Closter (durch was vor Zufälle? solches ist unbekannt) allbereits einen beträchtlichen Abgang an seinen Gütern erlitten. Denn es hat der Pabst Urbanus VI einen Befehl an den damaligen Ertzbischofen zu Maintz ergehen lassen, daß er dem Closter zu allen seinen verkommenen und veräusserten Gütern verhelfen solle. Und der Pabst Clemens VII hat verordnet, daß ein eigener Richter sollte gesetzet werden, welcher die abgängig-gewordene Closter-Güter wieder herbey bringen sollte. Petze, das ist, Betha (Elisa Betha) von Lynden war Abtissin um - - 1399 - - und noch 1412 - - Margaretha, Adolphs II, Grafens von Nassau-Wißbaden, Tochter, Abtissin 14.. Margaretha, Wild- und Rhein-Gräfin, Abtissin 14.. Margaretha, Herrin von Epstein, Abtissin 14.. Sie ist, laut ihres, im Closter befindlich-gewesenen, Grabsteins, 1450 gestorben. Walpurgis, Johannis IV, Wild- und Rhein-Grafens, Tochter, Abtissin - - . Margaretha, Johannis, Grafens von Nassau-Wißbaden, Tochter, Abtissin - - 1483 - - Sie starb 1486. Bertha, auch des gedachten Grafens Johannis von Nassau-Wißbaden, um das Jahr 1446 gebohrene, Tochter, Abtissin 14.. Sie ist vermuthlich auf ihre vorbenennte ältere Schwester gefolget. N. Fryae (Freyin) von Honoltstein, Abtissin - - 1499 - - . Damals, und bereits einige Zeit vorher, ist das Closter nach
Closter (durch was vor Zufälle? solches ist unbekannt) allbereits einen beträchtlichen Abgang an seinen Gütern erlitten. Denn es hat der Pabst Urbanus VI einen Befehl an den damaligen Ertzbischofen zu Maintz ergehen lassen, daß er dem Closter zu allen seinen verkommenen und veräusserten Gütern verhelfen solle. Und der Pabst Clemens VII hat verordnet, daß ein eigener Richter sollte gesetzet werden, welcher die abgängig-gewordene Closter-Güter wieder herbey bringen sollte. Petze, das ist, Betha (Elisa Betha) von Lynden war Abtissin um – – 1399 – – und noch 1412 – – Margaretha, Adolphs II, Grafens von Nassau-Wißbaden, Tochter, Abtissin 14.. Margaretha, Wild- und Rhein-Gräfin, Abtissin 14.. Margaretha, Herrin von Epstein, Abtissin 14.. Sie ist, laut ihres, im Closter befindlich-gewesenen, Grabsteins, 1450 gestorben. Walpurgis, Johannis IV, Wild- und Rhein-Grafens, Tochter, Abtissin – – . Margaretha, Johannis, Grafens von Nassau-Wißbaden, Tochter, Abtissin – – 1483 – – Sie starb 1486. Bertha, auch des gedachten Grafens Johannis von Nassau-Wißbaden, um das Jahr 1446 gebohrene, Tochter, Abtissin 14.. Sie ist vermuthlich auf ihre vorbenennte ältere Schwester gefolget. N. Fryae (Freyin) von Honoltstein, Abtissin – – 1499 – – . Damals, und bereits einige Zeit vorher, ist das Closter nach
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Closter (durch was vor Zufälle? solches ist unbekannt) allbereits einen beträchtlichen Abgang an seinen Gütern erlitten. Denn es hat der Pabst Urbanus VI einen Befehl an den damaligen Ertzbischofen zu Maintz ergehen lassen, daß er dem Closter zu allen seinen verkommenen und veräusserten Gütern verhelfen solle. Und der Pabst Clemens VII hat verordnet, daß ein eigener Richter sollte gesetzet werden, welcher die abgängig-gewordene Closter-Güter wieder herbey bringen sollte. Petze, das ist, Betha (Elisa Betha) von Lynden war Abtissin um –– 1399 –– und noch 1412 –– Margaretha, Adolphs II, Grafens von Nassau-Wißbaden, Tochter, Abtissin 14.. Margaretha, Wild- und Rhein-Gräfin, Abtissin 14.. Margaretha, Herrin von Epstein, Abtissin 14.. Sie ist, laut ihres, im Closter befindlich-gewesenen, Grabsteins, 1450 gestorben. Walpurgis, Johannis IV, Wild- und Rhein-Grafens, Tochter, Abtissin –– . Margaretha, Johannis, Grafens von Nassau-Wißbaden, Tochter, Abtissin –– 1483 –– Sie starb 1486. Bertha, auch des gedachten Grafens Johannis von Nassau-Wißbaden, um das Jahr 1446 gebohrene, Tochter, Abtissin 14.. Sie ist vermuthlich auf ihre vorbenennte ältere Schwester gefolget. N. Fryae (Freyin) von Honoltstein, Abtissin –– 1499 –– . Damals, und bereits einige Zeit vorher, ist das Closter nach
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Closter (durch was vor Zufälle? solches ist unbekannt) allbereits einen beträchtlichen Abgang an seinen Gütern erlitten. Denn es hat der Pabst Urbanus VI einen Befehl an den damaligen Ertzbischofen zu Maintz ergehen lassen, daß er dem Closter zu allen seinen verkommenen und veräusserten Gütern verhelfen solle. Und der Pabst Clemens VII hat verordnet, daß ein eigener Richter sollte gesetzet werden, welcher die abgängig-gewordene Closter-Güter wieder herbey bringen sollte. Petze, das ist, Betha (Elisa Betha) von Lynden war Abtissin um – – 1399 – – und noch 1412 – – Margaretha, Adolphs II, Grafens von Nassau-Wißbaden, Tochter, Abtissin 14.. Margaretha, Wild- und Rhein-Gräfin, Abtissin 14.. Margaretha, Herrin von Epstein, Abtissin 14.. Sie ist, laut ihres, im Closter befindlich-gewesenen, Grabsteins, 1450 gestorben. Walpurgis, Johannis IV, Wild- und Rhein-Grafens, Tochter, Abtissin – – . Margaretha, Johannis, Grafens von Nassau-Wißbaden, Tochter, Abtissin – – 1483 – – Sie starb 1486. Bertha, auch des gedachten Grafens Johannis von Nassau-Wißbaden, um das Jahr 1446 gebohrene, Tochter, Abtissin 14.. Sie ist vermuthlich auf ihre vorbenennte ältere Schwester gefolget. N. Fryae (Freyin) von Honoltstein, Abtissin – – 1499 – – . Damals, und bereits einige Zeit vorher, ist das Closter nach
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Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758, S. 408. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758/444>, abgerufen am 17.06.2024.
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