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Die Grenzboten. Jg. 75, 1916, Viertes Vierteljahr.

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Die Entlassung Kriegsgefangener gegen Ehrenwort

Schoir aus den Kriegen des Altertums berichteten Schriftsteller Fälle von
vorläufiger Entlassung Kriegsgefangener gegen das eidliche Versprechen, zum
Feinde zurückzukehren, falls sie einen Auftrag des Siegers in der Heimat nicht
sollten nach Wunsch erledigen können. Ähnliches wird auch aus der deutschen
Geschichte des frühen Mittelalters berichtet. Seitdem aber im Mittelalter die
Gewohnheit des Lösegeldes das Kriegsgefangenenrecht beherrschte, wurde die
vorläufige Entlassung des Gefangenen zum Zwecke der Beschaffung des Löse¬
geldes gegen das durch Treugelübde und Eid gesicherte Versprechen der Rückkehr
eine allgemein geübte Sitte, besonders in den Kriegen und Fehden des Rittertums.
Auch die Kriegsführung der neueren Zeit bis gegen Ende des achtzehnten Jahr¬
hunderts ging von dem Grundsatze aus, daß die Gefangenen des Lösegeldes
wegen gemacht würden. In den Verträgen, sogenannten Quartieren, Kartellen
oder Traktaten, über die Auswechslung der Gefangenen wurden für jede einzelne
Rangstufe des Heeres ein besonderer Lösegeldsatz aufgestellt. Es wurde Sitte,
die vorläufige Entlassung der gefangenen Offiziere gegen Gelübde, Parole,
Ehrenwort zu verabreden, bis die verwickelten Verhandlungen über die
gegenseitige Auswechslung beendet waren. Dieser Brauch der vorläufigen Ent¬
lassung war bis gegen Ende des achtzehnten Jahrhunderts in ganz Europa und
auch in den Kolonialkriegen ein überall verbreiteter Kriegsbrauch. Seitdem
aber der Krieg als eine Beziehung lediglich zwischen den Staaten als solchen
aufgefaßt wurde und demgemäß nicht der einzelne Bürger, sondern nur der
Staat als Feind betrachtet wurde, fiel jede Entschuldigung für die Erpressung
des Lösegeldes von dem einzelnen Gefangenen fort. Der von wahrhafter Ge¬
sittung und Menschlichkeit erfüllte Vertrag zwischen Preußen und den Vereinigten
Staaten von 1785 weiß schon nichts mehr vom Lösegeld, und seitdem vollends
das Frankreich der Revolutionskriege sich weigerte, Lösegeld für seine gefangenen
Truppen zu zahlen, hörte die Sitte ganz auf. Nur bei kürzeren Beurlaubungen
kennt die Kriegführung des neunzehnten und zwanzigsten Jahrhunderts noch
vereinzelt die vorläufige Entlassung gegen das Versprechen der Rückkehr.

Schon bei den alten Germanen kam es wohl vor, daß sie dem tapferen
Feinde Sicherheit gelobten für den Fall der Ergebung. Für den Ritter galt
es nicht als eine Schande, sich dem Feinde zu ergeben, wenn er sah, daß jeder
weitere Kampf aussichtslos war. "Ich sicher", rief er dann aus. Dadurch
wurde der Kampf beendet, der Sieger hieß den Überwundenen sich auf ein Pferd
setzen, und so wechselten beide das Gelübde der Sicherheit. Der Besiegte gelobte
mit Hand und Mund, als Gefangener dem Sieger zu folgen und nicht zu ent¬
fliehen, der Sieger versprach Schonung des Lebens und ehrenvolle Behandlung.
Dies Treugelöbnis des Gefangenen wurde im späteren Mittelalter unter der
Bezeichnung Feldsicherheit zum ritterlichen Ehrenwort des^ Gefangenen schlechthin,
die ritterliche Haft nannte man auch "Feldgefüngnis". In den Berichten und
Urkunden über die Fehden und Kriege des fünfzehnten und sechzehnten Jahr¬
hunderts nimmt das ritterliche Gefängnis, die freie Bewegung des gefangenen


