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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723.

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2.

Gib wohl achtung, von was ein Autor zu reden sich vorgenommen: oder auff was für eine Sache sich das, was er redet, schicke. Denn, weil in allen Reden oder Propositionen, eine Verknüpffung zwischen dem Subjecto und Praedicato oder zwischen der Sache, von der man redet und der, was von einer Sache geredet wird, seyn solle; so giebet auch die deutliche Erkäntniß des einen, gar leichte die Auslegung des andern, das dunckel ist.

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Confiscation, das Consilium abeundi des Magistrats, und Eurer Hochedlen unrechtliches Responsum: ihren gemeinsamen Ursprung genommen haben.

2.

Ich habe mir vorgenommen, in den Meditationibus: die Argumenta Philosophica, welche de DEO, Mundo, Homine, die alten und neuen Philosophi Ethnici, & Ethnico-Christiani hegen; zusammen zu tragen und durch kurtze Sätze zuconcentriren: damit durch die Argumenta genuinae Philosophiae & Theologiae in contrarium: die Orthodoxie verthädiget, die Heterodoxie wiederleget würde. Ich habe aus der Absicht, die freye Raisonnemens: welche über die drey erwehnte Objecta, der Heyde und der Christ-Heyde führen; wie ein Christlicher Philosophus, mit gebührender Auffrichtigkeit ausgesuchet, recensiret und angemercket. Ich habe von dieser, bey Publicirung der Meditationum, redlich geführter Intention: vor dem Scholarchat, und in dem specie facti; eine deutliche Eröffnung gegeben. Es ist aber diese andere Regel der Vernunfft Lehre, von der Clerisey, dem Magistrat und Euren Hochedlen, mit gleicher Verachtung wie die vorhergehende, übertreten: die Subjecta und Praedicata sind vermischet: zwischen den Reden oder Propositionen der drey verschiedener Moral-Personen, ist keine competirende Verknüpffung gehalten: und dabey mein wohlgemeinter Vorsatz vor ein peinliches Verbrechen ausgedeutet worden.

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Gib wohl achtung, von was ein Autor zu reden sich vorgenommen: oder auff was für eine Sache sich das, was er redet, schicke. Denn, weil in allen Reden oder Propositionen, eine Verknüpffung zwischen dem Subjecto und Praedicato oder zwischen der Sache, von der man redet und der, was von einer Sache geredet wird, seyn solle; so giebet auch die deutliche Erkäntniß des einen, gar leichte die Auslegung des andern, das dunckel ist.

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Confiscation, das Consilium abeundi des Magistrats, und Eurer Hochedlen unrechtliches Responsum: ihren gemeinsamen Ursprung genommen haben.

2.

Ich habe mir vorgenommen, in den Meditationibus: die Argumenta Philosophica, welche de DEO, Mundo, Homine, die alten und neuen Philosophi Ethnici, & Ethnico-Christiani hegen; zusammen zu tragen und durch kurtze Sätze zuconcentriren: damit durch die Argumenta genuinae Philosophiae & Theologiae in contrarium: die Orthodoxie verthädiget, die Heterodoxie wiederleget würde. Ich habe aus der Absicht, die freye Raisonnemens: welche über die drey erwehnte Objecta, der Heyde und der Christ-Heyde führen; wie ein Christlicher Philosophus, mit gebührender Auffrichtigkeit ausgesuchet, recensiret und angemercket. Ich habe von dieser, bey Publicirung der Meditationum, redlich geführter Intention: vor dem Scholarchat, und in dem specie facti; eine deutliche Eröffnung gegeben. Es ist aber diese andere Regel der Vernunfft Lehre, von der Clerisey, dem Magistrat und Euren Hochedlen, mit gleicher Verachtung wie die vorhergehende, übertreten: die Subjecta und Praedicata sind vermischet: zwischen den Reden oder Propositionen der drey verschiedener Moral-Personen, ist keine competirende Verknüpffung gehalten: und dabey mein wohlgemeinter Vorsatz vor ein peinliches Verbrechen ausgedeutet worden.

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[302/0318] würckte 2. Gib wohl achtung, von was ein Autor zu reden sich vorgenommen: oder auff was für eine Sache sich das, was er redet, schicke. Denn, weil in allen Reden oder Propositionen, eine Verknüpffung zwischen dem Subjecto und Praedicato oder zwischen der Sache, von der man redet und der, was von einer Sache geredet wird, seyn solle; so giebet auch die deutliche Erkäntniß des einen, gar leichte die Auslegung des andern, das dunckel ist. Confiscation, das Consilium abeundi des Magistrats, und Eurer Hochedlen unrechtliches Responsum: ihren gemeinsamen Ursprung genommen haben. 2. Ich habe mir vorgenommen, in den Meditationibus: die Argumenta Philosophica, welche de DEO, Mundo, Homine, die alten und neuen Philosophi Ethnici, & Ethnico-Christiani hegen; zusammen zu tragen und durch kurtze Sätze zuconcentriren: damit durch die Argumenta genuinae Philosophiae & Theologiae in contrarium: die Orthodoxie verthädiget, die Heterodoxie wiederleget würde. Ich habe aus der Absicht, die freye Raisonnemens: welche über die drey erwehnte Objecta, der Heyde und der Christ-Heyde führen; wie ein Christlicher Philosophus, mit gebührender Auffrichtigkeit ausgesuchet, recensiret und angemercket. Ich habe von dieser, bey Publicirung der Meditationum, redlich geführter Intention: vor dem Scholarchat, und in dem specie facti; eine deutliche Eröffnung gegeben. Es ist aber diese andere Regel der Vernunfft Lehre, von der Clerisey, dem Magistrat und Euren Hochedlen, mit gleicher Verachtung wie die vorhergehende, übertreten: die Subjecta und Praedicata sind vermischet: zwischen den Reden oder Propositionen der drey verschiedener Moral-Personen, ist keine competirende Verknüpffung gehalten: und dabey mein wohlgemeinter Vorsatz vor ein peinliches Verbrechen ausgedeutet worden.

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2012-11-23T14:00:00Z)
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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723, S. 302. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte01_1723/318>, abgerufen am 19.03.2024.