Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 48, 1889, Erstes Vierteljahr.

Bild:
<< vorherige Seite
Die Gek'ietseniwicklnng der Lin^elstaaten Deutschliinds

Lndnügs IV. "ut der heiligen Elisabeth, Sophie, die Herzogin von Brabant,
machte sofort für ihren Sohn Heinrich, genannt das Kind von Brabant, An¬
sprüche ans die erledigten Lande. Sie wurde unterstützt dnrch ihren Schwieger¬
sohn, Albrecht den Großen von Braunschweig; aber ihr mächtiger Mitbewerber,
Heinrich der Erlauchte von Meißen, brachte jenem eine entscheidende Nieder¬
lage bei Wettin bei (.120:;) und nahm ihn selbst gefangen. Um sich ans der
Gefangenschaft zu lösen, mußte er verschiedenen Besitzungen seines Hauses nu
der Werrn (Eschwege, Witzenhanseu, Allendorf n. a.) entsagen. Dieses Gebiet
nebst den hessischen Allodien und Lehen, namentlich die Grafschaft Gudeusberg
mit Kassel, Grebeusteiu, Homberg, Felsberg, Rotenburg, Marburg, Franken-
berg fielen an die Herzogin von Brabant, die dasiir allen ihren Ansprüchen
auf Thüringen entsagen mußte.

Im Jahre Z2V5> übernahm ihr Sohn, Heinrich daS Kind, nachdem er
auf Brabant verzichtet hatte, die Negierung dieses Landes und verlegte seine
Residenz nach dein schon erwähnten Cyasalla, dessen Name, nach und nach in
Kassel umgewandelt, vielleicht mit dem alten Name" Kutten zusammenhängt. Dies
ist in Wirklichkeit der Anfang Hessens als eines deutschen Eiuzelstaates, dessen
Geschicke, wie das mehr oder weniger in allen Einzelstaaten der Fall ist, mit
den Geschicken der regierenden Dynastie, nämlich des Hauses Brabant, zu¬
sammenfallen.

Die Lande, die jener Stifter des Geschlechtes beherrschte, wurden noch
zu seinen Lebzeiten von König Adolf von Nassau, 1292, zu einem selbständigen
Neichsfürsteutum zusammengefaßt, das an dein reichsunmittelbaren Schlosse
Bohueburg und der Stadt Eschwege haften sollte. Heinrich II., der Eiserne,
von Hessen erlangte 137-; von Kaiser Karl IV. einen Reichslehensbrief, dnrch
den das Reichsfürstentnm, die alten angestammten sowohl wie die neu¬
erworbenen Güter, zu einer unteilbaren Landgrafschaft erhoben wurden. Die
zeitweiligen Gebietsteilungen, die in den folgenden zwei Jahrhunderten in dem
Hause Brabant ebenso wenig fehlen wie bei andern dentschen Fürsteugeschlechtern,
übergehen nur hier. Die Landgrafen vergrößerten während dieser Zeit ihr Gebiet
fortwährend, teils dnrch Erwerbung unmittelbarer Besitzungen, teils durch Aus¬
dehnung der Lehrs- oder Schutzherrlichkeit über benachbarte Landesteile.
Durch Kauf gelangten in den Besitz der hessischen Fürsten: Schloß Spangen¬
berg, ein Teil der Grafschaft Jeder, die Hälfte von Schmalkalden, der Mitbesitz
der Gnnerbschaft Treffnrt, die Halbherrschaft Lisberg, die Herrschaft Wolters-
dvrf, das Amt Neuengleichen, die Hälfte der Herrschaft Eppstein oder Eppen-
stein am Taunus, mehrere pfälzische Lehen, unter denen Homburg vor der
Höhe das wichtigste ist. Diese Fürsten wurden Schirmherren der Abtei Hers¬
feld "ut erlangten die Lehnshoheit über Waldeck, Plesfe, Rietberg, Schaum¬
burg u. s. w. Durch Erbverträge erwarben, sie die Grafschaften Ziegenhain
und Nioda nebst der andern Hälfte von Lisberg und die Grafschaft Schone-


