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Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Erstes Vierteljahr.

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Zur Entwicklungsgeschichte der absoluten Monarchie in Rußland

zehnten Jahrhundert verschiebt sich dieses Verhältnis zu Ungunsten der Städte.
Die Fürsten streben mit Erfolg danach, dauernd in einer Provinz zu bleiben
und durch den Einfluß ihres militärischen Gefolges städtische Beamte dnrch
fürstliche zu ersetzen. Die Provinzen verwandeln sich mehr und mehr in fürst¬
liche Apanagen. Die Einzelheiten dieses bedeutungsvollen Prozesses sollen hier
nicht näher geschildert werden; sie waren in den zahlreichen Teilfürstentümern
überaus verschieden. Das gesamte Ergebnis aber läßt sich dahin zusammen¬
fassen, daß die fürstliche Gewalt im vierzehnten Jahrhundert die konkurrierende
städtische immer mehr verdrängte (man denke nur an die Republiken Nowgorod
und Pskow) und im fünfzehnten Jahrhundert zu einer dominierenden Stellung
gelangte. Aus Beschützern und Verwaltern wurden die Fürsten allmählich
Besitzer des Territoriums mit weitgehenden Befugnissen. Die politische Zer¬
rissenheit widersteht zwar dem Gedanken einer Gesamtmonarchie, jedoch auf
deu einzelnen Territorien schaltet der Fürst wie ein großer Grundherr, aller¬
dings auch nur über Grund und Boden; die Bevölkerung ist völlig frei, sie
tritt wohl in seine Dienste, ist ihm aber nicht unterthänig. Bezeichnend für
diese Entwicklung ist der Umstand, daß die Fürstentümer schon im dreizehnten und
im vierzehnten Jahrhundert auf Grund letztwilliger Verfügung vererbt werden.

Unter Johann III. (1462 bis 1505) begegnen nur in den Annalen der
russischen Geschichte zum erstenmal der Bezeichnung "Selbstherrscher" als Titel
des moskauischen Zaren. Diese Bezeichnung deckt sich jedoch noch keineswegs
mit dem entsprechenden modernen Begriff; auch ist sie weniger die Folge einer
staatsrechtlichen als die einer politischen Wandlung. Johann III. war es ge¬
lungen, sein Reich von der Schmach der Tatarenherrschaft zu befreien und
das russische Volk von einem Druck zu erlösen, der jahrhundertelang auf ihm
gelastet hatte. Die Zinspflicht gegenüber dem Chan der "Goldner Horde"
hörte auf. Auch die stolze Republik Nowgorod mußte sich Moskau unter¬
werfen, und Kasan und Litauen fühlten die Macht des byzantinischen Doppel¬
aars, den Johann im Ausblick auf das zukünftige "Erbe" der mosknuischen
Herrscher dein Neichswappen einfügte. Diese großen Erfolge fanden ihren
Ausdruck in dem Titel Selbstherrscher, als Beiname eines Fürsten, der nach
langer Zeit schmachvoller Unterwürfigkeit unter das Mongolenjoch die politische
Selbständigkeit seines Landes zur Anerkennung brachte. Allerdings hatten die
Errungenschaften auf militärischem und politischem Gebiet anch eine Änderung
in der Machtstellung des Zaren gegenüber den Bewohnern des Landes und
der Städte zur Folge, die durch den Einfluß der byzantinischen Kaisertochter
gefördert wurde, die Johann zu seiner Gemahlin erkor. Aber die Früchte
dieser Krüftiguug der zarischen Macht in der Richtung einer fortschreitenden
Zurückdrängung aller konkurrierenden Gewalten (Teilfürstentümer, Stadt¬
republiken, Bojarenrat) kamen erst unter dem Enkel Johanns, dem Zaren
Johann IV. (1533 bis 1584), in der Geschichte mit dem Beinamen der Grau¬
same gebrandmarkt, zur Reife. Die äußern Ereignisse der Regierung dieses
Herrschers, bei dem sich hohe staatsmünnische Begabung und zügellose Bru¬
talität zu einem unheimlichen Gesamtbilde verbanden, gehören zu den be¬
kanntesten Daten der russischen Geschichte. Seine innere Politik galt der Ein-


