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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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wollen iedoch Eure Käyserliche Majestät allergnädigst geruhen, die gerechteste Repraesentation dahin anzuhören, wie daß diese vorgeschützte vermeyntliche gütliche Unterhandlung (1.) zu ihrer völligen Perfection niemahlen kommen, weder (2.) von dem Grafen von Paar selbsten, abgeredter Massen, bis auf diese Stunde unterschrieben, noch (3.) genehm gehalten, auch (4.) zu keiner Execution gelassen, sondern (5.) öffent- und gerichtlich von ihme selbsten darwider gesprochen, protestirt, selbe auch allenfalls Autoritate Caesarea zu rescindiren, für null und nichtig zu erklären, (wie aus dem Gegentheile, Graf Paarischen Anschlusses, sub Lit. A. Eure Käyserliche Majestät sich referiren zu lassen, allergnädigst geruhen wollen) allerunterthänigst gebeten worden, und dahero (6.) obangezogener Vergleich gantz von keinen Kräfften de Jure erkannt werden kan noch mag; Dahero gelanget an Eure Käyserliche Majestät mein allerunterthänigstes Bitten, dieselben geruhen, dero allerhöchstem Justiz-Eyfer und Welt-gerühmten AEquanimität nach, in Decisione dieses in Post-Sachen unter beeden litigirenden Theilen noch schwebenden Rechts-Handels, sowohl auf die, auf dem Anno 1641, aus denen in Collegio Electorali vorgestellten Motivis errichteten heilsamen Reichs-Abschied, mit Euer Käyserlichen Majestät allergnädigstem Consens geschlossene, und so heilig beschworne Königliche Wahl-Capitulation, bey abfassender allergnädigsten dero Käyserlichen Resolution, wie es an sich selbsten billich und recht ist, allergnädigst zu reflectiren, und sothane Differenz, vermög obgedachter Capitulation, als durch welche der vom Grafen von Paar angezo-

wollen iedoch Eure Käyserliche Majestät allergnädigst geruhen, die gerechteste Repraesentation dahin anzuhören, wie daß diese vorgeschützte vermeyntliche gütliche Unterhandlung (1.) zu ihrer völligen Perfection niemahlen kommen, weder (2.) von dem Grafen von Paar selbsten, abgeredter Massen, bis auf diese Stunde unterschrieben, noch (3.) genehm gehalten, auch (4.) zu keiner Execution gelassen, sondern (5.) öffent- und gerichtlich von ihme selbsten darwider gesprochen, protestirt, selbe auch allenfalls Autoritate Caesarea zu rescindiren, für null und nichtig zu erklären, (wie aus dem Gegentheile, Graf Paarischen Anschlusses, sub Lit. A. Eure Käyserliche Majestät sich referiren zu lassen, allergnädigst geruhen wollen) allerunterthänigst gebeten worden, und dahero (6.) obangezogener Vergleich gantz von keinen Kräfften de Jure erkannt werden kan noch mag; Dahero gelanget an Eure Käyserliche Majestät mein allerunterthänigstes Bitten, dieselben geruhen, dero allerhöchstem Justiz-Eyfer und Welt-gerühmten AEquanimität nach, in Decisione dieses in Post-Sachen unter beeden litigirenden Theilen noch schwebenden Rechts-Handels, sowohl auf die, auf dem Anno 1641, aus denen in Collegio Electorali vorgestellten Motivis errichteten heilsamen Reichs-Abschied, mit Euer Käyserlichen Majestät allergnädigstem Consens geschlossene, und so heilig beschworne Königliche Wahl-Capitulation, bey abfassender allergnädigsten dero Käyserlichen Resolution, wie es an sich selbsten billich und recht ist, allergnädigst zu reflectiren, und sothane Differenz, vermög obgedachter Capitulation, als durch welche der vom Grafen von Paar angezo-

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                     wie daß diese vorgeschützte vermeyntliche gütliche Unterhandlung (1.) zu ihrer
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                     selbsten, abgeredter Massen, bis auf diese Stunde unterschrieben, noch (3.)
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                     und gerichtlich von ihme selbsten darwider gesprochen, protestirt, selbe auch
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[589/0625] wollen iedoch Eure Käyserliche Majestät allergnädigst geruhen, die gerechteste Repraesentation dahin anzuhören, wie daß diese vorgeschützte vermeyntliche gütliche Unterhandlung (1.) zu ihrer völligen Perfection niemahlen kommen, weder (2.) von dem Grafen von Paar selbsten, abgeredter Massen, bis auf diese Stunde unterschrieben, noch (3.) genehm gehalten, auch (4.) zu keiner Execution gelassen, sondern (5.) öffent- und gerichtlich von ihme selbsten darwider gesprochen, protestirt, selbe auch allenfalls Autoritate Caesarea zu rescindiren, für null und nichtig zu erklären, (wie aus dem Gegentheile, Graf Paarischen Anschlusses, sub Lit. A. Eure Käyserliche Majestät sich referiren zu lassen, allergnädigst geruhen wollen) allerunterthänigst gebeten worden, und dahero (6.) obangezogener Vergleich gantz von keinen Kräfften de Jure erkannt werden kan noch mag; Dahero gelanget an Eure Käyserliche Majestät mein allerunterthänigstes Bitten, dieselben geruhen, dero allerhöchstem Justiz-Eyfer und Welt-gerühmten AEquanimität nach, in Decisione dieses in Post-Sachen unter beeden litigirenden Theilen noch schwebenden Rechts-Handels, sowohl auf die, auf dem Anno 1641, aus denen in Collegio Electorali vorgestellten Motivis errichteten heilsamen Reichs-Abschied, mit Euer Käyserlichen Majestät allergnädigstem Consens geschlossene, und so heilig beschworne Königliche Wahl-Capitulation, bey abfassender allergnädigsten dero Käyserlichen Resolution, wie es an sich selbsten billich und recht ist, allergnädigst zu reflectiren, und sothane Differenz, vermög obgedachter Capitulation, als durch welche der vom Grafen von Paar angezo-

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 589. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/625>, abgerufen am 15.05.2024.