Die Gek'ietseniwicklnng der Lin^elstaaten Deutschliinds

Lndnügs IV. »ut der heiligen Elisabeth, Sophie, die Herzogin von Brabant,
machte sofort für ihren Sohn Heinrich, genannt das Kind von Brabant, An¬
sprüche ans die erledigten Lande. Sie wurde unterstützt dnrch ihren Schwieger¬
sohn, Albrecht den Großen von Braunschweig; aber ihr mächtiger Mitbewerber,
Heinrich der Erlauchte von Meißen, brachte jenem eine entscheidende Nieder¬
lage bei Wettin bei (.120:;) und nahm ihn selbst gefangen. Um sich ans der
Gefangenschaft zu lösen, mußte er verschiedenen Besitzungen seines Hauses nu
der Werrn (Eschwege, Witzenhanseu, Allendorf n. a.) entsagen. Dieses Gebiet
nebst den hessischen Allodien und Lehen, namentlich die Grafschaft Gudeusberg
mit Kassel, Grebeusteiu, Homberg, Felsberg, Rotenburg, Marburg, Franken-
berg fielen an die Herzogin von Brabant, die dasiir allen ihren Ansprüchen
auf Thüringen entsagen mußte.

Im Jahre Z2V5> übernahm ihr Sohn, Heinrich daS Kind, nachdem er
auf Brabant verzichtet hatte, die Negierung dieses Landes und verlegte seine
Residenz nach dein schon erwähnten Cyasalla, dessen Name, nach und nach in
Kassel umgewandelt, vielleicht mit dem alten Name» Kutten zusammenhängt. Dies
ist in Wirklichkeit der Anfang Hessens als eines deutschen Eiuzelstaates, dessen
Geschicke, wie das mehr oder weniger in allen Einzelstaaten der Fall ist, mit
den Geschicken der regierenden Dynastie, nämlich des Hauses Brabant, zu¬
sammenfallen.

Die Lande, die jener Stifter des Geschlechtes beherrschte, wurden noch
zu seinen Lebzeiten von König Adolf von Nassau, 1292, zu einem selbständigen
Neichsfürsteutum zusammengefaßt, das an dein reichsunmittelbaren Schlosse
Bohueburg und der Stadt Eschwege haften sollte. Heinrich II., der Eiserne,
von Hessen erlangte 137-; von Kaiser Karl IV. einen Reichslehensbrief, dnrch
den das Reichsfürstentnm, die alten angestammten sowohl wie die neu¬
erworbenen Güter, zu einer unteilbaren Landgrafschaft erhoben wurden. Die
zeitweiligen Gebietsteilungen, die in den folgenden zwei Jahrhunderten in dem
Hause Brabant ebenso wenig fehlen wie bei andern dentschen Fürsteugeschlechtern,
übergehen nur hier. Die Landgrafen vergrößerten während dieser Zeit ihr Gebiet
fortwährend, teils dnrch Erwerbung unmittelbarer Besitzungen, teils durch Aus¬
dehnung der Lehrs- oder Schutzherrlichkeit über benachbarte Landesteile.
Durch Kauf gelangten in den Besitz der hessischen Fürsten: Schloß Spangen¬
berg, ein Teil der Grafschaft Jeder, die Hälfte von Schmalkalden, der Mitbesitz
der Gnnerbschaft Treffnrt, die Halbherrschaft Lisberg, die Herrschaft Wolters-
dvrf, das Amt Neuengleichen, die Hälfte der Herrschaft Eppstein oder Eppen-
stein am Taunus, mehrere pfälzische Lehen, unter denen Homburg vor der
Höhe das wichtigste ist. Diese Fürsten wurden Schirmherren der Abtei Hers¬
feld „ut erlangten die Lehnshoheit über Waldeck, Plesfe, Rietberg, Schaum¬
burg u. s. w. Durch Erbverträge erwarben, sie die Grafschaften Ziegenhain
und Nioda nebst der andern Hälfte von Lisberg und die Grafschaft Schone-