Zur Entwicklungsgeschichte der absoluten Monarchie in Rußland

zehnten Jahrhundert verschiebt sich dieses Verhältnis zu Ungunsten der Städte.
Die Fürsten streben mit Erfolg danach, dauernd in einer Provinz zu bleiben
und durch den Einfluß ihres militärischen Gefolges städtische Beamte dnrch
fürstliche zu ersetzen. Die Provinzen verwandeln sich mehr und mehr in fürst¬
liche Apanagen. Die Einzelheiten dieses bedeutungsvollen Prozesses sollen hier
nicht näher geschildert werden; sie waren in den zahlreichen Teilfürstentümern
überaus verschieden. Das gesamte Ergebnis aber läßt sich dahin zusammen¬
fassen, daß die fürstliche Gewalt im vierzehnten Jahrhundert die konkurrierende
städtische immer mehr verdrängte (man denke nur an die Republiken Nowgorod
und Pskow) und im fünfzehnten Jahrhundert zu einer dominierenden Stellung
gelangte. Aus Beschützern und Verwaltern wurden die Fürsten allmählich
Besitzer des Territoriums mit weitgehenden Befugnissen. Die politische Zer¬
rissenheit widersteht zwar dem Gedanken einer Gesamtmonarchie, jedoch auf
deu einzelnen Territorien schaltet der Fürst wie ein großer Grundherr, aller¬
dings auch nur über Grund und Boden; die Bevölkerung ist völlig frei, sie
tritt wohl in seine Dienste, ist ihm aber nicht unterthänig. Bezeichnend für
diese Entwicklung ist der Umstand, daß die Fürstentümer schon im dreizehnten und
im vierzehnten Jahrhundert auf Grund letztwilliger Verfügung vererbt werden.

Unter Johann III. (1462 bis 1505) begegnen nur in den Annalen der
russischen Geschichte zum erstenmal der Bezeichnung „Selbstherrscher" als Titel
des moskauischen Zaren. Diese Bezeichnung deckt sich jedoch noch keineswegs
mit dem entsprechenden modernen Begriff; auch ist sie weniger die Folge einer
staatsrechtlichen als die einer politischen Wandlung. Johann III. war es ge¬
lungen, sein Reich von der Schmach der Tatarenherrschaft zu befreien und
das russische Volk von einem Druck zu erlösen, der jahrhundertelang auf ihm
gelastet hatte. Die Zinspflicht gegenüber dem Chan der „Goldner Horde"
hörte auf. Auch die stolze Republik Nowgorod mußte sich Moskau unter¬
werfen, und Kasan und Litauen fühlten die Macht des byzantinischen Doppel¬
aars, den Johann im Ausblick auf das zukünftige „Erbe" der mosknuischen
Herrscher dein Neichswappen einfügte. Diese großen Erfolge fanden ihren
Ausdruck in dem Titel Selbstherrscher, als Beiname eines Fürsten, der nach
langer Zeit schmachvoller Unterwürfigkeit unter das Mongolenjoch die politische
Selbständigkeit seines Landes zur Anerkennung brachte. Allerdings hatten die
Errungenschaften auf militärischem und politischem Gebiet anch eine Änderung
in der Machtstellung des Zaren gegenüber den Bewohnern des Landes und
der Städte zur Folge, die durch den Einfluß der byzantinischen Kaisertochter
gefördert wurde, die Johann zu seiner Gemahlin erkor. Aber die Früchte
dieser Krüftiguug der zarischen Macht in der Richtung einer fortschreitenden
Zurückdrängung aller konkurrierenden Gewalten (Teilfürstentümer, Stadt¬
republiken, Bojarenrat) kamen erst unter dem Enkel Johanns, dem Zaren
Johann IV. (1533 bis 1584), in der Geschichte mit dem Beinamen der Grau¬
same gebrandmarkt, zur Reife. Die äußern Ereignisse der Regierung dieses
Herrschers, bei dem sich hohe staatsmünnische Begabung und zügellose Bru¬
talität zu einem unheimlichen Gesamtbilde verbanden, gehören zu den be¬
kanntesten Daten der russischen Geschichte. Seine innere Politik galt der Ein-


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341875_236523/22>, abgerufen am 15.05.2024.