Andres selbst seine Abwesenheit von Hause während der auf dem Vachschen Schlosse ver¬ übten That, und seine Angabe wegen seiner Erb¬ schaft und seines Aufenthalts in Frankfurt blieb verdächtig, weil er den Namen des Kaufmanns, von dem er das Geld ausgezahlt erhalten haben wollte, durchaus nicht anzugeben wußte. Der Bankier des Grafen von Vach, so wie der Hauswirth in Frankfurt, bei dem Andres ein¬ gekehrt war, versicherten einstimmig, wie sie sich des beschriebenen Revierjägers gar nicht erinnern könnten; der Gerichtshalter des Grafen von Vach, der das Certifikat für den Andres aus¬ gefertigt hatte, war gestorben, und niemand von den Vachschen Dienern wußte etwas von der Erbschaft, da der Graf nichts davon geäußert, Andres aber auch davon geschwiegen, weil er, aus Frankfurt zurückkehrend, sein Weib mit dem Gelde überraschen wollte. So blieb alles, was Andres vorbrachte, um nachzuweisen, daß er zur Zeit des Raubes in Frankfurt gewesen und das
Andres ſelbſt ſeine Abweſenheit von Hauſe waͤhrend der auf dem Vachſchen Schloſſe ver¬ uͤbten That, und ſeine Angabe wegen ſeiner Erb¬ ſchaft und ſeines Aufenthalts in Frankfurt blieb verdaͤchtig, weil er den Namen des Kaufmanns, von dem er das Geld ausgezahlt erhalten haben wollte, durchaus nicht anzugeben wußte. Der Bankier des Grafen von Vach, ſo wie der Hauswirth in Frankfurt, bei dem Andres ein¬ gekehrt war, verſicherten einſtimmig, wie ſie ſich des beſchriebenen Revierjaͤgers gar nicht erinnern koͤnnten; der Gerichtshalter des Grafen von Vach, der das Certifikat fuͤr den Andres aus¬ gefertigt hatte, war geſtorben, und niemand von den Vachſchen Dienern wußte etwas von der Erbſchaft, da der Graf nichts davon geaͤußert, Andres aber auch davon geſchwiegen, weil er, aus Frankfurt zuruͤckkehrend, ſein Weib mit dem Gelde uͤberraſchen wollte. So blieb alles, was Andres vorbrachte, um nachzuweiſen, daß er zur Zeit des Raubes in Frankfurt geweſen und das
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Andres ſelbſt ſeine Abweſenheit von Hauſe
waͤhrend der auf dem Vachſchen Schloſſe ver¬
uͤbten That, und ſeine Angabe wegen ſeiner Erb¬
ſchaft und ſeines Aufenthalts in Frankfurt blieb
verdaͤchtig, weil er den Namen des Kaufmanns,
von dem er das Geld ausgezahlt erhalten haben
wollte, durchaus nicht anzugeben wußte. Der
Bankier des Grafen von Vach, ſo wie der
Hauswirth in Frankfurt, bei dem Andres ein¬
gekehrt war, verſicherten einſtimmig, wie ſie ſich
des beſchriebenen Revierjaͤgers gar nicht erinnern
koͤnnten; der Gerichtshalter des Grafen von
Vach, der das Certifikat fuͤr den Andres aus¬
gefertigt hatte, war geſtorben, und niemand von
den Vachſchen Dienern wußte etwas von der
Erbſchaft, da der Graf nichts davon geaͤußert,
Andres aber auch davon geſchwiegen, weil er,
aus Frankfurt zuruͤckkehrend, ſein Weib mit dem
Gelde uͤberraſchen wollte. So blieb alles, was
Andres vorbrachte, um nachzuweiſen, daß er zur
Zeit des Raubes in Frankfurt geweſen und das
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[Hoffmann, E. T. A.]: Nachtstücke. Bd. 1. Berlin, 1817, S. 158. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hoffmann_nachtstuecke01_1817/166>, abgerufen am 01.05.2024.
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