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Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Drittes Vierteljahr.

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und auch des solidarverpslichtetcn Hypothekenschnldners die Sicherheitsmassc
zu niedrig. Also ahme man die Satzungen Westfalens nach!

Viel mehr erregt jedoch die Gemüter die weitere wichtige Frage, ob und
wie amortisiert werden soll. Die Landschaften, die sich der Zentrallandschaft
angeschlossen Habens) müssen mindestens jährlich ^ Prozent zur Abtragung der
Schuld aufwenden. Neuerdings hat man jedoch die Amortisationshypothekcu
sehr angefeindet, man findet, daß sie einen Sparzwnng dein Hypothekenschnldner
auferlegen, der nichts zum Sparen übrig hat, und man erklärt sich nach be-
liebten Schlagworten sofort gegen jeden Zwang, Aber mit solchen vorgefaßten
Meinungen lassen sich derartige Fragen nicht lösen. Es fragt sich, was ist
das gesündere und bessere für den Neallredit und damit auch für die Pfand-
briefverbände und den Hypothekenschuldner, Dn scheint mir nun ganz un¬
zweifelhaft die Amortisationshypothek den Vorzug vor der nicht amortisierbaren
zu verdienen. Sie zwingt allerdings den Schuldner zu sparen, nämlich durch
Zurücklegung eines jährlichen kleinen Beitrags (von etwa ^ Prozent) in die
Tilgungsmassc. Wenn das Haus aber durch Abnutzung an Wert verliert oder
das Gut oder das Grundstück allmählich im Werte sinkt, weil die Erträge dnrch
Weichen der Preise zurückgehn, so scheint diese Zurücklegung in die Tilgungs¬
masse geradezu notwendig zu sein. Wer will aber bei Begehung einer unkünd¬
baren Hypothek -- denn eine solche verlangt die Ruhe und Sicherheit des
Grundbesitzers -- sagen, daß das Grundstück niemals an Wert verlieren wird?

Allerdings haben die Hypothekenbanken mit ihren angeblichen Amortisa¬
tionshypotheken, die dies oft in Wirklichkeit gar nicht sind, diese recht un¬
beliebt gemacht, und die Sparkassen haben gezeigt, daß es -- zur Not --
auch ohne Amortisation geht. In der That mag man bei Hypotheken mit so
kurzer Kündigungsfrist wie bei den öffentlichen Sparkassen von einer Amorti¬
sation absehen können. Solche gereichen eben dem Grundbesitz nicht zum Heil,
sondern sind für ihn eine stete große Gefahr. Schließlich ist es doch für deu
Hypothekenschuldner auch angenehm und vorteilhaft, daß er, sobald er 10 Prozent
getilgt hat, dann eine Nenbelcihung nachsuchen und dadurch die ersparten
1V Prozent zu einem Umbau oder zu sonstigen notwendigen großen Ausgaben
nützlich verwenden und sich dadurch einmal über eine Notlage hinweghelfen
kann. Die Landschaften erlauben aber durchgehend schon bei 10 Prozent <der
Danziger Hypvthekenverein erst nach einer Tilgung von 20 Prozent) über den
getilgten Betrag durch Löschung oder sonstwie zu verfügen. Die Höhe des
jährlichen Tilgungsbeitrags erscheint dabei nebensächlicher Natur. Wenn er
jedoch gar zu klein ist, so ist sein Nutzen zu gering. Es soll hier ganz dahin¬
gestellt bleiben, ob die Posener Landschaft mit einem Tilgungsbeitrag von
V" Prozent -- den sie dem Schuldner erlnnbt -- nicht schon diese Grenze
überschritten hat. Da sie jedoch eigne Fonds besitzt und aufspart, so mag auch
bei ihr in Wirklichkeit etwas mehr zur Tilgung verwandt werden können.



*> nachgetragen sei hier noch zu dem Aufsatz in Ur. 85, daß sich auch die schlesische Land¬
schaft der Zentrallandschaft nicht angeschlossen hat.
wie entsteh» Pfärdt>riefverl>aude?

und auch des solidarverpslichtetcn Hypothekenschnldners die Sicherheitsmassc
zu niedrig. Also ahme man die Satzungen Westfalens nach!

