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Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Drittes Vierteljahr.

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Die englische Lokalverivaltnug

und bevorzugten grundsätzlich die Kirchspielarmen bei der Auswahl ihrer Ar¬
beiter, Die Folge war, daß der Arbeitslohn unter das Existenzminimum sank,
daß die ordentlichen Arbeiter erst verlumpen mußten, ehe sie Arbeit bekamen,
und daß sie soviel wie möglich Kinder in die Welt setzten. Auf diese geniale
Selbstverwaltung scheint Redlich das berüchtigte englische Arbeiterelend aus¬
schließlich oder wenigstens hauptsächlich zurückzuführen. Alle guten Eigenschaften
des englischen Arbeiters seien damals verschwunden gewesen; bis ans den heutigen
Tag sei die Erinnerung an das schreckliche Aussehen deS damaligen Arbeiter¬
standes in England lebendig. Nur eine heroische Kur habe helfen können,
Sie habe zunächst in dem Ersatz des outäoor reUe-l' durch die Armenhäuser
bestanden, einer Einrichtung, die von den Philanthropen verurteilt und durch
die Erbitterung, die sie bei den Arbeitern hervorgerufen habe, eine der Ent-
stehnngsursachen des Chartismus geworden sei. Nach dem Vorschlage Chad-
wicks, der die Seele der Armeugesetzkommissiou und später des Armenamts war,
wurden die Grundsätze Bankhaus auf diesem Gebiet zum erstenmal angewandt,
einmal, daß die Lage der unterstützten Arbeiter nicht angenehmer gemacht
werden dürfe als die der nicht unterstützten, zum andern aber, daß die Ver¬
waltung von gewählten Körperschaften mit Hilfe von besoldeten, Beamten ge¬
führt und von einer sachverständigen Zentralbehörde beaufsichtigt werden müsse.
Demgemäß wurde für je einen Bezirk lUuiou), der mehrere Kirchspiele umfaßte,
ein Armeurat eingesetzt, der ans den Friedensrichtern und mehreren von den
Steuerzahlern gewählten Mitgliedern bestand, die Aufsicht aber dem Armenamt
(?avr I.-no Lcmrcl) übertragen, daS sich mit der Zeit zum Ministerin!" des
Innern auswuchs. Dann wurde noch in demselben Jahre 1835 die neue Städte-
ordnung erlassen, die den Unfug der sslsot doclios abschaffte und die Verwal¬
tung gewählten Stadtparlamenten übertrug; für wahlberechtigt wurden alle
seit drei Jahren in der Stadtgemeinde ansässigen Steuerzahler erklärt. Die
Vermögensverwaltung wird dem Schatzamt unterstellt, ohne dessen Genehmigung
Anleihen nicht aufgenommen und Gemeindegüter nicht veräußert werden dürfen.
Doch werden nicht alle Städte sofort dieser Verfassung teilhaftig, sondern zu-
nächst mir 170 von den 285, deren Zustand die Parlamentskommission unter¬
sucht hatte. Redlich hebt hervor, daß in diesen beiden großen Reformen, die
kcimartig die heutige Berwaltuugsorganisation enthielten, zwei einander ent¬
gegengesetzte Seelen lebten. Die Mnnizipalakte habe der Lokalvcrwaltnng ihren
ursprünglichen Charakter wiedergegeben, habe die wirkliche Autonomie der alten
Verlvaltnngsbezirke wiederhergestellt und die Verwaltung demokratisiert. Das
Armengesetz dagegen habe einmal durch die Schaffung neuer Verwaltungs¬
bezirke die historische Ordnung durchbrochen, dann aber durch die Rechnungs¬
kontrolle, die dein Armenamt übertragen wurde, der neuen Einrichtung ein
bnreaukratisches Gepräge verlieh": die Armenräte seien als "Lolalexpositureu
der administrativen Zentralgewalt" erschienen. Trotzdem lag auch hierin ein
Fortschritt zur Demokratie, Denn die Gentrh wurde in diesem Verwaltungs-
zweige einer Zcntmlgcwalt unterworfen, die unter einem immer demokratischer


