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Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Drittes Vierteljahr.

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wie entsteh!, Pfandbriefverbände?

Bei dem Danziger Hypothekenverein für die Städte Westpreußens zahlt
der Schuldner ^ Prozent mehr als die Zinsen, davon fließt ^4 Prozent in
den Verwaltnngsfonds und Prozent in den Tilgungsfonds, Aus den
Ersparnissen des Berwaltungsfonds wird ein Reservefonds angesammelt, der
Eigentum des Vereins bleibt. Wenn er 10 Prozent aller Hypotheken beträgt,
kann dem Schuldner das eine Viertel Prozent erlassen werden, das für den
Verwaltungsfonds bestimmt ist. Bei diesem Verein ist mithin der Schuldner
bezüglich dieses einen Viertel Prozents am schlechtesten bestellt.

Bei dem Berliner Pfandbriefinstitnt ist der Schuldner am günstigsten
gestellt. Bei diesem zahlt der Schuldner ^/z Prozent mehr als die Zinsen,
davon fließt ^4 Prozent gleich in den Reservefonds, bis dieser die Höhe von
5 Prozent erreicht, und dann in den Tilgungsfonds. Das andre Viertel
Prozent fließt zunächst in den Betriebsfonds, und was davon erspart wird,
in den Reservefonds, der Eigentum des Hypothckenschuldners bleibt und
schließlich zur Tilgung der Hypothek dient. Da die Verwaltungskosten nur
einen kleinen Teil der dafür bestimmten ^ Prozent ausmachen, so werden
die Hypotheken in stärker," Maße getilgt. Die Verwaltungskosten beanspruchen
nämlich in Berlin etwa nur ^/^ Prozent. Eine weitere Verhaftung der Mit¬
glieder ist bei den genannten Pfandbriefverbänden nicht festgesetzt. Ebenso
hat mau bei dem Neue" Brandenbmgischen Kreditinstitut von einer Solidar-
vcrhaftung abgesehen.

Obgleich keine schlechten Erfahrungen mit dein Weglassen der Solidnr-
Verhaftung gemacht worden sind, ist man doch 1877 auf die Solidarhaft bei
der Landschaft für Westfalen wieder zurückgekommen. Der Schuldner zahlt
hier 1/2 Prozent über die Zinsen. Davon fließt alles nach Abzug dessen,
was die Verwaltung im Jahre beansprucht, zunächst in den Reservefonds,
und wenn dieser 5 Prozent erreicht hat, in den Tilgungsfonds. Der Reserve¬
fonds bleibt much hier Eigentum des Schuldners und dient schließlich zur
Tilgung der Hypothek. Aber der Schuldner ist so lange, als sein Anteil am
Reservefonds nicht 5 Prozent beträgt, bis zum Fehlbetrage, also höchstens bis
zu 5 Prozent seiner Hypothek solidarisch für die Schulden der Landschaft ver¬
haftet. Er bringt also gewissermaßen durch seine Solidarhaft den Reserve¬
fonds von vornherein auf 5 Prozent, und die Solidarhaft erreicht ihr Ende,
sobald der Reservefonds 5 Prozent erreicht hat. Sind infolge seiner Solidar-
verhciftttng aus dem Reservefonds 5 Prozent entnommen (zur Deckung von
Verlusten), so kann ein weiterer Anspruch wegen Verluste" gegen den be¬
treffenden Hypothekenschuldner nicht mehr erhoben werden. Jedenfalls haben
die Satzungen der Landschaft in Westfalen, die sich mich sonst durch Kürze
vorteilhaft auszeichnen, in glücklicher Weise die Solidarhaft mit dem Reserve¬
fonds in Verbindung gebracht und auf 5 Prozent ein für allemal beschränkt.

Diese Verschiedenheit der landschaftlichen Pfandbriefvcrbände findet ihre
Erklärung allein in der Entstehungsgeschichte des einzelnen Verbands. Bei
Berlin hat man von einer Solidarhaft ganz abgesehen, weil der Magistrat Berlins


wie entsteh!, Pfandbriefverbände?

