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Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Drittes Vierteljahr.

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Die englische Loknlvcnvaltmig

werdenden Parlamente stand. Und die Rechtsprechung in Verwaltungsstreitig-
keiten blieb nach wie vor Sache der ordentlichen Gerichte; die Lnpröirme^ 0k
tus Reeks cet I^g.v wurde nicht angetastet. Aber der Gegensatz blieb typisch
für die weitere Entwicklung.

Zwei Kräfte wnrcu es, die diese vorwärts trieben: das Annenamt und
die Cholera. Das Armenamt deckte mit der unerbittlichen Aufrichtigkeit und
Folgerichtigkeit, die den Engländer auszeichnet, wenn er sich einmal die Durch¬
führung einer Sache in den Kopf gesetzt hat, die entsetzliche!? Zustände der
großstädtischen Arbeiterviertel auf, und die Cholera machte die ans solchen Zu¬
ständen für die ganze Bevölkerung entspringenden Gefahren akut. Chadwick
hatte es durchgesetzt, daß zugleich mit dem Armenamt ein statistisches Amt ge¬
schaffen wurde, dessen Lokalorgane den Armenräten beigeordnet wurden. Deren
Thätigkeit erschloß sehr bald die Erkenntnis, daß man des Pauperismus und
seiner furchtbaren Begleiterscheinungen nur durch vorbeugende Maßregeln,
dnrch die Sorge für Boltsgesnndheit und Moralität Herr werden könne. Ein
Uuterhansausschnß unterzog sich derselbe" Arbeit wie daS Statistische Amt,
und sein im Jahre 1839 erstatteter Bericht schloß mit der Forderung, daß
allgemeine Bau- und Kanalisiernngsgcsetze erlassen, und in jedem eine gewisse
Einwohnerzahl übersteigenden Orte Sanitätsbehörde" eingesetzt werden müßten.
Ein Bericht, den im Jahre 1842 die ?vor (üoirimissioimrs über denselben
Gegenstaud erstatteten, machte tiefen Eindruck nud überzeugte jedermann Von
der Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung des Wohnungswesens. Ver-
waltungsorganisation und Gesetzgebung schreite" nun fort, geleitet von dem
neu gewönne"en Begriff pubtio IiWM. Die Armenpflege und Polizei ent¬
falten sich zur angewandten Sozialpolitik in Gesetzen für Kinder- und Franen-
schntz, Einsetzung deö Fabrikinspektorats und Maßregeln für Gesundheitspflege.
Eine zweite Parlamcntskommission kam in ihrem 1845 erstatteten Bericht zu
dem Ergebnis, daß allgemeine Sanitätsvvrschriften erlassen werden müßten,
und daß die Krone deren Durchführung zu überwachen habe; sie empfiehlt,
daß Kaualisierung, Pflasterung, Straßenreinignng und Wasserversorgung an
jedem Ort einer einzigen Behörde unterstellt werden, und daß der Zentral¬
behörde eine Zwangsgewalt gegen säumige Lokalbehörden eingeräumt werde.
Die Regierung legte nun eine knackt! ol lovns IZill vor, deren Erledigung
jedoch durch den Kampf um die Kornzölle verzögert wurde. Indes erließ daS
Parlament einstweilen eine Reihe von Mnsterstatuten für die Anlage von
Friedhöfen, Gas- und Wasserwerken, für die Markt- und sonstige Polizei, die
sich die Städte nach Belieben aneigne" könne". Im Jahre 1848 endlich
verhalf die Cholera der Public Health Act zur Geburt. El" Board of Health
wurde eingesetzt, das sehr weitgehende Vollmachten erhielt, nnter anderen die,
Lokalgesnndheitsämter einzusetzen, ans Ansuchen der Orte und unter Umständen
zwangsweise. In den kleinern Städten sollte der Stadtrat als Gesundheitsamt
fungieren. Auf diese Weise bekam die Städteverwalt""g eine" neuen, sehr
reiche>, Inhalt. Aber die Unterordnung der Stadtrnte unter eine Zentral-


Die englische Loknlvcnvaltmig

werdenden Parlamente stand. Und die Rechtsprechung in Verwaltungsstreitig-
keiten blieb nach wie vor Sache der ordentlichen Gerichte; die Lnpröirme^ 0k
tus Reeks cet I^g.v wurde nicht angetastet. Aber der Gegensatz blieb typisch
für die weitere Entwicklung.

