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Die Grenzboten. Jg. 40, 1881, Viertes Quartal.

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politische Rückblicke und Ausblicke.

Staat wollte mit dem Gesetze diejenigen Gründe wegschaffen, die geeignet wären,
Conflicte (mit diesen Obern) hervorzurufen. Speciell war das Gesetz bestimmt,
dem Uebelstande abzuhelfen, daß die geistlichen Schulinspectoreu in den Provinzen,
wo polnisch gesprochen wurde, die deutsche Sprache nicht zu ihrem gesetzlichen Rechte
kommen ließen, sondern dahin wirkten, daß sie vernachlässigt oder gar nicht gelehrt
wurde.

Die Conflicte der Regierung mit der rennenden katholischen Geistlichkeit mehrten
nud steigerten sich von Woche zu Woche, und im Mai 1872 kam dazu ein directer
Zusammenstoß mit dem päpstlichen Stuhle. An Stelle Graf Arnims, der nach
Paris ging, sollte nach dem Rathe Bismarcks der Cardinal Hohenlohe Botschafter
beim Papste werden. Derselbe war ein guter Katholik, aber kein Freund der Po¬
litik der römischen Jesuiten, die ihn ihrerseits aufs heftigste haßten und bekämpften.
Dem Papste gegenüber war seine Ernennung ein Zeichen, daß man in Preußen
den Frieden wünschte, "dn jedem Unbefangenen einleuchten mußte, daß ein Cardinal
kein brauchbares Werkzeug zur Vertretung feindlicher Tendenzen gegen den Papst
sein würde." Der Cardinal sollte dem über Deutschlands Zustände und Absichten
schlecht unterrichteten Papste Aufklärung geben; die Wahrheit würde ihn, so hoffte
man, von Vorurtheilen, die ihm seine Umgebung beigebracht, frei und friedlicher
Verständigung geneigt machen. Als der deutsche Geschäftsträger aber am 1. Mai
bei Antouelli anfragte, ob diese Wahl dem Papste genehm sei, erfolgte die Ant¬
wort, der Papst bedauere, "einen Cardinal der heiligen römischen Kirche, auch wegen
der augenblicklichen Verhältnisse des heiligen Stuhles, zur Annahme eines so deli-
ccitcn und wichtigen Amtes nicht autorisiren zu können." Hierin lag geradezu eine
Beleidigung des Kaisers, der Hohenlohe bereits ernannt hatte.

Bei der Berathung des Reichstags über die Kosten der Gesandtschaft bei der
Curie sprach Bismarck am 14. Mai das Wort! "Nach Canossa gehen wir nicht,
weder in kirchlicher, noch in staatlicher Beziehung!" Dieser Ausspruch wurde in
weiten Kreisen mit jubelnder Begeisterung aufgenommen, hätte aber nicht so un¬
richtig gedeutet werden sollen, wie es geschehen ist. Denn es hieß zwar in der
betreffenden Rede weiter: "Die Souoercinetcit kann nur eine einheitliche sein und
muß es bleiben." Aber zuletzt sagte der Fürst: "Die Regierung schuldet unsern
katholischen Mitbürgern, daß sie nicht müde werde, die Wege aufzusuchen, auf denen
die Regelung der Grenze zwischen der geistlichen und der weltlichen Gewalt, deren
wir im Interesse unsers innern Friedens absolut bedürfen, in der schonendsten, con-
fessionell am wenigsten verstimmenden Weise gefunden werden kann."

Am nämlichen Tage erließ der Reichskanzler eine Circulardepesche an die Ver¬
treter des deutschen Reiches, in der er die Eventualität einer nothwendig werdenden
Papstwahl und die Möglichkeit einer Verständigung mit auswärtigen Regierungen
in Betreff dieser Angelegenheit erörterte. Es hieß darin, das vaticanische Concil
mit seinen Bestimmungen über die Unfehlbarkeit und die Jurisdiction des Papstes
habe die Stellung des letztern auch den Regierungen gegenüber gänzlich verändert
und damit deren Interesse an der Papstwahl aufs höchste gesteigert, damit aber
zugleich ihrem Rechte, sich um letztere zu kümmern, eine festere Basis gegeben.
Denn durch diese Beschlüsse sei der Papst in die Lage gekommen, in jeder einzelnen
Diöcese die bischöflichen Rechte in die Hand zu nehmen und die Päpstliche Gewalt
der landcsbischöflichen zu substituiren. Der Papst übe nicht mehr, wie bisher,
einzelne bestimmte Neservatrechte aus, sondern die ganze Fülle der bischöflichen
Rechte sei auf ihn übergegangen. Er sei im Princip an die Stelle jedes einzelnen
Bischofs getreten, und es hänge nur von ihm ab, sich auch in der Praxis in jedem


politische Rückblicke und Ausblicke.

