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Die Grenzboten. Jg. 54, 1895, Erstes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

sie nun von oben oder eins seinem eignen Gewissen, nicht fruchtete, der paßte nicht
sür seine Stellung, er müßte selber gehen.

Nun urteilt aber der Regimentskommandeur nicht allein, sondern nach ihm
kommen noch höhere Kommandeure, die unter gleicher Verpflichtung, nach bestem
Wissen und Gewissen, ihre Ansicht auszusprechen haben. Da kommt es auch vor,
daß das erste Urteil gemildert wird, daß man namentlich, wenn es sich um
jüngere Offiziere handelt, nochmals ein Jahr mit zusieht. Außerdem müssen dem
Offizier Ausstellungen, die an ihm gemacht werden, und zwar von Mängeln, die
er bei festem Willen ablegen kann, mitgeteilt werden. Unsre Einrichtung thut also
alles, was menschenmöglich ist, um das Interesse des Dienstes und die Pflichten
gegen das Wohl des Einzelnen zu wahren. Jeder, der mit Menschen zu thun
hat und eine verantwortungsvolle Stellung einnimmt, auch in andern Ständen
als im Militär, wird zugeben, daß das einfache Erklettern der Stufenleiter bis
zur höchsten Sprosse nicht jedem gestattet ist und gestattet werden kann. Man
darf bei unserm Heerwesen sogar sagen, daß eher zu viele befördert werden als zu
wenige, daß es oft besser wäre, einen Prcmierleutnant zu verabschieden, ehe er Haupt¬
mann, und einen Hauptmann, ehe er Major wird, u. s. w., als daß man ihn in
höhere Stellungen kommen läßt. Denn erstens wird dann der Pensionsfonds mehr
belastet, und dann fällt es auch dem abgehenden jungen Offizier leichter, eine
Zivilstellung zu finden, als dem ältern.

Die öfters, namentlich in den Neichstagsverhandlungen aufgetauchte Ansicht,
man solle doch Hauptleute, die man nicht zum Major für geeignet hält, die aber
ihren Dienst als Hauptmann noch gut versehen könnten, ruhig in ihrer Stellung
lassen, wie es ja auch im bürgerlichen Staatsdienst, namentlich im Nichterstande
geschehe, ist gänzlich falsch. Erstens geht die Beförderung zum Stabsoffizier (Major)
schon jetzt nicht streng nach der Reihenfolge der Hcmptmnnnspateute, sondern es
komme" viele Beförderungen zum Major außer der Reihenfolge vor. Man ver¬
meidet es dann aber strengstens, einen Hauptmann von höherm Dienstalter unter
einem Major dienen zu lassen, der jüngerer Hauptmann gewesen ist. Nähme man
das von manchen Reichstagsabgeordneten empfohlne Verfahren an, so würde die
Folge die sein, daß man schließlich eine ganze Reihe alter Hauptleute hätte. Weil
man dann aber unwillkürlich die Anforderungen an den Hauptmann, der eine so
wichtige Rolle im Heere spielt, abschwächen würde, so würde sich leicht ein Stamm
Von Hauptleuten bilden, die im "Ernstfalle" Versagen würden. Bei Jena waren
bekanntlich nicht die Generale, wie man so oft annimmt, sondern die Hauptleute
alt. In den süddeutschen Staaten war vor 1866 alles alt, weil man nicht die
Energie gehabt hatte, der Sparsamkeit der Landstände entgegenzutreten. Mußte
doch in manchem Kleinstaate der Kriegsminister den Ständen Rechenschaft über
jede einzelne Pensionirung ablegen. Einzelne Abgeordnete gingen so weit, daß sie
in der Sitzung ihre Verwunderung aussprachen, weshalb der Major X pensionirt
worden sei, ein Mann, der ihnen eben noch ganz frisch und stramm auf der Straße
begegnet wäre. Die Generale eines süddeutschen Kontingents, soweit sie, nicht
Prinzen des Hauses waren, hatten sämtlich ihr fünfzigjähriges Dienstjubiläum ge¬
feiert und zogen als solche Jubelgreise 1866 ins Feld. Nun, die Leistungen waren
ja auch dementsprechend, wenn auch nicht aus diesem Grunde allein. Aber wer
hat diese braven und in ihrem thatkräftigen Alter einst tüchtigen und verdienst¬
vollen Männer dafür entschädigt, daß sie ohne ihre Schuld solche Niederlagen und
dazu noch von Unverständigen Spott und Hohn ertragen mußten, anstatt im Alter
ihr otium "um cliAnitÄtv genießen zu können?