Zwei Kräfte wnrcu es, die diese vorwärts trieben: das Annenamt und
die Cholera. Das Armenamt deckte mit der unerbittlichen Aufrichtigkeit und
Folgerichtigkeit, die den Engländer auszeichnet, wenn er sich einmal die Durch¬
führung einer Sache in den Kopf gesetzt hat, die entsetzliche!? Zustände der
großstädtischen Arbeiterviertel auf, und die Cholera machte die ans solchen Zu¬
ständen für die ganze Bevölkerung entspringenden Gefahren akut. Chadwick
hatte es durchgesetzt, daß zugleich mit dem Armenamt ein statistisches Amt ge¬
schaffen wurde, dessen Lokalorgane den Armenräten beigeordnet wurden. Deren
Thätigkeit erschloß sehr bald die Erkenntnis, daß man des Pauperismus und
seiner furchtbaren Begleiterscheinungen nur durch vorbeugende Maßregeln,
dnrch die Sorge für Boltsgesnndheit und Moralität Herr werden könne. Ein
Uuterhansausschnß unterzog sich derselbe» Arbeit wie daS Statistische Amt,
und sein im Jahre 1839 erstatteter Bericht schloß mit der Forderung, daß
allgemeine Bau- und Kanalisiernngsgcsetze erlassen, und in jedem eine gewisse
Einwohnerzahl übersteigenden Orte Sanitätsbehörde» eingesetzt werden müßten.
Ein Bericht, den im Jahre 1842 die ?vor (üoirimissioimrs über denselben
Gegenstaud erstatteten, machte tiefen Eindruck nud überzeugte jedermann Von
der Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung des Wohnungswesens. Ver-
waltungsorganisation und Gesetzgebung schreite» nun fort, geleitet von dem
neu gewönne»en Begriff pubtio IiWM. Die Armenpflege und Polizei ent¬
falten sich zur angewandten Sozialpolitik in Gesetzen für Kinder- und Franen-
schntz, Einsetzung deö Fabrikinspektorats und Maßregeln für Gesundheitspflege.
Eine zweite Parlamcntskommission kam in ihrem 1845 erstatteten Bericht zu
dem Ergebnis, daß allgemeine Sanitätsvvrschriften erlassen werden müßten,
und daß die Krone deren Durchführung zu überwachen habe; sie empfiehlt,
daß Kaualisierung, Pflasterung, Straßenreinignng und Wasserversorgung an
jedem Ort einer einzigen Behörde unterstellt werden, und daß der Zentral¬
behörde eine Zwangsgewalt gegen säumige Lokalbehörden eingeräumt werde.
Die Regierung legte nun eine knackt! ol lovns IZill vor, deren Erledigung
jedoch durch den Kampf um die Kornzölle verzögert wurde. Indes erließ daS
Parlament einstweilen eine Reihe von Mnsterstatuten für die Anlage von
Friedhöfen, Gas- und Wasserwerken, für die Markt- und sonstige Polizei, die
sich die Städte nach Belieben aneigne» könne». Im Jahre 1848 endlich
verhalf die Cholera der Public Health Act zur Geburt. El» Board of Health
wurde eingesetzt, das sehr weitgehende Vollmachten erhielt, nnter anderen die,
Lokalgesnndheitsämter einzusetzen, ans Ansuchen der Orte und unter Umständen
zwangsweise. In den kleinern Städten sollte der Stadtrat als Gesundheitsamt
fungieren. Auf diese Weise bekam die Städteverwalt»»g eine» neuen, sehr
reiche>, Inhalt. Aber die Unterordnung der Stadtrnte unter eine Zentral-


