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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Drittes Vierteljahr.

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Standesherren und Volksschulnovelle in Württemberg

ihm schlössen sich, wenn auch aus entgegengesetzten Gründen, die Sozialdemo-
kraten an, die übrigens die Beibehaltung der geistlichen Ortsaufsicht am
3, Februar auch gutgeheißen haben, was "tief blicken läßt." Am 11. Februar
1903 wurde das ganze Gesetz mit fünfundfünfzig gegen fünfundzwanzig Stimmen
und mit zwei Enthaltungen von der Abgeordnetenkammer genehmigt, also mit
einer Stimme über die Zweidrittelmehrheit: im wesentlichen nach der Regie¬
rungsvorlage, nnr mit der Abündcrnug, daß das Hauptamt der Bezirksaufsicht
nicht die Ausnahme, sondern die Regel sein solle.

Man gab sich nun der Hoffnung hin, daß die Kammer der Standesherren
einem so gut begründeten, maßvollen und von der Volksvertretung mit solcher
Mehrheit gebilligten Gesetz wenigstens in der ursprünglichen Fassung ihre Zu¬
stimmung nicht versagen werde. Freilich mußte der Umstand stutzig machen,
daß die Standesherren, unmittelbar nachdem sie im Juli 1903 schließlich dem
Ausgleich über die seit Jahren verhandelte Steuerreform zugestimmt hatten,
die Volksschuluovelle rasch auch noch erledigen wollten: unter dem Eindruck
ihres (übrigens ihnen durch mancherlei Zugeständnisse leicht gemachten) Ent¬
gegenkommens in der Steuerfrage Hütten sie es leichter gehabt, der Schul¬
novelle deu Gnadenstoß zu geben. Die Regierung weigerte sich aber, die
wichtige Vorlage so rasch in der Hundstagshitze abtun zu lassen, und nun
wurde die Entscheidung bis zum Mai 1904 hinausgeschoben. Am 20. Mai
fand endlich die Beratung im Plenum der ersten Kammer statt, und hier
zeigte sich, daß die katholischen Magnaten aus Oberschwaben, die die Mehrheit
des hohen Hauses ausmachen, nicht geneigt waren, von dem kirchlichen Stand¬
punkt auch nur ein Tüpfelchen nachzulassen. Sie konnten sich darauf berufen,
daß zwar nicht die amtlichen Organe der evangelischen Kirche, aber doch ein
wenn auch kleiner Teil der evangelischen Geistlichkeit ihre Ansicht teile, daß
sie also "die gesamte wirklich christlich gesinnte Bevölkerung" hinter sich hätten
(wozu sie die liberalen Katholiken und Protestanten natürlich von vornherein
nicht rechnen); und so gelangte einer der Wortführer der Kammer, Fürst von
Quadt-Wykradt-Jsuy, zu dem Antrage: die Regierungsvorlage dahin abzu¬
ändern, daß zwar die Bezirksanfsicht dn, wo es nötig sei, im Hauptamt ein¬
gerichtet, aber dieses Amt nach wie vor der Geistlichkeit vorbehalten werde.
Damit werde dem Bedürfnis nach gründlicherer Besorgung der Schulaufsicht
genügt und doch das Recht und die Pflicht der Kirche zur Aufsicht über die
Schule gewahrt. Der Minister Dr. von Weizsäcker, der in all den langwierigen
Verhandlungen beider Kammern über den Entwurf immer tapfer seinen Mann
gestellt und sich dnrch Sachkenntnis, politische Klugheit, Bestimmtheit und
Mäßigung ausgezeichnet hat, erklärte zwar sofort den Antrag des Fürsten von
Quadt für unannehmbar, die Kammer verwies ihn aber doch an die Kom¬
mission, zugleich mit einem andern, des evangelischen Erbgrafen von Pückler,
der den Oberkirchenbchörden ein Vorschlagsrecht bei Besetzung der Bezirks¬
aufsichtsstellen einräumen wollte. Am 3. Juni wurde dann der Antrag Qnadt
mit dreizehn gegen elf Stimmen angenommen. Sofort zog der Minister¬
präsident, Justizminister Dr. vou Breitling, der die ganze Autorität - des
Ministeriums für den Entwurf in die Wagschale geworfen hatte, den in un-


