Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Drittes Vierteljahr.auf dem Geldmarkt dem Schuldner allein aufgebürdet bleiben, der wird den Nicht bloß die Gefahr der Zinserhöhnng ist bei den Landschaften ans Sinken z, N, infolge von Kriegsunruhen oder sonstigen Ereignissen die Anders bei Pfandbriefvcrbänden. Bei diesen wird -- wenn die Grund¬ So ist z. B., wenn ein Grundstück 150000 Mark wert ist, und ans Nur Pfandbriefverbände vermögen in dieser Weise dem Schuldner das Georg Baumert auf dem Geldmarkt dem Schuldner allein aufgebürdet bleiben, der wird den Nicht bloß die Gefahr der Zinserhöhnng ist bei den Landschaften ans Sinken z, N, infolge von Kriegsunruhen oder sonstigen Ereignissen die Anders bei Pfandbriefvcrbänden. Bei diesen wird — wenn die Grund¬ So ist z. B., wenn ein Grundstück 150000 Mark wert ist, und ans Nur Pfandbriefverbände vermögen in dieser Weise dem Schuldner das Georg Baumert <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0404" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/235576"/> <fw type="header" place="top"/><lb/> <p xml:id="ID_1792" prev="#ID_1791"> auf dem Geldmarkt dem Schuldner allein aufgebürdet bleiben, der wird den<lb/> Nutzen und Segen von Pfandbriefverbänden nicht einzusehen vermögen. Bei<lb/> solchen Hypotheken wird aber leicht bei irgend welchen Verschiebungen ans<lb/> dem Geldmarkte der Hypvthckcnschuldner zum wirtschaftliche» Ruin gebracht<lb/> werden.</p><lb/> <p xml:id="ID_1793"> Nicht bloß die Gefahr der Zinserhöhnng ist bei den Landschaften ans<lb/> den Pfandbriefinhaber abgewälzt worden, sondern in gewissem Sinne trägt<lb/> dieser auch mit die Gefahr der Wertverminderung des Grundstücks, während<lb/> bei allen nnr in bar zurückzahlbareu Hypothekenschnlden diese Gefahr ganz allein<lb/> der Hypothekenschnlduer trägt,</p><lb/> <p xml:id="ID_1794"> Sinken z, N, infolge von Kriegsunruhen oder sonstigen Ereignissen die<lb/> Grundstücke im Wert, so wird der Hypothekenschnlduer, der seine Hypothek<lb/> in bar zurückzuzahlen hat, vielleicht dann mehr verschulden, als das ganze<lb/> Grundstück wert ist.</p><lb/> <p xml:id="ID_1795"> Anders bei Pfandbriefvcrbänden. Bei diesen wird — wenn die Grund¬<lb/> stücke sinken — auch der Kurs der Pfaudbriefe ähnlich, wenn auch nicht ganz<lb/> gleich, sinken. Der Schuldner wird dann, wenn er zu einer solchen ungünstigen<lb/> Zeit die Hypothek abzahlen will, dies billiger dadurch thun können, daß er die<lb/> gesnnkncn Pfandbriefe ausläuft und damit seiue Schuld tilgt.</p><lb/> <p xml:id="ID_1796"> So ist z. B., wenn ein Grundstück 150000 Mark wert ist, und ans<lb/> ihm eine mir bar zurückzahlbare Hypothek von 100000 Mark ruht, der<lb/> Schuldner fertig, wenn die Grundstücke durchgängig ein Drittel im Werte ge¬<lb/> sunken sind; er kann nichts mehr sein eigen nennen. Anders bei Landschaften.<lb/> Bei diesen kann der Schuldner die dann entsprechend gesnnkncn Pfandbriefe<lb/> zur Abtragung der Schuld benutzen. Stehn diese z. B. 75 im Kurse, so<lb/> würde dann der Schuldner immer noch 25000 Mark am Grundstück sein eigen<lb/> nennen können.</p><lb/> <p xml:id="ID_1797"> Nur Pfandbriefverbände vermögen in dieser Weise dem Schuldner das<lb/> Überstehu wirtschaftlicher Krisen oder Notstände zu erleichtern. Bei jeder<lb/> andern Form des Kredits machen sich derartige wirtschaftlich ungünstige Ver¬<lb/> schiebungen nur zum Nachteil des Schuldners allein geltend, sie ruhen uns<lb/> dessen Schultern allein, und er vermag — gerade weil er wirtschaftlich der<lb/> schwächere ist — sie selten lange zu tragen; er geht unter infolge der un-<lb/> richtigen Form seines Hypvthekarkredits.</p><lb/> <note type="byline"> Georg Baumert</note><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0404]
auf dem Geldmarkt dem Schuldner allein aufgebürdet bleiben, der wird den
Nutzen und Segen von Pfandbriefverbänden nicht einzusehen vermögen. Bei
solchen Hypotheken wird aber leicht bei irgend welchen Verschiebungen ans
dem Geldmarkte der Hypvthckcnschuldner zum wirtschaftliche» Ruin gebracht
werden.
Nicht bloß die Gefahr der Zinserhöhnng ist bei den Landschaften ans
den Pfandbriefinhaber abgewälzt worden, sondern in gewissem Sinne trägt
dieser auch mit die Gefahr der Wertverminderung des Grundstücks, während
bei allen nnr in bar zurückzahlbareu Hypothekenschnlden diese Gefahr ganz allein
der Hypothekenschnlduer trägt,
Sinken z, N, infolge von Kriegsunruhen oder sonstigen Ereignissen die
Grundstücke im Wert, so wird der Hypothekenschnlduer, der seine Hypothek
in bar zurückzuzahlen hat, vielleicht dann mehr verschulden, als das ganze
Grundstück wert ist.
Anders bei Pfandbriefvcrbänden. Bei diesen wird — wenn die Grund¬
stücke sinken — auch der Kurs der Pfaudbriefe ähnlich, wenn auch nicht ganz
gleich, sinken. Der Schuldner wird dann, wenn er zu einer solchen ungünstigen
Zeit die Hypothek abzahlen will, dies billiger dadurch thun können, daß er die
gesnnkncn Pfandbriefe ausläuft und damit seiue Schuld tilgt.
So ist z. B., wenn ein Grundstück 150000 Mark wert ist, und ans
ihm eine mir bar zurückzahlbare Hypothek von 100000 Mark ruht, der
Schuldner fertig, wenn die Grundstücke durchgängig ein Drittel im Werte ge¬
sunken sind; er kann nichts mehr sein eigen nennen. Anders bei Landschaften.
Bei diesen kann der Schuldner die dann entsprechend gesnnkncn Pfandbriefe
zur Abtragung der Schuld benutzen. Stehn diese z. B. 75 im Kurse, so
würde dann der Schuldner immer noch 25000 Mark am Grundstück sein eigen
nennen können.
Nur Pfandbriefverbände vermögen in dieser Weise dem Schuldner das
Überstehu wirtschaftlicher Krisen oder Notstände zu erleichtern. Bei jeder
andern Form des Kredits machen sich derartige wirtschaftlich ungünstige Ver¬
schiebungen nur zum Nachteil des Schuldners allein geltend, sie ruhen uns
dessen Schultern allein, und er vermag — gerade weil er wirtschaftlich der
schwächere ist — sie selten lange zu tragen; er geht unter infolge der un-
richtigen Form seines Hypvthekarkredits.
Georg Baumert
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