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Die Grenzboten. Jg. 40, 1881, Viertes Quartal.

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Politische Rückblicke und Ausblicke,

Der Reichskanzler theilte diese Ansichten nicht. Er war der Meinung, daß
die Verkündigung der Unfehlbarkeit schon deshalb von großer Bedeutung für die
Staaten sei, weil nach derselben zu jeder Zeit an die Stelle der bischöflichen Diöcesan-
gewalt die der Curie treten könne, jene also unselbständig geworden, nur noch
mandatarisch sein werde. Die Absenkung von ol-atoms lehnte er ab, da der Papst
Vertreter ketzerischer Regierungen nicht zulassen werde, und da man durch die Ab¬
senkung auf die alte Vermischung von Staat und Kirche zurückkommen würde, was un¬
statthaft erscheine. Wenn Preußen durch Vertreter sich an deu Berathungen des
Concils betheiligte, so würde es sich über die Beschlüsse desselben erklären und sie
eventuell als Theil seines Staats- und Kirchenrechts annehmen oder verwerfen
müssen. Die Depesche vom 26. Mai 1369, in welcher dies Armin erwiedert
wurde, gipfelte in dem Satze: "Für Preußen giebt es verfassungsmäßig wie po¬
litisch nnr einen Standpunkt, den der vollen Freiheit der Kirche in kirchlichen Dingen
und der entschiedenen Abwehr jedes Uebergriffs auf das staatliche Gebiet." Diplo¬
matische Mittheilungen hielt der Fürst jedoch nicht für ausgeschlossen. Demgemäß
hatte er sich vom Könige ermächtigen lassen, mit der bairischen Regierung und
eventuell mit den übrigen süddeutschen Regierungen in vertrauliche Verhandlungen
zu treten, "um, wo möglich, im nennen des gescunmten Deutschlands gemeinsame
Einwirkungen auf die Curie zu versuchen, welche dieser die Gewißheit geben würden,
daß sie bei etwa beabsichtigten Ausschreitungen einem entschiedenen Widerstande der
deutschen Regierungen begegnen werde." In einem Schreiben vom 11. August
benachrichtigte er Hohenlohe, daß das preußische Cultusministerium sich bereits be¬
müht habe, auf vertraulichem Wege vorbeugend auf die Bischöfe des Landes ein¬
zuwirken, und daß die Besprechungen der deutschen Regierungen untereinander in
Rom nicht ohne Wirkung geblieben zu sein schienen.

Die österreichisch-ungarische Negierung wollte vor Zusammentritt des Concils
Präventivmaßregeln gegen die drohende Gefahr nicht ergreifen, weil "sich noch nicht
übersehen lasse, inwieweit dieselbe wirklich vorhanden," und weil, "es dem Zwecke
der Erhaltung des Friedens zwischen Staat und Curie an Wortführern auch unter
den Prälaten des Concils nicht fehlen werde." Später erkannte man indeß anch
in Wien, daß jene Gefahr wirklich bevorstehe, und ließ der Curie andeuten, daß,
wenn die vorhandenen Projecte sich verwirklichen sollten, sie "einen unausfüllbaren
Abgrund zwischen den Gesetzen der Kirche und denen der meisten modernen Staaten
schaffen würden."

Die französische Regierung appellirte zunächst an die Weisheit des Papstes
und die Erfahrung der Bischöfe, die es zu vermeiden wissen würden, daß "Con¬
flicte entständen, welche bei den heutzutage beinahe in allen bürgerlichen Gesell¬
schaften herrschenden Grundsätzen für die Religion selbst nur schädlich sein könnten,"
und erklärte baun unumwunden, daß die Vorschläge, die man römischerseits gemacht,
"die gänzliche Unterordnung der bürgerlichen und der religiösen Gesellschaft" be¬
deuteten, und daß "die Unfehlbarkeit alle Principien der bürgerlichen, politischen
und wissenschaftlichen Ordnung umstürze." Die Kirche würde Gesetze vorschreiben,
welche das Gewissen der Gläubigen binden würden, selbst in directen Gegensatze
gegen die bürgerlichen Autoritäten. Alle politischen Einrichtungen, alle Grundlagen
der staatlichen Gesetzgebung könnten jederzeit durch die geistliche Autorität in Frage
gestellt werden.

