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Die Grenzboten. Jg. 59, 1900, Viertes Vierteljahr.

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Branchen wir ein deutsches Koloninlheer?

diesen Aufstand nieder mit Truppen, die zum Teil aus Marine, zum Teil
aus afrikanischen Söldnern bestanden. Das Gesetz, das die Errichtung der
Schutztruppe für Ostafrika anordnete, ist vom 22. März 1891. Unmittelbar
darauf wurden die organisatorischen Bestimmungen erlassen (A. K. O. vom
9. April 1891), die aber später durch die sogenannte Schutztruppenordnung
vom 25. Juli 1898 eine Erweiterung erfuhr. Hiernach besteh" die Schutz¬
truppen für Ostafrika, Kamerun und das Togogebict aus sich freiwillig
meldenden Offizieren, Sanitätsoffizieren, Unteroffizieren und Beamten des
Neichshcers und der Marine und aus angeworbnen Farbigen. Ihre Stärke
für Ostafrika betrug einschließlich der Landespolizeitruppe am 31. Juli 1899:
1 Kommandeur, 1 Major, 12 Hauptleute, 31 Leutnants, 22 Ärzte usw. und
2212 farbige Soldaten. Für Kamerun : 8 Offiziere, 16 Unteroffiziere, 400 farbige
Soldaten. Für das Togogebiet: 1 Offizier, 9 Unteroffiziere, 10 Gefreite,
131 Soldaten.

In Südwestafrika liegen die Verhältnisse wesentlich anders. Hier rekru¬
tiert sich auch die Mannschaft zum großen Teil aus Freiwilligen der deutschen
Armee, die sich zu mehrjähriger Dienstleistung verpflichten. Die dem Heere
und der Marine entnvmmnen Offiziere müssen mindestens drei Jahre gedient
haben; die Unteroffiziere ebenfalls und wenigstens ein Jahr Unteroffizier ge¬
wesen sein. Der Etat betrug am 31. Juli 1899: 29 Offiziere, 5 Ärzte,
1 Oberfeuerwerker, 1 Büchsenmacher, 10 Zahlmeisteraspiranten und 701 Weiße
und 119 Farbige als Unteroffiziere und Soldaten.

Über das Verhältnis zwischen Deutschen und Farbigen sagt die Schntz-
truppenordnung: "Deutsche Militärpersonen gehn den Farbigen ohne Rücksicht
auf die Charge stets vor. Die deutschen Deckoffiziere, Unteroffiziere, Mann¬
schaften lind untern Militärbeamten stehn zu den farbigen Offizieren in keinerlei
Unterordnungsverhältnis. Ebensowenig sind die farbigen Offiziere "als im
Dienstrange Höhere" zu betrachten. Auch farbige Posten sind nicht Vorgesetzte
der weißen Angehörigen der Schutztruppe."

In unsrer chinesischen Kolonie Kiautschou giebt es keine Schutztruppe;
bis zum Beginn der jetzigen Anfstandsbewegung war eins unsrer drei Marine¬
infanteriebataillone die Besatzung. Unsre Interessen in China -- Politik,
Mission, Handel -- werden aber nach der Beilegung der. jetzigen Wirren un¬
bedingt eine weit stärkere Besetzung unsrer dortigen Kolonie erheischen als
bisher, und es erscheint deshalb die Bildung einer besondern Kolouialtruppe
sehr empfehlenswert. Die Verwendung deutscher Truppenabteilungen in Asien
in großem Maßstabe würde immer auf ernste Schwierigkeiten stoßen, die zu¬
nächst in der kurzen Dienstverpflichtung unsrer Truppen liegen, dann in den
Anforderungen, die an die Tropenfühigkeit der Leute gestellt werden müssen,
und ferner in der Schädigung, die das Gefüge und die Ausbildung unsers
Landheers durch die Detachieruug stärkerer Truppenabteilungen nach den
.Kolonien erleiden würden. Es erscheint also für unsern ostasiatischen Besitz
eine Kolonialtruppe mit einem Stamme aus deutsche" Neichsaugehörigen, die


