Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Drittes Vierteljahr.

Bild:
<< vorherige Seite

das Nöthige zu verfügen gewesen ist. Die Miuisterial-Commission. v. Knmptz.
Muster. v. Rochow."

Nachdem nun rechtskräftig erkannt war, hatte meine Großmutter am 5. Februar
1837 vor einer Gerichtskommission in Tangermünde ein Begnadigungsgesuch an Seine
Majestät den König zu Protokoll gegeben, dem eine Zeugenvernehmung in betreff
ihrer Angaben angeschlossen war. Die bezügliche Gerichtsverhandlung ist von der
Gerichtskommission am 8. Februar 1837 an Seine Majestät abgesandt und Abschrift
zugleich dem Kronprinzen überreicht. Die Verhandlung hat folgenden Wortlaut:

"Geschehen zu Tangermünde am 5. Februar 1837. In dem Hecht- jetzt
Schlußschen Hause fand der Gerichts-Commissär die Wittwe des Schiffers Hecht
Frau D. E. geb. Eckstedt verwittwet gewesene Reese anwesend, welche ihr Alter
auf 77 Jahre angab und darauf antrug, ein Begnadigungsgesuch an Se. Mnj.
den König zu Gunsten ihres Enkels des O.-L.-Auscultator A. W. Reese von ihr
zu Protocoll zu nehmen. Sie trug dann vor, nachdem sie darauf aufmerksam ge¬
macht worden war, daß sie bei einem an Se. Maj. den König Allerhöchstselbst
gerichteten Gesuche uur solche Umstände zu erwähnen habe, deren sie sich ungeachtet
ihres hohen Alters mit völliger Zuverlässigkeit erinnere:

Mein Enkel der Auseultator Reese ist wegen Theilnahme an einer burschen¬
schaftlichen Verbindung zur Untersuchung gezogen, deren Zweck als Hochverrath
angesehen ist. Er befindet sich seit dem 1. Juli 1834 in strenger Haft, wurde
nach seinem in Uebereinstimmung mit seinem Vertheidiger formirter Antrage zum
vorläufigen Antritt der verwirkten Strafe nach der Festung Glatz abgeführt und
darauf wegen seiner durch die strenge Haft gänzlich zerrütteten Gesundheit nach
Posen gebracht, wo er sich als Staatsgefangener befindet. In Folge eines Ver¬
sprechens Ihrer hochseligen Königin Majestät, dessen nähere Umstände ich unten
weiter angeben werde, habe ich bereits unterm 22. April 1835 mir erlaubt, ein
Gesuch uni Entlassung meines verhafteten Enkels an Se. Majestät den König zu
richten, welches nach dem hierbei überreichten Bescheide der Ministerial-Commission
v. 8. Mai 1835 dieser Commission zugefertigt ist, um darüber gutachtlich zu be¬
richten, sobald gegen meinen Enkel rechtskräftig erkannt sein würde. Mittelst
Schreibens v. 31. Januar d. I. hat mein Enkel meinen Sohn Carl Reese in
Magdeburg benachrichtigt, daß durch das Erkenntniß des Königl. Kammergerichts
zu Berlin auf Amtsentsetzung, Todesstrafe durch das Beil pp. gegen ihn erkannt
sei, daß die oberstrichterliche Gewalt Sr. Majestät aber diese Strafe auf 30 Jahr
Festungsarrest herabgesetzt habe, ohne jedoch die Einlegung des Rechtsmittels der
weiteren Vertheidigung oder den Weg der Gnade auszuschließen. Mein Sohn so
wenig als mein Enkel selbst hat das Rechtsmittel der weiteren Vertheidigung ein¬
gelegt und es ist der Fall eingetreten, wo bei der Bestimmung Sr. Majestät über
mein früheres Gesuch von der Königl. Ministerial-Commission gutachtlich zu be¬
richten ist. In der völligen nud festen Ueberzeugung, daß mein Enkel, der sich
sonst nach den bereits früher überreichten Ältesten ganz musterhaft betragen und
dadurch die Liebe seiner Vorgesetzten und seiner ganzen Umgebung in einem sehr
hohen Grade erworben hat, die einzige jugendliche Verirrung, deren er sich schuldig
gemacht, längst innig bereut und auf das Schwerste abgebüßt hat, und in eben so
fester Ueberzeugung, daß wenn Sr. Majestät dein Könige das von Ihrer hoch-
seligen Majestät der Königin mir geleistete Versprechen eben so, wie mir selbst
bekannt wäre, dasselbe gewiß nicht ohne Berücksichtigung bleiben würde, und in
der Zuversicht, die mir das Gefühl giebt, nur die reinste Wahrheit zu sagen, werde
ich nachstehend die näheren Umstände jenes Versprechens angeben, auch um die
Vernehmung eines hiesigen Einwohners bitten, welcher sich noch einiger auf jeues
Versprechen Bezug habenden Umstände erinnert, da alle andern Personen, die
darüber die beste Auskunft geben können, verstorben sind.