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[0448] Die englische Loknlvcnvaltmig werdenden Parlamente stand. Und die Rechtsprechung in Verwaltungsstreitig- keiten blieb nach wie vor Sache der ordentlichen Gerichte; die Lnpröirme^ 0k tus Reeks cet I^g.v wurde nicht angetastet. Aber der Gegensatz blieb typisch für die weitere Entwicklung. Zwei Kräfte wnrcu es, die diese vorwärts trieben: das Annenamt und die Cholera. Das Armenamt deckte mit der unerbittlichen Aufrichtigkeit und Folgerichtigkeit, die den Engländer auszeichnet, wenn er sich einmal die Durch¬ führung einer Sache in den Kopf gesetzt hat, die entsetzliche!? Zustände der großstädtischen Arbeiterviertel auf, und die Cholera machte die ans solchen Zu¬ ständen für die ganze Bevölkerung entspringenden Gefahren akut. Chadwick hatte es durchgesetzt, daß zugleich mit dem Armenamt ein statistisches Amt ge¬ schaffen wurde, dessen Lokalorgane den Armenräten beigeordnet wurden. Deren Thätigkeit erschloß sehr bald die Erkenntnis, daß man des Pauperismus und seiner furchtbaren Begleiterscheinungen nur durch vorbeugende Maßregeln, dnrch die Sorge für Boltsgesnndheit und Moralität Herr werden könne. Ein Uuterhansausschnß unterzog sich derselbe» Arbeit wie daS Statistische Amt, und sein im Jahre 1839 erstatteter Bericht schloß mit der Forderung, daß allgemeine Bau- und Kanalisiernngsgcsetze erlassen, und in jedem eine gewisse Einwohnerzahl übersteigenden Orte Sanitätsbehörde» eingesetzt werden müßten. Ein Bericht, den im Jahre 1842 die ?vor (üoirimissioimrs über denselben Gegenstaud erstatteten, machte tiefen Eindruck nud überzeugte jedermann Von der Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung des Wohnungswesens. Ver- waltungsorganisation und Gesetzgebung schreite» nun fort, geleitet von dem neu gewönne»en Begriff pubtio IiWM. Die Armenpflege und Polizei ent¬ falten sich zur angewandten Sozialpolitik in Gesetzen für Kinder- und Franen- schntz, Einsetzung deö Fabrikinspektorats und Maßregeln für Gesundheitspflege. Eine zweite Parlamcntskommission kam in ihrem 1845 erstatteten Bericht zu dem Ergebnis, daß allgemeine Sanitätsvvrschriften erlassen werden müßten, und daß die Krone deren Durchführung zu überwachen habe; sie empfiehlt, daß Kaualisierung, Pflasterung, Straßenreinignng und Wasserversorgung an jedem Ort einer einzigen Behörde unterstellt werden, und daß der Zentral¬ behörde eine Zwangsgewalt gegen säumige Lokalbehörden eingeräumt werde. Die Regierung legte nun eine knackt! ol lovns IZill vor, deren Erledigung jedoch durch den Kampf um die Kornzölle verzögert wurde. Indes erließ daS Parlament einstweilen eine Reihe von Mnsterstatuten für die Anlage von Friedhöfen, Gas- und Wasserwerken, für die Markt- und sonstige Polizei, die sich die Städte nach Belieben aneigne» könne». Im Jahre 1848 endlich verhalf die Cholera der Public Health Act zur Geburt. El» Board of Health wurde eingesetzt, das sehr weitgehende Vollmachten erhielt, nnter anderen die, Lokalgesnndheitsämter einzusetzen, ans Ansuchen der Orte und unter Umständen zwangsweise. In den kleinern Städten sollte der Stadtrat als Gesundheitsamt fungieren. Auf diese Weise bekam die Städteverwalt»»g eine» neuen, sehr reiche>, Inhalt. Aber die Unterordnung der Stadtrnte unter eine Zentral-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341873_235171/448>, abgerufen am 17.06.2024.