Die englische Lokalverivaltnug

und bevorzugten grundsätzlich die Kirchspielarmen bei der Auswahl ihrer Ar¬
beiter, Die Folge war, daß der Arbeitslohn unter das Existenzminimum sank,
daß die ordentlichen Arbeiter erst verlumpen mußten, ehe sie Arbeit bekamen,
und daß sie soviel wie möglich Kinder in die Welt setzten. Auf diese geniale
Selbstverwaltung scheint Redlich das berüchtigte englische Arbeiterelend aus¬
schließlich oder wenigstens hauptsächlich zurückzuführen. Alle guten Eigenschaften
des englischen Arbeiters seien damals verschwunden gewesen; bis ans den heutigen
Tag sei die Erinnerung an das schreckliche Aussehen deS damaligen Arbeiter¬
standes in England lebendig. Nur eine heroische Kur habe helfen können,
Sie habe zunächst in dem Ersatz des outäoor reUe-l' durch die Armenhäuser
bestanden, einer Einrichtung, die von den Philanthropen verurteilt und durch
die Erbitterung, die sie bei den Arbeitern hervorgerufen habe, eine der Ent-
stehnngsursachen des Chartismus geworden sei. Nach dem Vorschlage Chad-
wicks, der die Seele der Armeugesetzkommissiou und später des Armenamts war,
wurden die Grundsätze Bankhaus auf diesem Gebiet zum erstenmal angewandt,
einmal, daß die Lage der unterstützten Arbeiter nicht angenehmer gemacht
werden dürfe als die der nicht unterstützten, zum andern aber, daß die Ver¬
waltung von gewählten Körperschaften mit Hilfe von besoldeten, Beamten ge¬
führt und von einer sachverständigen Zentralbehörde beaufsichtigt werden müsse.
Demgemäß wurde für je einen Bezirk lUuiou), der mehrere Kirchspiele umfaßte,
ein Armeurat eingesetzt, der ans den Friedensrichtern und mehreren von den
Steuerzahlern gewählten Mitgliedern bestand, die Aufsicht aber dem Armenamt
(?avr I.-no Lcmrcl) übertragen, daS sich mit der Zeit zum Ministerin!» des
Innern auswuchs. Dann wurde noch in demselben Jahre 1835 die neue Städte-
ordnung erlassen, die den Unfug der sslsot doclios abschaffte und die Verwal¬
tung gewählten Stadtparlamenten übertrug; für wahlberechtigt wurden alle
seit drei Jahren in der Stadtgemeinde ansässigen Steuerzahler erklärt. Die
Vermögensverwaltung wird dem Schatzamt unterstellt, ohne dessen Genehmigung
Anleihen nicht aufgenommen und Gemeindegüter nicht veräußert werden dürfen.
Doch werden nicht alle Städte sofort dieser Verfassung teilhaftig, sondern zu-
nächst mir 170 von den 285, deren Zustand die Parlamentskommission unter¬
sucht hatte. Redlich hebt hervor, daß in diesen beiden großen Reformen, die
kcimartig die heutige Berwaltuugsorganisation enthielten, zwei einander ent¬
gegengesetzte Seelen lebten. Die Mnnizipalakte habe der Lokalvcrwaltnng ihren
ursprünglichen Charakter wiedergegeben, habe die wirkliche Autonomie der alten
Verlvaltnngsbezirke wiederhergestellt und die Verwaltung demokratisiert. Das
Armengesetz dagegen habe einmal durch die Schaffung neuer Verwaltungs¬
bezirke die historische Ordnung durchbrochen, dann aber durch die Rechnungs¬
kontrolle, die dein Armenamt übertragen wurde, der neuen Einrichtung ein
bnreaukratisches Gepräge verlieh»: die Armenräte seien als „Lolalexpositureu
der administrativen Zentralgewalt" erschienen. Trotzdem lag auch hierin ein
Fortschritt zur Demokratie, Denn die Gentrh wurde in diesem Verwaltungs-
zweige einer Zcntmlgcwalt unterworfen, die unter einem immer demokratischer