Standesherren und Volksschulnovelle in Württemberg

ihm schlössen sich, wenn auch aus entgegengesetzten Gründen, die Sozialdemo-
kraten an, die übrigens die Beibehaltung der geistlichen Ortsaufsicht am
3, Februar auch gutgeheißen haben, was „tief blicken läßt." Am 11. Februar
1903 wurde das ganze Gesetz mit fünfundfünfzig gegen fünfundzwanzig Stimmen
und mit zwei Enthaltungen von der Abgeordnetenkammer genehmigt, also mit
einer Stimme über die Zweidrittelmehrheit: im wesentlichen nach der Regie¬
rungsvorlage, nnr mit der Abündcrnug, daß das Hauptamt der Bezirksaufsicht
nicht die Ausnahme, sondern die Regel sein solle.

Man gab sich nun der Hoffnung hin, daß die Kammer der Standesherren
einem so gut begründeten, maßvollen und von der Volksvertretung mit solcher
Mehrheit gebilligten Gesetz wenigstens in der ursprünglichen Fassung ihre Zu¬
stimmung nicht versagen werde. Freilich mußte der Umstand stutzig machen,
daß die Standesherren, unmittelbar nachdem sie im Juli 1903 schließlich dem
Ausgleich über die seit Jahren verhandelte Steuerreform zugestimmt hatten,
die Volksschuluovelle rasch auch noch erledigen wollten: unter dem Eindruck
ihres (übrigens ihnen durch mancherlei Zugeständnisse leicht gemachten) Ent¬
gegenkommens in der Steuerfrage Hütten sie es leichter gehabt, der Schul¬
novelle deu Gnadenstoß zu geben. Die Regierung weigerte sich aber, die
wichtige Vorlage so rasch in der Hundstagshitze abtun zu lassen, und nun
wurde die Entscheidung bis zum Mai 1904 hinausgeschoben. Am 20. Mai
fand endlich die Beratung im Plenum der ersten Kammer statt, und hier
zeigte sich, daß die katholischen Magnaten aus Oberschwaben, die die Mehrheit
des hohen Hauses ausmachen, nicht geneigt waren, von dem kirchlichen Stand¬
punkt auch nur ein Tüpfelchen nachzulassen. Sie konnten sich darauf berufen,
daß zwar nicht die amtlichen Organe der evangelischen Kirche, aber doch ein
wenn auch kleiner Teil der evangelischen Geistlichkeit ihre Ansicht teile, daß
sie also „die gesamte wirklich christlich gesinnte Bevölkerung" hinter sich hätten
(wozu sie die liberalen Katholiken und Protestanten natürlich von vornherein
nicht rechnen); und so gelangte einer der Wortführer der Kammer, Fürst von
Quadt-Wykradt-Jsuy, zu dem Antrage: die Regierungsvorlage dahin abzu¬
ändern, daß zwar die Bezirksanfsicht dn, wo es nötig sei, im Hauptamt ein¬
gerichtet, aber dieses Amt nach wie vor der Geistlichkeit vorbehalten werde.
Damit werde dem Bedürfnis nach gründlicherer Besorgung der Schulaufsicht
genügt und doch das Recht und die Pflicht der Kirche zur Aufsicht über die
Schule gewahrt. Der Minister Dr. von Weizsäcker, der in all den langwierigen
Verhandlungen beider Kammern über den Entwurf immer tapfer seinen Mann
gestellt und sich dnrch Sachkenntnis, politische Klugheit, Bestimmtheit und
Mäßigung ausgezeichnet hat, erklärte zwar sofort den Antrag des Fürsten von
Quadt für unannehmbar, die Kammer verwies ihn aber doch an die Kom¬
mission, zugleich mit einem andern, des evangelischen Erbgrafen von Pückler,
der den Oberkirchenbchörden ein Vorschlagsrecht bei Besetzung der Bezirks¬
aufsichtsstellen einräumen wollte. Am 3. Juni wurde dann der Antrag Qnadt
mit dreizehn gegen elf Stimmen angenommen. Sofort zog der Minister¬
präsident, Justizminister Dr. vou Breitling, der die ganze Autorität - des
Ministeriums für den Entwurf in die Wagschale geworfen hatte, den in un-


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_294416/132>, abgerufen am 27.05.2024.