Staat wollte mit dem Gesetze diejenigen Gründe wegschaffen, die geeignet wären,
Conflicte (mit diesen Obern) hervorzurufen. Speciell war das Gesetz bestimmt,
dem Uebelstande abzuhelfen, daß die geistlichen Schulinspectoreu in den Provinzen,
wo polnisch gesprochen wurde, die deutsche Sprache nicht zu ihrem gesetzlichen Rechte
kommen ließen, sondern dahin wirkten, daß sie vernachlässigt oder gar nicht gelehrt
wurde.

Die Conflicte der Regierung mit der rennenden katholischen Geistlichkeit mehrten
nud steigerten sich von Woche zu Woche, und im Mai 1872 kam dazu ein directer
Zusammenstoß mit dem päpstlichen Stuhle. An Stelle Graf Arnims, der nach
Paris ging, sollte nach dem Rathe Bismarcks der Cardinal Hohenlohe Botschafter
beim Papste werden. Derselbe war ein guter Katholik, aber kein Freund der Po¬
litik der römischen Jesuiten, die ihn ihrerseits aufs heftigste haßten und bekämpften.
Dem Papste gegenüber war seine Ernennung ein Zeichen, daß man in Preußen
den Frieden wünschte, „dn jedem Unbefangenen einleuchten mußte, daß ein Cardinal
kein brauchbares Werkzeug zur Vertretung feindlicher Tendenzen gegen den Papst
sein würde." Der Cardinal sollte dem über Deutschlands Zustände und Absichten
schlecht unterrichteten Papste Aufklärung geben; die Wahrheit würde ihn, so hoffte
man, von Vorurtheilen, die ihm seine Umgebung beigebracht, frei und friedlicher
Verständigung geneigt machen. Als der deutsche Geschäftsträger aber am 1. Mai
bei Antouelli anfragte, ob diese Wahl dem Papste genehm sei, erfolgte die Ant¬
wort, der Papst bedauere, „einen Cardinal der heiligen römischen Kirche, auch wegen
der augenblicklichen Verhältnisse des heiligen Stuhles, zur Annahme eines so deli-
ccitcn und wichtigen Amtes nicht autorisiren zu können." Hierin lag geradezu eine
Beleidigung des Kaisers, der Hohenlohe bereits ernannt hatte.

Bei der Berathung des Reichstags über die Kosten der Gesandtschaft bei der
Curie sprach Bismarck am 14. Mai das Wort! „Nach Canossa gehen wir nicht,
weder in kirchlicher, noch in staatlicher Beziehung!" Dieser Ausspruch wurde in
weiten Kreisen mit jubelnder Begeisterung aufgenommen, hätte aber nicht so un¬
richtig gedeutet werden sollen, wie es geschehen ist. Denn es hieß zwar in der
betreffenden Rede weiter: „Die Souoercinetcit kann nur eine einheitliche sein und
muß es bleiben." Aber zuletzt sagte der Fürst: „Die Regierung schuldet unsern
katholischen Mitbürgern, daß sie nicht müde werde, die Wege aufzusuchen, auf denen
die Regelung der Grenze zwischen der geistlichen und der weltlichen Gewalt, deren
wir im Interesse unsers innern Friedens absolut bedürfen, in der schonendsten, con-
fessionell am wenigsten verstimmenden Weise gefunden werden kann."

Am nämlichen Tage erließ der Reichskanzler eine Circulardepesche an die Ver¬
treter des deutschen Reiches, in der er die Eventualität einer nothwendig werdenden
Papstwahl und die Möglichkeit einer Verständigung mit auswärtigen Regierungen
in Betreff dieser Angelegenheit erörterte. Es hieß darin, das vaticanische Concil
mit seinen Bestimmungen über die Unfehlbarkeit und die Jurisdiction des Papstes
habe die Stellung des letztern auch den Regierungen gegenüber gänzlich verändert
und damit deren Interesse an der Papstwahl aufs höchste gesteigert, damit aber
zugleich ihrem Rechte, sich um letztere zu kümmern, eine festere Basis gegeben.
Denn durch diese Beschlüsse sei der Papst in die Lage gekommen, in jeder einzelnen
Diöcese die bischöflichen Rechte in die Hand zu nehmen und die Päpstliche Gewalt
der landcsbischöflichen zu substituiren. Der Papst übe nicht mehr, wie bisher,
einzelne bestimmte Neservatrechte aus, sondern die ganze Fülle der bischöflichen
Rechte sei auf ihn übergegangen. Er sei im Princip an die Stelle jedes einzelnen
Bischofs getreten, und es hänge nur von ihm ab, sich auch in der Praxis in jedem


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 40, 1881, Viertes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341833_157970/190>, abgerufen am 29.05.2024.