Bei dem Danziger Hypothekenverein für die Städte Westpreußens zahlt
der Schuldner ^ Prozent mehr als die Zinsen, davon fließt ^4 Prozent in
den Verwaltnngsfonds und Prozent in den Tilgungsfonds, Aus den
Ersparnissen des Berwaltungsfonds wird ein Reservefonds angesammelt, der
Eigentum des Vereins bleibt. Wenn er 10 Prozent aller Hypotheken beträgt,
kann dem Schuldner das eine Viertel Prozent erlassen werden, das für den
Verwaltungsfonds bestimmt ist. Bei diesem Verein ist mithin der Schuldner
bezüglich dieses einen Viertel Prozents am schlechtesten bestellt.

Bei dem Berliner Pfandbriefinstitnt ist der Schuldner am günstigsten
gestellt. Bei diesem zahlt der Schuldner ^/z Prozent mehr als die Zinsen,
davon fließt ^4 Prozent gleich in den Reservefonds, bis dieser die Höhe von
5 Prozent erreicht, und dann in den Tilgungsfonds. Das andre Viertel
Prozent fließt zunächst in den Betriebsfonds, und was davon erspart wird,
in den Reservefonds, der Eigentum des Hypothckenschuldners bleibt und
schließlich zur Tilgung der Hypothek dient. Da die Verwaltungskosten nur
einen kleinen Teil der dafür bestimmten ^ Prozent ausmachen, so werden
die Hypotheken in stärker,» Maße getilgt. Die Verwaltungskosten beanspruchen
nämlich in Berlin etwa nur ^/^ Prozent. Eine weitere Verhaftung der Mit¬
glieder ist bei den genannten Pfandbriefverbänden nicht festgesetzt. Ebenso
hat mau bei dem Neue« Brandenbmgischen Kreditinstitut von einer Solidar-
vcrhaftung abgesehen.

Obgleich keine schlechten Erfahrungen mit dein Weglassen der Solidnr-
Verhaftung gemacht worden sind, ist man doch 1877 auf die Solidarhaft bei
der Landschaft für Westfalen wieder zurückgekommen. Der Schuldner zahlt
hier 1/2 Prozent über die Zinsen. Davon fließt alles nach Abzug dessen,
was die Verwaltung im Jahre beansprucht, zunächst in den Reservefonds,
und wenn dieser 5 Prozent erreicht hat, in den Tilgungsfonds. Der Reserve¬
fonds bleibt much hier Eigentum des Schuldners und dient schließlich zur
Tilgung der Hypothek. Aber der Schuldner ist so lange, als sein Anteil am
Reservefonds nicht 5 Prozent beträgt, bis zum Fehlbetrage, also höchstens bis
zu 5 Prozent seiner Hypothek solidarisch für die Schulden der Landschaft ver¬
haftet. Er bringt also gewissermaßen durch seine Solidarhaft den Reserve¬
fonds von vornherein auf 5 Prozent, und die Solidarhaft erreicht ihr Ende,
sobald der Reservefonds 5 Prozent erreicht hat. Sind infolge seiner Solidar-
verhciftttng aus dem Reservefonds 5 Prozent entnommen (zur Deckung von
Verlusten), so kann ein weiterer Anspruch wegen Verluste» gegen den be¬
treffenden Hypothekenschuldner nicht mehr erhoben werden. Jedenfalls haben
die Satzungen der Landschaft in Westfalen, die sich mich sonst durch Kürze
vorteilhaft auszeichnen, in glücklicher Weise die Solidarhaft mit dem Reserve¬
fonds in Verbindung gebracht und auf 5 Prozent ein für allemal beschränkt.

