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Die Grenzboten. Jg. 37, 1878, I. Semester. I. Band.

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Enthebung desselben waren eigene sogen. Umgelder aufgestellt, vier (zwei für
die obere, zwei für die untere Stadt) für das Wein-, zwei für das Salz- und
je einer für das Honig- und Weberwaarenuugeld. Das Weiuungeld lieferte
in unserm Jahre einen Ertrag von 4257 ib. 6 Schilling, 22 rheinischen, 85
Ungarischen nud 16 Böhmischen Gulden, das Honigungeld 99 ib. 7 Schilling
und 2 Ung. si., das Salzungeld 371 ib. 10 Schilling, 135 Rhein, und 23
Ung. si., das Umgeld von den Weberwaaren endlich 867 ib. 8 Schilling und
32 Rhein, si. -- Auffallend gering ist der Ertrag der von den Steuermeistern
eiugehvbenen Steuer, nämlich 656 ib. und 338 si. -- 16 ib. warf die Miethe
der Meßbudeu am Ostermarkt ab. -- Die städtischen Kornmesser ent¬
richteten eine Abgabe von 4 ib. Im großen Stadtrecht war festgesetzt, daß
jederzeit zwölf Kvrmnesfer aufgestellt sein sollen, welche der Stadt sür die Be¬
nutzung der ihr gehörigen Kornschaffe einen Zins zu entrichten haben. Aehnlich
dürften die Verhältnisse auch uoch im Jahre 1391 gewesen jein. Eine ver¬
wandte Abgabe ist der Zins von dem verpachteten städtischen Mangrade
mit 20 ib. Nicht ganz klar sind dagegen das Wiesgeld der Weber mit
134 ib., 75 Regensb. Pfenn. und 58 si. und die Abgabe des Weberkeller¬
meisters mit 17 ib. 17'/z Schilling. Wahrscheinlich ist das erstere der Zins
für verpachtete städtische Wiesen, ans denen die Weber ihre Gespinnste bleichten,
die letztere ebenfalls der Miethpreis für den zur Waarenanslage vermietheten
Keller des Weberzunfthauses. -- Die Gerichts- und Strafgelder mache"
125 ib. 11 Schilling aus, die Abgabe des Gerichtswaibels 24 'ib.

Seitdem im Jahre 1348 in Augsburg wie in andern schwäbischen und
außerschwübischeu Städten eine allgemeine Verfolgung und Austreibung der
Juden stattgefunden und Bedrängungen ähnlicher Art sich in den Jahren
1381, 1384 und 1390 -- im letzten Jahre durch Aufhebung der Judenschuldeu
-- wiederholt hatten, scheinen die Juden der Stadt ferne geblieben zu sein.
Im Jahr 1391 befindet sich nur ein einziger Jude daselbst, der der Stadt
eine Bürgerrechtssteuer von 10 si. entrichtet. Für die ertheilte Erlaubniß, Juden-
leicheu durch die Stadt führen zu dürfen, ist ähnlich wie zur Zeit der Abfassung
des großen Stadtrechts eine Abgabe von 1 si. an die Stadtknsse zu ent¬
richten.

Von einmaligen Einnahmen beträgt der Erlös für verkaufte städtische
Immobilien 3100 si., für verkaufte Leibznchtgelder -- bei dem mittelalter-
lichen Zinsverbot die übliche Kapitalanlage -- 4063 si.*). Ganz vereinzelt
steht ein Einnahmeposten von 63 si. Jahresrate für ein verkauftes Leibzuchtkapital



Die verkauften Leibgedinge wurden auf das Leben des Darleihers oder irgend
einer anderen oder mehrerer von ihm genannten Personen durch den Rentenbrief versichert.
Die Leibrente betrug damals gewöhnlich 14^ Prozent.
Grenzboten I. 1378. "

Enthebung desselben waren eigene sogen. Umgelder aufgestellt, vier (zwei für
die obere, zwei für die untere Stadt) für das Wein-, zwei für das Salz- und
je einer für das Honig- und Weberwaarenuugeld. Das Weiuungeld lieferte
in unserm Jahre einen Ertrag von 4257 ib. 6 Schilling, 22 rheinischen, 85
Ungarischen nud 16 Böhmischen Gulden, das Honigungeld 99 ib. 7 Schilling
und 2 Ung. si., das Salzungeld 371 ib. 10 Schilling, 135 Rhein, und 23
Ung. si., das Umgeld von den Weberwaaren endlich 867 ib. 8 Schilling und
32 Rhein, si. — Auffallend gering ist der Ertrag der von den Steuermeistern
eiugehvbenen Steuer, nämlich 656 ib. und 338 si. — 16 ib. warf die Miethe
der Meßbudeu am Ostermarkt ab. — Die städtischen Kornmesser ent¬
richteten eine Abgabe von 4 ib. Im großen Stadtrecht war festgesetzt, daß
jederzeit zwölf Kvrmnesfer aufgestellt sein sollen, welche der Stadt sür die Be¬
nutzung der ihr gehörigen Kornschaffe einen Zins zu entrichten haben. Aehnlich
dürften die Verhältnisse auch uoch im Jahre 1391 gewesen jein. Eine ver¬
wandte Abgabe ist der Zins von dem verpachteten städtischen Mangrade
mit 20 ib. Nicht ganz klar sind dagegen das Wiesgeld der Weber mit
134 ib., 75 Regensb. Pfenn. und 58 si. und die Abgabe des Weberkeller¬
meisters mit 17 ib. 17'/z Schilling. Wahrscheinlich ist das erstere der Zins
für verpachtete städtische Wiesen, ans denen die Weber ihre Gespinnste bleichten,
die letztere ebenfalls der Miethpreis für den zur Waarenanslage vermietheten
Keller des Weberzunfthauses. — Die Gerichts- und Strafgelder mache«
125 ib. 11 Schilling aus, die Abgabe des Gerichtswaibels 24 'ib.

Seitdem im Jahre 1348 in Augsburg wie in andern schwäbischen und
außerschwübischeu Städten eine allgemeine Verfolgung und Austreibung der
Juden stattgefunden und Bedrängungen ähnlicher Art sich in den Jahren
1381, 1384 und 1390 — im letzten Jahre durch Aufhebung der Judenschuldeu
— wiederholt hatten, scheinen die Juden der Stadt ferne geblieben zu sein.
Im Jahr 1391 befindet sich nur ein einziger Jude daselbst, der der Stadt
eine Bürgerrechtssteuer von 10 si. entrichtet. Für die ertheilte Erlaubniß, Juden-
leicheu durch die Stadt führen zu dürfen, ist ähnlich wie zur Zeit der Abfassung
des großen Stadtrechts eine Abgabe von 1 si. an die Stadtknsse zu ent¬
richten.

Von einmaligen Einnahmen beträgt der Erlös für verkaufte städtische
Immobilien 3100 si., für verkaufte Leibznchtgelder — bei dem mittelalter-
lichen Zinsverbot die übliche Kapitalanlage — 4063 si.*). Ganz vereinzelt
steht ein Einnahmeposten von 63 si. Jahresrate für ein verkauftes Leibzuchtkapital



Die verkauften Leibgedinge wurden auf das Leben des Darleihers oder irgend
einer anderen oder mehrerer von ihm genannten Personen durch den Rentenbrief versichert.
Die Leibrente betrug damals gewöhnlich 14^ Prozent.
Grenzboten I. 1378. »
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 37, 1878, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341827_157649/73>, abgerufen am 03.06.2024.