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0219" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/204308"/>
          <fw type="header" place="top"> Die Gek'ietseniwicklnng der Lin^elstaaten Deutschliinds</fw><lb/>
          <p xml:id="ID_676" prev="#ID_675"> Lndnügs IV. »ut der heiligen Elisabeth, Sophie, die Herzogin von Brabant,<lb/>
machte sofort für ihren Sohn Heinrich, genannt das Kind von Brabant, An¬<lb/>
sprüche ans die erledigten Lande. Sie wurde unterstützt dnrch ihren Schwieger¬<lb/>
sohn, Albrecht den Großen von Braunschweig; aber ihr mächtiger Mitbewerber,<lb/>
Heinrich der Erlauchte von Meißen, brachte jenem eine entscheidende Nieder¬<lb/>
lage bei Wettin bei (.120:;) und nahm ihn selbst gefangen. Um sich ans der<lb/>
Gefangenschaft zu lösen, mußte er verschiedenen Besitzungen seines Hauses nu<lb/>
der Werrn (Eschwege, Witzenhanseu, Allendorf n. a.) entsagen. Dieses Gebiet<lb/>
nebst den hessischen Allodien und Lehen, namentlich die Grafschaft Gudeusberg<lb/>
mit Kassel, Grebeusteiu, Homberg, Felsberg, Rotenburg, Marburg, Franken-<lb/>
berg fielen an die Herzogin von Brabant, die dasiir allen ihren Ansprüchen<lb/>
auf Thüringen entsagen mußte.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_677"> Im Jahre Z2V5&gt; übernahm ihr Sohn, Heinrich daS Kind, nachdem er<lb/>
auf Brabant verzichtet hatte, die Negierung dieses Landes und verlegte seine<lb/>
Residenz nach dein schon erwähnten Cyasalla, dessen Name, nach und nach in<lb/>
Kassel umgewandelt, vielleicht mit dem alten Name» Kutten zusammenhängt. Dies<lb/>
ist in Wirklichkeit der Anfang Hessens als eines deutschen Eiuzelstaates, dessen<lb/>
Geschicke, wie das mehr oder weniger in allen Einzelstaaten der Fall ist, mit<lb/>
den Geschicken der regierenden Dynastie, nämlich des Hauses Brabant, zu¬<lb/>
sammenfallen.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_678" next="#ID_679"> Die Lande, die jener Stifter des Geschlechtes beherrschte, wurden noch<lb/>
zu seinen Lebzeiten von König Adolf von Nassau, 1292, zu einem selbständigen<lb/>
Neichsfürsteutum zusammengefaßt, das an dein reichsunmittelbaren Schlosse<lb/>
Bohueburg und der Stadt Eschwege haften sollte. Heinrich II., der Eiserne,<lb/>
von Hessen erlangte 137-; von Kaiser Karl IV. einen Reichslehensbrief, dnrch<lb/>
den das Reichsfürstentnm, die alten angestammten sowohl wie die neu¬<lb/>
erworbenen Güter, zu einer unteilbaren Landgrafschaft erhoben wurden. Die<lb/>
zeitweiligen Gebietsteilungen, die in den folgenden zwei Jahrhunderten in dem<lb/>
Hause Brabant ebenso wenig fehlen wie bei andern dentschen Fürsteugeschlechtern,<lb/>
übergehen nur hier. Die Landgrafen vergrößerten während dieser Zeit ihr Gebiet<lb/>
fortwährend, teils dnrch Erwerbung unmittelbarer Besitzungen, teils durch Aus¬<lb/>
dehnung der Lehrs- oder Schutzherrlichkeit über benachbarte Landesteile.<lb/>
Durch Kauf gelangten in den Besitz der hessischen Fürsten: Schloß Spangen¬<lb/>
berg, ein Teil der Grafschaft Jeder, die Hälfte von Schmalkalden, der Mitbesitz<lb/>
der Gnnerbschaft Treffnrt, die Halbherrschaft Lisberg, die Herrschaft Wolters-<lb/>
dvrf, das Amt Neuengleichen, die Hälfte der Herrschaft Eppstein oder Eppen-<lb/>
stein am Taunus, mehrere pfälzische Lehen, unter denen Homburg vor der<lb/>
Höhe das wichtigste ist. Diese Fürsten wurden Schirmherren der Abtei Hers¬<lb/>
feld &#x201E;ut erlangten die Lehnshoheit über Waldeck, Plesfe, Rietberg, Schaum¬<lb/>
burg u. s. w. Durch Erbverträge erwarben, sie die Grafschaften Ziegenhain<lb/>
