Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Klostermann, Rudolf: Das geistige Eigenthum an Schriften, Kunstwerken und Erfindungen. Bd. 2. Berlin, 1869.

Bild:
<< vorherige Seite

Watts Verbesserungen.
vollkommenen Versuche stehen, indem er nicht einmal bis zur
Trennung des Dampfentwicklers von dem Bewegungsapparat
gelangte, vielmehr das Feuer unter dem Cylinder selbst an-
zündete.

Auch James Watt zeichnete schon in der Beschreibung
seines ersten Patentes, welches die Condensation des Dampfes
ausserhalb des Cylinders betraf, sowohl die Verwendung des
Dampfes ohne Condensation, als auch die Benutzung der Ex-
pansion des Dampfes vor. Gleichwohl blieb die practische
Ausführung der Hochdruckmaschine und der Expansionsmaschine
andern Erfindern und späteren Zeiten vorbehalten.

Vom juristischen Standpuncte und auch wohl vom histo-
rischen Gesichtspuncte gilt aber nur der als Erfinder, welcher
nicht bloss die Möglichkeit des Problems erkannt, sondern
dasselbe verwirklicht hat. Deshalb darf von den verschiedenen
Prätendenten auf die Erfindung des Dampfschiffes von Blasco
de Garay bis auf Fulton nur der letztere als der wirkliche
Erfinder gelten, weil er der erste ist, welcher ein Dampfschiff
nicht bloss zu betreiben versucht, sondern wirklich zum gewerb-
lichen Betriebe verwendet hat1).

Die vorstehenden Bruchstücke aus der Geschichte der
Dampfmaschine sind angeführt, um an einem allgemein ge-
kannten Beispiele zu zeigen, wie das Recht der ausschliesslichen
Nutzung einer Erfindung seinem Gegenstande nach vielfach be-
schränkt und bedingt wird durch die vorhergehenden und nach-

1) Wäre die blosse Vorahnung einer Erfindung der wirklichen
Erfindung gleichzusetzen, so müssten wir die Erfindung der electrischen
Telegraphie auf Schiller zurück datiren, der in einer der schönsten
Stellen des Wallenstein (Die Piccolomini Act 1 Scene 3) den Butler
sagen lässt:
Und wie des Blitzes Funke sicher, schnell
Geleitet von der Wetterstange läuft,
Herrscht sein Befehl vom letzten fernen Posten
Der an die Dünen brausen hört den Belt,
Der in der Etsch fruchtbare Thäler sieht
Bis zu der Wache, die ihr Schilderhaus
Hat aufgerichtet an des Kaisers Burg.

Dennoch verdient der Dichter wegen seiner prophetischen Ver-
herrlichung der electrischen Fernsprache ebensosehr unsere Bewunde-
rung, als er wegen der anachronistischen Erwähnung des Blitzableiters
durch einen Zeitgenossen Wallensteins kleinlichen Tadel gefunden hat.

Watts Verbesserungen.
vollkommenen Versuche stehen, indem er nicht einmal bis zur
Trennung des Dampfentwicklers von dem Bewegungsapparat
gelangte, vielmehr das Feuer unter dem Cylinder selbst an-
zündete.

Auch James Watt zeichnete schon in der Beschreibung
seines ersten Patentes, welches die Condensation des Dampfes
ausserhalb des Cylinders betraf, sowohl die Verwendung des
Dampfes ohne Condensation, als auch die Benutzung der Ex-
pansion des Dampfes vor. Gleichwohl blieb die practische
Ausführung der Hochdruckmaschine und der Expansionsmaschine
andern Erfindern und späteren Zeiten vorbehalten.

Vom juristischen Standpuncte und auch wohl vom histo-
rischen Gesichtspuncte gilt aber nur der als Erfinder, welcher
nicht bloss die Möglichkeit des Problems erkannt, sondern
dasselbe verwirklicht hat. Deshalb darf von den verschiedenen
Prätendenten auf die Erfindung des Dampfschiffes von Blasco
de Garay bis auf Fulton nur der letztere als der wirkliche
Erfinder gelten, weil er der erste ist, welcher ein Dampfschiff
nicht bloss zu betreiben versucht, sondern wirklich zum gewerb-
lichen Betriebe verwendet hat1).

