Die Grenzboten. Jg. 48, 1889, Erstes Vierteljahr.Maßgebliches und Unmaßgebliches die Bildung der Kreisvertretnngen. Bei der gegenwärtigen Zusammensetzung der Diese Begründung mag für den den Verhältnissen Posens ferner stehenden Maßgebliches und Unmaßgebliches die Bildung der Kreisvertretnngen. Bei der gegenwärtigen Zusammensetzung der Diese Begründung mag für den den Verhältnissen Posens ferner stehenden <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0245" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/204334"/> <fw type="header" place="top"> Maßgebliches und Unmaßgebliches</fw><lb/> <p xml:id="ID_799" prev="#ID_798"> die Bildung der Kreisvertretnngen. Bei der gegenwärtigen Zusammensetzung der<lb/> Kreistage haben die virilstimmberechtigten Großgrundbesitzer über die weitaus<lb/> größere Mehrzahl der Stimmen zu verfügen. Es fallen dort von 1428 Mit¬<lb/> gliedern der Kreistage 1125 (78,8 auf den Großgrundbesitz, während 153<lb/> (10,7 »/„) dem Stande der Städte und 150 (10,5 dem Stande der Land¬<lb/> gemeinden angehören. Die Einführung des Systems der neueren Kreisordnungen<lb/> würde, bei 1102 Abgeordneten, für die Städte, die zum großen Teil eiuen dorf-<lb/> ähnlichcn Charakter haben, statt 153, 259 (23,5°/^) Abgeordnete ergeben. Die<lb/> Zahl der Abgeordneten des Großgrundbesitzes würde von 1125 ans 412 (37,4 «/„)<lb/> sinken, die der Landgemeinden von 150 auf 431 (39,1°/,,) steige«. Unter den<lb/> 1125 Abgeordneten des Großgrundbesitzes befinden sich gegenwärtig 623 Männer<lb/> deutscher Nationalität; von den 412 Abgeordneten des Wahlverbandes des Gro߬<lb/> grundbesitzes würden dagegen demnächst voraussichtlich 232 auf Deutsche fallen.<lb/> Wenn daher auch eine geringe prozentuale Vermehrung des deutschen Elements<lb/> — von 55,8 auf 68,5 °/g — eintreten würde, so ist doch die Verminderung der ab¬<lb/> soluten Zahl der deutschen Vertreter des Großgrundbesitzes um 346 um so bedenk¬<lb/> licher, als sich in der Vertretung der Landgemeinden das Verhältnis zu Gunsten<lb/> des polnischen Elements ändern würde. Unter den Abgeordneten der Landgemeinden,<lb/> von denen gegenwärtig 36 (57,3°/g) der deutschen und 64 (42,7 "/o) der polnischen<lb/> Nationalität angehören, würden sich nämlich demnächst voraussichtlich 197 (45,7<lb/> Deutsche und 234 (54,3 Polen befinden. Es würde daher das polnische Element<lb/> im Wahlverbaude der Landgemeinden absolut und relativ einen verhältnismäßig<lb/> sehr erheblichen Zuwachs zu gewärtigen haben, der nach der nationalen Seite hin<lb/> dadurch wesentlich an Bedeutung gewinnt, daß die Gesamtvertretung des Gro߬<lb/> grundbesitzes von 78,8°/o auf 37,4o/g zurückgeht. Sowohl vom allgemeinen<lb/> politischen, wie, vom kommnnnlen und wirtschaftlichen Standpunkt ans betrachtet<lb/> würde diese Verschiebung von den nachteiligsten Wirkungen begleitet sein. In<lb/> einzelnen Kreisen, die jetzt eine deutsche Mehrheit besitzen, würde durch die Ver¬<lb/> stärkung des bäuerlichen Elements die polnische Minderheit in dem Großgruud-<lb/> besitzerverbande einen derartigen Zuwachs erhalten, daß auf die bisherige deutsche<lb/> Mehrheit nicht mehr zu rechnen wäre. In andern Kreisen, insbesondere in Grenz¬<lb/> kreisen, würde sich das Verhältnis so gestalten, daß sämtliche Stimmen in dem<lb/> Wahlverbande der Landgemeinden den Polen zufallen und diese dadurch in die Lage<lb/> kommen würden, für sich allein ohne den Großgrundbesitz bei allen wichtigern Be¬<lb/> schlüssen des Kreistages den Ausschlag zu geben. Bei dem verhältnismäßig<lb/> niedrigen Bildungsstande, auf dem der der polnischen Nationalität angehörende<lb/> Teil der ländlichen Bevölkerung der Provinz steht, würde aber hierin eine ernste<lb/> Gefahr für die Zukunft der betreffende» Kreise liegen. Dasjenige Element, welches<lb/> aus den Reihen der Bevölkerung den Kampf mit dem Polentum ans dein Lande<lb/> mit Erfolg aufzunehmen im Stande ist und auch aufgenommen hat, ist der deutsche<lb/> Großgrundbesitz. Diesem neue Kräfte zuzuführen und auf der andern Seite dem<lb/> polnische» Großgrundbesitz sie zu entziehen, ist eine Aufgabe, die durch die Thätig¬<lb/> keit der Ausiedclungskommission neuerdings immer mehr ihrer Lösung entgegen¬<lb/> geführt wird. Es würde hiermit unvereinbar und daher politisch verfehlt sein,<lb/> den Einfluß der Großgrundbesitzer auf deu Kreistagen, auf denen das deutsche<lb/> Element stetig an Terrain gewinnt, zu Gunsten des bäuerlichen Standes zu ver¬<lb/> mindern."</p><lb/> <p xml:id="ID_800" next="#ID_801"> Diese Begründung mag für den den Verhältnissen Posens ferner stehenden<lb/> manches neue und überraschende enthalten, aber man kann sie nnr für vollkommen</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0245]