Die Entlassung Kriegsgefangener gegen Ehrenwort

Schoir aus den Kriegen des Altertums berichteten Schriftsteller Fälle von
vorläufiger Entlassung Kriegsgefangener gegen das eidliche Versprechen, zum
Feinde zurückzukehren, falls sie einen Auftrag des Siegers in der Heimat nicht
sollten nach Wunsch erledigen können. Ähnliches wird auch aus der deutschen
Geschichte des frühen Mittelalters berichtet. Seitdem aber im Mittelalter die
Gewohnheit des Lösegeldes das Kriegsgefangenenrecht beherrschte, wurde die
vorläufige Entlassung des Gefangenen zum Zwecke der Beschaffung des Löse¬
geldes gegen das durch Treugelübde und Eid gesicherte Versprechen der Rückkehr
eine allgemein geübte Sitte, besonders in den Kriegen und Fehden des Rittertums.
Auch die Kriegsführung der neueren Zeit bis gegen Ende des achtzehnten Jahr¬
hunderts ging von dem Grundsatze aus, daß die Gefangenen des Lösegeldes
wegen gemacht würden. In den Verträgen, sogenannten Quartieren, Kartellen
oder Traktaten, über die Auswechslung der Gefangenen wurden für jede einzelne
Rangstufe des Heeres ein besonderer Lösegeldsatz aufgestellt. Es wurde Sitte,
die vorläufige Entlassung der gefangenen Offiziere gegen Gelübde, Parole,
Ehrenwort zu verabreden, bis die verwickelten Verhandlungen über die
gegenseitige Auswechslung beendet waren. Dieser Brauch der vorläufigen Ent¬
lassung war bis gegen Ende des achtzehnten Jahrhunderts in ganz Europa und
auch in den Kolonialkriegen ein überall verbreiteter Kriegsbrauch. Seitdem
aber der Krieg als eine Beziehung lediglich zwischen den Staaten als solchen
aufgefaßt wurde und demgemäß nicht der einzelne Bürger, sondern nur der
Staat als Feind betrachtet wurde, fiel jede Entschuldigung für die Erpressung
des Lösegeldes von dem einzelnen Gefangenen fort. Der von wahrhafter Ge¬
sittung und Menschlichkeit erfüllte Vertrag zwischen Preußen und den Vereinigten
Staaten von 1785 weiß schon nichts mehr vom Lösegeld, und seitdem vollends
das Frankreich der Revolutionskriege sich weigerte, Lösegeld für seine gefangenen
Truppen zu zahlen, hörte die Sitte ganz auf. Nur bei kürzeren Beurlaubungen
kennt die Kriegführung des neunzehnten und zwanzigsten Jahrhunderts noch
vereinzelt die vorläufige Entlassung gegen das Versprechen der Rückkehr.

Schon bei den alten Germanen kam es wohl vor, daß sie dem tapferen
Feinde Sicherheit gelobten für den Fall der Ergebung. Für den Ritter galt
es nicht als eine Schande, sich dem Feinde zu ergeben, wenn er sah, daß jeder
weitere Kampf aussichtslos war. „Ich sicher", rief er dann aus. Dadurch
wurde der Kampf beendet, der Sieger hieß den Überwundenen sich auf ein Pferd
setzen, und so wechselten beide das Gelübde der Sicherheit. Der Besiegte gelobte
mit Hand und Mund, als Gefangener dem Sieger zu folgen und nicht zu ent¬
fliehen, der Sieger versprach Schonung des Lebens und ehrenvolle Behandlung.
Dies Treugelöbnis des Gefangenen wurde im späteren Mittelalter unter der
Bezeichnung Feldsicherheit zum ritterlichen Ehrenwort des^ Gefangenen schlechthin,
die ritterliche Haft nannte man auch „Feldgefüngnis". In den Berichten und
Urkunden über die Fehden und Kriege des fünfzehnten und sechzehnten Jahr¬
hunderts nimmt das ritterliche Gefängnis, die freie Bewegung des gefangenen


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[0248] Die Entlassung Kriegsgefangener gegen Ehrenwort Schoir aus den Kriegen des Altertums berichteten Schriftsteller Fälle von vorläufiger Entlassung Kriegsgefangener gegen das eidliche Versprechen, zum Feinde zurückzukehren, falls sie einen Auftrag des Siegers in der Heimat nicht sollten nach Wunsch erledigen können. Ähnliches wird auch aus der deutschen Geschichte des frühen Mittelalters berichtet. Seitdem aber im Mittelalter die Gewohnheit des Lösegeldes das Kriegsgefangenenrecht beherrschte, wurde die vorläufige Entlassung des Gefangenen zum Zwecke der Beschaffung des Löse¬ geldes gegen das durch Treugelübde und Eid gesicherte Versprechen der Rückkehr eine allgemein geübte Sitte, besonders in den Kriegen und Fehden des Rittertums. Auch die Kriegsführung der neueren Zeit bis gegen Ende des achtzehnten Jahr¬ hunderts ging von dem Grundsatze aus, daß die Gefangenen des Lösegeldes wegen gemacht würden. In den Verträgen, sogenannten Quartieren, Kartellen oder Traktaten, über die Auswechslung der Gefangenen wurden für jede einzelne Rangstufe des Heeres ein besonderer Lösegeldsatz aufgestellt. Es wurde Sitte, die vorläufige Entlassung der gefangenen Offiziere gegen Gelübde, Parole, Ehrenwort zu verabreden, bis die verwickelten Verhandlungen über die gegenseitige Auswechslung beendet waren. Dieser Brauch der vorläufigen Ent¬ lassung war bis gegen Ende des achtzehnten Jahrhunderts in ganz Europa und auch in den Kolonialkriegen ein überall verbreiteter Kriegsbrauch. Seitdem aber der Krieg als eine Beziehung lediglich zwischen den Staaten als solchen aufgefaßt wurde und demgemäß nicht der einzelne Bürger, sondern nur der Staat als Feind betrachtet wurde, fiel jede Entschuldigung für die Erpressung des Lösegeldes von dem einzelnen Gefangenen fort. Der von wahrhafter Ge¬ sittung und Menschlichkeit erfüllte Vertrag zwischen Preußen und den Vereinigten Staaten von 1785 weiß schon nichts mehr vom Lösegeld, und seitdem vollends das Frankreich der Revolutionskriege sich weigerte, Lösegeld für seine gefangenen Truppen zu zahlen, hörte die Sitte ganz auf. Nur bei kürzeren Beurlaubungen kennt die Kriegführung des neunzehnten und zwanzigsten Jahrhunderts noch vereinzelt die vorläufige Entlassung gegen das Versprechen der Rückkehr. Schon bei den alten Germanen kam es wohl vor, daß sie dem tapferen Feinde Sicherheit gelobten für den Fall der Ergebung. Für den Ritter galt es nicht als eine Schande, sich dem Feinde zu ergeben, wenn er sah, daß jeder weitere Kampf aussichtslos war. „Ich sicher", rief er dann aus. Dadurch wurde der Kampf beendet, der Sieger hieß den Überwundenen sich auf ein Pferd setzen, und so wechselten beide das Gelübde der Sicherheit. Der Besiegte gelobte mit Hand und Mund, als Gefangener dem Sieger zu folgen und nicht zu ent¬ fliehen, der Sieger versprach Schonung des Lebens und ehrenvolle Behandlung. Dies Treugelöbnis des Gefangenen wurde im späteren Mittelalter unter der Bezeichnung Feldsicherheit zum ritterlichen Ehrenwort des^ Gefangenen schlechthin, die ritterliche Haft nannte man auch „Feldgefüngnis". In den Berichten und Urkunden über die Fehden und Kriege des fünfzehnten und sechzehnten Jahr¬ hunderts nimmt das ritterliche Gefängnis, die freie Bewegung des gefangenen

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 75, 1916, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341903_330971/248>, abgerufen am 28.05.2024.