Die Grenzboten. Jg. 31, 1872, I. Semester. I. Band.Jer jesuitische Gehorsam im Staate. Bei Erörterung des zweiten Themas, dem Gehorsam der Jesuiten, Ignatius Loyola war, als er den Gedanken zur Gründung der Jesuiten- "Eifrig wünsche ich," so lesen wir in dem Briefe, "daß diese Tugend so Von Rechten der Untergebenen gegenüber den Vorgesetzten ist in der Dcr Gehorsam in der Gesellschaft Ich"- Urkundlich dargestellt von v. Th. Weber.
Breslau, 1872. / Jer jesuitische Gehorsam im Staate. Bei Erörterung des zweiten Themas, dem Gehorsam der Jesuiten, Ignatius Loyola war, als er den Gedanken zur Gründung der Jesuiten- „Eifrig wünsche ich," so lesen wir in dem Briefe, „daß diese Tugend so Von Rechten der Untergebenen gegenüber den Vorgesetzten ist in der Dcr Gehorsam in der Gesellschaft Ich"- Urkundlich dargestellt von v. Th. Weber.
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Jer jesuitische Gehorsam im Staate.
Bei Erörterung des zweiten Themas, dem Gehorsam der Jesuiten,
folgen wir im Wesentlichen der soeben erschienenen kleinen, aber gehaltvollen
Schrift des Breslauer Docenten Weber über diesen Gegenstand, welche durch¬
weg aus den Quellen schöpft.*)
Ignatius Loyola war, als er den Gedanken zur Gründung der Jesuiten-
Genossenschaft faßte, von Reminiscenzen aus seinem Soldatenleben geleitet.
Diese Genossenschaft sollte eine „Compagnie Jesu." eine Cohorte von Kriegern
sein, nach strengster Subordination gegliedert, von der eisernen Disciplin der
Heere Aldas beherrscht, ganz Gehorsam und nichts als Gehorsam gegen ihre
Officiere und in letzter Instanz gegen ihren Hauptmann Jesus. Die Com¬
pagnie wuchs im Laufe der Zeit zum Heere an. das sich in Bataillone und
Regimenter theilte. Zwischen Jesus und seine Leutnants traten andere
Chargen, Majore, Obersten, ein General; an dem Geiste aber, der den Or¬
ganismus zusammenhielt und durchdrang. wurde nichts geändert; die höchste
Tugend, die oberste Pflicht der Soldaten Jesu blieb'der Gehorsam, wie ihn
die „Regeln der Genossenschaft Jesu" und der aus dem Jahre 1533 stammende
Brief Loyola's „Ueber die Tugend des Gehorsams" verlangt hatten.
„Eifrig wünsche ich," so lesen wir in dem Briefe, „daß diese Tugend so
fleißig geübt werde und so kräftig blühe, als ob in ihr das ganze Gut und
Heil unserer Gesellschaft bestehe." Die Mitglieder derselben sollen vor Allem
durch Gehorsam sich hervorthun, „nicht blos wegen der außerordentlichen und
eigenthümlichen Bordseite desselben, welche durch so viele und so leuchtende
Zeugnisse und Beispiele der heiligen Schriften sowohl des alten wie des neuen
Testaments bezeugt werden, sondern auch weil der Gehorsam die einzige
Tugend is?, welche dem Geiste die übrigen Tugenden einflößt und bewahrt."
„Lassen wir uns," so fährt der Brief fort, „von anderen Orden durch Fasten,
Nachtwachen und strenge Lebensweise gern übertreffen, an wahrem und voll-
kommnem Gehorsam aber und an Entsagung in Betreff des eigenen Willens
und Urtheils sollen die. welche in dieser Genossenschaft Gott, unserm Herrn
dienen, am meisten leuchten und sich vor allen Andern auszeichnen."
Von Rechten der Untergebenen gegenüber den Vorgesetzten ist in der
Compagnie Jesu kaum die Rede. Zwar erlauben die „Regeln." daß jene
diesen „Borstellungen machen, wenn ihnen eine Speise, Kleidung, Wohnung,
Beschäftigung oder Uebung fehlt oder schadet, aber dann haben sie dem Obern
die Sorge in Betreff der ihm auseinandergesetzten Angelegenheit ganz zu über-
Dcr Gehorsam in der Gesellschaft Ich"- Urkundlich dargestellt von v. Th. Weber.
Breslau, 1872. /
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