Im Jahr 1803 waren ich und mein verstorbener Ehemann so glücklich, Se.
Königl. Hoheit den Prinzen Heinrich zu beherbergen und nach unseren Kräften zu


das Nöthige zu verfügen gewesen ist. Die Miuisterial-Commission. v. Knmptz.
Muster. v. Rochow."

Nachdem nun rechtskräftig erkannt war, hatte meine Großmutter am 5. Februar
1837 vor einer Gerichtskommission in Tangermünde ein Begnadigungsgesuch an Seine
Majestät den König zu Protokoll gegeben, dem eine Zeugenvernehmung in betreff
ihrer Angaben angeschlossen war. Die bezügliche Gerichtsverhandlung ist von der
Gerichtskommission am 8. Februar 1837 an Seine Majestät abgesandt und Abschrift
zugleich dem Kronprinzen überreicht. Die Verhandlung hat folgenden Wortlaut:

„Geschehen zu Tangermünde am 5. Februar 1837. In dem Hecht- jetzt
Schlußschen Hause fand der Gerichts-Commissär die Wittwe des Schiffers Hecht
Frau D. E. geb. Eckstedt verwittwet gewesene Reese anwesend, welche ihr Alter
auf 77 Jahre angab und darauf antrug, ein Begnadigungsgesuch an Se. Mnj.
den König zu Gunsten ihres Enkels des O.-L.-Auscultator A. W. Reese von ihr
zu Protocoll zu nehmen. Sie trug dann vor, nachdem sie darauf aufmerksam ge¬
macht worden war, daß sie bei einem an Se. Maj. den König Allerhöchstselbst
gerichteten Gesuche uur solche Umstände zu erwähnen habe, deren sie sich ungeachtet
ihres hohen Alters mit völliger Zuverlässigkeit erinnere:

Mein Enkel der Auseultator Reese ist wegen Theilnahme an einer burschen¬
schaftlichen Verbindung zur Untersuchung gezogen, deren Zweck als Hochverrath
angesehen ist. Er befindet sich seit dem 1. Juli 1834 in strenger Haft, wurde
nach seinem in Uebereinstimmung mit seinem Vertheidiger formirter Antrage zum
vorläufigen Antritt der verwirkten Strafe nach der Festung Glatz abgeführt und
darauf wegen seiner durch die strenge Haft gänzlich zerrütteten Gesundheit nach
Posen gebracht, wo er sich als Staatsgefangener befindet. In Folge eines Ver¬
sprechens Ihrer hochseligen Königin Majestät, dessen nähere Umstände ich unten
weiter angeben werde, habe ich bereits unterm 22. April 1835 mir erlaubt, ein
Gesuch uni Entlassung meines verhafteten Enkels an Se. Majestät den König zu
richten, welches nach dem hierbei überreichten Bescheide der Ministerial-Commission
v. 8. Mai 1835 dieser Commission zugefertigt ist, um darüber gutachtlich zu be¬
richten, sobald gegen meinen Enkel rechtskräftig erkannt sein würde. Mittelst
Schreibens v. 31. Januar d. I. hat mein Enkel meinen Sohn Carl Reese in
Magdeburg benachrichtigt, daß durch das Erkenntniß des Königl. Kammergerichts
zu Berlin auf Amtsentsetzung, Todesstrafe durch das Beil pp. gegen ihn erkannt
sei, daß die oberstrichterliche Gewalt Sr. Majestät aber diese Strafe auf 30 Jahr
Festungsarrest herabgesetzt habe, ohne jedoch die Einlegung des Rechtsmittels der
weiteren Vertheidigung oder den Weg der Gnade auszuschließen. Mein Sohn so
wenig als mein Enkel selbst hat das Rechtsmittel der weiteren Vertheidigung ein¬
gelegt und es ist der Fall eingetreten, wo bei der Bestimmung Sr. Majestät über
mein früheres Gesuch von der Königl. Ministerial-Commission gutachtlich zu be¬
richten ist. In der völligen nud festen Ueberzeugung, daß mein Enkel, der sich
sonst nach den bereits früher überreichten Ältesten ganz musterhaft betragen und
dadurch die Liebe seiner Vorgesetzten und seiner ganzen Umgebung in einem sehr
hohen Grade erworben hat, die einzige jugendliche Verirrung, deren er sich schuldig
gemacht, längst innig bereut und auf das Schwerste abgebüßt hat, und in eben so
fester Ueberzeugung, daß wenn Sr. Majestät dein Könige das von Ihrer hoch-
seligen Majestät der Königin mir geleistete Versprechen eben so, wie mir selbst
bekannt wäre, dasselbe gewiß nicht ohne Berücksichtigung bleiben würde, und in
der Zuversicht, die mir das Gefühl giebt, nur die reinste Wahrheit zu sagen, werde
ich nachstehend die näheren Umstände jenes Versprechens angeben, auch um die
Vernehmung eines hiesigen Einwohners bitten, welcher sich noch einiger auf jeues
Versprechen Bezug habenden Umstände erinnert, da alle andern Personen, die
darüber die beste Auskunft geben können, verstorben sind.