und Nioda nebst der andern Hälfte von Lisberg und die Grafschaft Schone-</p><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0219] Die Gek'ietseniwicklnng der Lin^elstaaten Deutschliinds Lndnügs IV. »ut der heiligen Elisabeth, Sophie, die Herzogin von Brabant, machte sofort für ihren Sohn Heinrich, genannt das Kind von Brabant, An¬ sprüche ans die erledigten Lande. Sie wurde unterstützt dnrch ihren Schwieger¬ sohn, Albrecht den Großen von Braunschweig; aber ihr mächtiger Mitbewerber, Heinrich der Erlauchte von Meißen, brachte jenem eine entscheidende Nieder¬ lage bei Wettin bei (.120:;) und nahm ihn selbst gefangen. Um sich ans der Gefangenschaft zu lösen, mußte er verschiedenen Besitzungen seines Hauses nu der Werrn (Eschwege, Witzenhanseu, Allendorf n. a.) entsagen. Dieses Gebiet nebst den hessischen Allodien und Lehen, namentlich die Grafschaft Gudeusberg mit Kassel, Grebeusteiu, Homberg, Felsberg, Rotenburg, Marburg, Franken- berg fielen an die Herzogin von Brabant, die dasiir allen ihren Ansprüchen auf Thüringen entsagen mußte. Im Jahre Z2V5> übernahm ihr Sohn, Heinrich daS Kind, nachdem er auf Brabant verzichtet hatte, die Negierung dieses Landes und verlegte seine Residenz nach dein schon erwähnten Cyasalla, dessen Name, nach und nach in Kassel umgewandelt, vielleicht mit dem alten Name» Kutten zusammenhängt. Dies ist in Wirklichkeit der Anfang Hessens als eines deutschen Eiuzelstaates, dessen Geschicke, wie das mehr oder weniger in allen Einzelstaaten der Fall ist, mit den Geschicken der regierenden Dynastie, nämlich des Hauses Brabant, zu¬ sammenfallen. Die Lande, die jener Stifter des Geschlechtes beherrschte, wurden noch zu seinen Lebzeiten von König Adolf von Nassau, 1292, zu einem selbständigen Neichsfürsteutum zusammengefaßt, das an dein reichsunmittelbaren Schlosse Bohueburg und der Stadt Eschwege haften sollte. Heinrich II., der Eiserne, von Hessen erlangte 137-; von Kaiser Karl IV. einen Reichslehensbrief, dnrch den das Reichsfürstentnm, die alten angestammten sowohl wie die neu¬ erworbenen Güter, zu einer unteilbaren Landgrafschaft erhoben wurden. Die zeitweiligen Gebietsteilungen, die in den folgenden zwei Jahrhunderten in dem Hause Brabant ebenso wenig fehlen wie bei andern dentschen Fürsteugeschlechtern, übergehen nur hier. Die Landgrafen vergrößerten während dieser Zeit ihr Gebiet fortwährend, teils dnrch Erwerbung unmittelbarer Besitzungen, teils durch Aus¬ dehnung der Lehrs- oder Schutzherrlichkeit über benachbarte Landesteile. Durch Kauf gelangten in den Besitz der hessischen Fürsten: Schloß Spangen¬ berg, ein Teil der Grafschaft Jeder, die Hälfte von Schmalkalden, der Mitbesitz der Gnnerbschaft Treffnrt, die Halbherrschaft Lisberg, die Herrschaft Wolters- dvrf, das Amt Neuengleichen, die Hälfte der Herrschaft Eppstein oder Eppen- stein am Taunus, mehrere pfälzische Lehen, unter denen Homburg vor der Höhe das wichtigste ist. Diese Fürsten wurden Schirmherren der Abtei Hers¬ feld „ut erlangten die Lehnshoheit über Waldeck, Plesfe, Rietberg, Schaum¬ burg u. s. w. Durch Erbverträge erwarben, sie die Grafschaften Ziegenhain und Nioda nebst der andern Hälfte von Lisberg und die Grafschaft Schone-

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341849_204088
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341849_204088/219
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 48, 1889, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341849_204088/219>, abgerufen am 17.06.2024.