Maßgebliches und Unmaßgebliches
die Bildung der Kreisvertretnngen. Bei der gegenwärtigen Zusammensetzung der
Kreistage haben die virilstimmberechtigten Großgrundbesitzer über die weitaus
größere Mehrzahl der Stimmen zu verfügen. Es fallen dort von 1428 Mit¬
gliedern der Kreistage 1125 (78,8 auf den Großgrundbesitz, während 153
(10,7 »/„) dem Stande der Städte und 150 (10,5 dem Stande der Land¬
gemeinden angehören. Die Einführung des Systems der neueren Kreisordnungen
würde, bei 1102 Abgeordneten, für die Städte, die zum großen Teil eiuen dorf-
ähnlichcn Charakter haben, statt 153, 259 (23,5°/^) Abgeordnete ergeben. Die
Zahl der Abgeordneten des Großgrundbesitzes würde von 1125 ans 412 (37,4 «/„)
sinken, die der Landgemeinden von 150 auf 431 (39,1°/,,) steige«. Unter den
1125 Abgeordneten des Großgrundbesitzes befinden sich gegenwärtig 623 Männer
deutscher Nationalität; von den 412 Abgeordneten des Wahlverbandes des Gro߬
grundbesitzes würden dagegen demnächst voraussichtlich 232 auf Deutsche fallen.
Wenn daher auch eine geringe prozentuale Vermehrung des deutschen Elements
— von 55,8 auf 68,5 °/g — eintreten würde, so ist doch die Verminderung der ab¬
soluten Zahl der deutschen Vertreter des Großgrundbesitzes um 346 um so bedenk¬
licher, als sich in der Vertretung der Landgemeinden das Verhältnis zu Gunsten
des polnischen Elements ändern würde. Unter den Abgeordneten der Landgemeinden,
von denen gegenwärtig 36 (57,3°/g) der deutschen und 64 (42,7 "/o) der polnischen
Nationalität angehören, würden sich nämlich demnächst voraussichtlich 197 (45,7
Deutsche und 234 (54,3 Polen befinden. Es würde daher das polnische Element
im Wahlverbaude der Landgemeinden absolut und relativ einen verhältnismäßig
sehr erheblichen Zuwachs zu gewärtigen haben, der nach der nationalen Seite hin
dadurch wesentlich an Bedeutung gewinnt, daß die Gesamtvertretung des Gro߬
grundbesitzes von 78,8°/o auf 37,4o/g zurückgeht. Sowohl vom allgemeinen
politischen, wie, vom kommnnnlen und wirtschaftlichen Standpunkt ans betrachtet
würde diese Verschiebung von den nachteiligsten Wirkungen begleitet sein. In
einzelnen Kreisen, die jetzt eine deutsche Mehrheit besitzen, würde durch die Ver¬
stärkung des bäuerlichen Elements die polnische Minderheit in dem Großgruud-
besitzerverbande einen derartigen Zuwachs erhalten, daß auf die bisherige deutsche
Mehrheit nicht mehr zu rechnen wäre. In andern Kreisen, insbesondere in Grenz¬
kreisen, würde sich das Verhältnis so gestalten, daß sämtliche Stimmen in dem
Wahlverbande der Landgemeinden den Polen zufallen und diese dadurch in die Lage
kommen würden, für sich allein ohne den Großgrundbesitz bei allen wichtigern Be¬
schlüssen des Kreistages den Ausschlag zu geben. Bei dem verhältnismäßig
niedrigen Bildungsstande, auf dem der der polnischen Nationalität angehörende
Teil der ländlichen Bevölkerung der Provinz steht, würde aber hierin eine ernste
Gefahr für die Zukunft der betreffende» Kreise liegen. Dasjenige Element, welches
aus den Reihen der Bevölkerung den Kampf mit dem Polentum ans dein Lande
mit Erfolg aufzunehmen im Stande ist und auch aufgenommen hat, ist der deutsche
Großgrundbesitz. Diesem neue Kräfte zuzuführen und auf der andern Seite dem
polnische» Großgrundbesitz sie zu entziehen, ist eine Aufgabe, die durch die Thätig¬
keit der Ausiedclungskommission neuerdings immer mehr ihrer Lösung entgegen¬
geführt wird. Es würde hiermit unvereinbar und daher politisch verfehlt sein,
den Einfluß der Großgrundbesitzer auf deu Kreistagen, auf denen das deutsche
Element stetig an Terrain gewinnt, zu Gunsten des bäuerlichen Standes zu ver¬
mindern."
Diese Begründung mag für den den Verhältnissen Posens ferner stehenden
manches neue und überraschende enthalten, aber man kann sie nnr für vollkommen
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |