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Günther, Johann: Send-Schreiben an einen S. Theologum. Leipzig, 1711.

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man nur des H. Hieronymi Schrifft-Auslegungen mit den Auslegungen der ietzigen Römischen Kirche conferiret. 3. Ist wohl zu mercken / daß eine Privat-Person alsdenn publicam interpretationem vorbringe [eine gültige /] wenn sie eine solche Auslegung vorbringet / welche aus der Schrifft selbst genommen / und dem Sinn und Absehen des H. Geistes gemäße ist; da im Gegentheil persona publica und ein vornehmer Kirchen-Lehrer interpretationem privatam und eine ungültige vorbringet / wenn er die Schrifft bloß nach seinem Kopff und Sinne und nicht Schrifft aus Schrifft erkläret. 4. Von denen Vätern / welche zu der Apostel Zeiten gelebet / haben wir gar keine Commentarios über die Schrifft / welche genuin wären / also kan sich auch die Römische Kirche nicht auf dieselben beruffen. Was unter solchen uhralten Heil. Väter Nahmen im Pabstthume von Schrifft-Erklärungen herum getragen wird / davon haben schon ihre eigene gelehrte Leute selbsten beobachtet und erwiesen / daß es nur eingeschobene Schrifften sind. 5. Was zuletzt uns imputiret wird / ob wolten wir die Schrifft nach unser Lehre zwingen / ist ein falsches Vorgeben.

man nur des H. Hieronymi Schrifft-Auslegungen mit den Auslegungen der ietzigen Römischen Kirche conferiret. 3. Ist wohl zu mercken / daß eine Privat-Person alsdenn publicam interpretationem vorbringe [eine gültige /] wenn sie eine solche Auslegung vorbringet / welche aus der Schrifft selbst genommen / und dem Sinn und Absehen des H. Geistes gemäße ist; da im Gegentheil persona publica und ein vornehmer Kirchen-Lehrer interpretationem privatam und eine ungültige vorbringet / wenn er die Schrifft bloß nach seinem Kopff und Sinne und nicht Schrifft aus Schrifft erkläret. 4. Von denen Vätern / welche zu der Apostel Zeiten gelebet / haben wir gar keine Commentarios über die Schrifft / welche genuin wären / also kan sich auch die Römische Kirche nicht auf dieselben beruffen. Was unter solchen uhralten Heil. Väter Nahmen im Pabstthume von Schrifft-Erklärungen herum getragen wird / davon haben schon ihre eigene gelehrte Leute selbsten beobachtet und erwiesen / daß es nur eingeschobene Schrifften sind. 5. Was zuletzt uns imputiret wird / ob wolten wir die Schrifft nach unser Lehre zwingen / ist ein falsches Vorgeben.

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[88/0088] man nur des H. Hieronymi Schrifft-Auslegungen mit den Auslegungen der ietzigen Römischen Kirche conferiret. 3. Ist wohl zu mercken / daß eine Privat-Person alsdenn publicam interpretationem vorbringe [eine gültige /] wenn sie eine solche Auslegung vorbringet / welche aus der Schrifft selbst genommen / und dem Sinn und Absehen des H. Geistes gemäße ist; da im Gegentheil persona publica und ein vornehmer Kirchen-Lehrer interpretationem privatam und eine ungültige vorbringet / wenn er die Schrifft bloß nach seinem Kopff und Sinne und nicht Schrifft aus Schrifft erkläret. 4. Von denen Vätern / welche zu der Apostel Zeiten gelebet / haben wir gar keine Commentarios über die Schrifft / welche genuin wären / also kan sich auch die Römische Kirche nicht auf dieselben beruffen. Was unter solchen uhralten Heil. Väter Nahmen im Pabstthume von Schrifft-Erklärungen herum getragen wird / davon haben schon ihre eigene gelehrte Leute selbsten beobachtet und erwiesen / daß es nur eingeschobene Schrifften sind. 5. Was zuletzt uns imputiret wird / ob wolten wir die Schrifft nach unser Lehre zwingen / ist ein falsches Vorgeben.

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Zitationshilfe: Günther, Johann: Send-Schreiben an einen S. Theologum. Leipzig, 1711, S. 88. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/guenther_sendschreiben_1711/88>, abgerufen am 27.04.2024.