Diese Verschiedenheit der landschaftlichen Pfandbriefvcrbände findet ihre
Erklärung allein in der Entstehungsgeschichte des einzelnen Verbands. Bei
Berlin hat man von einer Solidarhaft ganz abgesehen, weil der Magistrat Berlins


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[0603] wie entsteh!, Pfandbriefverbände? Bei dem Danziger Hypothekenverein für die Städte Westpreußens zahlt der Schuldner ^ Prozent mehr als die Zinsen, davon fließt ^4 Prozent in den Verwaltnngsfonds und Prozent in den Tilgungsfonds, Aus den Ersparnissen des Berwaltungsfonds wird ein Reservefonds angesammelt, der Eigentum des Vereins bleibt. Wenn er 10 Prozent aller Hypotheken beträgt, kann dem Schuldner das eine Viertel Prozent erlassen werden, das für den Verwaltungsfonds bestimmt ist. Bei diesem Verein ist mithin der Schuldner bezüglich dieses einen Viertel Prozents am schlechtesten bestellt. Bei dem Berliner Pfandbriefinstitnt ist der Schuldner am günstigsten gestellt. Bei diesem zahlt der Schuldner ^/z Prozent mehr als die Zinsen, davon fließt ^4 Prozent gleich in den Reservefonds, bis dieser die Höhe von 5 Prozent erreicht, und dann in den Tilgungsfonds. Das andre Viertel Prozent fließt zunächst in den Betriebsfonds, und was davon erspart wird, in den Reservefonds, der Eigentum des Hypothckenschuldners bleibt und schließlich zur Tilgung der Hypothek dient. Da die Verwaltungskosten nur einen kleinen Teil der dafür bestimmten ^ Prozent ausmachen, so werden die Hypotheken in stärker,» Maße getilgt. Die Verwaltungskosten beanspruchen nämlich in Berlin etwa nur ^/^ Prozent. Eine weitere Verhaftung der Mit¬ glieder ist bei den genannten Pfandbriefverbänden nicht festgesetzt. Ebenso hat mau bei dem Neue« Brandenbmgischen Kreditinstitut von einer Solidar- vcrhaftung abgesehen. Obgleich keine schlechten Erfahrungen mit dein Weglassen der Solidnr- Verhaftung gemacht worden sind, ist man doch 1877 auf die Solidarhaft bei der Landschaft für Westfalen wieder zurückgekommen. Der Schuldner zahlt hier 1/2 Prozent über die Zinsen. Davon fließt alles nach Abzug dessen, was die Verwaltung im Jahre beansprucht, zunächst in den Reservefonds, und wenn dieser 5 Prozent erreicht hat, in den Tilgungsfonds. Der Reserve¬ fonds bleibt much hier Eigentum des Schuldners und dient schließlich zur Tilgung der Hypothek. Aber der Schuldner ist so lange, als sein Anteil am Reservefonds nicht 5 Prozent beträgt, bis zum Fehlbetrage, also höchstens bis zu 5 Prozent seiner Hypothek solidarisch für die Schulden der Landschaft ver¬ haftet. Er bringt also gewissermaßen durch seine Solidarhaft den Reserve¬ fonds von vornherein auf 5 Prozent, und die Solidarhaft erreicht ihr Ende, sobald der Reservefonds 5 Prozent erreicht hat. Sind infolge seiner Solidar- verhciftttng aus dem Reservefonds 5 Prozent entnommen (zur Deckung von Verlusten), so kann ein weiterer Anspruch wegen Verluste» gegen den be¬ treffenden Hypothekenschuldner nicht mehr erhoben werden. Jedenfalls haben die Satzungen der Landschaft in Westfalen, die sich mich sonst durch Kürze vorteilhaft auszeichnen, in glücklicher Weise die Solidarhaft mit dem Reserve¬ fonds in Verbindung gebracht und auf 5 Prozent ein für allemal beschränkt. Diese Verschiedenheit der landschaftlichen Pfandbriefvcrbände findet ihre Erklärung allein in der Entstehungsgeschichte des einzelnen Verbands. Bei Berlin hat man von einer Solidarhaft ganz abgesehen, weil der Magistrat Berlins

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341873_235171/603>, abgerufen am 06.06.2024.