So die ersten unter den katholischen Staaten, die freilich, wenn sie auch Be¬
fürchtungen hegten und in Rom Vorstellungen machten, doch gegen die das Concil
beherrschende Partei nichts ernstliches zu unternehmen wagten. So auch hervor-


Politische Rückblicke und Ausblicke,

Der Reichskanzler theilte diese Ansichten nicht. Er war der Meinung, daß
die Verkündigung der Unfehlbarkeit schon deshalb von großer Bedeutung für die
Staaten sei, weil nach derselben zu jeder Zeit an die Stelle der bischöflichen Diöcesan-
gewalt die der Curie treten könne, jene also unselbständig geworden, nur noch
mandatarisch sein werde. Die Absenkung von ol-atoms lehnte er ab, da der Papst
Vertreter ketzerischer Regierungen nicht zulassen werde, und da man durch die Ab¬
senkung auf die alte Vermischung von Staat und Kirche zurückkommen würde, was un¬
statthaft erscheine. Wenn Preußen durch Vertreter sich an deu Berathungen des
Concils betheiligte, so würde es sich über die Beschlüsse desselben erklären und sie
eventuell als Theil seines Staats- und Kirchenrechts annehmen oder verwerfen
müssen. Die Depesche vom 26. Mai 1369, in welcher dies Armin erwiedert
wurde, gipfelte in dem Satze: „Für Preußen giebt es verfassungsmäßig wie po¬
litisch nnr einen Standpunkt, den der vollen Freiheit der Kirche in kirchlichen Dingen
und der entschiedenen Abwehr jedes Uebergriffs auf das staatliche Gebiet." Diplo¬
matische Mittheilungen hielt der Fürst jedoch nicht für ausgeschlossen. Demgemäß
hatte er sich vom Könige ermächtigen lassen, mit der bairischen Regierung und
eventuell mit den übrigen süddeutschen Regierungen in vertrauliche Verhandlungen
zu treten, „um, wo möglich, im nennen des gescunmten Deutschlands gemeinsame
Einwirkungen auf die Curie zu versuchen, welche dieser die Gewißheit geben würden,
daß sie bei etwa beabsichtigten Ausschreitungen einem entschiedenen Widerstande der
deutschen Regierungen begegnen werde." In einem Schreiben vom 11. August
benachrichtigte er Hohenlohe, daß das preußische Cultusministerium sich bereits be¬
müht habe, auf vertraulichem Wege vorbeugend auf die Bischöfe des Landes ein¬
zuwirken, und daß die Besprechungen der deutschen Regierungen untereinander in
Rom nicht ohne Wirkung geblieben zu sein schienen.

Die österreichisch-ungarische Negierung wollte vor Zusammentritt des Concils
Präventivmaßregeln gegen die drohende Gefahr nicht ergreifen, weil „sich noch nicht
übersehen lasse, inwieweit dieselbe wirklich vorhanden," und weil, „es dem Zwecke
der Erhaltung des Friedens zwischen Staat und Curie an Wortführern auch unter
den Prälaten des Concils nicht fehlen werde." Später erkannte man indeß anch
in Wien, daß jene Gefahr wirklich bevorstehe, und ließ der Curie andeuten, daß,
wenn die vorhandenen Projecte sich verwirklichen sollten, sie „einen unausfüllbaren
Abgrund zwischen den Gesetzen der Kirche und denen der meisten modernen Staaten
schaffen würden."

Die französische Regierung appellirte zunächst an die Weisheit des Papstes
und die Erfahrung der Bischöfe, die es zu vermeiden wissen würden, daß „Con¬
flicte entständen, welche bei den heutzutage beinahe in allen bürgerlichen Gesell¬
schaften herrschenden Grundsätzen für die Religion selbst nur schädlich sein könnten,"
und erklärte baun unumwunden, daß die Vorschläge, die man römischerseits gemacht,
»die gänzliche Unterordnung der bürgerlichen und der religiösen Gesellschaft" be¬
deuteten, und daß „die Unfehlbarkeit alle Principien der bürgerlichen, politischen
und wissenschaftlichen Ordnung umstürze." Die Kirche würde Gesetze vorschreiben,
welche das Gewissen der Gläubigen binden würden, selbst in directen Gegensatze
gegen die bürgerlichen Autoritäten. Alle politischen Einrichtungen, alle Grundlagen
der staatlichen Gesetzgebung könnten jederzeit durch die geistliche Autorität in Frage
gestellt werden.