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[0447] Die englische Lokalverivaltnug und bevorzugten grundsätzlich die Kirchspielarmen bei der Auswahl ihrer Ar¬ beiter, Die Folge war, daß der Arbeitslohn unter das Existenzminimum sank, daß die ordentlichen Arbeiter erst verlumpen mußten, ehe sie Arbeit bekamen, und daß sie soviel wie möglich Kinder in die Welt setzten. Auf diese geniale Selbstverwaltung scheint Redlich das berüchtigte englische Arbeiterelend aus¬ schließlich oder wenigstens hauptsächlich zurückzuführen. Alle guten Eigenschaften des englischen Arbeiters seien damals verschwunden gewesen; bis ans den heutigen Tag sei die Erinnerung an das schreckliche Aussehen deS damaligen Arbeiter¬ standes in England lebendig. Nur eine heroische Kur habe helfen können, Sie habe zunächst in dem Ersatz des outäoor reUe-l' durch die Armenhäuser bestanden, einer Einrichtung, die von den Philanthropen verurteilt und durch die Erbitterung, die sie bei den Arbeitern hervorgerufen habe, eine der Ent- stehnngsursachen des Chartismus geworden sei. Nach dem Vorschlage Chad- wicks, der die Seele der Armeugesetzkommissiou und später des Armenamts war, wurden die Grundsätze Bankhaus auf diesem Gebiet zum erstenmal angewandt, einmal, daß die Lage der unterstützten Arbeiter nicht angenehmer gemacht werden dürfe als die der nicht unterstützten, zum andern aber, daß die Ver¬ waltung von gewählten Körperschaften mit Hilfe von besoldeten, Beamten ge¬ führt und von einer sachverständigen Zentralbehörde beaufsichtigt werden müsse. Demgemäß wurde für je einen Bezirk lUuiou), der mehrere Kirchspiele umfaßte, ein Armeurat eingesetzt, der ans den Friedensrichtern und mehreren von den Steuerzahlern gewählten Mitgliedern bestand, die Aufsicht aber dem Armenamt (?avr I.-no Lcmrcl) übertragen, daS sich mit der Zeit zum Ministerin!» des Innern auswuchs. Dann wurde noch in demselben Jahre 1835 die neue Städte- ordnung erlassen, die den Unfug der sslsot doclios abschaffte und die Verwal¬ tung gewählten Stadtparlamenten übertrug; für wahlberechtigt wurden alle seit drei Jahren in der Stadtgemeinde ansässigen Steuerzahler erklärt. Die Vermögensverwaltung wird dem Schatzamt unterstellt, ohne dessen Genehmigung Anleihen nicht aufgenommen und Gemeindegüter nicht veräußert werden dürfen. Doch werden nicht alle Städte sofort dieser Verfassung teilhaftig, sondern zu- nächst mir 170 von den 285, deren Zustand die Parlamentskommission unter¬ sucht hatte. Redlich hebt hervor, daß in diesen beiden großen Reformen, die kcimartig die heutige Berwaltuugsorganisation enthielten, zwei einander ent¬ gegengesetzte Seelen lebten. Die Mnnizipalakte habe der Lokalvcrwaltnng ihren ursprünglichen Charakter wiedergegeben, habe die wirkliche Autonomie der alten Verlvaltnngsbezirke wiederhergestellt und die Verwaltung demokratisiert. Das Armengesetz dagegen habe einmal durch die Schaffung neuer Verwaltungs¬ bezirke die historische Ordnung durchbrochen, dann aber durch die Rechnungs¬ kontrolle, die dein Armenamt übertragen wurde, der neuen Einrichtung ein bnreaukratisches Gepräge verlieh»: die Armenräte seien als „Lolalexpositureu der administrativen Zentralgewalt" erschienen. Trotzdem lag auch hierin ein Fortschritt zur Demokratie, Denn die Gentrh wurde in diesem Verwaltungs- zweige einer Zcntmlgcwalt unterworfen, die unter einem immer demokratischer

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341873_235171/447>, abgerufen am 17.06.2024.