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Die Grenzboten. Jg. 22, 1863, I. Semester. I. Band.

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sprechende Contribution theils nach dem directen Modus (von Häusern, Aeckern
und Wiesen, Vieh, Gewerbe), theils nach dem indirecten Modus (Handels-,
Mahl- und Schlachtsteuer). Zu diesen alten Steuern ist mit dem Jahre 1809
eine neue Steuer hinzugetreten, welche unter dem Namen der außerordentlichen
Kontribution nach einem sehr verschiedenartigen Modus von allen Lcmdes-
einwohnern erhoben wird. Dieselbe sollte zuerst nur dem Zweck der Verzinsung
und Amortisation von Landesschulden dienen und nur bis zur Erfüllung dieses
Zweckes dauern, ist aber zur Befriedigung verschiedener moderner Bedürfnisse
des Landes, namentlich zur Unterstützung von Chaussee- und Wasserbauten, bis
auf Weiteres bei Bestand erhalten worden. Die gemeinsame, landesherrlich¬
ständische Kasse, in welche die außerordentliche Kontribution fließt, in Mecklen¬
burg-Schwerin allgemeine Landcsrecepturkasse, in Mecklenburg-Strelitz Central-
steuerkasse genannt, erhält, was das erstere Land betrifft, durch verschiedene
Stempelsteuern vermehrten Zufluß.

Von allen diesen Steuern sind es nur die indirecten Steuern der ordent¬
lichen Contribution der Städte, welche den Gegenstand der Steuerreform bil¬
den. Außerdem ist es bei der letzteren auf die Beseitigung der von dem Ver¬
kehr im Lande selbst erhobenen Land- und Wasserzölle abgesehen.

Der Ertrag dieser Zölle und zwei Drittheile der Auskunft aus der Handcls-
steuer, dies ist das Wesentliche des Reformprofectes, sollen durch einen an der
Grenze des Landes zu erhebenden Waareneingangszoll gedeckt werden. Das
übrige Drittheil der in Wegfall kommenden Handclssteuer findet seine Deckung
durch eine von den Kaufleuten und handeltreibenden Handwerkern nach einem
Durchschnittssatz, der nach der Größe der Städte verschieden ist, zu erhebende
Handelsclassensteuer. Die Mahl- und Schlachtsteuer soll durch eine, gleichfalls
nach der Einwohnerzahl sich abstufende directe Steuer ersetzt werden, welche
auf die einzelnen Städtebewohner nach einem für jede Stadt besonders zu er¬
lassenden Regulativ repartirt wird, Da der Grenzzoll nach der im Laufe der
Verhandlungen eingetretenen Abminderung des höchsten Tarifsatzes von 1 Tblr.
auf ^/^s Thlr., der aufgestellten Berechnung gemäß, einen bedeutenden Theil
der durch ihn zu deckenden Summe ungedeckt läßt, so werden für die Deckung des
Ausfalls die dem entsprechend zu steigernden Auskünfte aus der außerordentlichen
Contribution herangezogen, mittelst welcher auch die den Seestädten Rostock und
Wismar bewilligte Entschädigung für die bisher zu deren Stadtkassen erhobene
und zu Hafenbauten verwandte, nunmehr gleichfalls aufhörende Handelssteucr
beschafft wird,

Man war in der Verhandlung über das hier in seinen Grundzügen an¬
gegebene Project schon ziemlich weit vorgeschritten, als man erst eine wesent¬
liche Lücke der bisherigen Vorlagen gewahrte. Die 'Ausfüllung dieser Lücke war
es, was den Landtag Vorzugsweise beschäftigte.


sprechende Contribution theils nach dem directen Modus (von Häusern, Aeckern
und Wiesen, Vieh, Gewerbe), theils nach dem indirecten Modus (Handels-,
Mahl- und Schlachtsteuer). Zu diesen alten Steuern ist mit dem Jahre 1809
eine neue Steuer hinzugetreten, welche unter dem Namen der außerordentlichen
Kontribution nach einem sehr verschiedenartigen Modus von allen Lcmdes-
einwohnern erhoben wird. Dieselbe sollte zuerst nur dem Zweck der Verzinsung
und Amortisation von Landesschulden dienen und nur bis zur Erfüllung dieses
Zweckes dauern, ist aber zur Befriedigung verschiedener moderner Bedürfnisse
des Landes, namentlich zur Unterstützung von Chaussee- und Wasserbauten, bis
auf Weiteres bei Bestand erhalten worden. Die gemeinsame, landesherrlich¬
ständische Kasse, in welche die außerordentliche Kontribution fließt, in Mecklen¬
burg-Schwerin allgemeine Landcsrecepturkasse, in Mecklenburg-Strelitz Central-
steuerkasse genannt, erhält, was das erstere Land betrifft, durch verschiedene
Stempelsteuern vermehrten Zufluß.

Von allen diesen Steuern sind es nur die indirecten Steuern der ordent¬
lichen Contribution der Städte, welche den Gegenstand der Steuerreform bil¬
den. Außerdem ist es bei der letzteren auf die Beseitigung der von dem Ver¬
kehr im Lande selbst erhobenen Land- und Wasserzölle abgesehen.

Der Ertrag dieser Zölle und zwei Drittheile der Auskunft aus der Handcls-
steuer, dies ist das Wesentliche des Reformprofectes, sollen durch einen an der
Grenze des Landes zu erhebenden Waareneingangszoll gedeckt werden. Das
übrige Drittheil der in Wegfall kommenden Handclssteuer findet seine Deckung
durch eine von den Kaufleuten und handeltreibenden Handwerkern nach einem
Durchschnittssatz, der nach der Größe der Städte verschieden ist, zu erhebende
Handelsclassensteuer. Die Mahl- und Schlachtsteuer soll durch eine, gleichfalls
nach der Einwohnerzahl sich abstufende directe Steuer ersetzt werden, welche
auf die einzelnen Städtebewohner nach einem für jede Stadt besonders zu er¬
lassenden Regulativ repartirt wird, Da der Grenzzoll nach der im Laufe der
Verhandlungen eingetretenen Abminderung des höchsten Tarifsatzes von 1 Tblr.
auf ^/^s Thlr., der aufgestellten Berechnung gemäß, einen bedeutenden Theil
der durch ihn zu deckenden Summe ungedeckt läßt, so werden für die Deckung des
Ausfalls die dem entsprechend zu steigernden Auskünfte aus der außerordentlichen
Contribution herangezogen, mittelst welcher auch die den Seestädten Rostock und
Wismar bewilligte Entschädigung für die bisher zu deren Stadtkassen erhobene
und zu Hafenbauten verwandte, nunmehr gleichfalls aufhörende Handelssteucr
beschafft wird,

Man war in der Verhandlung über das hier in seinen Grundzügen an¬
gegebene Project schon ziemlich weit vorgeschritten, als man erst eine wesent¬
liche Lücke der bisherigen Vorlagen gewahrte. Die 'Ausfüllung dieser Lücke war
es, was den Landtag Vorzugsweise beschäftigte.


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 22, 1863, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341797_187493/188>, abgerufen am 15.05.2024.