Im Jahr 1803 waren ich und mein verstorbener Ehemann so glücklich, Se.
Königl. Hoheit den Prinzen Heinrich zu beherbergen und nach unseren Kräften zu


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0784" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/295201"/>
          <fw type="header" place="top"/><lb/>
          <p xml:id="ID_3741" prev="#ID_3740"> das Nöthige zu verfügen gewesen ist. Die Miuisterial-Commission. v. Knmptz.<lb/>
Muster.  v. Rochow."</p><lb/>
          <p xml:id="ID_3742"> Nachdem nun rechtskräftig erkannt war, hatte meine Großmutter am 5. Februar<lb/>
1837 vor einer Gerichtskommission in Tangermünde ein Begnadigungsgesuch an Seine<lb/>
Majestät den König zu Protokoll gegeben, dem eine Zeugenvernehmung in betreff<lb/>
ihrer Angaben angeschlossen war. Die bezügliche Gerichtsverhandlung ist von der<lb/>
Gerichtskommission am 8. Februar 1837 an Seine Majestät abgesandt und Abschrift<lb/>
zugleich dem Kronprinzen überreicht. Die Verhandlung hat folgenden Wortlaut:</p><lb/>
          <p xml:id="ID_3743"> &#x201E;Geschehen zu Tangermünde am 5. Februar 1837. In dem Hecht- jetzt<lb/>
Schlußschen Hause fand der Gerichts-Commissär die Wittwe des Schiffers Hecht<lb/>
Frau D. E. geb. Eckstedt verwittwet gewesene Reese anwesend, welche ihr Alter<lb/>
auf 77 Jahre angab und darauf antrug, ein Begnadigungsgesuch an Se. Mnj.<lb/>
den König zu Gunsten ihres Enkels des O.-L.-Auscultator A. W. Reese von ihr<lb/>
zu Protocoll zu nehmen. Sie trug dann vor, nachdem sie darauf aufmerksam ge¬<lb/>
macht worden war, daß sie bei einem an Se. Maj. den König Allerhöchstselbst<lb/>
gerichteten Gesuche uur solche Umstände zu erwähnen habe, deren sie sich ungeachtet<lb/>
ihres hohen Alters mit völliger Zuverlässigkeit erinnere:</p><lb/>
          <p xml:id="ID_3744"> Mein Enkel der Auseultator Reese ist wegen Theilnahme an einer burschen¬<lb/>
schaftlichen Verbindung zur Untersuchung gezogen, deren Zweck als Hochverrath<lb/>
angesehen ist. Er befindet sich seit dem 1. Juli 1834 in strenger Haft, wurde<lb/>
nach seinem in Uebereinstimmung mit seinem Vertheidiger formirter Antrage zum<lb/>
vorläufigen Antritt der verwirkten Strafe nach der Festung Glatz abgeführt und<lb/>
darauf wegen seiner durch die strenge Haft gänzlich zerrütteten Gesundheit nach<lb/>
Posen gebracht, wo er sich als Staatsgefangener befindet. In Folge eines Ver¬<lb/>
sprechens Ihrer hochseligen Königin Majestät, dessen nähere Umstände ich unten<lb/>
weiter angeben werde, habe ich bereits unterm 22. April 1835 mir erlaubt, ein<lb/>
Gesuch uni Entlassung meines verhafteten Enkels an Se. Majestät den König zu<lb/>
richten, welches nach dem hierbei überreichten Bescheide der Ministerial-Commission<lb/>
v. 8. Mai 1835 dieser Commission zugefertigt ist, um darüber gutachtlich zu be¬<lb/>
richten, sobald gegen meinen Enkel rechtskräftig erkannt sein würde. Mittelst<lb/>
Schreibens v. 31. Januar d. I. hat mein Enkel meinen Sohn Carl Reese in<lb/>
Magdeburg benachrichtigt, daß durch das Erkenntniß des Königl. Kammergerichts<lb/>
zu Berlin auf Amtsentsetzung, Todesstrafe durch das Beil pp. gegen ihn erkannt<lb/>
