverei<lb/>
zu verhindern, wenn sie &#x201E;den unveränderlichen Gesetzen Gottes und der Natur"<lb/>
zuwiderlaufen? Es ist Unsinn, wenn mau von dem Missouricompromiß als<lb/>
einem bindenden Vergleich spricht &#x2014; es besteht überhaupt nichts zu Recht, als<lb/>
die neue Lehre der Nichtintervention, welche in ihrer'gegenwärtigen Auslegung<lb/>
bedeutet, daß die Gesellschaft durch kein Gesetz dazwischentreten soll, wenn der<lb/>
Stärkere den Schwächern zum Sklaven mache, einerlei, was seine Farbe und<lb/>
Abstammung sei.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_245" next="#ID_246"> Als die südlichen Verschwörer und nördlichen clouKlckaoes unter ihnen<lb/>
fanden, daß der Kansasbeschluß, welcher die Frage der Sklaverei an die Wahl¬<lb/>
urne der Ansiedler verwies, sich als eine Intervention herausstellte, die gegen<lb/>
&#x201E;die häusliche Institution" entschied, so beschlossen sie ihr eignes Gesetz nach</p><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0104] Man sieht', daß Washington, Jefferson, die Verfassung und ihre gesetz¬ gebende Körperschaft, ebenso den Verfall und nicht das Wachsthum der Sklave¬ rei für die Wohlfahrt des Landes ersprießlich hielten, wie Nandolph und die südliche Partei seiner Zeit. Selbst diese nahm damals keinen Anstand, die Sklaverei für Seeräuberei und Verrath an den Gesetzen der Humanität zu er¬ klären. Seitdem aber hat sich vieles geändert und wenn man die Aeußerungen der südlichen Wortführer und ihrer Organe hört, so muß man glauben, daß das gerade Gegentheil die Ansicht und Politik des Südens geworden ist. Der MeNriicmä LncnrK'ör, z. B. das Hauptorgan der südlichen Doctrin, und der einst das Verdienst hatte, das einzige Blatt zu sein, welches Jefferson während seiner Zurückgezogenheit von den Geschäften las, antwortet jetzt denen, welche Jeffersons Principien vertreten, folgendermaßen: „Sie fangen ihre Argumentation mit der Behauptung an, daß die Skla¬ verei ein moralisches und religiöses Unrecht sei und der Süden hat bisher diese Prämisse zugegeben und die Sklaverei als eine Ausnahme von der herrschenden Regel, oder wenn ein Unrecht, als ein geschäftliches Abkommen zwischen dem Norden und Süden zu rechtfertigen gesucht. Die Gesetze Gottes und der Natur sind aber unveränderlich und der Mensch kann mit ihnen nicht H and.el treiben. Während es bei weitem mehr in die Augen springt, daß eher Neger als Weiße Sklaven sein können, denn sie sind blos zur Arbeit und nicht zum Regieren geschickt, so ist doch das Princip der Sklaverei an und für sich selbst recht, und beruht auf keiner Verschieden¬ heit der Leibe s beschaffe üben. " Diese Aufstellung der „unveränderlichen Gesetze Gottes und der Natur", welche das Recht der Sklavenproduction als über einer menschlichen Ueberein- kunft stehend behauptet, ist eine leichte Lösung, der Schwierigkeiten, welche de- allgemeinen Herrschaft des Nullificationssystems gegen die Verfassung in dem Weg standen. Was sind maxng, ekarta, constitutionelle Schranken, Verträge und Absindungen zwischen den Staaten, um die Ausdehnung der Sklaverei zu verhindern, wenn sie „den unveränderlichen Gesetzen Gottes und der Natur" zuwiderlaufen? Es ist Unsinn, wenn mau von dem Missouricompromiß als einem bindenden Vergleich spricht — es besteht überhaupt nichts zu Recht, als die neue Lehre der Nichtintervention, welche in ihrer'gegenwärtigen Auslegung bedeutet, daß die Gesellschaft durch kein Gesetz dazwischentreten soll, wenn der Stärkere den Schwächern zum Sklaven mache, einerlei, was seine Farbe und Abstammung sei. Als die südlichen Verschwörer und nördlichen clouKlckaoes unter ihnen fanden, daß der Kansasbeschluß, welcher die Frage der Sklaverei an die Wahl¬ urne der Ansiedler verwies, sich als eine Intervention herausstellte, die gegen „die häusliche Institution" entschied, so beschlossen sie ihr eignes Gesetz nach

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341584_101526
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341584_101526/104
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 15, 1856, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341584_101526/104>, abgerufen am 15.06.2024.