So die ersten unter den katholischen Staaten, die freilich, wenn sie auch Be¬
fürchtungen hegten und in Rom Vorstellungen machten, doch gegen die das Concil
beherrschende Partei nichts ernstliches zu unternehmen wagten. So auch hervor-


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[0145] Politische Rückblicke und Ausblicke, Der Reichskanzler theilte diese Ansichten nicht. Er war der Meinung, daß die Verkündigung der Unfehlbarkeit schon deshalb von großer Bedeutung für die Staaten sei, weil nach derselben zu jeder Zeit an die Stelle der bischöflichen Diöcesan- gewalt die der Curie treten könne, jene also unselbständig geworden, nur noch mandatarisch sein werde. Die Absenkung von ol-atoms lehnte er ab, da der Papst Vertreter ketzerischer Regierungen nicht zulassen werde, und da man durch die Ab¬ senkung auf die alte Vermischung von Staat und Kirche zurückkommen würde, was un¬ statthaft erscheine. Wenn Preußen durch Vertreter sich an deu Berathungen des Concils betheiligte, so würde es sich über die Beschlüsse desselben erklären und sie eventuell als Theil seines Staats- und Kirchenrechts annehmen oder verwerfen müssen. Die Depesche vom 26. Mai 1369, in welcher dies Armin erwiedert wurde, gipfelte in dem Satze: „Für Preußen giebt es verfassungsmäßig wie po¬ litisch nnr einen Standpunkt, den der vollen Freiheit der Kirche in kirchlichen Dingen und der entschiedenen Abwehr jedes Uebergriffs auf das staatliche Gebiet." Diplo¬ matische Mittheilungen hielt der Fürst jedoch nicht für ausgeschlossen. Demgemäß hatte er sich vom Könige ermächtigen lassen, mit der bairischen Regierung und eventuell mit den übrigen süddeutschen Regierungen in vertrauliche Verhandlungen zu treten, „um, wo möglich, im nennen des gescunmten Deutschlands gemeinsame Einwirkungen auf die Curie zu versuchen, welche dieser die Gewißheit geben würden, daß sie bei etwa beabsichtigten Ausschreitungen einem entschiedenen Widerstande der deutschen Regierungen begegnen werde." In einem Schreiben vom 11. August benachrichtigte er Hohenlohe, daß das preußische Cultusministerium sich bereits be¬ müht habe, auf vertraulichem Wege vorbeugend auf die Bischöfe des Landes ein¬ zuwirken, und daß die Besprechungen der deutschen Regierungen untereinander in Rom nicht ohne Wirkung geblieben zu sein schienen. Die österreichisch-ungarische Negierung wollte vor Zusammentritt des Concils Präventivmaßregeln gegen die drohende Gefahr nicht ergreifen, weil „sich noch nicht übersehen lasse, inwieweit dieselbe wirklich vorhanden," und weil, „es dem Zwecke der Erhaltung des Friedens zwischen Staat und Curie an Wortführern auch unter den Prälaten des Concils nicht fehlen werde." Später erkannte man indeß anch in Wien, daß jene Gefahr wirklich bevorstehe, und ließ der Curie andeuten, daß, wenn die vorhandenen Projecte sich verwirklichen sollten, sie „einen unausfüllbaren Abgrund zwischen den Gesetzen der Kirche und denen der meisten modernen Staaten schaffen würden." Die französische Regierung appellirte zunächst an die Weisheit des Papstes und die Erfahrung der Bischöfe, die es zu vermeiden wissen würden, daß „Con¬ flicte entständen, welche bei den heutzutage beinahe in allen bürgerlichen Gesell¬ schaften herrschenden Grundsätzen für die Religion selbst nur schädlich sein könnten," und erklärte baun unumwunden, daß die Vorschläge, die man römischerseits gemacht, »die gänzliche Unterordnung der bürgerlichen und der religiösen Gesellschaft" be¬ deuteten, und daß „die Unfehlbarkeit alle Principien der bürgerlichen, politischen und wissenschaftlichen Ordnung umstürze." Die Kirche würde Gesetze vorschreiben, welche das Gewissen der Gläubigen binden würden, selbst in directen Gegensatze gegen die bürgerlichen Autoritäten. Alle politischen Einrichtungen, alle Grundlagen der staatlichen Gesetzgebung könnten jederzeit durch die geistliche Autorität in Frage gestellt werden. So die ersten unter den katholischen Staaten, die freilich, wenn sie auch Be¬ fürchtungen hegten und in Rom Vorstellungen machten, doch gegen die das Concil beherrschende Partei nichts ernstliches zu unternehmen wagten. So auch hervor-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 40, 1881, Viertes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341833_157970/145>, abgerufen am 30.05.2024.