sei, daß die oberstrichterliche Gewalt Sr. Majestät aber diese Strafe auf 30 Jahr<lb/>
Festungsarrest herabgesetzt habe, ohne jedoch die Einlegung des Rechtsmittels der<lb/>
weiteren Vertheidigung oder den Weg der Gnade auszuschließen. Mein Sohn so<lb/>
wenig als mein Enkel selbst hat das Rechtsmittel der weiteren Vertheidigung ein¬<lb/>
gelegt und es ist der Fall eingetreten, wo bei der Bestimmung Sr. Majestät über<lb/>
mein früheres Gesuch von der Königl. Ministerial-Commission gutachtlich zu be¬<lb/>
richten ist. In der völligen nud festen Ueberzeugung, daß mein Enkel, der sich<lb/>
sonst nach den bereits früher überreichten Ältesten ganz musterhaft betragen und<lb/>
dadurch die Liebe seiner Vorgesetzten und seiner ganzen Umgebung in einem sehr<lb/>
hohen Grade erworben hat, die einzige jugendliche Verirrung, deren er sich schuldig<lb/>
gemacht, längst innig bereut und auf das Schwerste abgebüßt hat, und in eben so<lb/>
fester Ueberzeugung, daß wenn Sr. Majestät dein Könige das von Ihrer hoch-<lb/>
seligen Majestät der Königin mir geleistete Versprechen eben so, wie mir selbst<lb/>
bekannt wäre, dasselbe gewiß nicht ohne Berücksichtigung bleiben würde, und in<lb/>
der Zuversicht, die mir das Gefühl giebt, nur die reinste Wahrheit zu sagen, werde<lb/>
ich nachstehend die näheren Umstände jenes Versprechens angeben, auch um die<lb/>
Vernehmung eines hiesigen Einwohners bitten, welcher sich noch einiger auf jeues<lb/>
Versprechen Bezug habenden Umstände erinnert, da alle andern Personen, die<lb/>
darüber die beste Auskunft geben können, verstorben sind.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_3745" next="#ID_3746"> Im Jahr 1803 waren ich und mein verstorbener Ehemann so glücklich, Se.<lb/>
Königl. Hoheit den Prinzen Heinrich zu beherbergen und nach unseren Kräften zu</p><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0784] das Nöthige zu verfügen gewesen ist. Die Miuisterial-Commission. v. Knmptz. Muster. v. Rochow." Nachdem nun rechtskräftig erkannt war, hatte meine Großmutter am 5. Februar 1837 vor einer Gerichtskommission in Tangermünde ein Begnadigungsgesuch an Seine Majestät den König zu Protokoll gegeben, dem eine Zeugenvernehmung in betreff ihrer Angaben angeschlossen war. Die bezügliche Gerichtsverhandlung ist von der Gerichtskommission am 8. Februar 1837 an Seine Majestät abgesandt und Abschrift zugleich dem Kronprinzen überreicht. Die Verhandlung hat folgenden Wortlaut: „Geschehen zu Tangermünde am 5. Februar 1837. In dem Hecht- jetzt Schlußschen Hause fand der Gerichts-Commissär die Wittwe des Schiffers Hecht Frau D. E. geb. Eckstedt verwittwet gewesene Reese anwesend, welche ihr Alter auf 77 Jahre angab und darauf antrug, ein Begnadigungsgesuch an Se. Mnj. den König zu Gunsten ihres Enkels des O.-L.