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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776.

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verdrenget, welche Fatemiten genant sein wolten, indem sie vorgaben von Muhameds Tochter Fatema und vom Ali abzustammen; aus welchem Grunde auch der erste von diesem Stamme sogleich 911 die Benennung Emiral Mumenim, Beherscher der Rechtgläubigen annam, welche bisher die Kalifen zu Bagdad allein gefüret hatten. Nachdem alle Stathalter erblig worden waren, fand al Radi, Kalif zu Bagdad nöthig 936 einen derselben über seinen Wasir zum Emir al Omrah oder Befelshaber der Befelshaber zuerhöhen, welcher von dem an zu Bagdad herschte und nur die gottesdienstligen Geschäfte dem Kalifen überlies, welchen er sezte. Das Reich der Muhamedaner war in dreizehen oder virzehen Gebiete vertheilet, deren jedes von einem Emir, Saheb, Kalifen oder Emir al Mumenim beherschet wurde: Da die Päpste zu Rom aus Vorstehern des Gottesdienstes almälig höchste Gebieter auch in weltligen Dingen wurden, die Könige als ihre Stathalter, den Kaiser als ihren verordneten Emir al Omrah betrachteten; so hatten hingegen die Kalifen alle Gewalt gehabt und blieben endlig bloße Vorsteher des Gottesdienstes. Der Fürst von Spanien zu Corduba, welcher bisher nur Emir und Kalif des Kalifen geheißen hatte, trug nunmer kein Bedenken sich 938 Emir al Mumenien nennen zulaßen, wie bereits in Afrika der erste Fatimit mit einem

verdrenget, welche Fatemiten genant sein wolten, indem sie vorgaben von Muhameds Tochter Fatema und vom Ali abzustammen; aus welchem Grunde auch der erste von diesem Stamme sogleich 911 die Benennung Emiral Mumenim, Beherscher der Rechtgläubigen annam, welche bisher die Kalifen zu Bagdad allein gefüret hatten. Nachdem alle Stathalter erblig worden waren, fand al Radi, Kalif zu Bagdad nöthig 936 einen derselben über seinen Wasir zum Emir al Omrah oder Befelshaber der Befelshaber zuerhöhen, welcher von dem an zu Bagdad herschte und nur die gottesdienstligen Geschäfte dem Kalifen überlies, welchen er sezte. Das Reich der Muhamedaner war in dreizehen oder virzehen Gebiete vertheilet, deren jedes von einem Emir, Saheb, Kalifen oder Emir al Mumenim beherschet wurde: Da die Päpste zu Rom aus Vorstehern des Gottesdienstes almälig höchste Gebieter auch in weltligen Dingen wurden, die Könige als ihre Stathalter, den Kaiser als ihren verordneten Emir al Omrah betrachteten; so hatten hingegen die Kalifen alle Gewalt gehabt und blieben endlig bloße Vorsteher des Gottesdienstes. Der Fürst von Spanien zu Corduba, welcher bisher nur Emir und Kalif des Kalifen geheißen hatte, trug nunmer kein Bedenken sich 938 Emir al Mumenien nennen zulaßen, wie bereits in Afrika der erste Fatimit mit einem

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[302/0314] verdrenget, welche Fatemiten genant sein wolten, indem sie vorgaben von Muhameds Tochter Fatema und vom Ali abzustammen; aus welchem Grunde auch der erste von diesem Stamme sogleich 911 die Benennung Emiral Mumenim, Beherscher der Rechtgläubigen annam, welche bisher die Kalifen zu Bagdad allein gefüret hatten. Nachdem alle Stathalter erblig worden waren, fand al Radi, Kalif zu Bagdad nöthig 936 einen derselben über seinen Wasir zum Emir al Omrah oder Befelshaber der Befelshaber zuerhöhen, welcher von dem an zu Bagdad herschte und nur die gottesdienstligen Geschäfte dem Kalifen überlies, welchen er sezte. Das Reich der Muhamedaner war in dreizehen oder virzehen Gebiete vertheilet, deren jedes von einem Emir, Saheb, Kalifen oder Emir al Mumenim beherschet wurde: Da die Päpste zu Rom aus Vorstehern des Gottesdienstes almälig höchste Gebieter auch in weltligen Dingen wurden, die Könige als ihre Stathalter, den Kaiser als ihren verordneten Emir al Omrah betrachteten; so hatten hingegen die Kalifen alle Gewalt gehabt und blieben endlig bloße Vorsteher des Gottesdienstes. Der Fürst von Spanien zu Corduba, welcher bisher nur Emir und Kalif des Kalifen geheißen hatte, trug nunmer kein Bedenken sich 938 Emir al Mumenien nennen zulaßen, wie bereits in Afrika der erste Fatimit mit einem

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Zitationshilfe: Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 302. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/314>, abgerufen am 26.04.2024.