Viel mehr erregt jedoch die Gemüter die weitere wichtige Frage, ob und
wie amortisiert werden soll. Die Landschaften, die sich der Zentrallandschaft
angeschlossen Habens) müssen mindestens jährlich ^ Prozent zur Abtragung der
Schuld aufwenden. Neuerdings hat man jedoch die Amortisationshypothekcu
sehr angefeindet, man findet, daß sie einen Sparzwnng dein Hypothekenschnldner
auferlegen, der nichts zum Sparen übrig hat, und man erklärt sich nach be-
liebten Schlagworten sofort gegen jeden Zwang, Aber mit solchen vorgefaßten
Meinungen lassen sich derartige Fragen nicht lösen. Es fragt sich, was ist
das gesündere und bessere für den Neallredit und damit auch für die Pfand-
briefverbände und den Hypothekenschuldner, Dn scheint mir nun ganz un¬
zweifelhaft die Amortisationshypothek den Vorzug vor der nicht amortisierbaren
zu verdienen. Sie zwingt allerdings den Schuldner zu sparen, nämlich durch
Zurücklegung eines jährlichen kleinen Beitrags (von etwa ^ Prozent) in die
Tilgungsmassc. Wenn das Haus aber durch Abnutzung an Wert verliert oder
das Gut oder das Grundstück allmählich im Werte sinkt, weil die Erträge dnrch
Weichen der Preise zurückgehn, so scheint diese Zurücklegung in die Tilgungs¬
masse geradezu notwendig zu sein. Wer will aber bei Begehung einer unkünd¬
baren Hypothek — denn eine solche verlangt die Ruhe und Sicherheit des
Grundbesitzers — sagen, daß das Grundstück niemals an Wert verlieren wird?

Allerdings haben die Hypothekenbanken mit ihren angeblichen Amortisa¬
tionshypotheken, die dies oft in Wirklichkeit gar nicht sind, diese recht un¬
beliebt gemacht, und die Sparkassen haben gezeigt, daß es — zur Not —
auch ohne Amortisation geht. In der That mag man bei Hypotheken mit so
kurzer Kündigungsfrist wie bei den öffentlichen Sparkassen von einer Amorti¬
sation absehen können. Solche gereichen eben dem Grundbesitz nicht zum Heil,
sondern sind für ihn eine stete große Gefahr. Schließlich ist es doch für deu
Hypothekenschuldner auch angenehm und vorteilhaft, daß er, sobald er 10 Prozent
getilgt hat, dann eine Nenbelcihung nachsuchen und dadurch die ersparten
1V Prozent zu einem Umbau oder zu sonstigen notwendigen großen Ausgaben
nützlich verwenden und sich dadurch einmal über eine Notlage hinweghelfen
kann. Die Landschaften erlauben aber durchgehend schon bei 10 Prozent <der
Danziger Hypvthekenverein erst nach einer Tilgung von 20 Prozent) über den
getilgten Betrag durch Löschung oder sonstwie zu verfügen. Die Höhe des
jährlichen Tilgungsbeitrags erscheint dabei nebensächlicher Natur. Wenn er
jedoch gar zu klein ist, so ist sein Nutzen zu gering. Es soll hier ganz dahin¬
gestellt bleiben, ob die Posener Landschaft mit einem Tilgungsbeitrag von
V« Prozent — den sie dem Schuldner erlnnbt — nicht schon diese Grenze
überschritten hat. Da sie jedoch eigne Fonds besitzt und aufspart, so mag auch
bei ihr in Wirklichkeit etwas mehr zur Tilgung verwandt werden können.



*> nachgetragen sei hier noch zu dem Aufsatz in Ur. 85, daß sich auch die schlesische Land¬
schaft der Zentrallandschaft nicht angeschlossen hat.
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341873_235171/605>, abgerufen am 27.05.2024.