-Auscultator A. W. Reese von ihr zu Protocoll zu nehmen. Sie trug dann vor, nachdem sie darauf aufmerksam ge¬ macht worden war, daß sie bei einem an Se. Maj. den König Allerhöchstselbst gerichteten Gesuche uur solche Umstände zu erwähnen habe, deren sie sich ungeachtet ihres hohen Alters mit völliger Zuverlässigkeit erinnere: Mein Enkel der Auseultator Reese ist wegen Theilnahme an einer burschen¬ schaftlichen Verbindung zur Untersuchung gezogen, deren Zweck als Hochverrath angesehen ist. Er befindet sich seit dem 1. Juli 1834 in strenger Haft, wurde nach seinem in Uebereinstimmung mit seinem Vertheidiger formirter Antrage zum vorläufigen Antritt der verwirkten Strafe nach der Festung Glatz abgeführt und darauf wegen seiner durch die strenge Haft gänzlich zerrütteten Gesundheit nach Posen gebracht, wo er sich als Staatsgefangener befindet. In Folge eines Ver¬ sprechens Ihrer hochseligen Königin Majestät, dessen nähere Umstände ich unten weiter angeben werde, habe ich bereits unterm 22. April 1835 mir erlaubt, ein Gesuch uni Entlassung meines verhafteten Enkels an Se. Majestät den König zu richten, welches nach dem hierbei überreichten Bescheide der Ministerial-Commission v. 8. Mai 1835 dieser Commission zugefertigt ist, um darüber gutachtlich zu be¬ richten, sobald gegen meinen Enkel rechtskräftig erkannt sein würde. Mittelst Schreibens v. 31. Januar d. I. hat mein Enkel meinen Sohn Carl Reese in Magdeburg benachrichtigt, daß durch das Erkenntniß des Königl. Kammergerichts zu Berlin auf Amtsentsetzung, Todesstrafe durch das Beil pp. gegen ihn erkannt sei, daß die oberstrichterliche Gewalt Sr. Majestät aber diese Strafe auf 30 Jahr Festungsarrest herabgesetzt habe, ohne jedoch die Einlegung des Rechtsmittels der weiteren Vertheidigung oder den Weg der Gnade auszuschließen. Mein Sohn so wenig als mein Enkel selbst hat das Rechtsmittel der weiteren Vertheidigung ein¬ gelegt und es ist der Fall eingetreten, wo bei der Bestimmung Sr. Majestät über mein früheres Gesuch von der Königl. Ministerial-Commission gutachtlich zu be¬ richten ist. In der völligen nud festen Ueberzeugung, daß mein Enkel, der sich sonst nach den bereits früher überreichten Ältesten ganz musterhaft betragen und dadurch die Liebe seiner Vorgesetzten und seiner ganzen Umgebung in einem sehr hohen Grade erworben hat, die einzige jugendliche Verirrung, deren er sich schuldig gemacht, längst innig bereut und auf das Schwerste abgebüßt hat, und in eben so fester Ueberzeugung, daß wenn Sr. Majestät dein Könige das von Ihrer hoch- seligen Majestät der Königin mir geleistete Versprechen eben so, wie mir selbst bekannt wäre, dasselbe gewiß nicht ohne Berücksichtigung bleiben würde, und in der Zuversicht, die mir das Gefühl giebt, nur die reinste Wahrheit zu sagen, werde ich nachstehend die näheren Umstände jenes Versprechens angeben, auch um die Vernehmung eines hiesigen Einwohners bitten, welcher sich noch einiger auf jeues Versprechen Bezug habenden Umstände erinnert, da alle andern Personen, die darüber die beste Auskunft geben können, verstorben sind. Im Jahr 1803 waren ich und mein verstorbener Ehemann so glücklich, Se. Königl. Hoheit den Prinzen Heinrich zu beherbergen und nach unseren Kräften zu

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_294416
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_294416/784
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_294416/784>, abgerufen am 07.06.2024.