Die Grenzboten. Jg. 48, 1889, Erstes Vierteljahr.Frauen, die deutsch denken und deutsch empfinden, wie wir eine jetzt als Vor¬ Wenn die Freisinnigen für ihre Töchter Universitäten wünschen, so mögen Weiteres zum Versicherungswesen ^. Das Verhältnis der öffentlichen Femroersichsrungsanstalten zu einer Reichszentralstelle le Hnuptschwierigkeiten, die der einheitlichen Regelung des Frauen, die deutsch denken und deutsch empfinden, wie wir eine jetzt als Vor¬ Wenn die Freisinnigen für ihre Töchter Universitäten wünschen, so mögen Weiteres zum Versicherungswesen ^. Das Verhältnis der öffentlichen Femroersichsrungsanstalten zu einer Reichszentralstelle le Hnuptschwierigkeiten, die der einheitlichen Regelung des <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0213" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/204302"/> <fw type="header" place="top"/><lb/> <p xml:id="ID_655" prev="#ID_654"> Frauen, die deutsch denken und deutsch empfinden, wie wir eine jetzt als Vor¬<lb/> bild auf unserm Kaiserthrone sehen!</p><lb/> <p xml:id="ID_656"> Wenn die Freisinnigen für ihre Töchter Universitäten wünschen, so mögen<lb/> sie ihre Professoren aus eigner Tasche bezahlen. Wir unsrerseits stimmen mit<lb/> Heinrich von Shbel überein, wenn er bei Gelegenheit der Mädchenbildung<lb/> sagt: Ist die Schule absolvirt, was nach dem angegebenen Grundsätze mit<lb/> dem 15. oder 16. Lebensjahre der Fall sein wird, so giebt es für das jetzt<lb/> zur Jungfrau entwickelte Mädchen zunächst nur eine Hochschule und einen<lb/> Professor: das Elternhaus und die Mutter.</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> <div n="1"> <head> Weiteres zum Versicherungswesen<lb/> ^. Das Verhältnis der öffentlichen Femroersichsrungsanstalten zu einer<lb/> Reichszentralstelle </head><lb/> <p xml:id="ID_657" next="#ID_658"> le Hnuptschwierigkeiten, die der einheitlichen Regelung des<lb/> Feuerversicherungswesens für das Deutsche Reich entgegenstehen,<lb/> liegen in der eigenartigen Entwicklung, welche die öffentliche<lb/> Feuerversicherung in den Einzelstaaten bisher genommen hat.<lb/> Diese ist eine sehr ungleichmüßige, fast von Staat zu Staat<lb/> verschiedene gewesen. In einer Reihe von Ländern bestehen reine Stants-<lb/> austalten, die meistens für die Gebäudeversicherung monopolisirt und auf diese<lb/> allein beschränkt sind, zum Teil aber anch einzelne Zweige der Mobiliar-<lb/> Versicherung betreiben. In andern Ländern, darunter Preußen, besteht eine<lb/> große Anzahl provinzieller und städtischer Fenerversichernngsanstalten in An¬<lb/> lehnung an die Provinzial- und Städteverwaltungen, unter sich verschieden¬<lb/> artig organisirt und mit verschiedenartigen Befugnissen und Vorrechten aus¬<lb/> gerüstet, teils nur auf die Gebäudeversicherung beschränkt, teils anch die<lb/> Mvbiliarversicherung umfassend. Alle diese Anstalten, von denen die meisten<lb/> in veralteten, vielfach sogar gradezu zweckwidrigen Formen bureaukratisch ver¬<lb/> waltet werden, sind selbst abgeneigt, irgend etwas von ihren Sonderrechten<lb/> zu Gunsten der Reichsvberhoheit aufzugeben und sich den einheitlichen Normen<lb/> derselben zu unterwerfen, auch beeinflussen sie natürlich die Anschauungen<lb/> ihrer Regierungen in diesem Sinne um so leichter, als diese ebenfalls zum<lb/> Teil nur ungern bereit sein werden, ein weiteres Stück ihrer Hoheitsrechte an<lb/> das Reich abzugeben, obgleich sie sich durch Zustimmung zu Art. 4 der</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0213]
Frauen, die deutsch denken und deutsch empfinden, wie wir eine jetzt als Vor¬
bild auf unserm Kaiserthrone sehen!
Wenn die Freisinnigen für ihre Töchter Universitäten wünschen, so mögen
sie ihre Professoren aus eigner Tasche bezahlen. Wir unsrerseits stimmen mit
Heinrich von Shbel überein, wenn er bei Gelegenheit der Mädchenbildung
sagt: Ist die Schule absolvirt, was nach dem angegebenen Grundsätze mit
dem 15. oder 16. Lebensjahre der Fall sein wird, so giebt es für das jetzt
zur Jungfrau entwickelte Mädchen zunächst nur eine Hochschule und einen
Professor: das Elternhaus und die Mutter.
Weiteres zum Versicherungswesen
^. Das Verhältnis der öffentlichen Femroersichsrungsanstalten zu einer
Reichszentralstelle
le Hnuptschwierigkeiten, die der einheitlichen Regelung des
Feuerversicherungswesens für das Deutsche Reich entgegenstehen,
liegen in der eigenartigen Entwicklung, welche die öffentliche
Feuerversicherung in den Einzelstaaten bisher genommen hat.
Diese ist eine sehr ungleichmüßige, fast von Staat zu Staat
verschiedene gewesen. In einer Reihe von Ländern bestehen reine Stants-
austalten, die meistens für die Gebäudeversicherung monopolisirt und auf diese
allein beschränkt sind, zum Teil aber anch einzelne Zweige der Mobiliar-
Versicherung betreiben. In andern Ländern, darunter Preußen, besteht eine
große Anzahl provinzieller und städtischer Fenerversichernngsanstalten in An¬
lehnung an die Provinzial- und Städteverwaltungen, unter sich verschieden¬
artig organisirt und mit verschiedenartigen Befugnissen und Vorrechten aus¬
gerüstet, teils nur auf die Gebäudeversicherung beschränkt, teils anch die
Mvbiliarversicherung umfassend. Alle diese Anstalten, von denen die meisten
in veralteten, vielfach sogar gradezu zweckwidrigen Formen bureaukratisch ver¬
waltet werden, sind selbst abgeneigt, irgend etwas von ihren Sonderrechten
zu Gunsten der Reichsvberhoheit aufzugeben und sich den einheitlichen Normen
derselben zu unterwerfen, auch beeinflussen sie natürlich die Anschauungen
ihrer Regierungen in diesem Sinne um so leichter, als diese ebenfalls zum
Teil nur ungern bereit sein werden, ein weiteres Stück ihrer Hoheitsrechte an
das Reich abzugeben, obgleich sie sich durch Zustimmung zu Art. 4 der
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |