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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Drittes Vierteljahr.

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Standesherren und Volksschulnovelle in Württemberg

mit Württemberg stehn; die Ventheim sitzen bei Burgsteinfurt in Westfalen, die
Beutinck gar bei Arnheim in Holland! Ebenso verhält es sich mit dem Fürsten
von Windischgrütz, dessen Ahnherr 1804 die kleine Herrschaft Eglofs im württem¬
bergischen Algäu kaufte; er selbst ist aber bekanntlich Österreicher und erinnert
sich Württembergs nur, wenn er es in ultramontane Ketten schlagen kann. Der
Fürst von Fürstenberg ist wenigstens nicht bloß Österreicher, sondern auch
Badener, hat aber in Württemberg nur die Herrschaften Gundelfingen und Neufra
im Oberamt Riedlingen, deren Einkünfte er bezieht, die er aber vielleicht noch mit
keinem Auge gesehen hat. Die Grafen von Pückler sind eigentlich schlesischen Ur¬
sprungs, haben aber etwa ein Zehntel des limpnrgischen Gesamtbesitzes inne und
wohnen wenigstens bei dem württembergischen Städtchen Gaildorf; ähnliches
kann auch von den oberschwübischen Grafen von Königsegg, von dem Grafen von
Nechberg und dein Grafen von Neipperg gesagt werden, obwohl dieser bedenklich
nach Österreich hinneigt. Eine ganz eigentümliche Bewandtnis hat es mit den
Fürsten (vor kurzem noch Grafen) von Quadt und den Grafen von Schüsberg.
Beide gehören ursprünglich an den Niederrhein; mit der Abtretung des linken
Rheinufers an Frankreich aber (1801) verloren sie ihren reichsunmittelbaren
Besitz, die Herrschaften Wykradt (an der Bahn von Düsseldorf nach Aachen)
und Schüsberg. Hierfür wurden sie 1803 durch den Reichsdeputationshaupt-
schluß entschädigt, die Quadt mit der Reichsstadt Jsny und dem dortigen Kloster,
die Schüsberg mit dem früher zur Abtei Ochsenhausen gehörenden Amt Thann-
heim. Auch sie erhielten 1819 Sitz und Stimme in der Kammer der Standes¬
herren und üben dieses Recht in streng ultramontanen Sinn aus. Das ist
bei den Fürsten von Quadt um so anstößiger, als ihr Ahnherr Neichsfreiherr
Johann vou Quadt 1557 zur Reformation übergetreten war, und das Geschlecht
erst seit 1812 durch die Heirat des Grafen Wilhelm mit der Neichsgrüfin
von Thurn-Vallesassina wieder der katholischen Konfession zugeführt worden ist.
Im Jahre 1575 ist sogar ein Freiherr Dietrich von Quadt-Kinkelbach (aus
einer Seitenlinie) evangelischer Pfarrer in Wykradt (Wickrath) gewesen!

Seit dem 9. Juni geht nun eine tiefe und stürmische Bewegung durch
Württemberg. Mau sagt sich, daß alle Reformanläufe auf dem Gebiete der
Schule wie auf andern Gebieten in dem Falle völlig aussichtslos sind, wenn
die katholische Mehrheit der ersten Kammer findet, daß sie den Interessen der
katholischen Kirche zuwiderlaufen. "Hier handelt es sich um Gewissensfragen!
rief Fürst von Quadt dem Minister am 8. Juni zu; hier gibt es keine Kom¬
promisse!" Die Aussichten werden dadurch um so trüber, daß der evangelische
Zweig des Hauses Württemberg, der noch vor dreißig Jahren zahlreich und
blühend war, heute nur noch aus dem König Wilhelm dem Zweiten besteht,
der oft genug seinen freien, vorurteilsloser Sinn bekundet hat und soeben
erst durch einen (im Staatsanzeiger veröffentlichten) Brief vom 9. Juni an
seinen Kultminister offen für diesen und sein gescheitertes Gesetz eingetreten
ist. Nach dem Tode dieses Monarchen geht die Krone an den katholischen
Zweig über, der erst 1837 durch die Heirat Alexanders von Württemberg mit
Marie von Orleans uuter Bruch des Versprechens der Kindererziehung im
evangelischen Bekenntnis gegründet worden ist; und was von dieser würkten-


Standesherren und Volksschulnovelle in Württemberg

mit Württemberg stehn; die Ventheim sitzen bei Burgsteinfurt in Westfalen, die
Beutinck gar bei Arnheim in Holland! Ebenso verhält es sich mit dem Fürsten
von Windischgrütz, dessen Ahnherr 1804 die kleine Herrschaft Eglofs im württem¬
bergischen Algäu kaufte; er selbst ist aber bekanntlich Österreicher und erinnert
sich Württembergs nur, wenn er es in ultramontane Ketten schlagen kann. Der
Fürst von Fürstenberg ist wenigstens nicht bloß Österreicher, sondern auch
Badener, hat aber in Württemberg nur die Herrschaften Gundelfingen und Neufra
im Oberamt Riedlingen, deren Einkünfte er bezieht, die er aber vielleicht noch mit
keinem Auge gesehen hat. Die Grafen von Pückler sind eigentlich schlesischen Ur¬
sprungs, haben aber etwa ein Zehntel des limpnrgischen Gesamtbesitzes inne und
wohnen wenigstens bei dem württembergischen Städtchen Gaildorf; ähnliches
kann auch von den oberschwübischen Grafen von Königsegg, von dem Grafen von
Nechberg und dein Grafen von Neipperg gesagt werden, obwohl dieser bedenklich
nach Österreich hinneigt. Eine ganz eigentümliche Bewandtnis hat es mit den
Fürsten (vor kurzem noch Grafen) von Quadt und den Grafen von Schüsberg.
Beide gehören ursprünglich an den Niederrhein; mit der Abtretung des linken
Rheinufers an Frankreich aber (1801) verloren sie ihren reichsunmittelbaren
Besitz, die Herrschaften Wykradt (an der Bahn von Düsseldorf nach Aachen)
und Schüsberg. Hierfür wurden sie 1803 durch den Reichsdeputationshaupt-
schluß entschädigt, die Quadt mit der Reichsstadt Jsny und dem dortigen Kloster,
die Schüsberg mit dem früher zur Abtei Ochsenhausen gehörenden Amt Thann-
heim. Auch sie erhielten 1819 Sitz und Stimme in der Kammer der Standes¬
herren und üben dieses Recht in streng ultramontanen Sinn aus. Das ist
bei den Fürsten von Quadt um so anstößiger, als ihr Ahnherr Neichsfreiherr
Johann vou Quadt 1557 zur Reformation übergetreten war, und das Geschlecht
erst seit 1812 durch die Heirat des Grafen Wilhelm mit der Neichsgrüfin
von Thurn-Vallesassina wieder der katholischen Konfession zugeführt worden ist.
Im Jahre 1575 ist sogar ein Freiherr Dietrich von Quadt-Kinkelbach (aus
einer Seitenlinie) evangelischer Pfarrer in Wykradt (Wickrath) gewesen!

Seit dem 9. Juni geht nun eine tiefe und stürmische Bewegung durch
Württemberg. Mau sagt sich, daß alle Reformanläufe auf dem Gebiete der
Schule wie auf andern Gebieten in dem Falle völlig aussichtslos sind, wenn
die katholische Mehrheit der ersten Kammer findet, daß sie den Interessen der
katholischen Kirche zuwiderlaufen. „Hier handelt es sich um Gewissensfragen!
rief Fürst von Quadt dem Minister am 8. Juni zu; hier gibt es keine Kom¬
promisse!" Die Aussichten werden dadurch um so trüber, daß der evangelische
Zweig des Hauses Württemberg, der noch vor dreißig Jahren zahlreich und
blühend war, heute nur noch aus dem König Wilhelm dem Zweiten besteht,
der oft genug seinen freien, vorurteilsloser Sinn bekundet hat und soeben
erst durch einen (im Staatsanzeiger veröffentlichten) Brief vom 9. Juni an
seinen Kultminister offen für diesen und sein gescheitertes Gesetz eingetreten
ist. Nach dem Tode dieses Monarchen geht die Krone an den katholischen
Zweig über, der erst 1837 durch die Heirat Alexanders von Württemberg mit
Marie von Orleans uuter Bruch des Versprechens der Kindererziehung im
evangelischen Bekenntnis gegründet worden ist; und was von dieser würkten-