Maßgebliches und Unmaßgebliches

sie nun von oben oder eins seinem eignen Gewissen, nicht fruchtete, der paßte nicht
sür seine Stellung, er müßte selber gehen.

Nun urteilt aber der Regimentskommandeur nicht allein, sondern nach ihm
kommen noch höhere Kommandeure, die unter gleicher Verpflichtung, nach bestem
Wissen und Gewissen, ihre Ansicht auszusprechen haben. Da kommt es auch vor,
daß das erste Urteil gemildert wird, daß man namentlich, wenn es sich um
jüngere Offiziere handelt, nochmals ein Jahr mit zusieht. Außerdem müssen dem
Offizier Ausstellungen, die an ihm gemacht werden, und zwar von Mängeln, die
er bei festem Willen ablegen kann, mitgeteilt werden. Unsre Einrichtung thut also
alles, was menschenmöglich ist, um das Interesse des Dienstes und die Pflichten
gegen das Wohl des Einzelnen zu wahren. Jeder, der mit Menschen zu thun
hat und eine verantwortungsvolle Stellung einnimmt, auch in andern Ständen
als im Militär, wird zugeben, daß das einfache Erklettern der Stufenleiter bis
zur höchsten Sprosse nicht jedem gestattet ist und gestattet werden kann. Man
darf bei unserm Heerwesen sogar sagen, daß eher zu viele befördert werden als zu
wenige, daß es oft besser wäre, einen Prcmierleutnant zu verabschieden, ehe er Haupt¬
mann, und einen Hauptmann, ehe er Major wird, u. s. w., als daß man ihn in
höhere Stellungen kommen läßt. Denn erstens wird dann der Pensionsfonds mehr
belastet, und dann fällt es auch dem abgehenden jungen Offizier leichter, eine
Zivilstellung zu finden, als dem ältern.

Die öfters, namentlich in den Neichstagsverhandlungen aufgetauchte Ansicht,
man solle doch Hauptleute, die man nicht zum Major für geeignet hält, die aber
ihren Dienst als Hauptmann noch gut versehen könnten, ruhig in ihrer Stellung
lassen, wie es ja auch im bürgerlichen Staatsdienst, namentlich im Nichterstande
geschehe, ist gänzlich falsch. Erstens geht die Beförderung zum Stabsoffizier (Major)
schon jetzt nicht streng nach der Reihenfolge der Hcmptmnnnspateute, sondern es
komme» viele Beförderungen zum Major außer der Reihenfolge vor. Man ver¬
meidet es dann aber strengstens, einen Hauptmann von höherm Dienstalter unter
einem Major dienen zu lassen, der jüngerer Hauptmann gewesen ist. Nähme man
das von manchen Reichstagsabgeordneten empfohlne Verfahren an, so würde die
Folge die sein, daß man schließlich eine ganze Reihe alter Hauptleute hätte. Weil
man dann aber unwillkürlich die Anforderungen an den Hauptmann, der eine so
wichtige Rolle im Heere spielt, abschwächen würde, so würde sich leicht ein Stamm
Von Hauptleuten bilden, die im „Ernstfalle" Versagen würden. Bei Jena waren
bekanntlich nicht die Generale, wie man so oft annimmt, sondern die Hauptleute
alt. In den süddeutschen Staaten war vor 1866 alles alt, weil man nicht die
Energie gehabt hatte, der Sparsamkeit der Landstände entgegenzutreten. Mußte
doch in manchem Kleinstaate der Kriegsminister den Ständen Rechenschaft über
jede einzelne Pensionirung ablegen. Einzelne Abgeordnete gingen so weit, daß sie
in der Sitzung ihre Verwunderung aussprachen, weshalb der Major X pensionirt
worden sei, ein Mann, der ihnen eben noch ganz frisch und stramm auf der Straße
begegnet wäre. Die Generale eines süddeutschen Kontingents, soweit sie, nicht
Prinzen des Hauses waren, hatten sämtlich ihr fünfzigjähriges Dienstjubiläum ge¬
feiert und zogen als solche Jubelgreise 1866 ins Feld. Nun, die Leistungen waren
ja auch dementsprechend, wenn auch nicht aus diesem Grunde allein. Aber wer
hat diese braven und in ihrem thatkräftigen Alter einst tüchtigen und verdienst¬
vollen Männer dafür entschädigt, daß sie ohne ihre Schuld solche Niederlagen und
dazu noch von Unverständigen Spott und Hohn ertragen mußten, anstatt im Alter
ihr otium «um cliAnitÄtv genießen zu können?


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 54, 1895, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341861_219001/290>, abgerufen am 23.05.2024.