Branchen wir ein deutsches Koloninlheer?

diesen Aufstand nieder mit Truppen, die zum Teil aus Marine, zum Teil
aus afrikanischen Söldnern bestanden. Das Gesetz, das die Errichtung der
Schutztruppe für Ostafrika anordnete, ist vom 22. März 1891. Unmittelbar
darauf wurden die organisatorischen Bestimmungen erlassen (A. K. O. vom
9. April 1891), die aber später durch die sogenannte Schutztruppenordnung
vom 25. Juli 1898 eine Erweiterung erfuhr. Hiernach besteh» die Schutz¬
truppen für Ostafrika, Kamerun und das Togogebict aus sich freiwillig
meldenden Offizieren, Sanitätsoffizieren, Unteroffizieren und Beamten des
Neichshcers und der Marine und aus angeworbnen Farbigen. Ihre Stärke
für Ostafrika betrug einschließlich der Landespolizeitruppe am 31. Juli 1899:
1 Kommandeur, 1 Major, 12 Hauptleute, 31 Leutnants, 22 Ärzte usw. und
2212 farbige Soldaten. Für Kamerun : 8 Offiziere, 16 Unteroffiziere, 400 farbige
Soldaten. Für das Togogebiet: 1 Offizier, 9 Unteroffiziere, 10 Gefreite,
131 Soldaten.

In Südwestafrika liegen die Verhältnisse wesentlich anders. Hier rekru¬
tiert sich auch die Mannschaft zum großen Teil aus Freiwilligen der deutschen
Armee, die sich zu mehrjähriger Dienstleistung verpflichten. Die dem Heere
und der Marine entnvmmnen Offiziere müssen mindestens drei Jahre gedient
haben; die Unteroffiziere ebenfalls und wenigstens ein Jahr Unteroffizier ge¬
wesen sein. Der Etat betrug am 31. Juli 1899: 29 Offiziere, 5 Ärzte,
1 Oberfeuerwerker, 1 Büchsenmacher, 10 Zahlmeisteraspiranten und 701 Weiße
und 119 Farbige als Unteroffiziere und Soldaten.

Über das Verhältnis zwischen Deutschen und Farbigen sagt die Schntz-
truppenordnung: „Deutsche Militärpersonen gehn den Farbigen ohne Rücksicht
auf die Charge stets vor. Die deutschen Deckoffiziere, Unteroffiziere, Mann¬
schaften lind untern Militärbeamten stehn zu den farbigen Offizieren in keinerlei
Unterordnungsverhältnis. Ebensowenig sind die farbigen Offiziere »als im
Dienstrange Höhere« zu betrachten. Auch farbige Posten sind nicht Vorgesetzte
der weißen Angehörigen der Schutztruppe."

In unsrer chinesischen Kolonie Kiautschou giebt es keine Schutztruppe;
bis zum Beginn der jetzigen Anfstandsbewegung war eins unsrer drei Marine¬
infanteriebataillone die Besatzung. Unsre Interessen in China — Politik,
Mission, Handel — werden aber nach der Beilegung der. jetzigen Wirren un¬
bedingt eine weit stärkere Besetzung unsrer dortigen Kolonie erheischen als
bisher, und es erscheint deshalb die Bildung einer besondern Kolouialtruppe
sehr empfehlenswert. Die Verwendung deutscher Truppenabteilungen in Asien
in großem Maßstabe würde immer auf ernste Schwierigkeiten stoßen, die zu¬
nächst in der kurzen Dienstverpflichtung unsrer Truppen liegen, dann in den
Anforderungen, die an die Tropenfühigkeit der Leute gestellt werden müssen,
und ferner in der Schädigung, die das Gefüge und die Ausbildung unsers
Landheers durch die Detachieruug stärkerer Truppenabteilungen nach den
.Kolonien erleiden würden. Es erscheint also für unsern ostasiatischen Besitz
eine Kolonialtruppe mit einem Stamme aus deutsche» Neichsaugehörigen, die


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 59, 1900, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341871_291076/18>, abgerufen am 16.06.2024.