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[0134] Standesherren und Volksschulnovelle in Württemberg mit Württemberg stehn; die Ventheim sitzen bei Burgsteinfurt in Westfalen, die Beutinck gar bei Arnheim in Holland! Ebenso verhält es sich mit dem Fürsten von Windischgrütz, dessen Ahnherr 1804 die kleine Herrschaft Eglofs im württem¬ bergischen Algäu kaufte; er selbst ist aber bekanntlich Österreicher und erinnert sich Württembergs nur, wenn er es in ultramontane Ketten schlagen kann. Der Fürst von Fürstenberg ist wenigstens nicht bloß Österreicher, sondern auch Badener, hat aber in Württemberg nur die Herrschaften Gundelfingen und Neufra im Oberamt Riedlingen, deren Einkünfte er bezieht, die er aber vielleicht noch mit keinem Auge gesehen hat. Die Grafen von Pückler sind eigentlich schlesischen Ur¬ sprungs, haben aber etwa ein Zehntel des limpnrgischen Gesamtbesitzes inne und wohnen wenigstens bei dem württembergischen Städtchen Gaildorf; ähnliches kann auch von den oberschwübischen Grafen von Königsegg, von dem Grafen von Nechberg und dein Grafen von Neipperg gesagt werden, obwohl dieser bedenklich nach Österreich hinneigt. Eine ganz eigentümliche Bewandtnis hat es mit den Fürsten (vor kurzem noch Grafen) von Quadt und den Grafen von Schüsberg. Beide gehören ursprünglich an den Niederrhein; mit der Abtretung des linken Rheinufers an Frankreich aber (1801) verloren sie ihren reichsunmittelbaren Besitz, die Herrschaften Wykradt (an der Bahn von Düsseldorf nach Aachen) und Schüsberg. Hierfür wurden sie 1803 durch den Reichsdeputationshaupt- schluß entschädigt, die Quadt mit der Reichsstadt Jsny und dem dortigen Kloster, die Schüsberg mit dem früher zur Abtei Ochsenhausen gehörenden Amt Thann- heim. Auch sie erhielten 1819 Sitz und Stimme in der Kammer der Standes¬ herren und üben dieses Recht in streng ultramontanen Sinn aus. Das ist bei den Fürsten von Quadt um so anstößiger, als ihr Ahnherr Neichsfreiherr Johann vou Quadt 1557 zur Reformation übergetreten war, und das Geschlecht erst seit 1812 durch die Heirat des Grafen Wilhelm mit der Neichsgrüfin von Thurn-Vallesassina wieder der katholischen Konfession zugeführt worden ist. Im Jahre 1575 ist sogar ein Freiherr Dietrich von Quadt-Kinkelbach (aus einer Seitenlinie) evangelischer Pfarrer in Wykradt (Wickrath) gewesen! Seit dem 9. Juni geht nun eine tiefe und stürmische Bewegung durch Württemberg. Mau sagt sich, daß alle Reformanläufe auf dem Gebiete der Schule wie auf andern Gebieten in dem Falle völlig aussichtslos sind, wenn die katholische Mehrheit der ersten Kammer findet, daß sie den Interessen der katholischen Kirche zuwiderlaufen. „Hier handelt es sich um Gewissensfragen! rief Fürst von Quadt dem Minister am 8. Juni zu; hier gibt es keine Kom¬ promisse!" Die Aussichten werden dadurch um so trüber, daß der evangelische Zweig des Hauses Württemberg, der noch vor dreißig Jahren zahlreich und blühend war, heute nur noch aus dem König Wilhelm dem Zweiten besteht, der oft genug seinen freien, vorurteilsloser Sinn bekundet hat und soeben erst durch einen (im Staatsanzeiger veröffentlichten) Brief vom 9. Juni an seinen Kultminister offen für diesen und sein gescheitertes Gesetz eingetreten ist. Nach dem Tode dieses Monarchen geht die Krone an den katholischen Zweig über, der erst 1837 durch die Heirat Alexanders von Württemberg mit Marie von Orleans uuter Bruch des Versprechens der Kindererziehung im evangelischen Bekenntnis gegründet worden ist; und was von dieser würkten-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_294416/134>, abgerufen am 23.05.2024.