Die vorstehenden Bruchstücke aus der Geschichte der
Dampfmaschine sind angeführt, um an einem allgemein ge-
kannten Beispiele zu zeigen, wie das Recht der ausschliesslichen
Nutzung einer Erfindung seinem Gegenstande nach vielfach be-
schränkt und bedingt wird durch die vorhergehenden und nach-

1) Wäre die blosse Vorahnung einer Erfindung der wirklichen
Erfindung gleichzusetzen, so müssten wir die Erfindung der electrischen
Telegraphie auf Schiller zurück datiren, der in einer der schönsten
Stellen des Wallenstein (Die Piccolomini Act 1 Scene 3) den Butler
sagen lässt:
Und wie des Blitzes Funke sicher, schnell
Geleitet von der Wetterstange läuft,
Herrscht sein Befehl vom letzten fernen Posten
Der an die Dünen brausen hört den Belt,
Der in der Etsch fruchtbare Thäler sieht
Bis zu der Wache, die ihr Schilderhaus
Hat aufgerichtet an des Kaisers Burg.

Dennoch verdient der Dichter wegen seiner prophetischen Ver-
herrlichung der electrischen Fernsprache ebensosehr unsere Bewunde-
rung, als er wegen der anachronistischen Erwähnung des Blitzableiters
durch einen Zeitgenossen Wallensteins kleinlichen Tadel gefunden hat.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <div n="3">
            <p><pb facs="#f0086" n="59"/><fw place="top" type="header">Watts Verbesserungen.</fw><lb/>
vollkommenen Versuche stehen, indem er nicht einmal bis zur<lb/>
Trennung des Dampfentwicklers von dem Bewegungsapparat<lb/>
gelangte, vielmehr das Feuer unter dem Cylinder selbst an-<lb/>
zündete.</p><lb/>
            <p>Auch James Watt zeichnete schon in der Beschreibung<lb/>
seines ersten Patentes, welches die Condensation des Dampfes<lb/>
ausserhalb des Cylinders betraf, sowohl die Verwendung des<lb/>
Dampfes ohne Condensation, als auch die Benutzung der Ex-<lb/>
pansion des Dampfes vor. Gleichwohl blieb die practische<lb/>
Ausführung der Hochdruckmaschine und der Expansionsmaschine<lb/>
andern Erfindern und späteren Zeiten vorbehalten.</p><lb/>
            <p>Vom juristischen Standpuncte und auch wohl vom histo-<lb/>
rischen Gesichtspuncte gilt aber nur der als Erfinder, welcher<lb/>
nicht bloss die Möglichkeit des Problems erkannt, sondern<lb/>
dasselbe verwirklicht hat. Deshalb darf von den verschiedenen<lb/>
Prätendenten auf die Erfindung des Dampfschiffes von Blasco<lb/>
de Garay bis auf Fulton nur der letztere als der wirkliche<lb/>
Erfinder gelten, weil er der erste ist, welcher ein Dampfschiff<lb/>
nicht bloss zu betreiben versucht, sondern wirklich zum gewerb-<lb/>
lichen Betriebe verwendet hat<note place="foot" n="1)">Wäre die blosse Vorahnung einer Erfindung der wirklichen<lb/>
Erfindung gleichzusetzen, so müssten wir die Erfindung der electrischen<lb/>
Telegraphie auf Schiller zurück datiren, der in einer der schönsten<lb/>
Stellen des Wallenstein (Die Piccolomini Act 1 Scene 3) den Butler<lb/>
sagen lässt:<lb/><hi rendition="#et">Und wie des Blitzes Funke sicher, schnell<lb/>
Geleitet von der Wetterstange läuft,<lb/>
Herrscht sein Befehl vom letzten fernen Posten<lb/>
Der an die Dünen brausen hört den Belt,<lb/>
Der in der Etsch fruchtbare Thäler sieht<lb/>
Bis zu der Wache, die ihr Schilderhaus<lb/>
Hat aufgerichtet an des Kaisers Burg.</hi><lb/>
Dennoch verdient der Dichter wegen seiner prophetischen Ver-<lb/>
herrlichung der electrischen Fernsprache ebensosehr unsere Bewunde-<lb/>
rung, als er wegen der anachronistischen Erwähnung des Blitzableiters<lb/>
durch einen Zeitgenossen Wallensteins kleinlichen Tadel gefunden hat.</note>.</p><lb/>
            <p>Die vorstehenden Bruchstücke aus der Geschichte der<lb/>
Dampfmaschine sind angeführt, um an einem allgemein ge-<lb/>
kannten Beispiele zu zeigen, wie das Recht der ausschliesslichen<lb/>
Nutzung einer Erfindung seinem Gegenstande nach vielfach be-<lb/>
schränkt und bedingt wird durch die vorhergehenden und nach-<lb/></p>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[59/0086] Watts Verbesserungen. vollkommenen Versuche stehen, indem er nicht einmal bis zur Trennung des Dampfentwicklers von dem Bewegungsapparat gelangte, vielmehr das Feuer unter dem Cylinder selbst an- zündete. Auch James Watt zeichnete schon in der Beschreibung seines ersten Patentes, welches die Condensation des Dampfes ausserhalb des Cylinders betraf, sowohl die Verwendung des Dampfes ohne Condensation, als auch die Benutzung der Ex- pansion des Dampfes vor. Gleichwohl blieb die practische Ausführung der Hochdruckmaschine und der Expansionsmaschine andern Erfindern und späteren Zeiten vorbehalten. Vom juristischen Standpuncte und auch wohl vom histo- rischen Gesichtspuncte gilt aber nur der als Erfinder, welcher nicht bloss die Möglichkeit des Problems erkannt, sondern dasselbe verwirklicht hat. Deshalb darf von den verschiedenen Prätendenten auf die Erfindung des Dampfschiffes von Blasco de Garay bis auf Fulton nur der letztere als der wirkliche Erfinder gelten, weil er der erste ist, welcher ein Dampfschiff nicht bloss zu betreiben versucht, sondern wirklich zum gewerb- lichen Betriebe verwendet hat 1). Die vorstehenden Bruchstücke aus der Geschichte der Dampfmaschine sind angeführt, um an einem allgemein ge- kannten Beispiele zu zeigen, wie das Recht der ausschliesslichen Nutzung einer Erfindung seinem Gegenstande nach vielfach be- schränkt und bedingt wird durch die vorhergehenden und nach- 1) Wäre die blosse Vorahnung einer Erfindung der wirklichen Erfindung gleichzusetzen, so müssten wir die Erfindung der electrischen Telegraphie auf Schiller zurück datiren, der in einer der schönsten Stellen des Wallenstein (Die Piccolomini Act 1 Scene 3) den Butler sagen lässt: Und wie des Blitzes Funke sicher, schnell Geleitet von der Wetterstange läuft, Herrscht sein Befehl vom letzten fernen Posten Der an die Dünen brausen hört den Belt, Der in der Etsch fruchtbare Thäler sieht Bis zu der Wache, die ihr Schilderhaus Hat aufgerichtet an des Kaisers Burg. Dennoch verdient der Dichter wegen seiner prophetischen Ver- herrlichung der electrischen Fernsprache ebensosehr unsere Bewunde- rung, als er wegen der anachronistischen Erwähnung des Blitzableiters durch einen Zeitgenossen Wallensteins kleinlichen Tadel gefunden hat.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/klostermann_eigenthum02_1869
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/klostermann_eigenthum02_1869/86
Zitationshilfe: Klostermann, Rudolf: Das geistige Eigenthum an Schriften, Kunstwerken und Erfindungen. Bd. 2. Berlin, 1869, S. 59. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/klostermann_eigenthum02_1869/86>, abgerufen am 29.04.2024.